Volltext Seite (XML)
Amts- und Anzeigeblatt für den «»scheint . e < * « e e Abonnement -SLL-- «Mk des Amtsgerichts klbeMock -Z:ZW sertionSpreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- Zeile 10 Pf und deffen Umgebung. P-stanstalten Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. — »». Ia-r««««. s. Dienstag, den 12. Jannar 18SS. Bekanntmachung. Mit Genehmigung des Königlichen Finanz-Ministeriums, wird die an der Eisenbahnlinie Chemnitz-Adorf gelegene Station Sch-nheide vom I. Februar d. I«. ab den Namen „Schön Herder Kammer" führen. Dresden, am 2. Januar 1892. Kgl. Gcneraldirektion der Sächsischen Staatscisenbahncn. Hoffmann. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Itni-I LLer»»»n» ein ¬ getragene Grundstück, Wohn- und Stickmaschinengebäude Nr. 248 des Brandca- kasters, Nr. 211 des Flurbuchs Abtheilung A. Folium 238 des Grundbuchs für «ibenstock, geschätzt auf 23,875 M., soll an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 21. Januar 1892, Vormittags 10 Mr als Versteigerungstermin, sowie der 30. Januar 1892, Vormittags 11 Uhr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Eibenstock, am 5. Dezember 1891. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Gruhle, G.-S. B c k L ll n t m a ch il ll g. Bom Reichsgcsctzblatt auf das Jabr 1891 sind die Stücke 28, 29, 30 und 31 erschienen und enthalten unter Nr. 1977: Verordnung, betreffend das Äerufungsverfahren beim Reichsgericht in Patentsachen ; Nr. 1978: Verordnung wegen Ergänzung der Verordnung vom 18. April 1883, betreffend die Kautionen der Beamten und Unlerbeamten der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung und der Reichstruckerei; Nr. 1979: Bekanntmachung, betreffend die Erstreckung der Versicherungspflicht nach dem Jnvalidikäts- und Altersversicherungsgesetze auf die Hausgewerbetreibenden der Tabakfabrikaiion; Nr. 1980: Bekanntmachung, betreffend die Durchführung der Jnvalidikäts- und Altersversicherung; die be sondere Beilage zum Stücke 31: Bekanntmachung, betreffend die Aichung von Meßwerkzeugen zur Bestimmung der Dichte von Mineralölen. Weiter ist vom Gesetz- unv Verordnungsblatt für das König reich Sachsen auf das Jahr 1891 das 12. Stück erschienen und enthält unter Nr. 48: Verordnung, die Landesanstalten für Blinde, für schwachsinnige und für sittlich gefährdete Kinder betr.; Nr. 49: Bekanntmachung, die Unterbring ung in die Landesanstalten für Blinde, für schwachsinnige und für sittlich ge fährdete Kinder betr.; Nr. 50: Bekanntmachung, eine Abänderung der Hofrang ordnung betr.; Nr. bl: Verordnung, eine Ergänzungswahl für die II. Kammer betr.; Nr. 52: Verordnung, die Einführung einer neuen Arzneitaxe betr.; Nr. b3: Verordnung, die Einführung einer neuen thierärztlichen Arzneikare betr.; Nr. 54: Gesetz, die provisorische Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1892 betr.; dir. 55: Bekanntmachung, die dermalige Zusammensetzung des Landesausschusses zur Verwaltung der Staatsschulden betr.; Nr. 56: Be kanntmachung, die Umbezirkung der Parochie Leipzig-Volkmarsdorf betr. Diese Gesetzblätter liegen zu Jedermanns Einsicht an RalhSstelle.au-. E i b e n st o ck, den 8. Januar 1892. Der Stadtrath. . »r. Körner. Hans. Bckmliltliiachlliiz, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Rekrutirungsstamm- rolle betreffend. In Gemäßheit gesetzlicher Vorschriften und unter Hinweis auf den Erlaß des Civilvorsitzenden der Ersatz-Commission in den Aushebungsbezirken Schwarzen berg und Schneeberg, Herrn Amtshauptmann Freiherrn v. Wirsing in Schwarzen berg, vom 24. Dezember I89l, abgedruckt in Nr. 301 des Erzgebirgischen VolkS- freundcs und dir. 153 des hiesigen Amts- und Anzeigeblattes vom vorigen Jahre werden die hier dauernd aufhältlichen Militärpflichtigen, s. welche im Jahre 1872 geboren, sowie b. welche in den Vorjahren zurückgestcllt worden sind, hiermit aufgefordert, sich innerhalb der Zeit vom 15. Januar öis zum 1. Aeöruar dieses Jahres in der hiesigen Rathsexpedition zur Rekrutirungsstammrolle anzumelden. Derselben Verpflichtung unterliegen Diejenigen, die hier zwar keinen dauern den Aufentbalt haben, aber deren Wohnsitz und bez. Gerichtsstand sich hier befindet. Die Militärpflichtigen ans den früheren Jahrgängen haben ihren Loosungs- schein, die im Jahre 1872 anderwärts geborenen Militärpflichtigen das Geburis- zeugniß mit zur Stelle zu bringen. Sind Militärpflichtige, welche sich hier zur Stammrolle anzumelden haben, zeitweilig von hier abwesend, (auf der Reise begriffene Hanblungsdiener, auf der See befindliche Seeleute u. s. w.) so hat die Anmeldung durch die betreffenden Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren zu erfolgen. Diejenigen, welche die vorgeschriebene Anmeldung zur Stammrolle unterlassen, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Eibenstock, den 4. Januar 1892. Der Stadtrath. »r. Körner. Hans. Italien