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Für den «all de« Eintreten» von Produktionlverteüernnge», Echdhungm der Löhne und Materialieupwist behalten wir un« da« Stecht der Preiserhöhung und Nachforderung vor. Snjetgen für di« Nummer d»4 «uHgabetage« sind bi« 2 Uhr vormittag« ansPmeben und im voran» zu b^ahlen; «in« »«währ für da« Erscheinen an bestimmt«» Lag«» und Plä,«n wird nicht übernommen, Grundpreis für di« 12 mm brrit«, mm ieh« Grundschrift-Zril« (6 Silb«n) 2» Gold-Pfennig«; bi« 82 «w brrtt« NrNamrzrtl« 100 Gold»Pfrnnig«- sträubender und tabellarischer Satz SO'/, Aufschlag. Feste Laris«. v«estlligt«r Rabatt erlisch«. w«nn b«r Betrag verfällt, durch Mag« «ingrzoain wrrden muß oder der Auftraggeber in Kontur« gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Achttägig« Unterhaltung«beilag, .Srzühler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg »der sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betrieb«« der Druckerei, o«r Lieferanten oder der v«förderung»«inrichtungen — hat der Bezieher kein» Anspruch auf Lieferung »der Nachltesenmg der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezug»preise«. Rotationsdruck und Verlag: Lana«, ü winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Toetbestrast« SS. ««antwortlich sür R.dattton: Heinrich vbkemann. Ri,la: für «nzeiaenteilswilbelm Dtttrt». Riesa. NlMMM-MlMMt. Bon Ludwig Gobi«. Man kann nicht sagen, daß die auf Grund der ersten Notverordnungen vom Sommer in Gang gekommene Aus einandersetzung zwischen Reichsregierung und Industrie kartellen irgendwelche handgreiflichen und positiven Resul tate für die Regierung erbracht habe,- eS bestätigt sich die alte Erfahrung, daß der Staat, insbesondere der stark in- bustrialisterte Staat von heut«, viel ,« sehr von dem guten Willen des von den Kartellen repräsentierten Kapitals ab hängt, um rigoros verfahren zu können, ohne sich ins eigen« Fleisch zu schneiden. Die Erfahrung ist, wie gesagt, alt: sie wurde »um erste« Mal vor etwa 40 Jahren gemacht, al» die amerikanisch« Regiernng Rockefeller an d«r AuS- gestaltung seine« beriichttgten „OctopuS", seine» Petroleum- kartells, hindern wollte. Man hat aber inzwischen auch gelernt, zu begreisen, in wieweit nationale und internationale Kartelle organische Bildungen sein können, die baS Funktionieren de« riesigen weltwirtschastlichen Mechanismus zugunsten deS Konsumen ten erleichtern können. Man wird also gut tun, nicht jeg liche Kartellbildung in Bausch und Bogen zu verwerfen, bloß weil man einige Fäll« kennt, in denen entscheidende Fortschritte in Industrie oder Technik von Kartellen vor- sätzlich sabotiert wurden. Bon diesem Gesichtspunkt ging di« Weltwirtschafts konferenz des Jahres 1927 au», als sie eine Empfehlung annahm, in der «S hieß: „Bon allgemeinen Gesichtspunk ten aus ist die Konferenz der Ansicht, daß der Bölkerbund die Formen der industriellen Zusammenarbeit und ihre Wirkung vom Standpunkt des technischen Fortschritt«», der Produkttonsentwicklung, der Arbeitsbedingungen, der Wa- renversvrgung und der Preisbewegung näher verfolgen und sich dazu der Mitarbeit der verschiedenen Regierungen versichern sollte . . Die Konferenz ist der Ansicht, -aß Publizität in Bezug aus Art und