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Erfchet«1 wöchentlich drei Mal und zwar Dien-tag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionSprei«: die kletnsp. Zeile 10 Pf. Abonnement viertelt. 1 M. 20 Pf. (incl. Jlluftr.Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bet allen Reich«- Postanstalten. Amts- Md Anzeigeblatt für den Lesirk -es Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. 4». Verantwortlicher Redactcur: E. Hannebohn in Eibenstock. 35. ?,srg««g. Donnerstag, den 5. April 1888. Ireitag, den 6. April 1888, von Iachm. 2 Ilyr an, im Ralhhause zu Schönheide. Schwarzenberg, am 31. März 1888. Königliche Amtshauptmannschast. Frhr. v. Wirsing. Die wegen Einbrüche» eine» sich unter dem CommunicationSwege von Schönheide nach Muldenhammer hinziehenden Stölln» angeordnete Sperrung dieses Weges wird nach erfolgter Verfüllung der Bruchstelle wieder aufge hoben. Schwarzenberg, am 3. April 1888. Königliche Amtshauptmannschast. Krhr. von Wirsing. St. Bekanntmachung, den Fortbildungsschulunterricht betreffend. E» wird hierdurch bekannt gemacht, daß der Fortbildungsschulunterricht am 9. April 1888 wieder beginnt; e» werden daher hiermit alle zum Besuche der Fortbildungsschule verpflichteten Knaben, sowohl die bereit« in hiesiger Stadt wohnhaften, al« auch ' die erst jetzt oder später von auSwärt» hierher ziehenden, sowie deren Eltern und Lehrherren auf nachstehende gesetzliche Bestimmungen aufmerksam gemacht und zu deren Nachachtung aufgefordert. In der Fortbildungsschule einzutreten sind verpflichtet: 1) alle diejenigen Knaben, welche am Schlüsse de» abgelaufenen Schuljahre» au« der Volksschule entlassen worden sind, ausgenommen diejenigen, welche eine mittlere oder höhere Volksschule bis zum vollendeten 15. Lebensjahre besucht und die ihrem Alter entsprechende Klaffe erreicht haben; 2) alle diejenigen Knaben, welche zwar bereit- eine höhere Lehranstalt (Gymnasium, Realschule, Seminar) besucht, dieselbe aber vor vollendetem 15. Lebensjahre verlassen haben, sowie diejenigen, welche eine solche höhere Lehranstalt zwar bis zum 15. Lebensjahre besucht, jedoch die ihrem Alter entsprechende Klasse nicht erreicht haben. Der Unterricht findet wie im vergangenen Jahre, Montag Abends Von <i bis 8 Uhr und zwar im hiesigen Schulgebäude statt. Zu spät Kommende oder die Schule ohne genügende Entschuldigung Versäumende werden mit Carcer strafe bis zu 12 Stunden, deren Eltern, Erzieher, beziehentlich Lehrherren, Dienst herrschaften und Arbeitgeber, sofern ihnen eine Versäumniß zur Last fällt, nach § 5 de» Volksschulgesetzes mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haftstrafe bestraft. Eibenstock, den 29. März 1888. Der Schulausschuß. Löscher, Vorsitzender. Kl. Bekanntmachung. Die Theilnahme an dem bei der hiesigen Fortbildungsschule seit dem 1. Juni 1885 fakultativ eingeführken gewerblichen Zeichnenunterrichte ist zeither eine sehr schwache und feiten der hierzu angemeldeten Schüler unregelmäßige gewesen. Der unterzeichnete Stadtrath nimmt deshalb bei Beginn de« neuen Schuljahre» Veranlassung, auf diesen Zeichnenunterricht nochmal« hinzuweisen und folgende« zu bemerken. Der Unterricht beginnt nächste Mittwoch, am 11. VS. Monats, Abends 7 Uhr und findet jedesmal Mittwoch« Abend« 7—9 Uhr im Schulzimmer Nr. 6 statt. Die Anmeldungen hierzu sind entweder bei dem Zeichncnlehrer Herrn Organist Neumerkel oder an Rathsstelle, oder auch bei den den Fortbildungs schulunterricht ertheilenden Herren Lehrern zu bewirken und zwar spätesten« bi« zum 10. diese« Monat«. Bei der Anmeldung sind die nachstehend« abgedruckten Bedingungen zu be achten bez. zu erfüllen. Schulgeld ist nicht zu bezahlen. Eibenstock, den 3. April 1888. Der Schulausschuß. Löscher. Kl. Bedingungen: Aufnahme in den gewerblichen Zeichnenunterricht finden nur Schüler, für welche von ihren Eltern oder Arbeitgebern eine schriftliche Bescheinigung aus gestellt wird, daß sie den Unterricht besuchen sollen. 2. Diese schriftliche Erklärung verpflichtet den Aussteller, seinen Zögling während eine« ganzen Schuljahres den Unterricht besuchen zu lassen. Ein freiwilliger Austritt de« Schüler« im Laufe ve« Schuljahre« ist nicht gestattet. 