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L8S« Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionSpreiS: die klcinsp. Zeile 10 Pf. Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 37. Dienstag, den 25. Februar Abonnement viertelt. 1 M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bet unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs« Postanstalten. Amts- und Anzeigeblatt für den Lestrk des Amtsgerichts Eibenstock und dellen Umgebung. Erlaß, das Zurückftellungsverfastren der Reservisten, Landwehr leute, Ersatz-Meservisten und Landsturmpflichtigen betr. Nach den Bestimmungen in 8 64 dcS Reichsmilitärgesctzes vom 2. Mai 1874 in Verbindung mit 88 1>8,-, 120,s und 122 der Wehrordnung vom 22. Novem ber 1888 können ans Anlaß ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse für den Fall einer Mobilmachung oder nothwendigen Verstärkung des Heeres a. Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Reserve, b. Mannschaften der Landwehr ersten Aufgebots, sowie in besonders dringenden Fällen auch Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr ersten Aufgebots, c. Mannschaften der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots, sowie in besonders dringenden Fällen auch Reservisten hinter die letzte Jahres klasse der Landwehr zweiten Aufgebots, (i. Ersatz-Reservisten hinter die letzte Jahresklasse der Ersatz-Reserve, sowie in besonders dringenden Fällen hinter die letzte Jahresklasse der Landwehr zweiten Aufgebots und e. Landsturmpflichtige hinter die letzte Jahresklasse ihres Aufgebots be ziehentlich hinter die letzte Jahresklasse des Landsturms zweiten Aufgebots zurückgestellt werden. Zurückstellungen der fraglichen Art dürfen erfolgen, wenn u. ein Mann als der einzige Ernährer seines arbeitsunfähigen Vaters oder seiner Mutter, beziehungsweise seines Großvaters oeer seiner Großmutter, mit denen er dieselbe Feuerstätte bewohnt, zu betrachten ist und ein Knecht oder Geselle nicht gehalten werden kann, auch durch die der Familie bei der Einberufung gesetzlich zustehende Unter stützung der dauernde 'Niedergang des elterlichen Hausstandes nicht abgewendet werden könnte, d. die Einberufung eines Mannes, der das dreißigste Lebensjahr vollendet hat und Grundbesitzer, Pächter oder Gewerbetreibender oder Ernährer einer zahlreichen Familie ist, den gänzlichen Verfall des Hausstandes zur Folge haben und die Angehörigen selbst bei dem Genüsse der gesetzlichen Unterstützung dem Elende preisgeben würde, c. in einzelnen dringenden Fällen die Zurückstellung eines Mannes, dessen geeignete Vertretung auf keine Weise zu ermöglichen ist, im Interesse der allgemeinen Landescultur und der Volkswirihschaft für unabweislich nothwendig erachtet wird. Etwaige Gesuche sind gemäß 8 123,i der Wehrorbnung bei dem Siadtrathe bez. Gemeindevorstande anzubringen, welcher dieselben zu prüfen und nach Maß gabe des Befunds darüber eine an den unterzeichneten Civilvorsitzenden der Er satz-Commission einzurcichende Nachweisung aufzustcUen hat, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögcnsverhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann. Zur Berathung und Entscheidung über die angebrachten Gesuche wird die unterzeichnete Königliche Ersatz-Commission im Anschlüsse an das Musterungsgeschäft den 4. Mär; von Mittags 12 Uhr an im Rathhause zu Lößnitz, den 6. März von Vormittags 11 Uhr an in der Eberwein'schen Restauration in Eibenstock, den 11. März von Vormittags 11 Uhr an im Gasthof zur Sonne in Schneeberg, den 13. März von Vormittags 11 Uhr an im Rathhause zu Johanngeorgenstadt und de« 17. März von Vormittags ,11 Uhr an im Bade Ottenstein in Schwarzenberg Sitzung halten. Die von der verstärkten Ersatz-Commission getroffene Entscheidung ist, dafern dagegen von dem ständigen militärischen Mitgliede der Ersatz-Commission Ein spruch nicht erhoben wird, endgültig, behält jedoch nur bis zum nächsten Zurück- stellungStermine Gültigkeit. Gesuche um Zurückstellung im Augenblicke der Einberufung sind unzulässig. Schwarzenberg und Schneeberg, am 11. Februar 1890. Die Königliche Ersatz Commission in den Aushelmngs- bezirlen Schwarzenberg und Schneeberg. Der Civil - Vorsitzende: Der Militär-Vorsitzende: Frhr. v. Wirsing. v. Zeschau. Oberstlieutenant z. D. u. Kommandeur des Landwehrbezirks .Schneeberg". St. Das Waisenhaus zu Pöhla bctr. