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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint e . e e e Abonnement -'--L---' öyirk des Lmisgmchk Mm»»» L-ZL-L sertionSpreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- z-u-w« und dessen Umgebung. P-ft-n,,»» Verantwortlicher Redacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. — 35. Joyrgan«. —— 11V Donnerstag, den 4. Oktober 1888. Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuchc auf die Namen W rn«t und W'»»»»- laiil« Tlnx«»' eingetragene Grundstück, Wohnhaus Nr. 443 I! des Brandcatasters, sowie Bauplatz mit Feld Nr. 2621 des Flurbuchs, Folium 884 des Grundbuchs für Schönheide, geschätzt auf 7660 Mark, soll an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist Mvemöer 1888, Vormittags 1ü Mr als Anmetdetermin, Aovemver 1888, Wormittags 10 Mr als Versteigerungstermin, Dezember 1888, Wormittags 10 Mr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostcnsordernngen, spätestens im Anmeldctermine anzumelden. Eine Uebcrsicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldctermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts «ungesehen werden. Eibenstock, am 1. Oktober 1888. Königliches Amtsgericht. I. A.: Ass. Häuel, H.-R. Gruhle, G.-S. Bekanntmachung. Am 30. vorigen Monats sind die Einkommensteuern aus den zweiten Termin ds. Js. fällig gewesen und sind dieselben bis spätestens zum 22. dieses Monats bei Vermeidung der gesetzlich vorgeschriebenen Zwangsmittel in hiesiger Stadtsteuereinnahme zu bezahlen. Eibenstock, am 4. October 1888. Der Stadtrath. Löscher. Bg. Bekanntmachung. Durch das Rcichsgesetz vom 5. Mai 1886 und das Landesgesetz vom 22. März 1888 über die Unfall- und Krankenversicherung der in lanv- und forst- wirthscbaftlichen Betrieben beschäftigten Personen ist die Krankcnversicherungspflicht nach Maßgabe des Krankenversicherungsgesctzcs vo. 15. Juni 1883 auch auf die in landwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen ausgedehnt worden und durch die Verordnung zur Ausführung beider Gesetze vom 23. Mai 1888 der 1. Oktober 1888 als Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gesetze bestimmt worden. Hiernach sind der Krankcnversicherungspflicht nach Maßgabe des RcichSgesctzeS vom 1b. Juni 1883 und des Abschnittes 8 des Reichsgesetzcs vom 5. Mai 1886 in dem aus den Vorschriften der genannten Gesetze sich ergebenden Umfange unterworfen die in der Landwirthschaft gegen Lohn oder Gehalt beschäft igten Personen, soweit solche nach K 1 des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886 gegen Unfälle versichert sind, mit Ausnahme der jenigen, deren Beschäftigung ihrer Natur nach eine vorüber gehende oder durch den Arbeitsvertrag im Voraus auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist. Der Stadtrath hat nun beschlossen, diese hiernach versicherungspflichtig werdenden landwirthschaftlichen Arbeiter der Ortskrankenkasse für das Handwerk und den sonstigen Gewerbebetrieb znzuwcisen und die am 1. Oktober 1888 ab gehaltene Generalversammlung dieser Kasse hat sich mit dieser Zuweisung ein verstanden erklärt. Die Unternehmer landwirthschaftlicher Betriebe werden daher hiermit auf gefordert, ungesäumt ihre hiernach versichernngspflicbtigen landwirthschaftlichen Arbeiter bei der feiten des unterzeichneten Stadtraths errichteten gemeinsamen Meldestelle unter Beobachtung der hierüber erlassenen Bestimmungen vom 8. Juni 1888 anzumelden mit dem Bemerken, daß die Unterlassung dieser Anmeldung, abgesehen von der die Arbeitgeber etwa nach 8 50 des Krankenversichernngsgesctzes treffenden Ersatzpflicht, die nach 8 80 dieses Gesetzes festgesetzte Strafe bis zu 20 Mark nach sich ziehen würde. Eibenstock, den 2. Oktober 1888. