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« s 18S1 Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donners tag und Sonnabend. Jn- sertionspreiS: die kleinsp. Zeile 10 Pf. Abonnement viertclj. 1 M. 20 Pf. (incl. Jllustr. Unterhaltbl.) in der Expedition, bei unfern Bo ten, sowie bei allen ReichS- Postanstalten. Verantwortlicher Redaktenr: E. Hannebohn in Eibenstock. »8. Jahr,«»«. Donnerstag, den 4. Juni Amts- und Anzeigevlatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche auf den Namen k'i'Ieeli-I«!» Vvorixl eingetragene Grundstück, Hans Nr. 215 des Brand-Cat., Nr. 48 des Flurbuchs Abth. II., Folium 205 des Grundbuchs für Eibenstock, geschätzt auf 1750 M., soll an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 11. Juni 1891, Vormittags 10 Mr als Bersteigernngstermi», sowie der 20. Juni 1891, Vormittags 10 Mr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der GerichtSschreiberci des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Eibenstock, am 24. April 1891. Königliches Amtsgericht. Kautzsch. Gruhle, G.-S. B k k an n t m a ch inl g. An Stelle der Herren Ernst Unger, Paul Ungethüm und Gustav SertHel sind heute Herr Curt Tuchscheerer als stellvertretender Zugführer der Spritze 1, Herr Gustav Schubert als stellvertretender Zugführer der Spritze 4 und Herr Ernst Karl Tamm als Spritzenmeister bei Spritze 3 der städtischen Pflichtfeuerwehr verpflichtet worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wirv. Eibenstock, am 30. Mai 1891. Der Stadtrath. »i>. Körner. Wsch. B e k a li n t m a ch n n g. Da die Bekanntmachung vom 25. März o., die Belästigung des öffentlichen Verkehrs durch Hunde betreffend, einen Erfolg nicht gehabt hat, vielmehr auch in neuerer Zeit mehrfach Beschwerden hierüber erhoben worden sind, sieht sich der Stadtrath zur Vermeidung weiterer Unzuträglichkeiten veran laßt, hiermit Folgendes anzuordnen: 1. Das freie Nmherlaufen von Hunden grötzerer Race, ,n denen namentlich Doggen aller Art zu rechnen sind, auf öffentlichen Straßen und Plätzen, sowie in den Promenaden ist von jetzt ab verboten. 2. Wer derartige Hunde auf der Straße mit sich führen will, hat dieselben an kurzer Leine zu führen, und mit gut befestigtem und gut construirtem Maul korb zu versehen. 3. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder im Un vermögensfalle mit Hafk bis zu 8 Tagen bestraft. Eibenstock, am 22. Mai I89l. Der Stadtrath. »i-. Körner. Bekanntmach n n g. Vom Reichsgesetzblalt auf das Jahr 1891 sind Nr. 14 und 15 er schienen und enthalten unter Nr. 1949: Bekanntmachung, betreffend das Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen; Nr. 1950: Gesetz, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Strafge setzbuchs; Nr. 1951: Gesetz, betreffend die Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen; 'Nr. 1952: Bekanntmachung, betreffend die Zutheiluug der Insel Helgoland zu dem 5. Wahlkreise der preußischen Provinz Schleswig- Holstein. Ferner ist vom Gesetz- «nd Verordnungsblatt für das König reich Sachsen auf das Jahr I89l ras 5. Stück erschienen und enthält unter 'Nr. 17: Bekanntmachung, die Berufung der Landessynode der evangelisch-luther ischen Kirche betr.; Nr. 18: Verordnung, die Abtretung von Grundeigcnthum zu Erbauung der Falkenstein-Muldenberger Eisenbahn betr. Diese Gesetzblätter liegen zu Jedermanns Einsichtnahme an Rathsstelle aus. Eibenstock, den 2. Juni 1891. Der Stadlrath. l»i>. Körner. Wsch. Der Ueberfall auf den Oricntzug. Telegraphischer Meldung aus Konstantinopel zufolge ist in der Nacht zum Montag der Orientzug in Tscherkeßköi, 4 Stunden vor Konstantinopel, von Räubern zur Entgleisung gebracht und überfallen worden. Die im Zuge befindliche Stangen'sche Reisegesellschaft, bestehend aus deutschen Reichs-Angehörigen, sowie einem Engländer, sind von den Räubern abgeführt worden. Letztere verlangen unter Drohungen Lösegcld von 200,000 Franken und haben zu dessen Beschaffung den mitgefangenen Kauf mann Israel aus Berlin freigelasscn. Der deutsche Botschafter in Konstantinopel hat bereits vom Aus wärtigen Amte Weisung erhalten, das verlangte Löse geld, unter Wahrung der Regreßpflicht der Pforte und unter Vorbehalt aller sonstigen Ersatzforderungen gegen die türkische Regierung, vorzuschießen. Jeglicher Gefährdung der Gefangenen ist somit nach Kräften vorgebeugt. Die in die Hände der Räuber gefallenen Reichsangehörigen sind außer dem erwähnten und bereits freigelassenen Kfm. Moritz Israel, Berlin, Albert Moquet, Gutsbesitzer aus SeigelSdorf, Kreis Bitterfeld, Oskar Kotzsch aus Zörbig, Kreis Bitter feld, Oskar Gracgcr aus Berlin und Zugführer Freundinger. Sämmtliche anderen Passagiere des Zuges sind zurückgeblieben, nachdem man sie auSge- plündert