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Amts- und Anzeigeblatt für den Erscheint Abonnement SLL-- Wrk des Ämlsyeruhk Menst«» ----iZ-Zx sertionspreiS: die kleinsp. ten, sowie bei allen Reichs- Z l- IO Pf und dessen Umgebung. Pastanstalten Verantwortlicher Redaktenr: E. Hannebohn in Eibenstock. »8. Aa-r«»««. 64. Dienstsg, dm 2. Juni 1881. Bekanntmachung, die feuersichere Aufbewahrung von Putzlappen, Puhfäden und dergl. betreffend, vom 27. Mai 1881. Wie zur Kenntniß des unterzeichneten Ministeriums gekommen ist, wird in Fabriken und Werkstätten mit den sogenannten „Putzlappen, Putzsäden" und dergl. nicht immer mit genügender Vorsicht umgegangen. Diese zum Reinigen und Putzen von Maschinen und Transmissionen verwendeten Materialien werden durch den Gebrauch nach und nach mit Oel getränkt, sowie mit ganz kleinen Eisensplitterchen vermischt und sie besitzen in diesem Zustande im höchsten Grade die Eigenschaft der Selbstentzündung. Anstatt nun dieselben in metallnen, steiner nen, oder sonst feuersicher,, Behältern gehörig zu bergen, werden sie häufig nach dem Gebrauche in durchaus ungenügender Weise aufbewahrt, ja sogar innerhalb der Gebäude in freiliegenden Haufen angesammelt und es sind hierbei nachge wiesener Maßen durch Selbstentzündung im In- und Auslande schon vielfach erhebliche Schadenfeuer verursacht worden. Es werden daher die betreffenden Gewerbtreibenden auf Obiges aufmerksam gemacht und dringend ermahnt, sich im eigenen Interesse eines solchen unvor sichtigen Gebührens zu enthalten, vielmehr alle öl- und fettgetränkten Putzlappen und dergl. lediglich in metallnen, steinernen oder sonst feuersicher» Behältnissen aufzubewahren, dieselben auch, ebenso wie den gcsammten Kehricht, alltäglich mindestens einmal aus den Fabrik- und Werkstattsgebäudrn völlig zu entfernen und nach feuersicher« Orten außerhalb derselben zu bringen. Dabei wird auf die Bestimmung in tz 367 unter 6 des Reichs-Strafgesetz buchs hingewiesen, wonach Derjenige, welcher Maaren, Materialien oder andere Vorräthe, welche sich leicht von selbst entzünden oder leicht Feuer fangen, an Orten oder in Behältnissen aufbewahrt, wo ihre Entzündung gefährlich werden kann, oder Derjenige, welcher Stoffe, die nicht ohne Gefahr einer Entzündung bei einander liegen können, ohne Absonderung aufbewahrt — natürlich ganz ab gesehen von etwaigen weiteren vermögensrechtlichen oder strafrechtlichen Folgen seines Verhaltens — schon an sich mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft wird. Zugleich werden die zuständigen Behörden und Organe angewiesen, dem entsprechend allenthalben gehörige Aufsicht zu führen und sind etwaige Ueber- tretungen zur Anzeige und Bestrafung zu bringen. Dresden, den 27. Mai 1891. Ministerium des Innern. V. Metzsch. Münckner. das diesjährige Aushebungsgcschäft in den Aushebungsbezirken Schneeberg und Schwarzenberg betreffend. Nach dem Geschäftsplane der Königlichen Ober-Ersatz-Commission im Be zirke der 3. Infanterie-Brigade Nr. 47 findet die diesjährige Aushebung i) im Auskeöungsvezirke Schneeberg am 18., 19. und 20. Juni 1891 im Gasthofe zur Sonne in Schneeberg, 2) im Aushebungsbezirke Schwarzenberg am 22., 23. und 24. Juni 1891 im Bade Ottenstein in Schwarzenberg, jedesmal von früh 8 Uhr an statt. Den zu dem Aushebungsgeschäfte heranzuziehenden Militärpflichtigen geht noch besondere Vorladung durch die OrtSbehörden zu. Diejenigen, zu deren Gunsten bei dem letzten Musterungsgeschäfte reclamirt worden ist, deren Reklamationen jedoch abgewiesen worden sind, sowie Diejenigen, zu deren Gunsten nachträglich reclamirt worden ist, haben sich am AuShebungs- tage im Aushebungslocale persönlich einzufinden. Ueberdies ist jeder in den Grundlisten des Aushebungsbezirkes geführte