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. der 10. ferner der 27. sowie der 8. Zur Tagebuch Angelegenheit. Mit der Verhaftung des Professor Geffken ist die Tagebuch-Angelegenheit, welche noch immer die politische Welt in Erregung hält, in ein neues Sta dium getreten. Der Kanzler hält, wie er in seinem Jmmediatbericht an den Kaiser ausführt, das Tage buch nicht für „echt"; das legt die Vcrmuthung nahe, daß eine fremde Hand Zusätze und Acndcrungcn ge macht habe. Nachdem nun die Person des Beröffeut- licherS festgestellt worden ist, wird sich wohl bald er mitteln lassen, in welcher Weise hier Fälschungen statt gefunden haben. Drei Fragen beschäftigen zur Zeit die öffentliche Meinung in hervorragender Weise: 1) War Geffken berechtigt, die Veröffentlichung zu veranlassen? 2) Welchen Zweck verfolgte er mit der Veröffentlich ung? 3) Welche Gesetzesverletzung hat er durch die Veröffentlichung begangen? Zu Frage 1 kommt es darauf an, ob (wie be hauptet wird) Kaiser Friedrich den Professor Geffken beauftragt oder ihm erlaubt habe, das Tagebuch drei Monate nach seinem (des Kaisers) Tode der Oeffent- lichkeit zu übergeben. DaS ist wegen der vielfachen im Tagebuch enthaltenen scharfen Kritiken über noch lebende Personen ganz unwahrscheinlich. Kaiser Fried rich steht im Herzen des deutschen Volkes viel zu erhaben da, als daß ihn auch nur von ferne der Verdacht treffen könne, er habe nach dem Grundsatz gehandelt: „Wenn ich erst todt bin, dann mag ge schehen was da wolle." Schon der Umstand, daß Geffken selbst zugiebt, nicht das ganze Tagebuch ver öffentlicht, also Auslassungen habe eintreten lassen, widerstreitet einer solchen Annahme. Die Königin Viktoria von England hat ihrem Gemahl, dem Prinzen Albert, ein schönes literarisches Denkmal gesetzt. Man geht in der Annahme nicht fehl, daß auch ihre Tochter Viktoria, Kaiserin Friedrich, wenn erst einigermaßen die tiefe Trauer von ihr gewichen, ihrem Gatten in ähnlicher Weise ein Denkmal errichtet hätte. Daß dabei die Tagebücher des Verstorbenen eine pietät volle, die Rücksicht auf die Lebenden nicht außer Acht lastende Verwendung gefunden haben würden, ist selbstverständlich. In keinem Falle aber würde ver öffentlicht worden sein, was der Kronprinz für sich und höchstens für die Vertrauten seiner Hingebung seinem verschwiegenen Tagebuch anvcrtraut hat. Die Frage 2 läßt den mannigfachsten Bermuth- ungen Raum. Man hat zur Beurtheilung die Par teizugehörigkeit Professor Geffkens ins Feld geführt. Er bekennt sich zu konservativen Grundsätzen und daraus folgerte man, daß die Veröffentlichung nicht im Interesse der freisinnigen Partei erfolgt sein könne, wie man vielfach vermuthetc. Die „Post" hat darauf eine durchschlagende Antwort gegeben, indem sie den Lebenslauf Geffkens schilderte. Danach hat dieser stets gegen die Einheit Deutschlands unter Preußens Führung Stellung genommen. Als Beweis hierfür wird angeführt, daß die scbleswig-holsteinschen Par- tikularisten ihm am 23. Januar 1866 (damals war