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Amts- und Anzeigeblatt für den «»scheint „ ^.e e Abonnement -ZLSZ tlylt des Amtsgerichts Llbmslock x-A-LL sertionspreis: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- Z il° 0 Pf und dessen Umgebung. P-sta.stallen Verantwortlicher Redakteur: E. Hannebohn in Eibenstock. — 38. Aasr««»«. M SS. Donnerstag, den 6. August 18SL Oesseiitlichc Sitzung des Bezirksausschusses zu Schwarzenberg Mttwoch, den 12. August 1891, Nachmittags 3 Uhr im Verhandlungssaale der unterzeichneten Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amtshaupt mannschaftlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 4. August 1891. Königliche Amtshauptmannschaft. Arhr. v. Wirsing. Nach Mittheilung des Bezirksausschusses Joachimsthal ist wegen eines Brückenbaues über den Schwarzwasserbach die Seifen-Zwittermühler Be- zirksstratze vom Wirlhshause ves Anton Lenhart in Seifen bis zur Ein mündung des Waldweges in genannte Straße bei der Beer'schen Mahlmühle in Seifen für die Zeit vom 19. August bis 14. September 1891 für den Personen- und Wagenverkebr gesperrt und der Verkehr auf die Jrr- gang-Zwittermühler Bezirksstratze verwiesen. Schwarzenberg, am 4. August 1891. Königliche Amtshanptmannschast. Frhr. v. Wirsing. St. Bekanntmachung. Die RathsexpeditionS-, Stadt- und Sparkassenlokalitäten bleiben wegen vor zunehmender Reinigung derselben nächsten Sonnabend, den 8. August 1891 geschlossen, und es können an diesem Tage nur die dringlichsten Sachen Erledigung finden. Das Standesamt ist an diesem Tage nur von Vormittags 9 bis 10 Uhr geöffnet. Eibenstock, am 3. August 1891. Der Stadlrath. Körner. Wsch. Bekanntmachung. Vom Reichsgesetzblatt auf das Jahr 1891 sind dir. 23 und 24 er schienen und enthalten unter Nr. 1969: Verordnung zur Ausführung des Patent gesetzes vom 7. April 1891 und des Gesetzes, betreffend den Schutz von Ge brauchsmustern, vom I. Juni 1891; Nr 1970: Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Niederlanden zum Schutze verkuppelter weiblicher Per sonen; Nr. 1971: Bekanntmachung, betreffend die Vorschriften über den Be fähigungsnachweis und die Prüfung der Maschinisten auf Secdampfschiffen der Deutschen Handelsflotte; Nr. 1972: Bekanntmachung, betreffend die Neubefestig ung von Helgoland. Ferner ist vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das König reich Sachsen auf das Jahr 189l das 7. Stück erschienen und enthält unter Nr. 23: Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Frankenberg betreffend; Nr. 24: Verordnung, die Abtretung von Gruudeigenthum zu Erbauung der Taubenhein-Dürrhcnnersdorfer Eisenbahn betr.; Nr. 25: Verordnung, die Ent eignung von Gruudeigenthum zur Herstellung einer Wege-Ueberfllhrung bei Station 644 470 der Leipzig-Hofer Eisenbahn betr.; Nr. 26: Bekanntmachung, die Tclegraphenordnung für ras Deutsche Reih betreffend. Diese Gesetzblätter liegen zu Jedermanns Einsichtnahme an Rathsstelle aus. Eibenstock, am 3. August 1891. Dcr Stadtrath. vi-. Körner. Wsch. Sparkaffe Schönheide. Mit Genehmigung der vorgesetzten Regierungsbehörde ist von dem unter zeichneten Gemeinderathe beschlossen worden, vom I. Januar 1892 ab de» Zins fuß für sämmtliche Einlagen bei ter hiesigen Sparkasse auf 3'/, Proz. zu erhöhen. Dcr Gemcinderath zu Schönheide. Freitag, den 7. August 1891, Nachmittags 2 Uhr, sollen im Löriikr'schen Gasthof zu Larlsstld zwei dort eingestellte Loptzas gegen Baar Zahlung versteigert werden. Eibenstock, am 3. August 1891. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. Liekmann. Zur Schweizer Ccntennarfeicr. Am 1. August konnte, wie wir in unfern Mit theilungen „Aus vergangener Zeit" in Nr. 90 bss. Bl. bereits mitgetheilt haben, da« schweizer Staats wesen auf einen 600jährigen Bestand zurückblicken. Am 1. August 1291 schlossen Ury, Schwyz und Unterwalden jenes Bündniß gegen die Herrschafts bestrebungen Albrechts von Oesterreich, des nach herigen deutsch-römischen Kaisers, das unter dem Namen die „Eidgenossenschaft" historisch geworden ist. Freilich: ganz so, wie die Sache in dcr herrlichen Dichtung unseres Schiller, im „Wilhelm Teil," dar gestellt wird, ist sie nicht vor sich gegangen. Schiller baute sein Schauspiel auf Angaben de« schweizer Chronisten Gilg Tschudi auf, welche die neuere Ge schichtsforschung als unhaltbar verwirft. Man muß von den dem Volksglauben lieb gewordenen Gestalten Abschied nehmen: Wilhelm Teil gehört nach den neueren Forschungen trotz der jetzt noch gezeigten TellSplatte und TellSkapelle wahrscheinlich in das Reich der Fabel. Auch Geßler und der Rütlischwur gehören dahin — vor dem kritischen Auge der Ge schichte ist die Romantik verschwunden und eS sind ziemlich nüchterne Thatsachen an ihre Stelle getreten. Als das deutsche Kaiserthum durch seine ewigen Kämpfe mit Italien und dem Papstthum innerlich zerfiel — „das Glück war niemals mit den Hohen staufen" — und die deutschen Fürsten sich immer mehr von der Kaisergewalt unabhängig machten, da wollten eben die „drei Waldstätte" Ury, Schwyz und Unterwalden auch ihr Theil Freiheit haben und deshalb vereinigten sie sich zu einem Bunde, aus dem durch Angliederung von Städten und Land schaften allmählich die Schweiz — Schwyz gab den Namen dazu — in ihrer heutigen politischen Ge staltung heranwuchs. Die Schweiz ist im Kampfe mit den Habsburgern und auf deren Kosten entstanden. Rudolf der Alte war der vom- Kaiser bestellte Gaugraf von Zürich und Aarau und richtete über die Leute von Schwyz und Unterwalden; später wurde ihm auch Ury unter stellt. Ein Hohenstaufe machte aber die Leute von Ury reichsunmittelbar, d. h. Heinrich VII. stellte ihnen einen Freibrief aus, demzufolge sie direkt unter dem Kaiser stehen sollten. Da aber dcr Kaiser schon dazumal keine Macht mehr hatte, so bedeutete dieser Brief vollständige Freiheit. Dieser Freibrief vom 26. Mai 1231 ist die älteste Urkunde der Schweizer geschichte. Schwyz und Unterwalden, die noch unter der Grafcngewalt der Habsburger blieben, unter stützten den Kaiser im Kriege durch einen Heerbann und wurden dafür gleichfalls „reichsunmittelbar." Das wollten sich die habsburgischen Grafen nicht gefallen lassen und cS kam darüber zum Kampfe. In jene Zeit würde etwa die Schillcrsche Rütliszene passen, die aber gegen die habsburgischen Grafen, nicht gegen den Kaiser gerichtet, gedacht werden müßte. In diese Zeil fällt auch die ganze Tellsage überhaupt. Dieser Kampf endete aber nicht mit dem Siege dcr Schwyzer, sondern dieselben mußten sich unterwerfen. Auch die von der Dichtung mit glanzvollen Eigenschaften umwobene Gestalt des Grafen Rudolf von Habsburg, der später deutscher Kaiser wurde, hat sich vor den Forschungen der Geschichte nicht als waschecht erwiesen; Ländergicr war in Wirklich keit Rudolfs Haupteigenschaft. Bei den damaligen zerfahrenen politischen Verhältnissen brachte ör in kurzer Zeit Baden. Kiburg, Winterthur, Frauenfeld, Diessenhofcn, den Thurgau, Aarau, Zug, WilliSau und Sempach unter-seine Herrschaft, erkämpfte sich ein Jahr nach seiner Wahl zum deutschen Kaiser in der Schlacht auf dem Marchfelde Oesterreich, und noch ein Jahr vor seinem Tode wurde Luzern eine habsburgische Landstadt. Aus dem gewaltigen Besitze de« Habsburgers ragten die reichsunmittelbaren Städte wie kleine Inseln hervor, die jeden Augen blick llberfluthet werden konnten. Und da die „drei Waldstätten" zwar Freibrief hatten, aber nach diesem unter dem Kaiser standen, so lastete auch auf ihnen seine schwere Hand. Sein Tod (15. Juli l29I) war den Schweizern wie die Erlösung von einem Albdruck unv damals entstand der Bund zwischen Ury, Schwyz und Unterwalden, der die Eidgeieossen- schaft begründete. Unter den Männern, die diesen Bund schließen, werden v. Allinghausen und Stauffacher genannt, Namen, welche Schiller in seinem Drama verwendete. Dieser Bund war der erste Schritt zur Trennung von Oesterreich, welche durch die Schlacht von Mor garten (1315) zu einer entscheidenden und endgültigen wurde. Hagesgeschichle. — Deutschland. Im nächsten Reichshaushalts etat dürfte nicht nur eine Summe für die Befestigungs bauten auf der Insel Helgoland, sondern auch ein ziemlich beträchtlicher Zuschuß für den Ausbau des Kuxhavener Hafens enthalten sein, der mit wich tigen militärischen Anlagen versehen werden soll. — Die „Köln. Ztg." meldet: In diplomatischen Petersburger Kreisen glaube man entschieden nicht an die Wahrheit' des Gerüchts von einem bereits am Dienstag aus Paris eingetroffenen Entwurf eine« französisch-russischen Vertheidigung» - Ver trage«, welcher am Tage darauf in besonderer Ministersitzung durchberathen, für annehmbar befunden und bereits vom Kaiser genehmigt sein soll. An allerhöchster Stelle sei man von der fast an Tollheit grenzenden Begeisterung der Russen für die Gäste keineswegs erbaut. In der russischen Kaiserfamilie gebe cS noch Freunde Deutschland«, ein solcher sei namentlich der Oheim des Zaren, Großfürst Michael, welcher mit dem Großfürsten Wladimir kein Hehl aus der Abneigung gegen die Republik mache. Jeden falls werde die Marseillaise nach der Abfahrt der Franzosen in Rußland nicht mehr erlaubt sein. — Rekruten, die seit ihrer Stellung eine an dere Wohnung bezogen haben, ohne diesen Woh-