Militärpflichtige berechtigt, im Aushebungstermine zu erscheinen und etwaige Anliegen vorzubringen. Schwarzenberg, am 28. April 1891. Der Civilvorstzende der Ersatz-Commission in den Aus- hebungsbezirken Schneeberg und Schwarzenberg. Arhr. v. Wirsing. St. Die Landtagswahllift« für Schönheiderhammer, welche für das Jahr 1891 neu ausgestellt ist, liegt von heute ab zur Einsicht für jeden Betheiligten in der Expedition des Unterzeichneten aus, und sind etwaige Einsprüche gegen den Inhalt längstens bis Ende des siebenten Tages nach dem Abdrucke des Wahlausschreibens in der „Leipziger Zeitung", bei Vermeidung des Verlustes der Ansprüche, bei dem Unterzeichneten anzubringen. Schönheiderhammer, den 2. Juni 1891. Der Gcmeindcoorstand. Poller. Mittwoch, den 3. Juni 1891, Nachmittags 3 Uhr, soll im Drechsler'schcn Gasthofe zu Wildcnthal ein Pferd gegen Baarzahlung versteigert werden. Eibenstock, am 1. Juni 1891. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. -Lievmann. Holz-Versteigerung auf Eibenstocker Staatsforstrevrer. Mittwoch, den 19. Juni 1891, von Bormittags 8 Uhr an sollen im Hendel'schen Gasthofe zu Schönheiderhammer die auf den Schlägen in den Abtheilungen Id, 18, 20 (Wintergrün), 31, 32 (am Stölle), 34 (Ritterberg), 53 (Mühlberg), sowie im Einzelnen in den Abtheilungen 20 (Wintergrün), 23, 24 (Heckleiche), 34 (Rittcrberg), 45 (Spitzleithe),53 bis 56 (Mühlberg), 58 bis 63 (am Jungnickel) aufbercitetcn alS: 1 birkner Stamm von 18 Ctm. Mittenstärke, 1 ebereschner „ „ 18 „ 240 weiche Stämme „ 10-15 „ 124 „ 16-19 „ ,, 33 „ „ » 20-22 „ 33 „ „ » 23 re. „ 6 buchene Klötzer „ 17-52 „ Oberstärke, 2,o und 3,o Meter lang, 2 birkene „ „ 25—30 „ „ 3,o „ 4,.-. „ „ 855 weiche . „ 13-15 „ " ^,0 „ ,, 1941 „ 16-22 „ 1462 „ 23 rc. „ 3515 „ Stangenklötzer „ 8-12 „ " ^,0 8 ,, 250 „ Derbstangen „ 8—15 „ Unterstärke, 9560 . Reisstangen „ 3-7 „ 28 Raummeter weiche geschnitzte Nutzknüppel, sowie ebendaselbst Donnerstag, den 11. Juni 1891, von Vormittags 8 Uhr an die in obigen Abtheilungen aufbereiteten »rv»»I»ö>L«r und zwar: 5 Raummeter buchene Scheite, 97 weiche „ 1 birkene Rollen, 152 weiche „ 7 buchene Beste, 2 birkene „ 126 weiche „ 656 weiches Streureisig, 18 weiche Stöcke, einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung in kaffenmätzigen Münzsorten, sowie unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Kreditüberfchreitungen sind unzulässig. Holzkaufgelder können vor Beginn der Auktion berichtigt werden. Auskunft ertheilt der unterzeichnete Oberförster. Königliche Forstreviervemaltung und Königliches Forst rentamt Eibenstock, Bretschneider. am 30. Mai 1891. Wolssramm. Hagesgeschichle. — Deutschland. In der BundeSrathSsitzung am Sonnabend wurde, wie geschrieben wird, aus dem Schooße de» BundeSrathS Herr von Bötticher über die in der Presse verbreiteten Nachrichten bezüglich einer Suspension der Getreidezölle und Einberufung des Reichstag« interpellirt. Herr von Bötticher bestritt, daß diese Nachrichten zuträfen, und betonte, daß die Angelegenheit nicht so weit ge diehen sei, um jetzt schon an eine Einberufung de» Reichstag» zu denken. Die Erhebungen seien keines wegs beendet, ebenso wenig die Erwägungen der Reichsregierung, ob die Lage eine Suspension der Getreidezölle erheische. Im Uebrigen wiederholte der Minister seine Erklärungen au» Reichstag und Land tag in gedrängter Form. — Die Frage der Getreide zölle beherrscht naturgemäß die allgemeine Diskussion. Während man von freisinniger Seite die sofortige Suspension der Kornzölle für eine absolute Not wendigkeit erklärt, begegnet man in offiziösen Blättern starken Zweifeln an einer diesbezüglichen Entschließung der Regierung. So übernimmt der offiziöse Telegraph die Nachricht des „Hamb. Korr.", daß die mit wachsen-