Tätigkeit der Kartell« eine» der wirksamsten Mitt«! darstellt, um sich einerseits die Unterstützung der öffentlichen Meinung für solche Kar telle zu sichern, deren Einrichtung im öffentlichen Interesse liegt, und um andererseits Mißbräuche zu verhindern." Im Mai 1929 mußte der Beratende Wirtschaftsausschuß de» Völkerbundes „von den Schwierigkeiten Kenntnis neh men, die sich dem Sekretariat entgegenstellten bei dem Ber- such einer Sammlung von Material über die wirtschaftliche Seite -er Jndustriekartelle." Der Ausschuß bestand gleich wohl aus einer Veröffentlichung -er wichtigsten in Frage kommenden Daten. Da» Resultat diese» Beschluss«» Siegt nun in Form einer VölkerbundSdenkschrtst über „Interna, tronale Industrie-Kartelle", in seiner deutschen Ausgabe bearbeitet von C. Lämmer», vor iE. Heymann-Berlini. Das Resultat ber vorliegenden Untersuchungen ist — um «S gleich zu sagen — nogativ. Die vier Sachverstän- digen, die sür den Bericht verantwortlich zeichnen, C. Lau». mers-Deutschlan-, Loui» Marlio-Frankreich, Alois Meyer- Luxemburg und Antonio St. Benni-Italien, sind zu ber Auffassung gelangt, daß heut« di« Stunde für die Schaffung einer Staatsaufsicht über die internationalen Kartelle, wo für als Voraussetzung die vorangegangene Angleichung der staatlichen Aufsichtssysteme gelte» müßte, noch nicht gekom men ist. „Wir halten übereinstimmend schon bi« Durch führung einer nationalen Staatsaufsicht über dte zahl reichen Gebilde privatwirtschaftltcher Kooperation nur in äußerst lückenhafter Form für möglich. International ge sehen gewinnt die Frage einen hochpolitischen Charakter. Ohne einen Ausgleich der staatspolitischen und ökonomen Interessen ber verschiedenen Nationen wirb e» nicht mög lich und angängig sein, irgend «tner Stelle ein Kontrollrecht ober gar -ie Möglichkeit einer praktischen Einflußnahme auf die Tätigkeit der internationale« Zusammenschlüffe ein- zuräumen. Wir glauben auch nicht, -atz «ine formale An gleichung der nationalen Gesetzgebungen, soweit sie technisch möglich sein sollte, eine« bedeutsamen Schritt z« dem von manchen Seiten erstrebten Ziel darstellen würbe. Den» da» Entscheidende im Bereich jeder Wirtschaftsgesetzgebung ist der Geist, in welchem sie zur Anwendung gelangt. Dieser aber ist nach -en innerpolttischen Verhältnissen der wirt schaftlichen Struktur und den gesamten Traditionen ber einzelnen Länder notwendig «in grundverschiedener." Gleichwohl darf man die t« der vorliegenden Bölker- bunbsdenkschrtft vereinigte« Monographien über einige der wichtigsten internattonalen Jndustriekartelle al» sehr wert voll bezeichnen, wenngleich auch di« Auswertung ber hier vorgelegten Aufschlüsse nach ihrer allgemein volkswirt schaftlichen Sette hin einer besonderen Denkschrift vorbe- halten bleibt, in der höchstwahrscheinlich di« Kritik etnen breiteren Raum einnehmen wirb. Man darf, ja muß diese Vermutung sogar al» Hoffnung »«»sprechen, denn r» ist bringend zu wünschen, -atz unbeschadet der Anerkennung gewisser Vorteile ber internationalen Kartellierung sowohl für den Produzenten wie für de« Verbraucher, die Sach- verständigen nicht jenen Absatz der ersten Entschließung der internationalen Wtrtschaft»konftr«n» vom Mat 1927 aus -em Auge verlieren, In