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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint . . e Abonnement «L.S-- Wrk des Ämlsgmchis Libmilock L:ZZL sertionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- Zeile 10 Pf und dessen Amgevung. P°st°nstalten Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. »«. Aa-rgang. M LOH. Sonnabend, den 7. September 188S. Bekanntmachung. Nach 8 17 der revidirten Städteordnung sind zum Erwerbe des Bürger rechts berechtigt alle Gemeindemitglieoer, welche 1t die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2) das sünfundzwanzigste Lebensjahr erfüllt haben, 3) öffenttiche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4) unbescholten sind, 5) eine directe Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6) auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteucrn und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihre« bisherigen Aufenthalts voll ständig berichtigt haben, 7) entweder a. im Gemeindebczirke ansässig sind, oder b. daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder c. in einer anderen Stadtgcmeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet diejenigen zur Bürgerrechtserwerbung berechtigten Gemeindemitglieder, welche u. männlichen Geschlechts sind, b. seit drei Jahren im Gemeindebczirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und c. mindestens 9 Mark an direkten Staatssteuern jährlich zu ent richten haben. Diejenigen Einwohner hiesigen OrteS, welche nach Vorstehendem entweder berechtigt oder verpflichtet sind, das Bürgerrecht hicrsclbst zu erwerben, werden daher hierdurch aufgefordcrt, sich hierzu bis zum 18. September 1889 schriftlich oder mündlich in der Rathsregistratur zu melden. Die Unterlassung der Anmeldung Seiten der zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichteten Personen verwirkt eine Geldstrafe von 15M.bz. entsprechendeHaftstrafe. Eibenstock, den 4. September 1889. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Kl. Bekanntmachung. , Vom Reichsgesetzblatt auf das Jahr 1889 sind dir. 18, 19 und 20 er schienen und enthalten unter Nr. 1866: Bekanntmachung, betreffend Abänderung der allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über die Anlegung von Dampfkesseln; Nr. 1867: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abänderung der Instruktion zur Ausführung der Gesetze über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 30. August 1887; Nr. 1868: Bekanntmachung, betreffend Ab änderung und Ergänzung der Anlage XI zur KriegS-Transport-Ordnung; Nr. 1869: Verordnung, betreffend das Bergwesen im südwestafrikanischen Schutzgebiet. Ferner ist vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen auf das Jahr 1889 das 7. Stück erschienen und enthält unter Nr. 28: Land tagsabschied für die außerordentliche Städteversammlung des Jahres 1889; Nr. 29: Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes der Eisenbahntheilstrecke Schwarzenberg-Grünstädtel und der Sccundäreisenbahn Grünstädtel-Oberritters- grün betr.; Nr. 30: Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes der Stollberg- Zwönitzer Sccundäreisenbahn betr.; Nr. 31: Bekanntmachung, die Konzessionirung des Lübecker FeuerversicherungS-VereinS von 1826 betr.; Nr. 32: Verordnung, Abänderungen des der Verordnung vom 17. Juni 1887 beigefügten Auszugs aus der Dienstvorschrift über Marschgebührnisse betr.; Nr. 33: Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zur Erbauung der Mügeln-Geisinger Eisen bahn betreffend. Diese Gesetzblätter liegen zu Jedermanns Einsichtnahme an Rathsstelle aus. Eibenstock, den 4. September 1889. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Kl. Bekanntmachung. Die Landes - Brandverfichcrungs - Beiträge auf den 2. Termin 1889 — 1. October 1889 — sind nach je einen halbe« Pfennig für die Einheit bei der Gebäude-BcrficherungsAbtheilung und nach je ein «nd eine« halben Pfennig für die Einheit bei der freiwilligen Ver- flchernngs-AbtheilUNg nebst den fälligen Stückbeiträgen bis spätestens dm 10. Hctoöer 1889 bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung anher zu entrichten. Eibenstock, am 5. September 1889. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. G. Bekanntmachung. In Folge freiwilligen Abgangs des derzeitigen Inhabers ist bei dem unter zeichneten Stadtrathe die Rathsregistratorstelle vom 1. Januar 1890 ab anderweit zu besetzen. Dem Rathsregistrator liegt neben der Erledigung sämmtlicher stadträthlicher Expedientenarbciten die Protokollführung in den Raths-, Stadtverordneten- und Ausschußsitzungen sowie die Verwaltung kleinerer Kassen ob, auch wird ihm nach Befinde» die Stellvertretung des Standesbeamten übertragen. Die Anstellung des Registrators, welcher Gemeindcunterbeamter in Gemäß heit von § 105 der revidirten Städteordnung ist, erfolgt gegen ^jährliche beiderseitig freistehende Kündigung. Der Jahres-Gehalt beträgt 1350 Mark und steigt bei zufriedenstellender Dienstführung des Beamten alle zwei Jahre um 150 Mark bis zum Höchstbetrage von 1800 Mark. Im Verwaltungsfache vollständig geübte Bewerber wollen sich unter Bei fügung ihrer Zeugnisse bis zum 27. dieses Monats allhier melden. Eibenstock, am 4. September 1889. DerStadtrath. Löscher, Bürgermeister. Kl. Holz-Versteigerung auf Auersöerger Staatsforstrevier. In der Eberwein scheu Restauration in Eibenstock kommen Montag, den 16. September 1889, von Vormittags 9 Uhr an die in den Abtheilungen: 1 bis 6 in der Wintergrün, 7 bis 9 an der Fribusscr Straße, 10 bis 15 am Hinteren Ellbogen, 16 bis 18 am Gottlobstolln, 20 am Mehlhornberg, 23 bis 27 am vorderen Auersberg, 28 bis 33 am mittleren Auersberg, 34 bis 38 am Hinteren Auersberg, 40 bis 42 am Brandgehau, 43, 44 an der Zufahrt, 46, 48, 50, 51 am Buckerberg, 52, 53 am Tangelberg, 55 am Hefenklos, 56 an der Hinteren Plänerleithe, 65, 67 am Gerslcnberg, 74 am Steinbüchel aufbereiteten Areniiliül-er, alS: 6 Raummeter buchene Brennscheite, 330 „ weiche dergleichen, 907 „ „ Brennknüppcl, 13 „ buchene Beste und 1848 , weiche dergleichen, sowie im Hotel zum Rathskeller in Aue Dienstag, den 17. September 1889, von Vormittags 9 Uhr an die m den obengenannten Abtherlungen kölLvr, und zwar: und Forstorten aufberciteten IViit«- 1666 Stück weiche Stämme von 11—15 Ctm. Mittenstärke, 1115 es „ ,, 16—19 - 17 ,, ,, ,, ,, 20-22 ,, 9 . buchene Klötzer . 16-22 Oberstärke, 12 ,, ,, ,, ,, 23-29 4 30-36 ,, > 2 bis 4,« M. lang. 1 ,, ,, „ ,, 37-43 ,, 4 44 rc. 1220 I weiche 13-15 - 1777 16-22 838 23-29 ,, ,, ^3,r Meter lang. 102 30-36 - 10 37-43 ,, 5 44-50 - I 6 51 rc. 962 13-15 ,, 1074 16-22 311 23-29 >4,» Meter lang, 50 30-36 3 37—43 - 3,s u. 4,o Meter l., 4511 " Stangenklötzer „ 8—12 ,, 137 „ „ Derbstangen „ 8-9 Unterstärke, ^7 bis 14 Meter l.. 492 10-12 307 178 . 13-15 Raummeter weiche Nutzknüppcl, einzeln und partieenweise aeaeu s-sortige Bezahlung in kassenmätzigen Münzsorten, sowie unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen an die Meistbietenden zur Versteigerung, ztrcditübcrschreitungen find «nzuläsfig. , „ . Holzkaufgelder können an beiden Tagen von Vormittags 0,9 Uhr an be richtigt werden. Auskunft ertheilt der unterzeichnete Forstinspektor. Königliche Forstrevicrvkmaltung Allersberg zu Eiben stock und Königliches Forstrentnmt Eibenstock, Gläsel. am 5. September 1889. W-lssramm.