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, Selle 8 'rlcA IIvn In die am > -er Mo« vorauszah- -urch Erlaß »nisgesetzcs Säumnis- um Ablauf 1937, vor- Im städtl- ersonen. A 4 Hans »andel init ren, Kurz- Boxloitner, In Diesdt«. vr»d»n. N»>!, II. 4 gültig. c 1988. Da c Kunden- ntsprechen, se einge- der neuen zen Haus- nen Haus- achweis B l Antrags- >s Anspru- z. Ziinmer ten keine ! triebs - tinen, Pr!« st. behalten wrgesehene igerung in sil-. 17 8ti-.ö lS. Nummer 289—39. Iahrg Freilag, 19. Dezember 1937 Der Renausbau des Roten Kreuzes 2« Fall, oo» -öhcce, vewol», V«rb»«, «inIttUnv«, ««lr»«d». plrung«» hat der Beziehe, »der werbun-tretbend« t-lin Anspruch-, lall, dl« ZeUnng >n d-schiünNem Umsan^, oer» lpül-t »der «Ich» «lcheliit. r«lüllu»,»»r«tßD,»»»»» schrlstleUrin-r Dk«-d-n-«„ PoNerftr. 17, Ferrims 7V7U u. 71017 Leschlst^tell«, Druck «d verlas: »er»a»ia «uchdrackerel «. Verlag LH. «. L. Wtnlel, Pallerstrah« 17, gennuf 710», pefischeck: vr. 107», Bant: Stadtbaal Dre,de» Br. lU7gk verlagert vr««de». ««prell«, dl« lspaltlg« 77 mm dielte gell« I V««.» lllr Samlllenanzelge, 7 Psg. F«, PlatzwUnsch« «»«ne» wt, kl« Lewilhr lelfte». Srfthetret I »al «Schea M ch. »mralNcher Bezug,prel, durch Trüg«, »lulchl, «0 Pf» bz». gg Psg. Lrögerloh» 1.70; durch dt« Bost l.7l> «l»lchll«hllch BistUberwetsung^ebUhr, zuzügllch 7« Pf». Paft-Bestellgel». «lizel-Br. 10 Big., Sonnabend, u 8-ßt-g^Rr, 70 Big. «bbestell«ge» «Nile« lpätefte«, «tu» Woche vor «blaut der vezug.^tt schrlllllch bet« Verlag elugegauge« set». Uuser» lr^e, dtlrsm keim «bb-pellunge, eulge^nneh«,». SllchslM volksseUuna Neue, weitgehende Vergünstigungen Berlin. 10. Dez. Das In der Nummer 134 des Reichs gesetzblattes Teil 1 verkündete Gesetz über das Deutsche Rot» Kreuz vom 9. Dezember 1937 bildet den Schlußstein in dem nach den Grundsätzen des nationalsozialistischen Staates errichteten Neubau des unter der Schirmherrschaft des Führers und Reichskanzlers stehenden Deutschen Roten Kreuzes. Das Gesetz soll, insbesondere nach Wiederherstellung der Wehrhoheit, die Bereitschaft des Deutschen Roten Kreuzes zur Erfüllung seiner Aufgaben durch eine straffe Zusammenfassung seiner Kräfte erhöhen. Demgemäß schließt das Gesetz die bisher vorhandenen fast 9009 Verbände, Verein« und sonstigen Untergliederungen des alten Deutschen Roten Kreuzes zu einer Einheit „Deutsches Rotes Kreuz" zu sammen. Diese ist rechtsfähig und hat ihren Sitz In der Reichshaupt stadt Berlin. In dem Gesetz wird das neue Deutsche Rote Kreuz gemäß dem Genfer Abkommen zur Verbesserung de» Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde vom 27. Juli 1929 als freiwillige Hilfsgesellschaft anerkannt und ermächtigt, im amtlichen Sanitätsdienst der Wehrmacht mitzu wirken. Die Mitgliedsckzaft in dem gemeinnützigen und mild tätigen Zwecken dienenden Deutschen Roten Kreuz ist freiwillig. Der Präsident und der geschäftsführende Präsident werden vom Führer und Reichskanzler berufen und abberufen. Die in Kürz« zur Veröffentlichung gelangend« Satzung genehm,«» der Reichsmintster des Innern Im Einvernehmen mit dem Reichskriegsminlster und Oberbefehlshaber der Wehr- macht sowie dem Stellvertreter des Führers. Sie wir- auf dem Führergrundsatz