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«rrd A«;»rger MedlM rm- Anzeiger». Frrusprichstra» Nr. w. Amtsblatt für die Mnigl. Amtshauptmanuschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 71. Montag, 27. Mürz Witz, abends. 69. Das Riesaer Tageblatt erscheint jede» Tag abends 7,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei HauS oder bei Abholung ain Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Ilhr vormittags aufzugcbcn und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprerS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sah ent- sprechend höher. NachweisungS- nnd VermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage einge-ogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: L an g er L Winterlich, Rie sn. Geschäftsstelle: Goethestratze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hühnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. gesetzt: Fnd. 432 1181s 1437. Zentner 11 und mehr 10 8 7 6 AnnahM bis 31. März 191«, werktäglich voll 9—12 Uhr, «N kksrr». StaStdauamt, Rathaus, Zimmer Rr. 15. die übrigen Wehrpflichtigen, die vom Königlichen BezirkSkommando Groß- stellnnasbefehl zur ärztlichen Untersuchung erhalten, wieder mit gemustert wer! Zu diesem Zwecke findet die Musterung und Aushebung wie folgt statt: Gewicht des Tieres Saatkkrloffe'besckaffrmg. Nach 8 7 der Ministcrial-Vurordnung vom 4. MätL 1916 (abgedruckt in Nr. 55 des Nicsaer Tageblatts) kann derjenige, der sich seinen Bedarf an Saatkartoffeln nicht im Wege des freien Verkehrs beschaffen kann, bei der zuständigen Behörde die Vermitte lung der Saatkartoffeln beantragen. Anträge auf Vermittelung von Saatkartoffeln für hiesige Einwohner sind bis spätestens den 30. März im hiesigen Rakhause, Zimmer Nr. 2, abzugeben. Der Nut der Stadt Nies», am 27. März 1910. Vollsleischigc Mastochsen lbiS 0 Jahre alt), Bullen, Färsen (noch nicht gekalbt) Preis für den Zentner höchstens Mark 100 95 90 85 80 75 70 05 60 Margarine-Verkauf Welda. Ein kleiner Posten Margarine gelangt Dienstag, de» 38. März, nachm. 7-7—7,8 Uhr bei Herrn Hubricht und Frau Thekl. Walther zum Verkauf. Der Gemeiudevorstand. Meibank Schänitz. Dienstag, de» 28. März von 2—4 Uhr nachmittags findet Verkauf des Fleisches einer Kalbe znm Preise von 80 Pfg. pro V- statt. Der Genreindevorftand. KrikBcknd siir die KMMÄe Wri ml MM mH MWMrs. Dienstag, deu 28. März LN1K, abends 8 Uhr KriegSabend in der „Elbterraffc" rnit Vortrag des Herrn Professor vr. Göhl über: „Was es mit den; deutschen MUitarls« mns in Wirklichkeit auf sich hat". Jedermann ist willkommen. Der Eintritt ist frei. Die Harrsväterverermgung. Friedrich. Zu vergeben find die Zinsen der unter der Verwaltung des Rates der Stadt Mesa stehenden Stiftung des Herrn Friedrich Wilhelm Fuchs in Höhe von 400 M. pro Jahr. Nach den Bestimmungen der StistnngLurkunde find die Zinsen einem sittlich guten, dabei befähigten nnd fleißigen Knaben, dessen Eltern nicht m der Lage find, ihm aus eigenen Mitteln nach vollendeter Schulzeit eine weitere Ausbildung in einer Wissenschaft^ einer Kunst oder einem Gewerbe geben zu lassen, zu gewähren. Diesbezügliche Gesuche sind unter Anfügung von Zeugnissen bis 10. April dS. Ihrs, bei uns einzurerchen. Riesa, den 27. März 1910. Der Nat der Stadt Mesa. Kühe nnd alte Ochsen Preis sür den Zentner höchstens Mark 90 85 80 75 70 65 60 55 In Riesa im Hotel zum Stern am Donnerstag, den 6. Slpri! ISIS, vorn,. 7,S Uhr die Mannschaften aus Bobersen, Forberge, Gostewitz und die Leute aus Gröba der Jahrgänge 18V7, 18V«, 1805, 1804 und 1883, sowie einige gediente und ungediente Mannschaften aus Gröba; am Freitag, den 7. Avril INI«, Norm. 7°N Uhr die übrigen gedienten und ungedienten Mannschaften ans Gröba und sämtliche Mann schaften aus Grödel; am Sonnabend, den 8. Avril INI«, von». 7,v Uhr die Mannschaften aus Glanbitz, Heyda, Jahnishausen, Kleintrebuitz, Kobeln. Lefsa, Lentewitz, Lichteufee, Markfiedlitz, Mehltheuer und Mergendorf; . am Montag, den 1«. Avril INI«, vorm. /.v Uhr die Mannschaften aus Gröditz, Merzdorf, Moritz und Nickritz; am Dienstag, den 11. Avril INI«, vorm. 7,V Uhr die Mannschaften aus NteSka, Nauwalde, Nünchritz, Oelsitz, Pahrenz, Pausitz und Promnitz; am Mittwoch, den 12. Avril INI«, vorm. 7 » Uhr die Mannschaften aus Pochra, Povvitz, Prausitz, Radewitz, Reppis, Röderau, Schwein- furth, Svansberg und Streumcn; .... . am Donnerstag, ^en IS. April INI«, vorm. 7,v Uhr die Mannschaften aus Tiefenau, Weida» Wülknitz, Zeithain und Zschaiteu; . am Freitag» den 14. April INI«, vorm. ,N Uhr die Mlmnschaften der