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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. 1888 S3 Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienetag, Donners tag und Sonnabend. Jn- srrtionSpreis: die kleinsp. Zeile 10 Pf. Abonnement viertelj. 1 M. 20 Pf. (incl. Humorist. Blätter) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen Reich«» Postanstalten. Verantwortlicher Redacteur: S. Hannebohn in Eibenstock. SL. Jatzrgau,. Donnerstag, den 23. Februar Die Verwaltungen der Gemeindekrankenversicherungen sowie die Vorstände der Orts- und Fabrikkrankcnkassen im amtShauptmannschafklichen Verwaltungs bezirke erhalten andurch Veranlassung, die nach 88 9 und 41 des Reichsgesetze« vom 15. Juni 1883 vorgeschriebenen Ukberfichten und Rechnungsabschlüsse auf da« Kalenderjahr 1887 nach Maaßgave der in dem Gesetz- und Verord nungsblatte vom Jahre 1884 Seite 321 fg. abgedruckten Formulare 1 und II je i« doppelte« Exemplaren längsten« bis zum 31 Wär; 1888 anher einzureichen. Die AuSsüllung der Formulare I und II hat nach der unter dem 8. Februar 1887 (Nr. 33 re» Amtsblattes) bekannt gegebenen Anleitung zu erfolgen. Schwarzenberg, am 18. Februar 1888. Königliche Amtshouptmannschost. Frhr. v. Wirsing. St. Bekanntmachung. Nachdem da« Gesetz betreffend die Aenderungen der Wehrpflicht vom II. II. 88 erschienen ist, haben sich nach 8 7 diese« Gesetze« zur erstmaligen Aufstellung der Listen 1) diejenigen im Jahre 1850 oder später geborenen Personen, welche nach abgeleisteter gesetzlicher Dienstpflicht im stehenden Heere und der Landwehr, beziehungsweise als geübte Ersatz-Reservisten nach Ablauf der Ersatz-Reserve-Pflicht bereits zum Landsturm entlassen sind, inner halb 4 Wochen und zwar bis 13. März 1888 nach Inkrafttreten diese« Gesetze« schriftlich oder mündlich unter Vorlage ihrer Militär papiere, soweit diese noch vorhanden sind, im StationSort der betreff enden Landwehr-Kompagnie zu melden. Bei Unterlassung der Meld ung kommen die Bestimmungen de« 8 67 de« ReichS-MilitärgesetzeS in Anwendung. 2) Die vorstehend festgesetzte Meldefrist wird für die davon betroffenen Personen, welche sich außerhalb Deutschlands beziehungsweise auf Seereisen befinden, dis zum 30. September 1888 beziehungsweise wenn dieselben vor diesem Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehren oder bei einem SeemannSamte des Inlandes abgemustert werden, bi« 14 Tage nach erfolgter Rückkehr beziehungsweise Abmusterung verlängert. Hierbei ist gleichzeitig bekannt zu machen: a. Diejenigen zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes bereit« dem Landsturm angehörigen Personen, welche nicht unter den 8 7 de« Gesetzes fallen, treten je nach ihrem Lebensalter zum Landsturm ersten beziehungsweise zweiten Aufgebots über (8 24 des Gesetzes). d. Angehörige der Ersatz-Reserve zweiter Klasse werden Angehörige deS Landsturms ersten Aufgebots. e. Auf Landsturmpflichtige finden bereits im Frieden nachstehende Be stimmungen Anwendung: au. Landsturmpflichtige, welche durch KonsulatS-Atteste nachweisen, daß sie in einem außereuropäischen Lande eine ihren Unter halt sichernde Stellung als Kaufmann, Gewerbetreibender u. s. w. erworben haben, können für die Dauer ihres Aufenthalts außer halb Europas von der Befolgung deS Aufrufs entbunden werden. Bezügliche Gesuche sind an den Zivil-Vorsitzenden der jenigen Ersatz-Kommission zu richten, in deren Bezirk die Ge suchsteller nach abgeleisteter Dienstpflicht im Heere oder in der Flotte zum Landsturm entlassen beziehungsweise von vornherein (bisher der Ersatz-Reserve zweiter Klaffe) dem Landsturm über wiesen sind. bb. Der Uebertritt au« dem Landsturm ersten Aufgebot« in den de« zweiten Aufgebot« erfolgt mit dem 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem da« 39. Lebensjahr vollendet wird. , Die Landsturmpflicht im zweiten Aufgebot erlischt mit dem voll ¬ endeten 45. Lebensjahre, ohne daß e« dazu einer besonderen Verfügung bedarf. <1. Angehörige der bisherigen Ersatz-Reserve erster Klaffe sind nunmehr , Angehörige der Ersatz-Reserve. Diejenigen der gegenwärtigen See