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft unterläßt nicht, die Ge meinden bez. Ortsarmenverbände des Bezirks darauf aufmerksam zu machen, daß zu Ostern dieses Jahres im obererzgebirgischen Waisenhause zu Pöhla durch den Abgang der zu confirmirenden Zöglinge mehrere Stellen zur Erledigung kommen und daß Anmeldungen von zur Aufnahme geeigneter Kinder unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse spätestens bis zum 20. Mlärz dieses Jahres bei der unterzeichneten Behörde zu bewirken sind. Aufnahmefähig sind: r». arme Waisen, und zwar nicht nur elternlose, sondern auch vater- oder mutterlose, d. Kinder, welche aus polizeilichen Gründen ihren Eltern entnommen worden sind, c. Kinder, für welche deren Eltern aus Armuth, Krankheit oder sonst igen Gründen zu sorgen außer Stande sind. Für jedes Kind, welches auf Kosten eines Ortsarmenverbandes in die Anstalt ausgenommen wird, ist ein jährlicher Vcrpflegbeitrag von 80 M., wel cher auf Ansuchen bis auf 60 M. jährlich ermäßigt werden kann, zu entrichten, wogegen für diejenigen Kinder, welche von Privatpersonen daselbst untergebrachr werden, ein jährlicher Verpflegbeitrag von 150 M. zu bezahlen ist. Mit dem Aufnahmegesuch ist einzureichen. а. eine Bescheinigung über die Geburt und Taufe des betr. Kindes, I>. ein Impfschein desselben, e. ein ärztliches Zeugniß darüber, daß das Kind gesunv und insbe sondere nicht mit einer ansteckenden oder ekelerregenden Krankheit oder einem sonstigen Gebrechen behaftet ist, wegen dessen es einer außergewöhnlichen Pflege oder Beaufsichtigung bedürfte, sowie bei Kindern, welche bereits die Schule besucht haben, б. ein Schulzeugniß. Schwarzenberg, am 21. Februar 1890. Königliche Amtshlmptmmmschast. Frhr. v. Wirsing. Wglr Konkurs. Nachdem der auf Eröffnung des Konkursverfahrens zum Vermögen des Bürstenfabrikanten IT. VI in Schönheide gestellte Antrag zurückgenommen und das unter dem 12. März v. I. wider genannten Wappler erlassene allgemeine Veräußerungsvcrbot wieder aufgehoben worden ist, wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Eibenstock, den 19. Februar 1890. Königliches Amtsgericht. I. V.: Hetzler, H.-R. ' Gruhle, G.-S. Das Gesammtergebniß der Wahlen liegt zwar noch keineswegs übersichtlich vor, aber schon ein oberflächlicher Blick zeigt eine Verschiebung der politischen Stimmabgabe von rechts nach links. End- giltige und theilweise Wahlergebnisse, vor Allem aber eine Unmasse von Stichwahlen! In endloser Folge schleppt der Telegraph herbei, wie am 20. Februar in den 397 Wahlkreisen zwischen Kurifchem Haff und Bodensee, zwischen Metz und polnischer Grenze abge stimmt worden ist. Es fällt dem Nicht-Politiker schwer, sich in diesem „Stimmengewirr" zurechtzu finden. Aber selbst dem oberflächlichsten Beschauer treten auS dem Wüste der WahlauSfall-Depeschen zwei Thatsachen greifbar entgegen: ein starker Rück gang der Stimmen der bürgerlichen Parteien und ein um so gewaltigeres Anschwellen der sozialdemo kratischen Stimmen. Beides geht Hand in Hand und verstärkt sich gegenseitig zu einem Gesammter gebniß, das alle Befürchtungen übertroffen hat. Davon beißt keine MauS einen Faden hinweg; man muß sich DaS in seiner ganzen Tragweite und Folgen schwere und in allen seinen Einzelheiten klar machen. Nur auf Grund genauer Einsicht kann man dazu gelangen, das nächste Mal die Scharte auSzuwetzen. Die Sozialdemokratie hat große Erfolge erzielt in dem katholischen Köln wie in dem protestantischen Halle, in der Handelsstadt Hamburg wie in der Uni versitätsstadt Kiel und der Kunststadt München, in dem industriereichen Sachsen wie in dem ackerbau treibenden Hannover, in dem dünnbesiedelten deutschen Osten wie in der dichtbevölkerten Rheinprovinz. Sogar der „feste Thurm" de- CentrumS ist in mehreren Wahlkreisen bedroht. Die Sozialdemokratie führte den Wahlkrieg gegen alle und jede Partei. ES machte ihr keinen Unterschied, ob sie in dem einen Wahlkreis sich mit den Deutschfrcisinnigen, in dem andern mit den Ultramontanen, in dem dritten und vierten mit den Welfen oder FranzöSlingen verbrüderte — in denjenigen Wahlkreisen, auf die es ihr ankam, kehrte sie dessen ungeachtet gegen dieselben Parteien ihre Waffen. Alle anderen Parteien betrachtet die Sozial demokratie eben als „reaktionäre Masse"; sind ein zelne dieser Parteien verbittert oder verblendet genug, einander zu bekämpfen, so unterstützt die Sozial demokratie diese« Beginnen, um nachher desto sicherer über alle Zersplitterten und gegenseitig Geschwächten zu triumphiren. Die Gewinner diese» Wahlkampfes sind denn auch einzig die Sozialdemokraten. Gab e« bei den 87er Wahlen noch 61 Stich wahlen, so ist diese Zahl diesmal auf ungefähr 110 gestiegen. Beinahe der dritte Theil sämmtlicher 397 Wahlkreise muß erst ein zweites Mal an die Urne treten, ehe er die Fahne kennt, die demnächst über ihm weht. Bei diesen massenhaften Stichwahlen stehen alle Parteien einander gegenüber. Es ist fast überall ander«, wer die Entscheidung in der Hane