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Amts- und Anzeigeblatt r auf für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung pfiehlt 18S« rne zu zu zu Löscher, Bürgermeister. Neumann. leide, M. irke >stern düng lölt««, Her ¬ auf > « chs- Hen den adt, rch- zcn- ken- wn- Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionSpreiS: die kleinsp. Zeile 10 Pf. alter Tradition die Grundpfeiler des OffizicreorpS bilden, erblicke Ich die Träger der Zukunft Meiner Armee auch in den Söhnen solcher ehrenwerther bürgerlicher Häuser, in denen die Liebe zu König und Vaterland, ein warmes Herz für den Soldaten stand und christliche Gesittung gepflegt und anerzogen werden. Ich kann es nicht gutheißen, wenn manche Commandeurc sich für die Heranziehung des Offizier- Ersatzes eigene, einseitige Grundsätze schaffen, bei spielsweise die Grenzen der erforderlichen wissen schaftlichen Bildung so eng gezogen werden, daß für die Annahme eine« jungen Mannes die Ablegung der Abiturienten-Prllfung als unabweisbar Beding ung hingestellt wird. Ich muß eS mißbilligen, wenn der Eintritt abhängig gemacht wird von einer über mäßig hohen Privatzulage, welche die Söhne wenig begüterter, aber nach Gesinnung und Lebensauffassung dem Offizier-Corps nahestehender Familien der Armee fernhalten muß. Um solchen Unzuträglichkeiten Einhalt zu thun, spreche Ich Meinen Willen dahin aus, daß in der Regel die Commandeurc bei der Infanterie, den Jägern, der Fußartillerie u. de» Pionieren nicht mehr als 45 M., bei der Feld-Artillerie nicht mehr als 70 M. und bei der Kavallerie nicht mehr als 150 M. monatliche Zulage fordern sollen. Daß die Ver hältnisse großer Garnisonen und speziell diejenigen der Truppcntheile des Garde-Corps geringe Erhöh ungen erforderlich machen können, verkenne Ich nicht. Aber Ich erachte cs nachtheilig, wenn bei rc. die Forderungen und 100 M. — an hinaus — gesteigert sonders hoch, deren Offiziere sich mit geringen Mitteln einzurichten und doch ihre Pflicht mit der Befriedigung und Freudigkeit zu erfüllen wissen, die den vrenßischen Offizier von Altersher ausgezeichnet haben. In diesem Sinne mit Aufbietung aller Kräfte zu wirken, ist die Aufgabe der Truppencom- mandeure. Unausgesetzt haben sie es sich klar zu machen, daß eS heutzutage mehr wie je darauf an kommt, Charaktere zu erwecken und groß zu ziehen, die Selbstverleugnung bei ihren Offizieren zu heben, und daß hierfür das eigene Beispiel in erster Linie Mitwirken muß. Wie Ich es den Commandeurc» erneut zur Pflicht mache, den mancherlei Auswüchsen des Luxus zu steuern, die in kostspieligen Geschenken, in häufiger. Festessen, in einem übertriebenen Auf wande bei der Geselligkeit und ähnlichen Dingen zu Tage treten, so halte Ich es auch für angezeigt, der Auffassung nachdrücklich entgegcnzutreten, als sei der Commanvcur selber vermöge seiner Dienststellung zu umfangreichen Ausgaben für Repräsentationszwecke verpflichtet. Ein jeder Offizier kann sich durch an gemessene Förderung einer einfachen, standesgemäßen Geselligkeit Verdienste um seinen Kameradenkreis er werben; zum „Repräsentiren" aber find nach Meinem Willen nur die kommandirenden Generale verpflichtet, und darf es in Meiner Armee nicht vorkommen, daß gutgediente Stabsoffiziere mit Sorgen den Geldopfern entgegensehe», die mit dem etwaigen Erreichen der Regimentscommandeurstellung vermeintlich ihrer war ten. Ich werde Mir von Zeit zu Zeit neben den Eingaben über die Offizieraspiranten