wehr angehörigen Mannschaften, welche derselben von Hause au» durch die Ersatz-Behörden überwiesen sind, werden nunmehr Ange hörige der Marine-Ersatz-Reserve. Die Mannschaften der Ersatz-Reserve und Marine-Ersatz-Reserve gehören zum Bcurlaubtenstankc und erhalten in Folge hiervon ver änderte Militärpapiere. Offiziere, sowie im OsfizierSrangc stehende Aerzte und Beamte vorgenannter Altersklassen, die bereits verabschiedet waren, haben sich bei dem unterzeichneten Bezirks-Kommando gleichfalls bis zum 13. März zu melden. Sämmtliche Stadträtde und Gemeindevorstände werden um Unterstützung bei Bekanntgabe dieses Gesetzes ersucht. Schneeberg, den 17. Februar 1888. Bezirks-Kommando. Brachmann, Oberst z. D. und Bezirks-Kommandeur. Holz-Versteigerung auf Karlmarmsdorfer Staatsforssrevier. Im Schumann'schen Gasthose zu Bärenwalde sollen Sonnabend, den 25. Februar d. I., von Vormittags /-10 Uhr an die in den Bezirken: Achteberg, Filz, Bärenfang, Schießplatz, FriedrichSleithe und großer Hirschstein, der Abtheilungcn: 4, 9—13, 17, 19, 33, 56 und 58 aufbe- reitcten ZiutL- und al«: 253 Stück weiche Stämme bis 15 Centimcter > 204 „ „ „ von 16 — 19 , f 79 20-22 Mittenstärke, 84 „ „ . . 23-29 3 . „ „ 30u.3I „ > 214 „ „ Klötzer „ 13—15 „ 448 16-22 274 23-29 t Oberstärke, 70 „ „ . .. 30-36 l 3,r u. 4,„ M. lang, 23 , 37-48 33 „ „ wdlbr. „ „ 14—40 „ 240 „ „ Derbstangen„ 8 u. 9 „ > 576 „ „ „ ,, 10—12 „ : 590 . „ . . 13—15 „ ! 800 „ „ Reisslängen ,3 -- s > Unterstärke, 350 „ , „ „ 4—6 „ 170 7 „ > 102 Raummeter weiche Brennscheite, 225 „ „ Brennknüppel, 104 „ „ Neste, 32 Wellenhundert weiche« Reisig und 702 Raummeter weiche Stöcke einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung in kasseumäfiige« Münzsorten, sowie unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend versteigert. werden. Creditüberschreitungeu find unzulässig. Holzkaufgelder können von Vormittag» 9 Uhr an berichtigt werden. Auskunft ertheilt der unterzeichnete Oberförster. Königliche Forstrcvierverwaltnng Hartmannsdorf und Königliches Forstrentamt Eibenstock, am 18. Februar 1888. Hildebrand. Wolssramm. Hagesgeschichle. — Deutschland. Die russischen Vor schläge zur Klärung der Lage in Bulgarien bilden im Augenblick den fast ausschließlichen Gegen stand de« politischen Interesse«. Noch kennt man sie ihrem Inhalte nach nicht genau, geschweige denn, daß man über ihren vertragsmäßigen Charakter oder ihren Werth für die Sicherung de» Frieden« außer Zweifel Wäre; allein schon der Umstand, daß, wie au« allen Anzeichen zu schließen, den Mächten von Seiten Ruß land« überhaupt eine Unterlage zu weiteren Unter handlungen geboten werden soll, genügt vielen Genüg samen, um wenigsten» die Annahme zu rechtfertigen, daß die Krisi«, wenn auch höchstwahrscheinlich nur vor übergehend, zum Stehen gekommen ist. Im Wesent lichen dürfte die« auch die Auffassung der deutschen leitenden Kreise sein. — Berlin. Ein noch nie gesehener, unver geßbarer Anblick wurde am letzten Sonntag Mit tag den Tausenden zu theil, welche sich wieder vor dem Kaiserlichen Palai« versammelt halten, um Se. Majestät den Kaiser zu begrüßen. Al« die vom Kaiser Franz-Regiment gestellte neue Wache sich dem Palais nähene und die große Trommel den Spielleuten da« Signal zum Locken gab, worauf die Musik alsbald den „Preußenmarsch" intonirte, wurden am zweiten Fenster de« Palai« die Vorsätze sortgenommcn und hinter den Scheiben erschienen die herzigen, lieblichen Gesichter der drei ältesten Söhne de« Prinzen Wil helm, ganz in Weiß gekleidet, im Hintergründe die Eltern. Die» war da» erste Zeichen zum Beginn der Jubelruse und de« Hütcschwenken«, da« von den jungen Prinzen durch freundliche« Kopfnicken und Händegrüßcn erwidert wurde. AI« ober die erste Sektion defilirte und nun auch Se. Maj. der Kaiser hinter seinen Urenkeln sichtbar wurde, da brach ein Sturm der Begeisterung au«, wie er selten dagewesen ist. Ernst, sehr ernst sah der Kaiser au», aber immer wieder dankte er für die Liebe, die ihm sein Volk entgogenbrachte. Und al« nach dem Vorbeimarsch der Wache von Jung und Alt, über den ganzen Platz mächtig