aufgebant sein und Uber die künftige Untergliederung dos Deutschen Roten Kreuze» in Landes- und Kreisstollen, männliche und weibliche Bereitschaften sowie Män ner und Frauen umfassende Gemeinschaften näheren Aufschluß geben. Der Reichsminister des Innern führt auch di« Aufsicht über das Deutsche Rote Kreuz, für dessen Finanzgebarung da» Vciträgegesetz vom 24. März 1934 gilt. Edens unverwüstlicher Optimismus London, 10. Dezember. Nach dem parlamentarisci^n Kor respondenten der „Dimes" hat Eden vor dem Unterhausaus- schuß für auswärtige Angelegenheiten, der am Donnerstag ge tagt hatzi, a. erklärt, daß England schnell an militärischer Stärke gewinn«. Es bestehe keine unmittelbare Kriegs gefahr in Europa. Eden habe außer den, den Ausblick für besser gehalten denn je in den jüngsten Monaten. Die Politik der Nichteinmischung In Spanien habe sich als berechtigt erwie sen. Die Beziehungen Englands zu Portugal seien niemals enger gewesen als im Augenblick. Es lrestehe Grund zu einem gewissen Optimismus, sicherlich aber sei eine Panikstimmung nicht gerechtfertigt. Der AeschssporiMrer in Kopenhagen „Der Appell des Sports ist ein Ruf an die Ritterlichkeit". Kopenhagen, 10. Dez Reichssportführer von Tschäm» mer und Osten sprach am Donnerstag vor der Deutsch-Dä nischen Gesellschaft über „Entwicklung und Ziele der deutschen Leibeserziehung". Er begann mit einem Hinweis aus die Freundschaften als Auswirkung der internationalen Sportbe ziehungen. All das Hin und Her der raumpolitischen Tatsachen, so führte er etwa aus, versinke vor der herzlichen Zuneigung zu den Menschen, die zum gleichen sportlichen Ziel strebten. Wir Deutschen, so fuhr der Reichssportführer fort, wollen ehrliche Sportsleute sein; wir »vollen unsere Freude am ritter lichen Wettbewerb gerne ausiiben in vorbehaltlose»«, fröhlichem Wettstreit mit allen Sportvölkern. Von Tschammer und Osten sprach dann von der Größe und Heiligkeit des olym pischen Gedankens und der deutschen Ehrfurcht vor der olym pischen Idee. Wir haben, so schloß der Redner, aus unserer sportlichen Betätigung heraus di« Gewißheit, daß es viel wich tiger ist, da» Gemeinsame aller Völker zu beto nen, als die Völker durch die alleinige Beschäftigung mit Ge gensätzlichkeiten gegeneinander auszuspielen. Der Appell des Sports ist «in Ruf an die Ritterlichkeit, die in allen anständigen Menschen lebt und für die man unermüdlich ein- treten soll zum Segen für das Zusammenleben der Völker. Die Ausführungen des Reichssportführer» wurden mit leb haftem Beifall ausgenommen. Tokio erkennt Tfchiangkaifchek nicht mehr an Beschluß der japanischen Reglern»« Tokio, 10. Dezember svstaslendienst des DNB i In einer ckn Freitag abgehaltenen Kabinettssitzung hat die iapämsche Regierung einstimmig den am Donnvrstag von einer Fünf-Minister-Konferenz gefaßten Beschluß befürwortet, daß dl« militärischen Operationen auch nach dem Fall Nankings fortge setzt werden sollen. Da Marschall Tschlangkalschek, heißt es in einer amtlichen Verlautbarung über den Verlauf dieser Kabinettssitzung, als der Allelnoerantwortllche füe die gegenwärtig« Situation anzusehen sei, werd« er von Japan nicht mehr anerkannt. Demgemäß werd« er auch als Partner etwaiger Verhand lungen