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Amts- und Anzeigeblatt für den xMM Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock sertionSprei«: die kleinsp. t. „ Zeile 0 Pf und dessen Umgebung. Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen ReichS- Postanstalten. SO. Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »7. Aa-r«»««. Sonnabend, den 15. Februar 1800. Bei Bekanntgabe nachstehender Berordnung O werden die Herren Bürgermeister unv Gemeinvevorstände des amtshauptmannschaftlichen Verwalt ungsbezirkes noch besonders angewiesen, die von den betheiligken Rindvieh- und Pserdebesitzern zu leistenden Jahresbeiträge unverzüglich einzuheben und spä testens bis zum 31. März 189« anher einzusenven. Schwarzenberg, am II. Februar 1890. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. St. O Verordnung, Anträge der Besitzer von Mindern und Meiden zu Deckung der im Jahre 1889 aus der Staatskasse bestrittenen Vertage an Seuchen- re. Entschädig ungen betreffend. Nach der im Monate Dezember vorigen Jahres vorgenommenen Aufzeich nung der im Lande vorhandenen Rinder und Pferde ist zu Erstattung derjenigen auf das Jahr 1889 verlagsweise aus der Staatskasse bestrittenen Beträge, die an Entschädigungen nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 für die wegen Seuchen auf polizeiliche Anordnung gelöbteten und für die nach solcher Anord nung an der Seuche gefallenen Thiere, bez. nach den Gesetzen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 für die an den Folgen der Impfung der Vungen- seuche umgestandenen oder wegen dieser Folgen zu schlachten gewesenen Rinder oder für in Folge von Milzbrand gefallene oder getödtetc Rinder, zu gewähren gewesen, bez. an Verwaltungskosten erwachsen sind, auf jedes der ausgezeichneten a. Rinder ein Jahresbeitrag von sechszehn Pfennigen, b. Pferde ein Jahresbeitrag von sieben Pfennigen zu erheben. Indem Solches nach Maßgabe der Bestimmungen in 8 4 der Berordnung vom 4. März 1881 — Gesetz- und Verordnungs-Blatt von 1881 Seite 13 — und der Verordnungen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 — Ge setz- und Verordnungs-Blatt von 1884 Seite 62 unv von 1886 Seite 64 — andurch bekannt gemacht wird, werben die zur Einhebung der beregten Jahres beiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträthe, Bürgermeister, Gemeindevorstände) andurch angewiesen, auf Grund der, aus den Kreishauptmannschaften bez. Amts hauptmannschaften abgestempelk an sie zurückgelangten Verzeichnisse die oben ausgeschriebenen Jahresbeiträge von den betreffenden Rindvieh- und Pferdebe sitzern unverzüglich einzuheben und unter Beischluß der Verzeichnisse an die Kreis hauptmannschaften bez. Amtshauptmannschaften cinzuzahlen. Dresden, am 25. Januar 1890. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Sorge. Die unter dem Viehbestände des Wirthschaftsbesitzers Habriet Anger in Schönheide ausgebrochene Maul- und Klauenseuche ist erloschen. Schwarzenberg, am 12. Februar 1890. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. W. Infolge Anzeige vom 28. vorigen und 1. dieses Monats ist heute auf Fol. 178 des Handelsregisters für den Landbezirk das Ausscheiden des Schlossers Herrn Ara«) Albert Weidauer in Oberstützcngrün, früher in Rothen kirchen, als Mitinhabers aus der Firma <4el»rü«I«r HVel«I«,ivr in Ober- stützcngrün verlautbart worden. Eibenstock, am 10. Februar 1890. Königliches Amtsgericht. P-schke. Ttzr. In das Musterregister ist eingetragen Nr. 215, Firma: 8«lck«I in Schönheide, ein versiegeltes Packet, Serie XVI, angeblich enthaltend: 49 Stück auf der Tam- bourir- und Stickmaschine erzeugte Muster, Fabriknummern: 09717, 09738, 09762, 09838, 09853, 09854, 09855, 09858, 09860, 09862, 09863, 09866, 09867, 09869, 09871, 09910, 09916, 09917, 09921, 09938, 09939, 18570, 18706, 18720, 18742, 18753, 18819, 18871, 18931, 18966, 19118, 19121, 19155, 19211, 19215, 19237, 19273, 19276, 19287, 19298, 19310, 19311, 19312, 19315, 19317, 19324, 19332, 19343, 19347, Flächenerzeugnisse, Schutz frist 3 Jahre, «»gemeldet am 6. Februar 1890, Nachmittags */,4 Uhr. Eibenstock, am 11. Februar 1890. Königliches Amtsgericht. P-schke. Ttzr