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Amts- Md Anzeigtblatt für den Erscheint Abonnement Wrk des Amtsgerichts Libeichock L-ZZ-- sertionSprei«: die kleinsp. ten, sowie bei allen ReichS- ZeilelOPf Uttd dtssM ZlMgekUNg. Postanstal.en Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. - - - ZL. Jahrgang. — 22. Dienstag, de» 2l. Februar 1888. Bekanntmachung. Nachdem da« Gesetz betreffend die Aenderungen der Wehrpflicht vom 11. II. 88 erschienen ist, haben sich nach tz 7 diese« Gesetze« zur erstmaligen Aufstellung der Listen 1) diejenigen im Jahre 1850 oder später geborenen Personen, welche nach abgeleisteter gesetzlicher Dienstpflicht im stehenden Heere und der Landwehr, beziehungsweise al« geübte Ersatz-Reservisten nach Ablauf der Ersatz-Reserve-Pflicht bereit« zum Landsturm entlassen sind, inner halb 4 Wochen und zwar bi« 13. März 1888 nach Inkrafttreten diese« Gesetze« schriftlich oder mündlich unter Vorlage ihrer Militär papiere, soweit diese noch vorhanden sind, im StationSort der betreff enden Landwehr-Kompagnie zu melden. Bei Unterlassung der Meld ung kommen die Bestimmungen de« 8 67 de« Reichs-MilitärgesetzeS in Anwendung. 2) Die vorstehend festgesetzte Meldefrist wird für die davon betroffenen Personen, welche sich außerhalb Deutschland« beziehungsweise auf Seereisen befinden, bi« zum 30. September 1888 beziehungsweise wenn dieselben vor diesem Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehren oder bei einem SeemannSamte des Inlandes abgemustcrt werden, bis 14 Tage nach erfolgter Rückkehr beziehungsweise Abmusterung verlängert. Hierbei ist gleichzeitig bekannt zu machen: u. Diejenigen zur Zeit de« Inkrafttreten« de« Gesetzes bereits dem Landsturm angehörigen Personen, welche nicht unter den H 7 des Gesetzes fallen, treten je nach ihrem Lebensalter zum Landsturm ersten beziehungsweise zweiten Aufgebots über (tz 24 des Gesetzes). d. Angehörige der Ersatz-Reserve zweiter Klasse werden Angehörige des Landsturms ersten Aufgebots. e. Auf Landsturmpflichtige finden bereits im Frieden nachstehende Be stimmungen Anwendung: uu. Landsturmpflichtige, welche durch Konsulat«-Alteste nachweisen, daß sie in einem außereuropäischen Lande eine ihrem Unter halt sichernde Stellung als Kaufmann, Gewerbetreibender u. s. w. erworben haben, können für die Dauer ihres Aufenthalts außer halb Europas von der Befolgung des Aufrufs entbunden werden. Bezügliche Gesuche sind an den Zivil-Vorsitzenden der jenigen Ersatz-Kommission zu richten, in deren Bezirk die Ge suchsteller nach abgeleisteter Dienstpflicht im Heere oder ilr der Flotte zum Landsturm entlassen beziehungsweise von vornherein (bisher der Ersatz-Reserve zweiter Klasse) dem Landsturm über wiesen sind. di>. Der Uebertritt aus dem Landsturm ersten Aufgebots in den des zweiten Aufgebot« erfolgt mit dem 31. März desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 39. Lebensjahr vollendet wird. Die Landsturmpflicht im zweiten Aufgebot erlischt mit dem voll endeten 4b. Lebensjahre, ohne daß eS dazu einer besonderen Verfügung bedarf. ei. Angehörige der bisherigen Ersatz-Reserve erster Klasse sind nunmehr Angehörige der Ersatz-Reserve. Diejenigen der gegenwärtigen See wehr angehörigen Mannschaften, welche derselben von Hause aus durch die Ersatz-Behörden überwiesen sind, werden nunmehr Ange hörige der Marinc-Ersatz-Reserve. Die