abgelehnt. Die sapanlsche Regierung werd« jedoch di« In Nord- und Mittelchina vorhandenen Bewegungen bei der Bildung einer neuen Regierung unterstützen. Japanische Generaloffenflve auf Aanklng Das Ultimatum zur Uebergab« Nankings unbeantwortet abgelausen. Tokio, 10. Dezember. sOstasiendienst des DNB.) Wie „Domei" von der Nankingsront meldet, ist di« japanisch« Gene- raloffensiv« gegen die Festung Nanking heut« mittag uin 18.39 Uhr hiesiger Zeit ervsfnet worden, nachdem der «hin«, fisch« Befehlshaber General Tangschengtschi das um 12 Uhr mit tags abgelaufene Ultimatum zur Uebergab« nicht b«ant. wo»t«t hatte. Me „Domei" von -er Nankingsront meldet, haben die japa- »üschsk Abteilungen, dbe gestern nach Ueberquevung des Lo- jangsses Wuhu ssüdkich Nanking) besetzt haben, heute bei To gesanbruch -en Vormarsch nach Norden nptoder ausgenommen. Um 11 Uhr haben si« die Stadt Talpi-ngfu genommen. Starke Schneeverwehungen ln Aordweff-Veutschland Hannover, 10. Dezember. Seit Donnerstag schneit cs in dem Gebiet nördlich des mitteldeutschen Bevglandcs. Die Schnee höhe beträgt 20 Zentimeter. Der starke Nor-oslivin- ries über all Schneeverwehungen hcrvor, di« beträchtliche Verkehrsstörun gen im Gefolge hatten. — In -en unteren Lagen des Harzes betirigt dl« Schneehöhe 10 bis 12 Zentimeter, mährend in mitt leren Höhen bereits etwa 40 Ze n time le r Schnee gemessen wur den. Aus -em Brocken beträgt di« Schneehöhe sogar schon über 70 Zentimeter. Bomben ans NugMpmikt Rlahon Der national» H««r,»d«richt. Salamanka, 10. Dezember. Dor national« Heeresbericht vom Donnerstag lautet! Nichts Neues an -en Fronten. — Luft waffe: Die nationalen Flieger bomibardierben am Donnerstag 9^t großem Erfolge den bolschewistischen Flugstützpunkt Mahon sInsel Mlnorva) sowie den Hasen von Barcelona. Sin beschämendes Singesiändni» Die Reise Attlees von den spanischen Bolschewisten bezahlt. London, 10. Dezember. Der Leiter -er englischen Oppo sition, Attle«, dessen Reis« nach Sowivtspairien und sein dorti- ,!«s Auftreten vor allem in konservativen Kreisen einen Sturm -er Entrüstung hervomc-vufen haben, hat -em Korrespondenten Daily Telegraph" in Paris gestanden, daß seine gesamten Reisekosten von den spanischen Bolschewisten bezahlt worden seien, sl) Der Einsatz -er „Kämpfenden Gottlosen" In die Vorbereitungen der auf den 12. Dezember 193? anberaumten Sowjetwahlen hat sich auf amtliches Geheiß auch der „Bund der kämpferifchen Gottlosen" eingeschaltet. Der Bund, dem seit geraumer Zeit der Vorwurf gemacht wird, sein Arbeitsprogramm vergessen und sein Tätigkeits gebiet vernachlässigt zu haben, soll nunmehr die Versäum nisse, weniger durch Propaganda, als vielmehr durch stärkste Agitation, wieder wettmachen. Wie weiter unten noch näher dargelegt ist, führt der vom Bunde gezeigte Eifer bzw^ Uebereifer zu recht unbequemen Folgerungen. Wenn auch das eigentliche Wahlresultat, so wie es von Moskau be kanntgegeben werden wird, zu irgendwelchen Erwartungen hinsichtlich einer „Evolution" nicht den allergeringsten An- Iah gibt, so sind die Sowjets nichtsdestoweniger bemüht, dieser innerpolttischen Angelegenheit das sogenannte demo kratische Mäntelchen umzuhängen. Nach keiner Seite hin tritt jenes nur für