dem e» heißt: „Die Konferenz ist der Ansicht, daß die Kartelle auf keinen Fall künstliche Preissteigerungen Hervorrufen dürfen, -ie den verbrau. chern zur Last fallen würden, und baß sie di« Juteressen der Arbeiterschaft tn angemessener Weis« berücksichtige« müssen. Außerdem darf die Kartellierung weber bezwecken noch be wirken, daß die Versorgung irgend eine» Sande» mit Roh stoffen und lebenswichtige« Bedarfsgegenständen beschränkt wirb. ." Bringt man diese grundlegenden Gesichtspunkte der internationalen Wirtschaft«konf«renz tu -ie richtig« Be- »rehung »u der tatsächliche« Gestaltuug auf zahlreichen „M U WM« »kl »MW". )s Berlin. Dte -eutschmttiouale ReichStagSsraktto« hat im Reichstag nach Vorschlägen von Dr. Hugenberg ein „Gesetz betresseub Entschuldung der Landwirtschast" ringe- bracht. Das Gesetz ist ein Rahmengesetz, dem Richtlinie» sttr b«ei Verordnung«» betltegen, und »war: »1 betreffend Bollstreckungsschutz, d) betreffend Entschuldung, oj betr«ssend Sie Rechtsverhältnisse der Sntschul- LungSbetriebe. Da» Rahmengesetz enthält im Artikel I nach dem vor- bild früherer Gesetze etnen Hinwei» auf da» drohende Ber- finke« be» Osten» al» grundlegende» Motto. Sodann wird -er Geltungsbereich bestimmt. Di« Verordnungen sollen zunächst tn der meist gefährdeten Provinz Ostpreußen, bi» Februar, dann tn Pommer« und Grenzmark, später 1« den übrige« östliche« Provinzen nnd Mecklenburg und i« ber Folge tu dr« übrigen Gebiete« eingestlhrt werd«», t» be«e« da» vebürsniS besteht. Die Verordn«»- über de» VollstrecknngSschutz sieht nach dem Vorbild be» Königlichen General-Jnbulte» von 1807 einen allgemeinen Schutz vor. Der Schuldner erwirkt ihn durch eiufache« Antrag bei dem Amtsgericht. Ein Mißbrauch wirb dadurch verhütet, -aß gleichzeitig mit dem Bollstreckungsschutz automatisch eine GeschäftSairfsicht etntritt. DaS Ziel ist die „Erhaltung" der bedrohten Exi stenzen sowohl auf der Schuldner- wie auf der Gläubiger seite. Der Äollstreckungsschutz soll in ei» Entschuldungs verfahren übergehen. Beantragt ber Schuldner die» nicht rechtzeitig, ober Ist seine Lage aussichtslos, so ist der Boll- streckungSschutz aufzuheben. Die Entschuldung findet statt: nj durch Ablösung ber nicht münbelficheren Forderungen. Mündelsicher eingetragene Forderungen bleiben bestehen. DaS Ablösungsverfahren liegt in der Hand der Reichslandgesellschaft, die in Anlehnung an die Rentenvaukkreditanstalt gebildet wird. d) Durch Laubabgabe, durch die eine Entschuldung b«S RestbesttzeS erreicht urrb ein größerer BermögenSstock an Land zwecks Siedlung in späterer Zeit gebildet werden soll. Auch dieses Verfahren liegt in den Händen der ReichSlaub- gesellschaft. Demgemäß zerfällt dte Verordnung in drei Abschnitt«: Ablösung, Landgesellschaft, Landabgabe. DaS Eutschuldnngsversahreu wird vom Eigentümer beantragt. De« Antrag bars nur stattgegebeu »er, den, wen» bi« Durchführbarkeit gesichert ist, wen« der Antragsteller sich nicht au» eigenen Mittel» ent schulden kann und wenn die Gewähr für erfolgreiche Durch führung in der Persönlichkeit Les Eigentümers gegeben ist. Der Antrag ist abzulehnen, wenn ber Antragsteller sich nur verschuldet hat, um dte Wohltaten der Entschuldung zu ge nießen. Ziel ber Entschuldung