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Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. Illustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, fowie bei allen Reichs- Postanstalten. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. Amts- Md Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. 81. Verantwortlicher Rcdacteur: E. Hannebohn in Eibenstock. 35. Ia-rg-na. Donnerstag, den 12. Juli 1888. Wegen Reinigung der Expeditionslccalitäten der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft kann bei derselben Donnerstag und Krettag, den 12. und 13. dss. Ms. nur in dringlichen Sachen expedirt werden. Schwarzenberg, am 6. Juli 1888. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Bekanntmachung. Die Lieferung des Heizungsmaterials für die Lokalitäten des unterzeichneten Amtsgerichts auf das Jahr 1888 und zwar von 55 Rmtr. weiches Scheitholz 55 „ „ Rollholz franco Amtshof hier, einschließlich aller und jeder Transportkosten, soll im Sub missionswege vergeben werden. Schriftliche Offerten hierauf sind bis zum 18. Inti dieses Jahres anher einzureichen. Die speciellen Bedingungen können an hiesiger Amtsgerichtsstelle einge- schcn werden. Eibenstock, am 10. Juli 1888. Das Königliche Amtsgericht. Peschke. Bekanntmachung. . Dw Bezahlung der Ortsschankgcwcrbestcucr auf das zweite Halb- zahr 1888 wird hiermit in Erinnerung gebracht und ist dieselbe bis svätekt-ns zum 16. Juli zu bewirken ' Eibenstock, den II. Juli 1888. Der Stadtrath. Löscher, Bürgermeister. Bg, Bckanntmachnna. Den lieben Gemeinden Eibenstock, Schönheide, Sosa, Carlsfeld und Stützengrün wird hierdurch bekannt gegeben, daß das Jahresfett unseres Vereins zur Förderung christl. Liebeswerke am 7. Sonntage nach Hrinttatis, den 15. Juki a. o. in Stützengrün abgehalten werden soll. Der Gottesdienst, bei welchem Herr I'. Steudel aus Schönheide die Predigt halten wird, beginnt Nachm. 3 Uhr In der unmittelbar nach der gottesdienstlichen Feier im Saale des dortigen Gasthofes stattfindenden Besprechung wird über die Thätigkeit des Vereins Be richt erstattet werden. Indem der unter,. Vorsitzende die geehrten Glieder der gen. Gemeinden zu zahlreicher Betheiligung an dieser Feier hierdurch einladet, spricht er zugleich die herzlichste Bitte aus, auch in diesem Jahre die für die Zwecke des Vereins erfolgende Sammlung durch Gaben der Liebe freundlichst unterstützen zu wollen. Eibenstock, den 10. Juli 1888. Der Vorstand des Vereins für christl. Liedeswerke. I». Böttrich, Bors. Die LandeSverrathsprozeffe. Wiederum hat das Reichsgericht in Leipzig drei Personen wegen Landesvcrraths zu empfindlichen Frei heitsstrafen verurtheilt. Zehn Jahr Zuchthaus, vier Jahr Zuchthaus, nenn Jahr Festung mit einem Jahr Gefängniß — ein hübsches Sümmchen! Und wofür? Die drei Angeschuldigten haben sich erkaufen lassen, deutsche militärische Geheimnisse an das von der französischen Regierung in Paris errichtete, unter Leitung des vielgenannten Oberst Vincent stehende „Nachrichtenbüreau" zu übermitteln. Erkaufte Leute sind es, welche da verurtheilt wurden, das muß man im Auge behalten; sie haben cs selbst eingestanden und die Prozeßverhandlungen lieferten auch die Belege dafür. Die Angeklagten handelten nicht etwa, wie man bei einem früheren Prozeß annehmen durfte, aus fehlgehendcm Patrio tismus, aus alter Anhänglichkeit an Frankreich, aus politischen Gründen, sondern für Geld, für elende Franks. Die französische Presse hat den neuesten Landesverrathsprozeß genau verfolgt; sie hat täglich kurze Berichte darüber gebracht und keine beschönig enden Zusätze gemacht. So unverfroren die franzö sischen Zeitungen auch im allgemeinen sind, wenn eS sich um deutsche Angelegenheiten und Vorgänge auf deutschem Boden handelt, so haben sie sich doch nicht dazu aufschwingen können, die Regierung ihres Landes zu vertheidigen, welche bei diesem Prozesse wiederum in einem schmählichen Lichte erscheint. Wohl aber versucht ein Theil der Pariser Zeit ungen die Sache der Angeklagten als „nicht so schlimm" hinzustellen. So schreibt ein vielgelesenes Boulevard blatt: „ES giebt in Elsaß-Lothringen keine eigentliche Spionage. Aber die Elsässer vergessen ihr Vater land (!) nicht: sie hören, sie sehen, sie beobachten, und sobald sie etwas erfahren haben, was Frankreich inter- essiren könnte, beeilen sie sich, es ihren Freunden jen- seit der Vogesen mitzutheilen ..." — ES ist schon oben gesagt worden, daß die Angeklagten für ihre Verräthereien von Pari« aus bezahlt würden! Damit fällt die versuchte Bemäntelung in sich zu sammen. Da» Schmähliche für die französische Regierung besteht darin, daß sie öffentlich und amtlich den Spio nagedienst organifirt hat und trotz der vielfachen Lan- deSverrathSprozesse in Leipzig, die sämmtlich grelle Streiflichter auf das amtliche französische Spionir- shstem warfen, bis auf den heutigen Tag fortbestehen läßt. Auch andere Staaten mögen sich der Spionage bedienen; aber daß Frankreich die Spionage offiziell organifirt und sie Staaten gegenüber betreiben läßt, mit denen es offiziell in Frieden lebt, bas ist eine Schamlosigkeit, zu welcher die Geschichte kaum ein Seitenstück aufweisen dürfte. Und dabei sind die Franzosen selber den „Spio nen" gegenüber äußerst streng. Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht auf französischem Boden ein „deutscher Spion" dingfest gemacht wird, wenn ein solcher nachher auch seiner absoluten Harmlosigkeit wegen wieder entlassen werden muß. Es verdient hervorgehoben zu werden, daß noch kein Deutscher in Frankreich der Spionage überführt werden konnte, trotzdem das erst im vorigen Jahre angenommene französische Spionagegesetz ein außerordentlich strenges ist und beispielsweise schon das bloße Betreten be stimmter Theile einer Festung oder Befestigung mit Gefängnißstrafe belegt. Man wird zugestehen müssen, daß Deutschland durch die fortdauernde offizielle französische Spionage schwer gereizt wird und daß es einer starken Zurück haltung, einer unbedingten Friedensliebe bedarf, um den französischen Niederträchtigkeiten nicht mit an deren Mitteln, als der Bcrurtheilung einzelner Schuld igen durch ein reichsgerichtliches Erkenntniß entgegen zutreten. Hagesgeschichte. — Deutschland. Der Kieler Magistrat macht öffentlich bekannt, daß der Kaiser am 14. d. Vormit tags dort eintreffen werde. Damit ist die Kaiser reise nach Petersburg zur Gewißheit geworden. Deutschlands Hoffnungen und Wünsche werden den Kaiser auf seiner Meerfahrt begleiten ; möge sie zum Heile unseres Vaterlandes und zum Frieden Europas beitragen! — Die Fahrt Kaiser Wilhelms nach Peters burg, welche am Sonnabend angciretcn werden soll, wird eine ziemlich lange sein, da die Flotte voraus sichtlich erst am folgenden Donnerstag an der finnischen Küste landet. Der Monarch wird indessen unterwegs durch kreuzende Avisos vom Lande aus täglich Mel dungen erhalten. — Die authentische Darstellung der Krankheit und de« Ende« Kaiser Friedrichs liegt nunmehr in der über lOO Seiten starken Scbrift, deren Ausgabe nach der bereit« ertheilten Genehmig ung des Kaisers unmittelbar zu erwarten ist, vor. Der Eindruck dieser Mittheilungcn wird in der ganzen civilisirten Welt ein gewaltiger sein. So weit mensch liche« Ermessen in einer solchen Angelegenheit reicht, kann da« Urtheil mir lauten: Kaiser Friedrich wäre wahrscheinlich gerettet worden, — wenn man den Rath der deutsche» Aerzte im Frühjahr 1887 befolgt hätte; er ist durch die Mackenzie'schc Behandlung dem sichern Untergänge geweiht worden. — Im Kriminalgerichtsgebände zu Moabit (ein Stadttheil Berlins) hat an jedem Sonntag zu bestimmten Stunden ein jüngerer Richter Dienst. Da jeder Verhaftete binnen 24 Stun den dem Richter vorgefllhrt werden muß, welcher über seine weitere Haft oder seine Freilassung zu entschei den hat und jeder Sonnabend Abend 20 bis 30 Ver haftungen bringt, so muß am Sonntag ein Richter zur Stelle sein, um darüber zu entscheiden. — AuS Elsaß-Lothringen. Nachdem sich in letzter Zeit die Fälle, in denen Grenzüber- schrcitnngen von deutscher, namentlich aber auch von französischer Seite aus Versehen vorgckommen sind, gemehrt haben, ist in Erwägung gezogen worden, ob cs nicht angezeigt wäre, eine deutlichere Mar- kirung der Grenzlinie besonders in denjenigen Distrikten eintreten zu lassen, in denen ein starker Fremden- bezw. militärischer Verkehr stattfindet. Letz teres ist in erster Linie bei Metz der Fall, wo die Grenze mitten durch die großen Schlachtfelder vom 16. und 18. August 1870 führt und die betreffenden Abschnitte von deutschem wie französischem Militär dienstlich und außerdienstlich vielfach besucht werden. Daß ein thatsächliches Bedürfniß dazu vorliegt, ist Jedem !lar, der je versucht hat, die Grenzlinie eine Strecke weit mit allen Vorsprüngen und Einbiegungen genau zu verfolgen. Es ergiebt sich dabei, daß die Grenzsteine weder an Zahl noch Größe ausrcichcn, um eine Orientirung ohne fortwährende Zuhilfenahme einer Spezialkarte zu ermöglichen. Die jetzige Grenz- markirung ist durch Grenzrezeß, datirt Metz, den 26. April 1877, festgesetzt worden, wonach die Setzung der Grenzsteine von dir. 1—2008 (von Luxemburg bis zum Donon) von Deutschland, die von Nr. 2009—4056 (voin Donon bis zur Schweiz) von Frankreich besorgt werden mußte. Selbstredend ist ein auf bessere Sichtbarmachung der Grenze abgehen des Vorgehen nur in Uebereinstimmung beider Län der statthaft. — I. Maj. der König und die Königin von Sachsen haben am Montag Abend 6 Uhr Kopenhagen verlassen und sind Dienstag Mittag 12 Uhr mittelst Extrazugc« von Malmö in Stock holm eingctroffcn, begleitet von dem deutschen Lega- tionssckrctär Prinzen LichnowSky, welcher denselben bis Malmö entgegen gefahren war. Der Kronprinz von Schweden war den Herrschaften mit dem General-