Nachweisungen über die bei den Truppemheilen üblichen Zulagen und die Gehaltsabzüge vorlegen lassen. Wie Ich hiermit bestimme, daß Mir solche Offiziere namhaft zn machen sind, welche den auf Vereinfachung des Lebens gerichteten Einwirkungen ihrer Vorgesetzten nicht entsprechen, so werde Ich die Commandeurc wesentlich mit danach beurtheilen, ob es ihnen ge lingt, einen geeigneten und ausreichenden 'Nachwuchs an Offizieren heranzuziehen und das Leben ihrer OsfiziercorpS einfach nnd wenig kostspielig zu ge stalten. — Ich wünsche von Herzen, daß ein jeder llcr men das h- mit wrk- >dig- igt bei hen- nge- igen cheit sich be iter. nen, leit, lthem- Halse ährten als den Interessen der Armee der Infanterie und de» Jägern an Privalzulagen bis auf 75 einzelnen Stellen sogar darüber sind, und wenn dieselben bei der Kavallerie, namentlich bei der Garde, eine Höhe erreicht haben, welche eS dem ländlichen Grundbe sitzer nahezu unmöglich macht, die Söhne der ihm lieb gewordenen Waffe zuzuführen. Mit solchen übertriebenen Ansprüchen wird der Offizier-Ersatz nach Umfang und Beschaffenheit beeinträchtigt. Ich will nicht, daß in Meiner Armee das Ansehen der Offiziercorp« nach der Höhe der Eintrittszulage be messen werde, und schätze diejenigen Regimenter be- 1) behufs Todeserklärung des im Jahre 1800 im 19. Lebensjahre ausgewanderten KarkAriedrich Irieß aus Schön Heide, welcher im Jahre 1831 die letzte Nachricht auS Warschau von sich ge geben, seit dieser Zeit aber verschollen ist, 2) und 3) behufs Löschung folgender auf den nachstehend bezeichneten Grundstücken eingetragener alter Hypotheken, als 2) 22 Thaler 27 Ngr. 5 Pf. sammt Zinsen zn 4'/, v. H. und den Kosten der Rückzahlung Darlehn der Wilhelmine Schmidt zu Ob er stütz en grün, eingetragen unterm 12. August 1853 auf Fel. 53 des Grund- und Hypothekenbuchs für Unterstlltzcngrün Rubr. III unter 3/III, s. 250 Thaler Conv.-Münze — 256 Thaler 28 Ngr. 4 Pf. im 14 Thalersuße unbezahltes Kaufgcld für Johann David Asechschmidt in Eibenstock, b. 50 Thaler Conv.-Münze — 51 Thaler 11 Ngr. 7 Pf. im 14 Thalersuße unbezahltes Kaufgeld für tzarokine Ariederike ZMH- lig in Eibenstock, eingetragen am 16. Juni 1829 auf Fol. 281 des Grund- und Hypothekenbuchs für Eibenstock Rubr. III unter I/I, da deren jetzige Inhaber unbekannt und seit, den letzten, diese Hypotheken be treffenden Eintragungen mehr als 30 Jahre abgelaufen sind, von dem unter zeichneten Königlichen Amtsgericht das Aufgebotsverfahren einzuleiten beschlossen worden. ES werden daher zu 1) der genannte Frieß, sowie diejenigen Personen, welche an dem Vermögen desselben Erbrechte zu haben vermeinen, zu 2) und 3) die unbekannten Inhaber der bezeichneten Hypotheken, bez. alle diejenigen, welche an dieselben aus irgend einem Grunde An sprüche zu haben glauben, aufgefordert, solche ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den Der neueste kaiserliche Erlaß, betr. den Offizier Ersatz für die Armee. Der »Reichs- und StaatS-Anz." vom 5. April enthält folgende hochwichtige allerhöchste Kabinetsordre: Ich habe Mich bereits am Neujahrstage den kommandirenden Generalen gegenüber hinsichtlich des Offizier-Ersatzes für die Armee ausgesprochen. Seit dem sind Mir neben den sonstigen Eingaben über die zur Zeit üblichen Privatzulagen und über die Gehaltsabzüge der Offiziere auch die Nachweisungen über den Stand an Offizieraspiranten vorgelegt worden. Dieselben liefern den Beweis, daß in der Armee