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erei l»n- 1l»o- tvll« »II- ligstcn 6d. Il.d.: t. lbends »ladet n. Oezbr. er. dche« igst ,«/«. gt ein m H. dieser kstenS Ke zu e der 188« Amts- und Anzeigeblatt für den Lezirk -es Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionsprciS: die kleinsp. Zeile 10 Pf. Abonnement diertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reichs- Postanstalten. M 14V Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 3I>. Aahrgang. Donnerstag, den 13. Dezember 1888. Das Weißbuch. Roth-, Grün-, Blaubllcher veröffentlichen ab und zu die Regierungen Italiens, Frankreichs und Eng lands, um ihre Parlamente aktenmäßig über schwebende internationale Fragen aufzuklären. Die Reicksregier ung hat dies bisher nur selten gethan und es geschieht dies in der Regel nur dann, wenn eS sich nicht allein um Aufklärungen für die Reichstagsmitglieder, sondern wesentlich auch um solche für die ausländische Diplo matie handelt. So ist dieser Tage ein Weißbuch — so genannt nach seinem weißen Papierumschlag — veröffentlicht worden, welches das aktenmäßige Material über die ostafrikanischen Angelegenheiten enthält. Aus dem reichen Inhalt der Aktenstücke sticht besonders ein Schreiben des Reichskanzlers an den deutschen Generalkonsul in Sansibar hervor, worin das Vorgehen der Deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft eine scharfe Verurtheilung findet. Die Gesellschaft hatte mit dem Sultan von Sansibar einen Vertrag abgeschlossen, laut welchem sic über näher bezeichnete Küstengebiete die Herrschaft „namens des Sultans" ausüben sollte. Sie hatte bei Ausführung dieses Vertrages aber die . . . Unvorsichtigkeit begangen, die Flagge des Sultans zu entfernen und ihre eigene zu hissen. Das war ein Vertragsbruch, der sich schwer gerächt und auch den äußeren Anstoß zu den jetzigen Wirren in Ostafrika gegeben hat. Es kam aber der Reichsregierung offenbar darauf an, vor Mit- und Nachwelt, vor dem eigenen Lande wie vor dem Auslande, den aktenmäßigen Beweis zu erbringen, daß sie keinen Augenblick den internationalen Rechtsstandpunkt verlassen, daß alle begründeten Vor würfe die Deutsch-ostafrikanische Gesellschaft, keines wegs aber die deutsche ReichSrcgierung treffen. Die Ertheilung des kaiserlichen Schutzbriefes an jene Gesellschaft war keineswegs ein Privilegium für die Uebervortheilung des arabischen Elements in jenen Gegenden. Hat die genannte Gesellschaft gesündigt, so hätte sie natürlich die Folgen davon auch allein tragen müssen; indessen handelt cs sich in Ostafrika nicht um die Interessen der Gesellschaft allein — das An sehen und der Einfluß Deutschlands steht gleichfalls auf dem Spiele, und das will mehr sagen, als das Sein oder Nichtsein eines Handelsunternehmen«. Zweitens würden sich die entstandenen Schwierig keiten ganz sicher auch dann eingestellt haben, wenn die Gesellschaft ganz korrekt gehandelt hätte; denn die Feindschaft der in ihrer Existenz bedrohten Sklaven händler hätte sich auf jeden Fall geltend gemacht. Nach Lage der Sache hat der Reichskanzler der ganzen Angelegenheit einen hohen kulturellen Hintergrund gegeben und dadurch für sie auch das Interesse anderer Mächte erweckt; Bismark hat es verstanden, das gegen Deutschland sonst ziemlick spröde britische Jnselreich zu gemeinsamem Vorgehen gegen den schändlichen Sklavenhandel zu gewinnen. So widerwillig sich auch die Reichsregierung herbeigelassen haben mag, in fernen Meeren kriegerisch aufzutreten, so wird dieses Auftreten, da eS nun einmal als nothwendig aner kannt worden ist, auch ein festes sein. Das ist um so zuversichtlicher zu erwarten, als eS sich neben der Wahrung des deutschen Rechtes noch um höhere Aufgaben handelt, denen sich keine Kulturmacht ent ziehen kann, wenn auf Erden die Gesittung über die Barbarei dauernd siegen soll. Daß die Reichsregierung in ihren internationalen Verpflichtungen subtiler ist, als die Ostafrikanische Gesellschaft, zeigt schon die Thatsache, daß die Küsten- blokade »im Namen Sr. Hoheit des Sultan- von Sansibar" erklärt worden ist. Die Frage des Sklaven