3. Die den Unterricht besuchenden Schüler sind denselben Bedingungen unter worfen, wie sie für die Fortbildungsschüler bestehen. 4. Für jeden eintrctcndcn Schüler ist al« Sicherheit der Betrag von drei Mark einzulegen, welcher am ordnungsmäßigen Ende des Unterrichts dem Einleger zurückgezahlt wird, sofern aber der Schüler vom Unterrichte ausgeschlossen wor den ist, der Schulkaffe anheim fällt. 5. Für jede ohne vorherige Genehmigung de» Lehrer» versäumte Unterrichts stunde ist — Mk. 50 Pf. Strafe zu bezahlen. Holz-Versteigerung aus Johanngeorgenstadter Staatsforstrevier. 3m Hotel ös 8sxs in Johanngeorgenstadt sollen Mittwoch, den 11. April a. o., von Vormittags '/-10 Uhr an folgende und Ikrtiiuliöl^tr. al«: 3600 Stück weiche Klötzer von 7—12 Ctm. Oberst., r < 2595 13—15 . . / /auf den 5119 .... 16—22 . . (3,b, 4,» u. 4,sf Schlägen in d. 2006 .... 23—29 . . / Mir. lang, Abth.33u.71, 311 . ... 30—36 , »i nowie im Ein- 19 . , . über 36 . „ / / reinen in den 212 Raummeter weiche Brennscheite, lÄbth. 71u. 80 137 Brennknüppel, I (Fastenberg), 4 „ „ Beste, s ca. 650 „ weiche» Reisig in Haufen, auf den Schlägen in den Ab- theilungen 71 und 72, 64 . weiche Stöcke, auf den Schlägen in den Abth. 33 u. 71 einzeln und partiecnweise gegen sofortige Bezahlung in kassenmäszigen Münzsorten uns unter den vor Beginn der Auktion be kannt zu gebenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Credttüberschrettuugen sind ««zulässig. Holzkaufgelder können von Vormittags 9 Uhr an berichtigt werden. Auskunft ertheilt der unterzeichnete Oberförster. Königliche Forstrcvierverwaltung Johanngeorgenstadt und Königliches Forstrentamt Eibenstock, am 3. April 1888. Schmidt. Wolfframm. Die Vorgänge in Rumänien. ' Bukarest, die Hauptstadt von Rumänien, war An- fang» vergangener Woche der Schauplatz von Tumul ten der aufregendsten und bedenklichsten Art. Die kurzen Berichte, welche der Telegraph darüber brachte, ließen ihren Charakter nicht sogleich erkennen; man war berechtigt, die tumultuösen Szenen al« einen Aus fluß de« Haffe» zu betrachten, mit dem die Opposi tionspartei den Ministerpräsidenten Braliano verfolgt. Die eingehenderen Darstellungen jedocb, welche nach träglich kommen, lassen eine tieferliegende Veranlass ung erkennen. Im Januar 1859 wurde da» .Fürstenthum Ru mänien" au» der Vereinigung der beiden unter türk ischer Oberhoheit stehenden Donaufürstenthümer Mol dau und Wallachei gebildet und der Oberst Kuza zum Fürsten gewählt. Da» damals politisch noch völlig unentwickelte Volk der Rumänen hatte durch den Pariser Vertrag eine sehr freie Verfassung erhalten, mit der e« nicht« rechte« anzufangen wußte. Seine Finanzen wurden zerrüttet und ein fortwährender Ministerwechsel ließ e« zu keiner geordneten Verwalt ung kommen. E« brach eine Revolution au», infolge deren Fürst Kuza im Februar 1866 abdankte. Im April desselben Jahre« wurde Prinz Karl von Hohen- zvllern zum Fürsten gewählt und auch später von den Mächten bestätigt. Im letzten russisch-türkischen Kriege erkämpfte Rumänien seine Unabhängigkeit von der Pforte. Die rumänische Armee rettete durch ihr tapfere» Eingreifen die russische bei Plewna. Der Dank Rußland« dafür bestand darin, daß e« nach dem Frieden«schluß da« bi« dahin zu Rumänien gehörige schöne Beßarabien annektirte und ihm dafür die theil« sandige, theil« sumpfige Dobrudscha gab. Daß diese« FreundschaflSstückchen nicht gerade die Sympathien für Rußland stärkte, ist begreiflich und daß Rumänien nicht wieder ein Sturmbock Rußland« gegen die Türkei sein will, wenn e« abermals zu einem russisch-türk ischen Kriege komme, ist ebenso klar. Rumänien suchte deshalb Anschluß an Oesterreich und ist aller Wahrscheinlichkeit nach auch dem mittel europäischen FriedenSbunde beigetreten. Sowohl König Karol wie auch dessen langjähriger Ministerpräsident Bratiano sind in Berlin und Wien gern gesehene Gäste und da« erweckte den russischen Groll. Der Rubel begann seine bekannte .Reise" in Rumänien und nicht ohne Wirkung. Die Opposition lehnte sich an Rußland an und die letztgemeldeten Ungehörigkeiten