nicht überall nach gleichen Grundsätzen verfahren wird, und sehe Ich Mich deshalb veranlaßt, Meiner bezüg lichen Willensmeinung für alle Betheiligten in ein gehender Weise erneut Ausdruck zu geben. Die allmälige Vermehrung der Cadres der Armee hat die Gesammtzahl der etat-mäßigen Osfizierstellen be trächtlich erhöht. Für dieselben einen geeigneten und möglichst zahlreichen Ersatz zu schaffen, ist ein dring endes Erforderniß, ganz besonder- im Hinblick auf die Ansprüche, die der Kriegsfall an die Armee stellt. Gegenwärtig weisen fast alle Regimenter der In fanterie und der Feldartillerie erhebliche Lücken auf. Diese Lage macht die Heranziehung eines ausreichen den und geeigneten Ersätze» zu einer von Tag zu Tag wichtigeren und ernsteren Pflicht der Truppen kommandeure. Der gesteigerte Bildungsgrad unsere» Volke- bietet die Möglichkeit, die Kreise zu erweitern, welche für die Ergänzung des OsfiziercorpS in Be tracht kommen. Nicht der Adel der Geburt allein kann heutzutage wie vordem das Vorrecht für sich in Anspruch nehmen, der Armee ihre Offiziere zu stellen. Aber der Adel der Gesinnung, der da« OsfiziercorpS zu allen Zeiten beseelt hat, soll und muß demselben unverändert erhalten bleiben. Und da» ist nur möglich, wenn die Offizieraspiranten auS solchen Kreisen genommen werden, in denen dieser Adel der Gesinnung zu Hause ist. Neben den Sprossen der adligen Geschlechter deS Lande», neben den Söhne» Meiner braven Offiziere und Beamten, die nach Pillen er auf lpoH. laria* I, die ,eaa« zrlrr Bekanntmachung, . die Düngerabfuhr betr. Zufolge verschiedener Beschwerden über die durch die jetzt stattfindende Düngerabfuhr bewirkte Verunreinigung der Straßen wird unter Hinweis auf die Bekanntmachung vom 17. October 1884 wiederholt angeordnet, daß Dünger nur in einer solchen Weise verladen durch die Stadt gefahren werden darf, daß eine Verunreinigung der Straßen durch das Herabfallen des Düngers von den Wagen nicht Vorkommen kann. Zuwiderhandlungen hiergegen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark, be ziehentlich Haftstrafe bis zu 14 Tagen geahndet. Eibenstock, den 9. April 1890. Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »7. Aayrgong. Donnerstag, den 10. April en, »Nen «nr. »Petit- agevS, iyung, lagen* ildunq chmerz ck-rt), igkeit. vm»., -laiche M'. Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen ReichS- Postanstalten. Anfgebotsverfahrer». Auf Antrag 1) des Fleischers Ariedrich Louis Arietz in Schnarrlanne, 2) der tzrueliinc vcrw. Leistner geb. Mühlig in Unterstützengrün, 3) des Handelsmanns Karl Samuel Hermann Klemm in Eibenstock, 27. Dezember 1890, Vormittags 10 Uhr anberaumte» Aufgebotstermine anzumetde», widrigenfalls z» 1) ans Antrag der verschollene Frieß für lodt erklärt und dessen Vermögen den sich legikimirenden Erbe» ausgeantwortet wird, zu 2) und 3) sie mit ihren Ansprüche» auf die unter 2, 3a/b bezeich neten Hypotheken für verlustig erklärt, auch auf weiteren Antrag die betreffenden Forderungen im Hypothekenbuche werden gelöscht werden. Eibenstock, den 24. März 1890. Königliches Amtsgericht. I. B.: Heßler, H.-R. en ms- wird w». Freitag, den 11. April 1899, Nachmittags 2 Uhr sollen in dem Schneidemühlen - Grundstücke des Herr» Eugen Dörffel hier ver schiedene dort eingestellte Pfandstücke, als: zwei Pferde, zwei Leiterwagen, Möbel u. s. w. öffentlich gegen Baarzahlung versteigert werden. Eibenstock, am 5. April 1890. Gerichtsvollzieher. ist zu