handels hat mit den jetzt stattfindcnden Kämpfen nichts zu thun; die letzteren gelten der Aufrechterhaltung bezw. Wiedergewinnung des durch di« aufständischen Araber bedrohten Besitzstandes der Gesellschaft. Wird die Gesellschaft die Mittel aufbringen, um ihren Besitz durch eine eigene Kolonialtruppe selbst zu schützen und ihr Ansehen wiederherzustellen, dann kann sich unsere Flotte auf die Aufrechterhaltung der Blokade beschränken. Kann die Gesellschaft die- aber nicht, dann erst würde die Frage zur Erörterung gelangen, ob die vom Sultan erworbenen Hohcitsrcchtc an das Reich zu übertragen seien. Noch im Laufe dieser Woche wird übrigens die Angelegenheit im Reichstage zur Sprache kommen. An heftigen Debatten wird cs dabei nicht fehlen. Hagesgeschichte. — Deutschland. Der „St.-Anz." veröffentlicht folgendes Telegramm Kaiser Wilhelms an Kaiser Franz Josef anläßlich des RcgierungSjnbiläums: „Es ist Mir aufrichtiges Herzensbedürfniß, Dir noch mals die wärmsten und innigsten Glückwünsche aus zudrücken. Mit herzlicher Dankbarkeit gedenke Ich der treuen Freundschaft, die Du Mir bewiesen. Gott er halte Dich unfern beiden Völkern und dem europä ischen Frieden zum Nutzen noch recht lange. Tausend Grüße an die Kaiserin." Kaiser Franz Josef ant wortete: „Die erste Zeit nach der Rückkehr aus Mi- ramare gehört der Erfüllung der Hcrzenspflicht, Dir für die erneuten Glückwünsche mit gleicher Innigkeit zu danken und Dich zu bitten, Meiner treuen Freund schaft ebenso versichert zu sein, wie Ick der Deinen unter allen Verhältnissen fest vertraue, überzeugt, daß unser unerschütterlicher Freundschaftsbund den Frie den sichern und dem Reiche Segen bringen werde. Die Kaiserin erwidert die Grüße aufs Herzlichste." — Die Vertreter der deutschen Krieger-Vereine haben nunmehr endgültig und einstimmig, vorbehalt lich der Genehmigung des Kaisers und des Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt beschlossen, daß das Standbild Kaiser Wilhelm I., errichtet von den alten Soldaten des Deutschen Reiches in Deutsch land und 'Nord-Amerika, auf dem Kyffhäuser-Berge seinen Platz finden soll. — In den württcmbergischen Garnisonen wurde bei den Kompagnien der Infanterie-Regimenter dieser Tage seitens der obersten Heeresleitung Umfrage ge halten, ob sie den Wegfall des Bajonettfechtens, welches mit den Regeln des neuen Exerzierreglements nicht mehr im Einklang stehe, für Wünschenswerth erachten. — Frankreich. Der französische Kriegsminister scheint auch in der Verjüngung des Offiz ierkorps das deutsche System zum Muster genommen zu haben: er gab die strengsten Befehle, alle Hauptleute und Stabsoffiziere, die nicht mehr längere Zeit reiten und die Manöver- oder Kriegsermüdungen ertragen können, von Amts wegen in den Ruhestand zu versetzen. Diese Befehle werden aber nur auf eine geringe Anzahl von Offizieren Anwendung finden, da in Frankreich für die Militärs die Altersgrenze besteht und fast alle de» Kriegsdienst als noch ganz rüstige Leute verlassen müssen. Local« ««- sächsisch« Nachricht«». — Eibenstock, 12. Dezbr. Der erste Schnee in diesem Winter hat sich seit gestern eingestellt. Bis jetzt sind die Fluren zwar noch schwach davon bedeckt und die Schlittenbahn ist nur kümmerlich, man darf jedoch erwarten, daß „Frau Holle" ihre für unser Gebirge stets ergiebigen Vorräthe bald in genügender Menge spenden wird. — Dresden. Das „Dresdner Journal", Organ der sächsischen Staatsregierung, hat vom I. Januar 1889 ab den vierteljährlichen Bezugspreis für Dres den von 4 Mk. 50 Pf. auf 2 Mk. 50 Pf., beim Be züge durch die Post einschließlich der Postgebühr auf 3 Mark herabgesetzt. Dieses Vorgehen de« Regier ungsorgans verdient um so mehr Anerkennung, als mit dieser Ermäßigung dem Wunsche, den Bezug des Blattes auck weiteren Kreisen zu erleichtern, in er freulichem Maße Rechnung getragen wird. Unge achtet der bedeutenden Preisherabsetzung wird der Inhalt des „Dresdn. Journals", eines in seinen Mit theilungen durchaus zuverlässigen und politisch völlig unparteiischen Abendblattes, an Umfang in keinerlei Weise eingeschränkt, sondern