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Amts- Md Anzeigeblatt für den Evschstitl Alvounrwent -SLSZ Syick des Amtsgerichts Lidenßock Z-ZM sertionSprei«: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- Z-." M M und dessen Umgebung. Berantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. ,e. ——— M 1. Dienstag, den 1. Januar 188S. Ium neuen Jahre 1889. 2» stet«, Gleichmaß roll! da« Rad der Zeit, Et halten frohe nicht, nach trübe Stunden; Und s» ist wiederum zur Ewigkeit Im Zeitenlauf ein Jahr »ahingeschwunden. Zwar hielt et un« den Frieden wie diiher, Wie wir t auch »an de« neuen Jahre harren! Doch welch' ein Friede! Ueber Land u. Meer Sieht «an s »an Rüstungen u. Waffen starren. Et sandte Waffertnoth int deutsche Land, Mit knapper Ernte lohnt« ».Landmann« Walten, Et wüthete mit wildem Feuerbrand Und brachte Roth in allerlei Gestalten. Sa hat unt denn der Uebel »oller Zug — Gott seit geklagt — im alten Jahr betroffen! Du neue« Jahr, nimm einen neuen ging. Damit »an Dir wir Bessre« dürfen hoffen. Schütz' unser Vaterland »am Felt zum Meer Bor äußeren und inneren Gefahren, Und lasse seine Fürsten wie bither Sich treulich um den jungen Kaiser scharen. Dem Landbau wie dem Handel und der Kunst, Dem Wettstreit aller nützlichen Gewerbe Erhalte Du de« Frieden« »olle Gunst, Da« Beste »on de« alte» Jahre« Erbe. ' Und wenn da« alte Jahr die Rechnung legt. Die ei an seinem Schluß für unt gezogen: Steh' da, wie »iel doch seine Schuld beträgt-, So manche schöne Hoffnung ward betrogen. Wilhelm und Friedrich, edle« Kaiserpaar, Für da« ein ganze« Volk in Lieb' erglommen. Auch Euch hat unt da« nun »ergang'ne Jahr Mit manchem andern jäh hinweggenommen. Den Völkern wehre allen Haß und Streit, Verbanne der Reoanche finst re Triebe Und laß unt dämmern di« erhoffte Zeit Det Bölkerglückt, der allgemeinen Liebe. Und auch in unser» Kreisen wirke Du: Bor Ungemach und Leid unt treu bewahre; Wir aber rufen unfern Leser» zu: Un« allen Heil und Glück zum neuen Jahre! Bekanntmachung, den Neubau der Muldenbrücke bei Muldenhammer bett. An Stelle der überbauten hölzernen Muldenbrücke bei Muldenhammer im Zuge der Eibenstock-Hundshübler Straße soll im Jahre 1889 eine b^> in breite massive, aus zwei überwölbten Oeffnungen von je 9,» ni normaler lichter Weite bestehende Brücke hergestellt und deren Ausführung im Wege des öffentlichen AuSgebots an einen der mindestfordernden Unternehmer verdungen werden. Vorgedruckte VerdingungS-Anschläge nebst Brückenzeichnung und Vertrags- Bedingungen können gegen Bezahlung, bezw. portofreie Einsendung von 8 Mark von den unterzeichneten Dienststellen bezogen werden. Die entnommenen Verdingungs-Anschläge sind gehörig ausgefüllt und voll zogen in versiegelten und mit „Wukdenbrücke bei Mukdenhammer betr." überschriebenen Umschlägen portofrei bis spätestens Sonnabend, den 19. Januar 1889, Nachmittags 5 Uhr an die mitunterzeichnete Bauverwalterei einzusenden und werden daselbst um vor gedachte Zeit in Gegenwart der etwa erschienenen Bewerber eröffnet werden. Die Auswahl unter den Bewerbern, sowie die gänzliche Zurückweisung un angemessener Gebote wird ausdrücklich Vorbehalten. Sämmtliche Bewerber bleiben bis zum 16. März 1889 an ihre Angebote gebunden und haben solche ohne Weitere« als abgelehnt zu betrachten, wenn ihnen vor Ablauf des zuletzt gedachten Tages eine besondere Nachricht nicht zugegangen ist. Schwarzenberg (Sachsen), am 24. Dezember 1888. Königliche Straßen- und Königliche Wauver- WafferVauinspeKtion. rvatterei. Gchtege. Kühlmorgen. Infolge Anzeige vom 20. Dezember 1888 ist heute' auf Fol. 14 des Han delsregisters für den Landbezirk des unterzeichneten Amtsgerichts verlautbart worden, daß nach dem Ableben KarlAlltgust Friedrich s in Schönheide, Herr Kaufmann Hermann Kriedrich daselbst Inhaber der Firma <1. in Schönheide geworden ist. Eibenstock, am 27. Dezember 1888. Königliches Amtsgericht. Peschke. Ttzr^ Konknrsverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Vliwintt»»« »l«- verw. Vinn»» geb. Kühler in Eibenstock ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren BermögenSstücke der Schlußtermin auf dm 25. Januar 1889, Vormittags 1« Ayr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst bestimmt. Eibenstock, den 29. Dezember 1888. Srnklv, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht«. zur 1. öffentt. Sitzung des Stadtverordneten-Kollegiums am 2. Januar 1889, Mormittags 11 Ahr. 1) Einweisung der neuen Stadtverordneten. 