und der Kriegsfall. Unter dem Titel .Auswärtige Politik und Militär- budget" hat soeben der Divisionsgeneral und frühere Unterstaatssekretär im Kriegsministerium, Marselli, in der „Nuova Antologia" eine Studie veröffentlicht, die für das Ausland um so interessanter ist, als Marselli vor Allem das Thema eines künftigen Kriegs Italiens darin behandelt. Und da ist es zunächst die Eventualität des isolirten Kampfes gegen einen der beiden Nachbarstaaten — Oesterreich-Un garn oder Frankreich — welche der gewiß kompetente Autor beleuchtet, um seinen Landsleuten die absolute Nothwendigkeit der gegenwärtigen Allianzpolitik dar zulegen. Denn: „eine Nation, die an zwei große Militärstaaten grenzt, kann in der historischen Epoche, in der jene beiden Staaten sich feindlich gegenüber stehen, nicht neutral bleiben, sondern muß sich sür einen von beiden entscheiden. Kein Ruf ist darum prahlerischer, um nicht zu sagen alberner, als jener: „I-'Itali» stst äa se" (Italien genügt sich selbst). Und nun entwickelt Marselli an der Hand sehr ge wichtiger Beispiele den Satz, daß Italien nun und nimmermehr seine militärischen Rüstungen verzögern over vernachlässigen dürfe, daß es aber geradezu gigantische Anstrengungen machen müßte, falls cS sich von dem Allianzbunde loslösen würde. Zuerst untersucht der Autor die Kriegstüchtigkeit Italiens in einem eventuellen isolirten Kampfe mit Oesterreich-Ungarn und kommt zum Ergebniß, daß der allgemeine militärische Zustand seine« Lande» demjenigen Oesterreichs durchaus nicht gleich komme, daß e« an Festungen fehle, daß die Kavallerie der österreichischen numerisch nicht entfernt gewachsen sei und der österreichische Offensiv-Aufmarsch sich Dank dem besseren Eisenbahnnetze und dem ganzen Mobilmachungssystem weit schneller als bei den Italienern vollziehen würde. Die Trennung von Oesterreich wäre also sür Italien gleichbedeutend mit Erhöhung der Kavallerie, Vermehrung der Festungen u. Eisenbahnen, kurz, mit enormen finanziellen Opfern. Auch Frankreich gegenüber hält Marselli einen Vorstoß des isolirt kämpfenden Italiens für gänzlich unmöglich; es sei denn, daß die französischen Gene räle vollendete Schwachköpfe seien. Im besten Falle könnten die Italiener die Franzosen eine Zeit lang an den Alpen Hinhalten, um inzwischen ihre schwer fällige Mobilmachung in's Werk zu setzen. Ein längeres Aufhalten der französischen Invasion wäre also, vom eu8us lokckvris abgesehen, der natürlich die französische Armee namentlich im Osten be schäftigt, nur durch Anlage neuer stärkerer Befestig ungen, d. h. durch enorme Mehrausgaben möglich. Und die Marine? Ist sie im Stande, die Küsten, den Handel, die großen Seestädte zu schützen, einen Landungsversuch, wie die Zerstörung der zur Mobil machung absolut nöthigen Küstenbahnen zu verhindern, eine Seeschlacht aufzunehmen und zuguterletzt vielleicht gar die Offensive gegen die Küste de« Feinde« zu ergreifen? Marselli hofft dies zwar bezüglich eines feindlichen Landungsversuchs, sowie einer Seeschlacht; im Uebrigen sei aber noch gar Viele« zu thun und manch' schweres Opfer zu bringen. Die Küstenver- theivigung liege z. B. vielfach noch sehr im Argen; so seien die Befestigungen von Tarent kaum ange- fangcn, diejenigen von Messina und Maddalena noch nicht vollendet, und die großen Seestädte Livorno, Neapel, Palermo u. s. w. seien jeder Beschießung oder Besetzung völlig schutzlos ausgesetzt. Darum sei auch die Errichtung de« bereits dekretirten ver schanzten Lagers von Capua, als Ausgangspunkt der Aktion gegen jeden Landungsversuch in Mittel- und Süd-Italien, sowie die Anlage eines ähnlichen Lagers in Sizilien dringend nothwendig. Von England habe Italien so gut wie nichts zu erhoffen! Da cs nämlich isolirt und schwach, so wolle schon deshalb England nichts von ihm wissen; bleibe Italien aber im Dreibund und trete der „hlasus toecloris" ein, so dürften die englischen Flotten anderswo mehr in Anspruch genommen werden, al« in den italienischen Gewässern. Am Schluffe seiner Studie wirft General Mar- selli ncch einen Blick auf die gegenwärtige militärische Lage in Europa und konstatirt, daß numerisch zwar Frankreich-Rußland dem Dreibunde, geometrisch da gegen, d. h. hinsichtlich koordinirter rascher Aktions fähigkeit, der Dreibund den beiden Staaten überlegen sei. Wohl habe die französische Armee mächtige Fort schritte gemacht, und werde die selbst dem letzten Soldaten in Fleisch und Blut übergegangene Re vanche-Idee beim ersten Ansturm eine furchtbare Wuth entfesseln, wohl werde auch Rußlands halb barbarische Kriegsmacht vom Geiste der Civilisation geleitet; allein an der Spitze der europäischen Ar meen stehe doch noch immer die deutsche, die keinen Augenblick auf den Lorbeeren von 1870 auSgeruht habe und gegebenenfalls auch noch einmal mit den Franzosen fertig werden würde — vorausgesetzt, daß ihr Rücken gedeckt sei.