ist die Zurückführung -er Ver schuldung bi- auf die Grenze ber Mündelst^rheit (Be- leihungSgrenze). In Frage kommen landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Betriebe. Die Durchführung findet so statt, baß die ReichSland- grsellschaft die nicht münbelficheren Schulden übernimmt und hierfür SlblösuugSscheiue auSatbt, die den Gläubigern an Zahlungsstatt gegeben werben. Der Eigentümer tilgt di« AvlösungSscheine in 2V Jahren. Jährlich werben 4 v. H. ««»gelost und zu 100 v. H. einaelöst. Dte Verzinsung übernimmt bt« Reich«- landgesellschaft unter Gewährleistung be» Reiche«. Bar zahlung ist sür rückständige Lohn- und GehaltSforberunge«, sowie für Handwerker- und Lieferantenforderungen, in Aussicht genommen. DaS Reich, Preutzen, die RetchSbank, die Rentenbankkreditanstalt, di« Prenßenkafse, kurz, alle die Stellen, welche Kredite an die Landwirtschaft gegeben haben, bringen ihre Forderungen tn die RetchSlandgesell. schaff ein und erhalten hierfür Anteile. Auf Grund einer Gewährleistung des Reiches dürfen sie diese Anteile zu« Nennwert in die Bilanz einsetzen, so daß Buchverluste v«c- atteben werden. Etwaige LiquibationSschwierigkeite« sind burch da» Reich im Benehmen mit be« bezeichnete« Stelle, zu ordnen. vet ber Lanbabgabe ist «ich« ber heutig« Katastrophe«, wert sür die Bewertung des abgegebene« Landes zn, grnnde zn lege«, sondern ei« «ngemesse«er Mittel, wert. Auch der Druck aus dte vodenwert« ist zu berücksichtige», ber in der Steigerung der Goldwerte in den letzten Jahre» liegt. Ablösung und Landabgabe können kombiniert wer den. Auch kann durch Landabgabe d«r Besitz »öllig «tt» schuldet werden. Soweit keine Verständigung zu erzielen ist, entscheidet ein Schiedsgericht, dessen Mitglieder von der Landschaft, der LanbwirttchaftSkammer und dem LandeSkulturamt er nannt werden. Da» abgegebene Sand ist ft« Lauf« ber «Schsten Jahr zehnte zur Schäftung «euer »«b gegebenenfalls zur vergröße rt»«« bestehender kleinerer und mittlerer Landwirt- schaste« z« verwenden. Zu diesem Zweck soll das Land nach und «ach ber vstpreutzk- schen Landgesellschaft übereignet werde«. Inzwischen ist «S zu verpachten, Forsten könne« n« di« StaatSforstverwal- tung oder anderwärts verkauft »»erbe«. In j«dem Fall ist ein Sntschnldnngsplon aufzustelle«. Kommt es zu keiner Einigung und hat der Eigentümer Vollstreckungsschutz beantragt, so kann die Landschaft (als AuffichtSinstanz bezüglich de» Bollstreckungsschutzesj «in Zwangsvergleichsverfahren herbeiftihren. Im Fall der Zwangsversteigerung kann die Reichslandgesellschaft da» Grundstück erwerben. Sobald d«r Enttchnlbungsplan fest gestellt ist, ist der Vollstreckungsschutz aufzuhebe«. DaS Verfahren ist steuer», koste», und stempel frei. Mit dem EntschuldungSversahre« ist da» Problem »och nicht gelöst. ES muß Sicherheit dagegen geschossen werden, baß ber sanierte vetrieb »ich« sofort wieder durch de« Zngrift eine» rücksichtslose« Gläubiger» »mgeworse« wirb. Deswegen wird bas üüudiguugsrecht auch der mündel sicheren eingetragenen Forderungen eingeschränkt. Die öffentlichen Kreditanstalten sollen gar nicht kündigen, die übrigen Gläubiger müssen im Fall der Kündigung „Ent, schnldimgspfandbriese" in Zahlung nehmen. Der Entschul- dungSpfandbrief