die Außenwelt berechnete Bestreben der art greifbar in die Erscheinung, wie an der „antireligiösen Front". Völlig bedeutungslos ist daher auch der in die „Stalin-Verfassung" hineinaenommene Paragraph von der freien und ungehinderten religiösen Betätigung eines jeden Sowjetbürgers. Außer dem gleichstarken Envachen natio naler, jedoch von Moskau abstrebender, Zusammengehörig keitsgefühle, ist es da» Festhalten an religiösen Ueberzeu- gungen, welches innerhalb der Wahlvorbereitungen zum Hauptgegenstand der bolschewikischen Agitation gemacht wird. Au» diesem Grund« find die Bemühungen der So wjet» darauf aogestimmt, beide Erscheinungen auf ein und denselben Nenner zu bringen, d. h. mit dem Hinweis, staats feindlich« Strömungen bekämpfen zu müssen, die innerlich abseits stehenden nationalen Minderheiten, und ebenfalls nicht gering» Teile der großrussischen Bevölkerungsschicht so wohl von oer Notwendigkeit eines sowjetistischen Staats ganzen, als auch von der nicht mehr in die bolschewistisch« Lebensauffassung passenden Gottgläubigkeit zu überzeugen. Was nun den letzteren Punkt betrifft, so hat das dies bezügliche Moskauer Stichwort in einer Reihe von Redak» tionsstuoen der Prooinzpresse lUralgebiet und WeMbirien) schon erhebliche Verwirrungen angerichtet. Die bekannt« Kasernenhofblllte von dem Kartoffelacker findet in den von dem Zentralkomitee der Kommunistischen Partei erlassenen Anweisungen ihr würdiges Gegenstück. Zuerst wurde di« Parole ausgegeben, bei der Waylpropaganda die Gott gläubigen mit allen Mitteln in Mißkredit zu bringen, und als es sich dann herausltellte, daß der Pressefeldzug dem „Toleranzparagraphen" der Verfassung direkt zuwiderlief, schickte Moskau die Provinzredakteure in die Wüste. Ein« zweite Verfügung warf ihnen nämlich vor, daß sie sich für die Schließung sämtlicher Kulträume eingesetzt und für di« Sammlung von Unterschriften zu diesem Zwecke aufgerufcn hätten. Um den üblen Eindruck etwas zu verwischen, wur den die Zeitungsleute dahin belehrt, daß ihre Politik unter der gottgläubigen Bevölkerung eine der Sowjetregierung feindliche Stimmung Hervorrufen müsse, und daß eine solche Stimmung während der Wahlvorbereitungen unter allen Umständen zu vermeiden sei. Man ging in Moskau sogar noch einen Schritt weiter und leitete gegen die Redakteure ein Strafverfahren wegen staatsfeindlicher Tätigkeit bzw. Volksaufwieglung! ein. Die ganze Komödie ändert aber an der Grundhaltung der Sowjets nichts, wie eine dahin ausgerichtete längere Darlegung in der „Sowetskaja Silur* vom 26. Oktober 1937, mit der bezeichnenden Ueberschrift „Die Religion und die nationale Feindschaft" bekundet. Hierin heißt es am Schluß: „Durch antireligiöse Agitation sind den Werktätigen unbedingt alle die überholten reli giösen Bindungen auszureden, an denen sich die Volks feinde bet ihrer Tätigkeit anklammern." Einen für die Beurteilung der Zusammenhänge noch aufschlußreicheren Mahnruf stößt die „Prawda" vom 30. Ok tober 1937 aus. Das Moskauer Parteiorgan entrüstet sich über die Untätigkeit des antireligiösen Staatsverlages. Durch die „rechtzeitige" (bis 12. Oktober) Veröffentlichung einer Reihe einschlägiger Broschüren, wie z. V. „Die So wjetwahlen und der Kampf