Bekanntmachung. ES ist mehrfach die Wahrnehmung zu machen gewesen, daß in letzterer Zeit die vorgekommenen Wohnungsveränderungen nicht zur Anzeige gebracht worden sind. Da nun in allernächster Zeit eine allgemeine Revision des gesammten Melde wesens statlfinden wird, so nimmt der unterzeichnete Stadtrath hiermit Ver anlassung, sämmtliche Einwohner auf das Regulativ, die polizeiliche An- und Abmeldung der Einwohner und Fremden in der Stadt Eibenstock betr., vom 8. November 1883, mit dem Bemerken auf merksam zu machen, daß nach diesem Regulativ jede Veränderung in den Aufent haltsverhältnissen eines Einwohners — Anzug, Fortzug, Umzug — zu Ver meidung einer Geldstrafe bis zu 10 Mark bez. entsprechender Haftstrafe binnen drei Tagen an Rathsstelle anzuzeigen ist. Sofern vorgekommene Veränderungen in den Aufenthaltsverhältnissen noch nicht zur Anzeige gekommen sein sollten, werden die Meldepflichtigen hiermit aufgefordert, das Versäumte alsbald nachzuholen, widrigenfalls die bei der all gemeinen Revision vorgefundenen Unregelmäßigkeiten mit den zu Gebote stehenden Strafen geahndet werden müßten. Eibenstock, den 9. Februar 1890. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. 'Neumann. Bekanntmachung. Nachdem das Austragen der Anlagenzettel auf das Jahr 1890 beendet ist, wird hiermit in Gemäßheit des 8 22 des Regulativs über die Erhebung der Gemeindeabgaben bekannt gegeben, daß etwaige Reklamationen gegen die Höhe der Einschätzung innerhalb einer vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung ab zu rechnenden t-ltägigen und bis spätestens zum 3. März d. I. lausenden Frist unter gehöriger Beobachtung der auf den Anlagenzetteln vorgedruckten diesbezüglichen Bestimmungen bei dem unter zeichneten Stadtrathc schriftlich einzureichen sind. Nach Ablauf dieser Frist ein gehende Reklamationen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Ferner wird hierbei darauf aufmerksam gemacht, daß nach 8 21 obigen Regulativs eine jede abgabenpflichtige Person, welche bei der Einschätzung bez. bei der Austragung der Anlagcnzettcl übergangen worden sein sollte, verpflichtet ist, dies sofort anzuzeigen und sich Bescheidung wegen seiner Einschätzung bez. der zu zahlenden Anlagen zu holen hat, sowie daß nach 8 28 des Abgabenregu- lativs eine Reklamation den Anlagenpflichtigen nicht von der Verpflichtung, an den festgesetzten Terminen den vollen Anlagenbetrag zu entrichten, befreit, son dern daß die Ausgleichung betreffs des etwa Zuvielgezahlten nach Beendigung des Reklamationsverfahrens erfolgt. Hierbei wird gleichzeitig darauf hingewiesen, daß am 15. d. Mts. der 1. Ter min der diesjährigen städtischen Anlagen, zu dessen Bezahlung eine 3wöchige Frist nachgelassen ist, fällig ist und daß nach Ablauf dieser Frist ohne vorher- gegangene persönliche Erinnerung gegen etwaige Restanten das Zwangs verfahren eingeleitct werden wird. Eibenstock, den 15. Februar 1890. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Bg In hiesiger Gemeinde soll eine zweite Leichenfrau angestellt werden. Bewerberinnen, welche des Lesens und Schreibens nicht unkundig sein dürfen, wollen sich bis zum 26. dieses Monats melden. Schönheide, am 13. Februar 1890. Der Gemeinderath. Holz-Versteigerung aus Johanngeorgenstadter Staatsforstrevier. Im«le 8»xe in Johanngeorgenstadt kommen Mittwoch, den 19. Februar 1890, von Vormittags /,10 Uhr an die in den Schlägen der Abtheilungen 36, 54 (Schimmel), 68, 69 und 72, sowie einzeln in den Abtheilungen: I, 2, 5, 7, 8, 9, 14, 17, 20, 23, 26, 29, 31, 32, 44, 46, 47, 48, 51, 52, 55, 62, 64, 71, 72, 73, 77, 79, 80 aufbereiteten Si-ennIiSlLei- und zwar: 240 Raummeter weiche Brennscheite, 259 „ „ Brennknüppel, 271 , . Beste einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung in kastenmäßigen Münzsorten und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen an die Meistbietenden zur Versteigerung. Kreditüberfchreitnngen sind unzulässig. Holzkaufgelder können von Vormittags 9 Uhr an berichtigt werden. Auskunft ertheilt der unterzeichnete Oberförster. Königliche Forstreviervemaltung Johanngeorgenstadt u. Königliches Forstrcntamt Eibenstock Glier. am >2. Februar 1890. Wolstramm.