2) Wahl des Stadtverordneten-Vorstehcrs und dessen Stellvertreters. 3) Eventuell Wahl der Mitglieder zu den ständigen Ausschüssen. Eibenstock, den 28. Dezember 1888. Der Stadtrath. Lüsche», Bürgermeister. Bekanntmachung. Laut ergangener Verordnung beabsichtigt das Königliche Ministerium des Innern im Laufe des nächsten Jahres eine allgemeine polizeiliche Revision der Maatze «nd Gewichte, sowie der Waagen und Meßwerkzeuge anzuorbnen. Die Gewerbtreibenden werden hiervon schon jetzt in Kenntniß gesetzt mit der Veranlassung, ihre Maaße, Gewichte, Waagen und Meßwerkzeuge, soweit deren Zulässigkeit im Verkehr zweifelhaft erscheint, oder bei denen in Folge des Gebrauchs die Aichstempel nicht mebr erkennbar sind, baldigst und spätestens bis 31. März 1889 dem zuständigen Aichamt zur Prüfung beziehentlich Wieder- aichung zuzuführen. Auch unterläßt man nicht die Gewerbtreibenden noch be sonders auf die Bestimmung de« ß 369,, des Reichs-Strafgesetzbuchs hinzu weisen, wonach mit Geldstrafe dis zu Einhundert Mark oder mit Hast bis z« vier Wochen bestraft werden: Gewerbtreibende bei denen zum Gebrauche in ihrem Gewerbe geeignete, mit dem gesetzlichen Aichungsstempel nicht versehene oder unrichtige Maaße, Gewichte oder Waagen vorgefunden werden, oder welche sich einer anderen Verletzung der Vorschriften über die Maaß- und Gewichtspolizei schuldig machen. Eibenstock, den 28. Dezember 1888. Der Stadtrath. Lüsche», Bürgermeister. Nachdem die Abschätzung zu den hiesigen Communanlagen auf das Jahr 1889 beendet ist, liegt das betreffende Cataster vom 2. Januar 1889 ab 14 Tage lang in der Expedition de« unterzeichneten Gemeinderaths in der Weise aus, daß jeder Anlagenpflichtige von seiner Abschätzung Einsicht nehmen kann. Etwaige Reclamationen sind innerhalb der 14tägigen Auslegungsfrist bei dem unterzeichneten Gemeinderathe sthvistlich anzubringen und mit Angabe von Beweismitteln, bei Vermeidung des Verlustes der letzteren, zu versehen. ReclamationSschriften, welche diesen Erfordernissen nicht entsprechen, müssen un berücksichtigt bleiben. Schönheide, am 29. Dezember 1888. Der Gemeinderath. An die Hausbesitzer hiesigen Ortes bez. deren Stellvertreter ergeht hierdurch wiederholt das Ersuchen, bei stattfindender Glätte läng« ihrer Grundstücke die Straßen und Wege mit Sand, Asche oder einem anderen die Glätte abstumpfen den Material so oft und so dicht bestreuen zu lassen, als die Witterung die« nöthig erscheinen läßt. Es wird erwartet, daß sich jeder Hausbesitzer die Befolgung vorstehender Aufforderung zur Pflicht machen und dadurch die bei der bergigen Lage unseres Orte« besonder« notwendige Sicherheit im Verkehr auf den öffentlichen Wegen thunlichst fördern Helsen wird. Der Gemcmdevorstand zu Schönheide. Hagesgeschichte. — Deutschland. Bon den innigen Bezieh ungen, welch« zwischen dem Kaiser und den verbündeten deutschen Fürsten obwalten, legt eine au« München eintreffende Meldung Aeugniß ab. Danach begeben sich im Austrage Sr. Kgl. Hoheit de« Prinzregrnten die kommandirenden Generale der beiden Bayrischen Armeekorp«, Generallieutenant Prinz Leopold von Bayern und General der Infanterie von Orff, nach Berlin, um Sr. Majestät dem Kaiser namen« der Bayrischen Korp« in Gemeinschaft mit den übrigen Korp«-Kommandeuren die Neujahr«wünsche darzu bringen. Unsere« Wissen» ist die Thrilnahme der kommandirenden Generale au- Bayern an der Be glückwünschung de« Reich«oberhauvteS erst in den letzten Lebensjahren de« Kaiser« Wilhelm I. al« ein Zeichen besonderer Sympathie und Verehrung für den greisen Monarchen vom Prinzregenten angeordnet worden. Daß nun dem Kaiserlichen Enkel gegenüber die gleiche Lourtoifie geübt wird, ist ein Vorgang