Mannschaften der Ersatz-Reserve und Marine-Ersatz-Reserve gehören zum Beurlaubtenstande und erhalten in Folge hiervon ver änderte Militärpapiere. Offiziere, sowie im OsfizierSrange stehende Aerzte und Beamte vorgenannter Altersklassen, die bereits verabschiedet waren, haben sich bei dem unterzeichneten Bezirks-Kommando gleichfalls bis zum 13. März zu melden. Sämmtliche Stadträtbe und Gemcindevorstänbe werden um Unterstützung bei Bekanntgabe dieses Gesetze« ersucht. Schneeberg, den 17. Februar 1888. Bezirks-Kommando, vrachma«», Oberst z. D. und Bezirks-Kommandeur. Bekanntmachung. Auf Grund des Gesetzes vom 11. Februar 1888 wird die bisherige Ein- theilung in Ersatz-Reserve erster und zweiter Klasse aufgehoben. Diejenigen Mannschaften, welche der gegenwärtig bestehenden ersten Klasse der Ersatz-Reserve angchören (Übung«- und nichtübungspflichtig), werden vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes ab, Angehörige der Ersatz-Reserve, diejenigen Mannschaften, welche der gegenwärtig bestehenden zweiten Klasse der Ersatz-Reserve angehören, von dem gleichen Zeitpunkt ab Angehörige des Land sturms ersten Aufgebots. Die nunmehr der Ersatz-Reserve angehörigen Personen gehören zum Beur laubtenstande und sind allen für die letzteren gültigen Bestimmungen unterworfen. Sie werden jährlich einmal und zwar zu den im Frühjahr stattfindenden Kontrolversammlungen herangezogen und zwar geschieht die Einberufung zu qu. Versammlungen nur mittelst Anschläge und öffentlicher Bekanntmachung in den Amtsblättern. Die Jahrgänge 1881 bis mit 1882 der zritherigen übimgspslicht- igcn und 188L bis mit 1887 der nichtübungspfltchtigeu Ersatz-Re servisten habe» unbedingt bei der diesjährigen Friihjahrs-Kontrol- Bersammlung zn erscheinen. Schneeberg, am 19. Februar 1888. Bezirks-Kommando. Brachmann, Oberst;. D. und Bezirks-Kommandeur. Der alte Schmerling, ein Veteran der österreichischen Politik, hat am Donners tag im österreichischen Herrenhause aus Anlaß der daselbst stattfindenden Berathung des mit Deutsch land abgeschlossenen Handelsvertrages eine Rede ge halten, welche sich über das deutsch-österreichische Bündniß verbreitete und jetzt alle österreichischen Zeitungen beschäftigt. . Schmerling wurde 1848 vom Reichsverweser Erz herzog Johann zum Reichsminister ernannt, trat aber noch im selben Jahre zurück und wurde darauf Ver treter Oesterreichs bei der deutschen Centralgewalt in Frankfurt a. M. Er hat sich später noch mehrfach hervorgethan und gehört seit 2b Jahren dem öster reichischen Herrenhause an. Er ist 83 Jahre alt und so hat sein Wort das doppelte Gewicht eine« er fahrenen Staat«manneS und eine« Patriarchen. Wenn er seine Ausführungen gerade bei der Berathung de« Handelsverträge« machte, so bot ihm dieser kaum den geeigneten Anlaß, um da« deutsch-österreichische Bündniß zu preisen. Denn beide Verträge stehen organisch im äußerst losen Zusammenhänge. Der Handelsvertrag ist vielverklausulirt und unbe stimmt, ein Gegenstand fortwährender Unbequem lichkeiten und häufiger Verhandlungen, der Bünd niß vertrag dagegen ist einfach und von leuchtender Klarbeit. Seit 1879 find Deutschland und Oesterreich-Un garn politisch innig mit einander befreundet und ver bündet. Zwar können sich die beiden mächtigen Freunde die Hände nur über hohe Zollschranken ent gegenstrecken, aber unberührt von allen Ereignissen