nach Möglichkeit noch erweitert werden. — Am Sonnabend hatte Se. Kgl. Hoheit Prinz Friedrich August das Unglück, auf dem Dresdner Cavallerie - Exerzierplätze beim Nehmen einer Hürde mit dem Pferde zu stürzen und zwar derart, daß Se. Königl. Hoheit unter das Pferd zu liegen kam. Der schneidige Reiter hat zum Glück keine ernste Verletz ung davongctragen und nur am linken Knöchel eine Verstauchung und Sehnendehnung erlitten, infolge dessen er das Zimmer mehrere Tage hüten muß. — Leipzig, 10. Dezember. Seit dem Brande der Luthcrkirche hat Leipzig keinen so ungeheuren Brand gesehen, als denjenigen, der am gestrigen Sonntag die Dampfbuchbinderei von H. Sperling, die unweit der neuen Buchhändlerbörse und des Eilenburger Bahnhofes zwischen der Friedrich August- und Gutenbergstraße, sowie der Eilenburgerstraße be legen ist, völlig einäschcrte. In der Fabrik war von den meisten Leuten bis um 12 Uhr Mittags und von einigen bis Nachmittags 4 Uhr gearbeitet worden und gegen 5 Uhr bereits stand die Fabrik in Flammen und eine mächtige Feuergarbe sprühte gen Himmel, denselben weithin röthend. Noch um '/^5 Uhr hatte der Baumeister eines dicht bei der Sperling'schen Fabrik belegcnen Neubaues diesen untersucht und an der Fabrik selbst nicht die geringste Spur eines Brandes entdeckt; er verläßt den Brandplatz und als er etwa eine Viertelstunde von letzterem entfernt ist und sich umschaut, gewahrt er die ungeheure Feuer säule. Mit derselben rasenden Geschwindigkeit, mit welcher es entstanden, verbreitete sich das Feuer um sich, und trotz der wirklich aufopfernden Thätigkeit der Leipziger und Reudnitzer Feuerwehren und des Feuer- wehrvcrbandes des Leipziger Landkreises war die ganze Fabrik mit ihren ungeheuren, leicht brennlichen Papier- vorräthcn ein Raub der Flammen. Menschenleben sind — Gott sei Dank — nicht zu beklagen, aber der Verlust an Maschinen, an Arbeitsmaterial, an Büchern und Bucheinbänden, die bestimmt waren, so manchen Weihnachtstisch zu zieren, ist ein ungeheurer, er kann getrost auf eine Million Mark geschätzt werden. Die Entstchungsursachc ist fahrlässige Brandstiftung seitens zweier Lehrburschcn. — In Zwickau explodirte am Sonntag Abend unter argem Getöse ein in der Sakristei der Marien kirche aufgestellt gewesener Gasofen. Letzterer wurde hierbei völlig zertrümmert, ein sonstiger größerer Schaden ist aber nicht herbeigeführt worden. — Plauen. Am 7. Dezember kam beim hiesigen Landgerichte der Fall zur gerichtlichen Entscheidung, wonach Ende vorigen Jahres durch die in Unter hainsdorf zum Ausbruch gekommene Trichinosis viel Unglück über zahlreiche Familien hereinbrach. Vormittags ^10 Uhr begann vor der 2. Strafkammer die Verhandlung gegen den Restaurateur Otte Malz wegen Tödtung und Körperverletzung durch Fahrlässig keit und Vergehens gegen 8 14, verbunden mit 8 12 unter 1 des Gesetzes vom 14. Mai 1879, den Ver kehr mit Nahrungs- und Genußmitteln und Verbrauchs gegenständen betr. Es erschienen 22 Zeugen, worun ter 8 Aerzte und Thierarzt Weber sich befanden. Auch war Medicinalrath Di. Buschbeck anwesend. Malz schlachtete in seiner Restauration alle 14 Tage 3 Schweine, die er zum größten Theile zu Wurst (Speck-, Leber- und Bratwurst) verarbeitete und an seine Gäste verkaufte. Die von ihm geschlachteten Schweine ließ Malz auf Trichinen nicht untersuchen, nicht weil er die Kosten der Untersuchung fürchtete, sondern weil er dachte, cs könne nichts passiren, eine Annahme, in welcher er durch einen ihm bekannt ge wordenen Fall bestärkt worden sein will, nach welchem Personen in Neumark, welche Fleisch oder Wurst von einem trichinösen Schwein genossen hätten, nicht er krankt wären. Dadurch, daß Malz seine Schweine nicht auf Trichinen untersuchen ließ, hat er große« Unheil über Unterhainsdorf und Umgegend herauf beschworen. Ein von ihm am 19. September 1887 geschlachtetes und innerhalb 8 Tagen von ihm ver kauftes Schwein war von Trichinen ganz bedeutend durchsetzt und eS sind in Folge Genüsse« von Wurst bez. Fleisch von diesem Schweine in der Zeit vom 27. Oktober 1887 bis 1. Februar 1888 siebcnund-