Professor Geffken hamburgischer Gesandter in Berlin) ihren Dank durch eine Adresse an ihn aussprachen für seine Bemühungen, ihre Sache zu unterstützen. Später als hamburgischer Gesandter in London habe er sich nach Kräften bemüht, dem Norddeutschen Bunde Verlegenheiten zu bereiten und gegen diesen beson ders in der Luxemburger Frage zu intrigiren. Zur konservativen Partei bekannte er sich zwar, gehörte aber zu den „Deklaranten", die vor Allemden Fürsten Bismarck stürzen wollten. Daß es ihm trotzdem ge lungen ist, sich beim Kronprinzen Friedrich Wilhelm eine Vertrauensstellung zu erwerben, muß allerdings wunder nehmen. Jedenfalls ergiebt sich aus der Dar stellung, daß der Zweck der Veröffentlichung gegen Bismarck gerichtet ist. Auch die Frage 3 ist schwierig. Dem Vernehmen nach wird dem Professor ein „Landcsverrathsprozeß" gemacht werden, da der Oberreichsanwalt mit der Angelegenheit betraut worden sein soll. Man würde in diesem Falle das allerdings sonderbare Schauspiel erleben, daß vertrauliche Aeußerungen eines deutschen Kaisers als ideelle Grundlage der Anklage figuriren. Weiteren Vermuthungen hier Raum zu geben, liegt kein Anlaß vor. ES sollte nur unparteilich zusammen gestellt werden, was geeignet erscheint, die unerquick liche Angelegenheit in ihrem jetzigen Stadium zu be leuchten. Hagesgeschichte. — Deutschland. Zu der Tagebuch-Ange legenheit taucht heute die Meldung auf, I)r. Geff- kcn sei in der Lage nachzuweisen, daß er von Kaiser- Friedrich ermächugt worden sei, nach Ablauf von drei Monaten nach dem Tode des kaiserlichen Dulders mit der Veröffentlichung der Aufzeichnungen vorzu gehen. — Die Nachricht wird von der Münchener „Allg. Ztg." verbreitet, einem Organe, das mit Mit theilungen sensationellen Charakters nicht verschwen derisch umzugehen gewohnt ist und insbesondere in Angelegenheiten, die Kaiser Friedrich und sein HauS betreffen, sich öfter gut informirt gezeigt hat. Daß eine Bestätigung dieser Meldung der Aktion gegen Or. Geffken einen durchaus veränderten Charakter geben würde und müßte, ist wohl nicht nöthig, erst eingehend darzulegen. — Bezeichnend ist ein Urthcil, welches die „Dr. Nachr." über den Vcröffcntlicher der Tagebuch- Notizen gicbt. Es heißt darin: In der Person I)r. Geffkens-Hamburg macht die Welt die Bekannt schaft eines Mitgliedes der vornehmen Clique, in welcher Bismarck seine gefährlichsten Gegner besitzt. Es sind die Frondeurs (Widersacher) am preußischen Hofe, die dem Fürsten Bismarck von je das Leben sauer gemacht, die immer an seinem Sturze gear beitet haben und deren Haß und Neid durch keine im Dienste und zum Heile des Vaterlandes voll brachte Großthat des Kanzlers versöhnt oder gemil dert werden können. Im Gegentheil, jeder neue Er folg stachelt sic zu neuen Angriffen auf. — München, 1. Oktober. Sc. Maj. Kaiser Wilhelm ist heute Abends 9 Uhr hier eingetroffen und wurde vom Prinzrcgenten, von den Prinzen, den Ministern, der Generalität und den Stadtkollegien empfangen. Der Kaiser und der Prinzregent umarm ten und küßten sich wiederholt. Der Kaiser erwiderte die Ansprache des Oberbürgermeisters huldvoll dank end und fuhr mit dem Prinzrcgenten unter unaus gesetztem Jubel der Volksmassen in die Residenz. — Kaiser Wilhelm antwortete auf die Begrüßungsrede des Oberbürgermeisters etwa Folgendes: Er sei er freut, Gelegenheit zu haben, die bayerische Haupt-