der inneren Verwaltung ist bisher beiderseits die BundeStreue aufrecht erhalten worden; sie bildet einen Markstein in der europäischen Geschichte und wenn man nun über den unangenehmen Handelsvertrag beräth, dann drängt sich von selbst fast das Wort auf die Lippe, welches laut dafür zeugen soll, daß auch die Völker Oesterreichs, wie die Angehörigen des Deutschen Reiches, diesem einzig in der Geschichte dastehenden Bündnisse mit tiefer UebcrzcugungStreue anhängen. Schmerling hat dieser Empfindung einen beredten Ausdruck gegeben und seine Worte finden in Oesterreich-Ungarn wie in Deutschland begeisterten Widerhall. Schmerling griff bei seiner Rede weit zurück in die Vergangenheit, um damit die historische Folge richtigkeit de« Bündnisse« zu erweisen. Seit Jahr zehnten ist e« der Zug der österreichischen Politik, sich mit Deutschland zu einigen, und e« mag dem ehe maligen Bevollmächtigten Oesterreich» bei dem deut schen Zentral-Parlamente in Frankfurt eine stolze Genugthuung gewesen sein, heute, nach vierzig Jahren, auf seine damaligen Bestrebungen anzuspiclen. Da mal« war er e«, welcher da« berühmte Schriftstück überreichte, in welchem Oesterreich erklärte, c« werde in dem neuen deutschen Staatskörper, wenn ein sol cher zu Stande komme, .seine Stelle zu behaupten wissen"; der Führer der großdeutschen Partei hat sein gute« Oesterreicherthum auch in den stürmisch be wegten Frankfurter Tagen keinen Augenblick verleug net, und wenn auch da« Schmerlingsche Ideal eine« österreichisch-deutschen Staatenbundes durch den Lauf der Dinge geändert wurde, er selbst ist sich im Grunde seiner Gesinnungen, in dem Wesen derselben, welche die politische Interessengemeinschaft Oesterreichs und Deutschland« al« unverrückbare Grundlage erkennen, stets treu geblieben. Die Wandlungen, welche der Gang der Ereignisse herbeigeführt, erkennt der greise Staatsmann vorbehaltlos und vorurtheilsfrci an, unv er sieht jetzt, wenn auch in anderer Form, dasjenige verwirklicht, was vor vier Jahrzehnten — wohl zum Vorthcile beider Reiche — ohne Erfolg angestrebt wurde. Der nach damaliger Vorstellung zur Führ ung berufene Bundesstaat Oesterreich steht heute al« vollbürtiqer Verbündeter an der Seite de« deutschen Bundesstaates, und al« solcher wird er in Zeiten äußerer Gefahr gewiß „seine Stelle zu behaupten wissen." Hagesgeschichle. — Deutschland. Seit der großen Rede de« Reichskanzler« sind nun zwei Wochen vergangen und mit der Erfüllung der an jene« Ercigniß geknüpften Erwartungen steht e« bi« jetzt ebenso, wie eS nach der vielerörterten Unterredung de« deutschen leitenden Staatsmannes mit Alexander III. im November und nach der Veröffentlichung der gefälschten Aktenstücke mit den davon erhofften Folgen stand. Eine Weile große Bewegung, ganze Hochfluthen der „Drucker schwärze" ergießen sich über die Völker, dann lang same« Rückströmen und schließlich die Wahrnehmung, daß --- Alles beim Alten geblieben sei. In dieser Reihenfolge bewegen sich auch die Eindrücke der letzten vierzehn Tage. Von irgend einem Fortschreiten der auswärtigen Krisi« in der Richtung auf eine Besser ung der gespannten Beziehungen liegt nirgend« da« geringste Anzeichen vor. — Wa« in den letzten Tagen von einer Formulirung der russischen Vorschläge be treff« Bulgarien« gemeldet wurde, erweist sich mehr und mehr al« der Kombination entstanden. Heute