soll nach näherer Vereinbarung zwischen ber Reichslandgesellschaft und der Zentrallandschatt in Ber lin gegebenenfalls unter Beteiligung anderer Kreditinsti tute geschaffen werden. Er soll höchstens sechSprozenttg und zu 100 v. H. auSlosbar sein. Hier gewährleistet die Reichs landgesellschaft unter Rückbürgschaft be» Reiches Kapital und Zinsen und übernimmt daS DiSagio. Man kann an nehmen, daß dieser Pfandbrief noch mehr al» ber Ab- lösungsschein als erstklassiges Anlagepapirr angesehen wird. Sparkassen, Versicherungen usw. sollen «tuen Teil ihrer Fonds in diesen Pfandbriefen anlege«. Die Gre«ze der Mii«delficherheit bildet ft: Zukunft -«gleich bi« BeleihungSgrenz«. lieber diese Grenz« hinaus gilt da» Grundstück als mit einer Sicherheit-Hypothek belastet. Die Reichslandgesellschaft hat sich tt« EntschuldungS- plan «t« mäßige» Entgelt auszubedingen, ba» sie nach Wiederherstellung der volle« Rentabilität der Landwirt schaft und nach Senkung de» Realkredtftuße» auf 5 v. H. in zehn bi» zwanzig Jahresraten erhalten soll. Auch für dies« Ansprüche hastet bi« GicherheitShypothek. Die Reichs- landgefellschast hat auch da« Vorkaufsrecht auf die sanierten Betriebe. (insbesondere Rohstoff-j Märkten, so wirb man keinen Augenblick darüber im unklaren sein können, wir oft und tn welchem Maße dte international« Kartellier»«» gegen diese Grundsätze verstoßen hat und zu verstoßen fortfährt. Wieweit zukünftig einmal selbst nach mehr oder minder vollkommener Publizierung de» fraglichen Material» di« Autorität der Regierungen ober de» Völkerbundes im stande sein wirb, sich gegen die Macht des internationalen Kartellkapitals durchzusetzen, ohne zugleich den nationalen oder internationalen ÄirtschaftSmechaniSmus schwer zu er schüttern, ist eine Frage, dte sich vorläufig ber Beantwor tung entzieht. ViMieMe. qu. Berl i«. Der' Reichstag ist leer, die Abgeordnete« Haden so »eit sie nicht in Berlin wohnen, Berlin verlassen. Die Regierung bat kein« neuen Sitzungen angesagt, die Minister packen ihre Koffer, um teilweise da« Weihnacht», fest außerhalb Berlin« »u verbringen. Awilchen Weih- nachten und Neujahr find kein« politischen Entschlüsse zn erwarte«. Di« Akten sollen ruhen, erst in den ersten Jannartagen wird sich die Regierung wieder zusammen finden nnd wird der HanSholtsaneschutz de» Reichstag» Gtotöberatungui wieder ausuedmen. Lmrlelek ftr km MM» MM II VMM. )l Warschau. An dem gestrigen Traorrgottesdienft, der in der Warschauer evangelischen Kirche kür den ver storbenen Gesandten Dr. Rauscher stattfand, nahmen außer einem Vertreter de» volnifchen Staatspräsidenten di« Mit- »lieber der deutschen Gesandtschaft und der deutschen Kolonie und da» gesamte Diplomatisch« Korps teil, ferner zahlreich« Vertreter der polnischen Regierung und Mit- glieder de» polnischen Außenministerium« mit dem Minister Zalegki an der Spitze, sowie polnische Politiker aller Par- teien^darnnter der früher« Ministerpräsident Graf Skrzynski di« Abgeordneten Fürst Radziwill, Professor StronSki Vertreter der polnischen Sozialisten und der nationalen Minderheiten. Pfarrer Loth rühmt« in seiner Gedächtnis rede dir Friedenkarbeit de» Dahingeschiedenen. Dir Klänge be» Ehopinschen Trauermarsche» schloffen die Fei« ,».