gegen die Kultdiener'', „Reli gion — Opium für das Volk, „Kirchen und Spionage", „Di, Frau und die Religion", Für wen die Stimme ab- gegeben?" wollt« der erwähnte Verlag das allem Anschein« nach etwa» dürftige Rüstzeug der Wahlpropagandisten und Agitatoren auffrischen. Wegen der Nichteinhaltung der fest zugesagten Erscheinungsfrist müssen nun die roten Svahl- mannen mit älteren antireligiösen Traktätchen operieren. Aber alles das sind nur mehr oder weniger an der Ober fläche haftende Erscheinungen, die dem Außenstehenden noch kein genügendes Bild über die augenblickliche Lage der monotheistischen Religionen in der Sowjetunion vermitteln. Der nachstehende kurze Gesamtüberblick, der in Zahlen, und sonstigen wesentlichen Angaben die Halbmonatszeitschrift de, Zentralkomitee« der Kommunistischen Partei, Nr. 20, heranziekt, soll diesem Zwecke dienen. Die religiösen Ge- meinschaktsgruvven lled« Gruppe mutz wtydMen» au« 20 Aus 9000 Verbänden wurde eine Einheit Nach -enUeberleitungsvorschriftendes Gesetz«» werden alle Mitglieder des alten Deutschen Roten Kreuzes von selbst Mitglieder des neuen Deutschen Roten Kreuzes. Dieses tritt in die vermögensrechtlichen Pflichten und Rechte -er auf gelösten Verbände, Vereine und sonstigen Untergliederungen ein. Eine Liquidation findet nicht statt. Für Verbindlichkeiten der aufgelösten Verbände, Vereine un- sonstigen Untergliederungen hastet das Deutsche Roie Kreuz nur mit deren Vermögen. Ein besonderer Abschnitt des Gesches handelt von zum Teil völlig neuen und weitgehenden Vergünstigungen für das Deutsche Rote Kreuz. Angestellte und Arbeiter der freien Wirt- ä>aft, sowie Angehörige der Behörden. Körperschaften des ös- entlichen Rechts und der öffentlichen Betriebe, die dem Deut chon Roten Kreuz angehören, sind zur Teilnahme an Lehrgän gen zur Ausbildung für die Mitwirkung im amtlichen Sanität»- )ienst der Wehrmacht nach den für die Wehrmacht geltenden Vorschriften der Uebungsverordnung zu beurlauben. Die Dienst bezüge der Beamten und im Rahmen der Uebungsverordnung auch der Angestellten und Arbeiter öffentlicher Verwaltungen und Betriebe sind während -es Urlaubs bis zu einer Dauer des Lehrganges von 8 Wochen fortzuzahlen. Die Angehörigen der Teilnehmer an den Lehrgängen erhalten zur Sicherung des not wendigen Lebensbedarfs von den Stadt- und Landkreisen Unter stützung nach Maßgabe des für die Wehrmacht geltenden Famt- sienuntcrstützungsrechtes sRotkreuz-Familienunterstiltzung). Dt« Kosten trägt das Deutsche Rote Kreuz. Wettere Bestimmungen regeln die Krankcnhilse fiir die Lehrgangsteilnehmer und ihre Gieichstellung in der Arbeitslosenversicherung mit den zu Ue- bungen der Wehrmacht «Unberufenen Wehrpflichtigen. Alle dies« Vergünstigungen gelten entsprechend für den Einsatz des Deut schen Roten Kreuzes zur Hilfeleistung bei öffentlichen Notstän den. Das Deutsche Rote Kreuz ist von Gerichts- und Derwal- tungsgebilhren befreit. Hinsichtlich der Befreiung von der Grundsteuer wird das Deutsche Rote Kreuz -er nationalsozia listischen Volkswohlfahrt gleichgestellt. Das Gesetz in seiner Gesamtheit schasst dem Deutschen Roten Kreuz nunmehr freie Bahn für eine volle Entfaltung sein«« Kräfte im Dienste von Volk und Staat.