hatte. Weiter wird darüber aus Konstantinopel, 1. Juni, gemelvet: Der räuberische Ueberfall auf den gestern Abend hier abgegangcncn Orientzug erfolgte bei Kilometer 116. Die Lokomotive, der Tender, der Gepäckwagen, sowie mehrere Waggons stürzten um. Die Räuberbande, bestehend aus 30 Mann unter einem griechischen Führer, hatte die Schienen aufge rissen und die Bahnwächter und Passanten, um eine Warnung zu verhindern, festgenommen. Durch die Entgleisung selbst sind nur mehrere leichte Verletz ungen herbeigeführt worden, ein Reisender wurde durch einen Flintenschuß schwer verwundet. Außer den vier Deutschen und dem Zugführer ist auch der Küchenchef der englischen Botschaft, Jean Kirk, und ein Siebenbürger, angeblich in Wien wohnhaft, ent führt worden. Seitdem Eisenbahnen das Land durchziehen, hörte man aus jenen Landstrichen, durch die der Schienen strang läuft, nur bie und da von Ueberfällen auf Eisenbahnheamte. DaS Ueberfällen unv Ausrauben eines rollenden Eisenbahazugcs aber ist neu in der orientalischen Eisenbahnromantik. Ist der erste Ver such, wie es in der Montag-Nacht geschehen, gelungen, so ist mit Sicherheit zu erwarten, daß sich solche Ueberfälle häufen und alltäglich sein werden. Wie cs dann mit der Sicherheit des Eisenbahnverkehrs in der Türkei aussehen wird, läßt sich denken. Für die Stangen'sche Reisegesellschaft bildet das Erlebniß in Tscherkeßköi ein zwar interessantes, aber doch recht unangenehme- Abenteuer; für die Ent wickelung des orientalischen Eisenbahnverkehrs bildet eS ein Ereigniß von vielleicht großer Tragweite. — Gründlicher, als sie eS Vermutbeten und als das Stangen'sche Reisebureau eS ihnen zu versprechen vermochte, haben diese VergnügungSreisendcn den Orient kennen gelernt. Der Ueberfall ist von der Bande allem Anschein nach bereits in Konstantinopel geplant worden. Die Räuber sind jedenfalls durch Agenten in der Haupt stadt des türkischen Reiches von den Personalien der Reisenden unterrichtet worden. Der Ort Tschcr- keßköi, ein schmutziger Flecken von 1500 Einwohnern, liegt auf der Strecke Adrianopel-Konstantinopel, 189 Kilometer von ersterer, 130 Kilometer von letzterer Stadt entfernt, in dem Thale des Tschorlu-Dere, eines Zuflusses de« Ergene. Die Bahn steigt in diesem Thale zu dem Hochplateau von Sinekli empor, da« die Wasserscheide zwischen dem Schwarzen und dem Marmara-Meer bildet. Die TageSzüge der Orient-Expreßzüge pflegen in dieser Station zu halten; die von Konstantinopel am Sonntag und Mittwoch abgehenden Nachtzüge fahren dagegen ohne Halt bi« Adrianopel. An der vom Stangen'schen Reisebureau in Berlin arrangirten Reise nach Konstantinopel nahmen im Ganzen dreizehn Personen Theil. Die von den Räubern entführten Personen befanden sich auf der Rückreise nach Berlin. Dieselben scheinen sich von der eigentlichen Stangen'schen Reisegesellschaft ge trennt zu haben. AuS Berlin, 2. Juni, wird bezüglich deS Ueber- falles mitgelhcilt: Nachdem der Staatssekretär des Auswärtigen gestern eine längere Unterredung init dem türkischen Botschafter gehabt, traf heute ein Te legramm aus Konstantinopel ein, besagend, daß die Pforte die sofortige Zahlung der von den Räubern geforderten 200,000 Francs Lösegcld verfügt und Kfm. Israel in Begleitung des BotschaftSdragomänS Eckardt und eines Beamten der Ottomanischen Bank bereits nach dein von den Räubern bezeichneten Orte unterwegs ist, um durch Uebergabe des Lösegeldcs die Gefangenen zu befreien. Aagesgeschichte. — Deutschland. Die Entscheidung in der Getreidczollfrage ist gefallen: der Reichskanzler v. Caprivi hat am Montag im preußischen Abgeord netenhause die Erklärung abgegeben, die Regierung sei nicht gewillt, die Aufhehnng oder Ermäßig ung dcr Gctreidezölle jetzt bei dem Bundesrathe zu beantragen. Von einem Nothstande könne nach keiner Richtung hin die Rede sein. Die Erntc-AuSsichtcn seien erheblich gebessert. Auch die auswärtigen Meld ungen über den Ernteausfall lauten günstig. Bei dcr Aufhebung der Zölle würde nur ein Theil deS Ge winnes dem Inland zufallen. Zu einer thcilweisen Her absetzung habe sich die Regierung nicht entschließen können. Die Regierungen haben sich aber entschlossen, durch Handelsverträge eine Ermäßigung der Getreide zölle eintreten zu lassen. Die Staatsregierung sei sich ihrer Verantwortlichkeit voll und ganz bewußt, aber sie könne nicht die Verantwortung übernehmen, die Gctreidezölle jetzt zu ermäßigen oder aufzuheben. — Ucber den zu frühen Beginn des Schul unterrichts der jüngeren Kinder wird nach der „Voss. Z." in Berlin lebhaft geklagt. In der Thal können Einem die sechsjährigen ABC- Schützen, die schon bald nach halb 7 Uhr zur Schule aufbrechen müssen, leid thun. Den Meisten sieht man eS nur zu sehr an, daß sie zu früh aus dem