Jahrgänge 18V«, 18SS, 18V4 und ältere Jahrgänge aus der Stadt Riesa; am Sonnabend, den IS. Avril INI«, vorm. V,v Uhr die Mannschaften des Jahrganges 18S7, sowie einige gediente und ungediente Leute aus Riesa; Berorbmrml, Höchstpreise für Rindvieh betreffend. Auf Grund von 8 5 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914, in der Fassung vom 17. Dezember 1914 lReichs-Gesetzbl. S. 510) werden bis auf weiteres für Verkaufe von Rindvieh innerhalb dcS Königreichs Sachsen folgende Stallhöchstprcisc fcst- mu Montag, den 17. April und am Dienstag, de» 18. Avril INI«, vorm. 7-V Uhr die gedienten und ungedienten Mannschaften aus Riesa. Die zu musternden Mannschaften haben zu dem für ihren Aufenthaltsort angesctzten Musterungstermine an dem angegebenen Gestellungsort Pünktlich, sowie in reinlichem, nüchternen Zustande zu erscheinen. Wer zu spät, angetruuke» oder unsauber vor der Kommission erscheint, oder die Ordnung nnd Ruhe im Mustcrungölokale stört, wird mit einer, hiermit augedrohteu, sofort vollstreckbaren Ordnungsstrafe von einem Tage Haft belegt. In Fällen, in denen die persönliche Gestellung eines Mannes krankheitshalber untunlich ist, find zur Entschuldigung des Ausbleibens ärztliche Zeugnisse, die, sofern nicht von einem beamteten Arzt ausgestellt sind, von der Ortsbehördc zu beglaubigen sind, bcizubringen. Wer au Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes (Bezirks-, Gerichts-, Polizei-, Armen- und Jmpfarzt) Leizubringen. Die Ortsbehörden haben die Mannschaften der Jahrgänge 1897, 1896, 1895, 1894 und 1893 zum MustcrunqStermiil zu laden und dafür Sorge zu tragen, daß sic ihren MustcrungSausweis, soweit diese Unterlagen noch nicht cingcreicht worden sind, im Musterungstcrmm mitbringen. Alle übrigen Mannschaften, soweit sie unter Kontrolle des Bezirkskouuuandos steoeu,. erhalten von dieser Stelle Gestellungsbefehl zum Mustc- rnngStcrmin. Aull; diese Mannschaften haben ihre Militärpapicre im MustcrungStermin mitzubringen. Diesbezügliche Anfragen sind au das KöniglicheBeztrkskouimnndo Großen hain zu richten. Diejenigen Personen, welche den Berechtigungsschein für den Einjährig-Frciwilligen- Dienst oder Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung zum Einjährig-Freiwilligen- Dienst besitzen, haben diese Unterlagen ebenfalls im Musterungstcennne der Eesatzkom- misfion mit vorzulegen. Anträge auf Zurückstellung wegen häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse von den zurückgestellten Mannschaften sind sofort durch die zuständige Ortsbehördc unter ein gehender Begründung unter Beifügung etwaiger weiterer Unterlagen an den Zioilvor» fitzenden der Ersatzkommission (Amtshauvtmannschnft) einznreichcu. Wer zur See gefahren ist, hat dies im Musterungstermin zu melden. Das See fahrtsbuch ist mitznbringen. Die Herren Bürgermeister bez. deren Abgeordneten und die Herren Gcmeindevor- stände derjenigen Orte, aus welchen Mannschaften zum Musicrnngstcrmine sich stellen, haben sämtlich zu erscheinen. Großenhain, den 23. März 1916. 587 v Der Zivilvorfitzcnde der Königliche» Ersatzkommtssion Großenhain. MtW siortWiiG- M FMsle zi NW. Mit Genehmigung der zuständigen Behörden schließt der Unterricht in der Fort bildungsschule statt am 14. IV. schon Ende dieses Monats. Alle Schüler, auch die gegen wärtig vom Schulbesuch beurlaubten, sind zum Besuche der Abschlußfeier, bei der s:e die Zensuren erhalten und Weisungen über die Klaffe X im neuen Schuljahre bekommen, verpflichtet. Gleichzeitig findet die Entlassung der Schüler statt, die ihrer dreijährigen FortbildungSschulpflicht genügt haben. Zu dieser Feier Freitag, deu 31. März INI«, nach. ,. 5 Uhr iu der Turnhalle der Karolaschule werden die staatlichen, städtischen, kirchlichen Behörden, die Lehrberrcn, Arocitgeber und Eltern der Schüler, sowie alle sonstigen Freunde der Schule crgebenst ringelnden. Riesa, den 27. März 1916.Schuldirektor Dankwarth. 4 3 Maßgebend ist das Lebendgewicht nüchtern gewogen (12 Stunden futterfrci) oder gefüttert gewogen abzüglich 5 7°. Bei dem Weiterverkauf von Niudvieh dürfen außer den baren Frachtauslagen und etwaigen Versicherungsbeiträgen für Handelsuntosten und Handelsgewinn beim Weiter verkauf r>) auf den Schlachtvichmärktcn Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau, Plauen und Zittau höchstens 77,7» vom Einstandspreise, b) außerhalb -er unter s genannten Schlachtviehmärkte höchstens 47, vom Ein- standspreise berechnet werden. Vieh, welches nachgcwiesenermaßen zur Zucht gekauft und tatsächlich zu Suchtzwrcken ausgestellt wird, bleibt von jeder Preisfestsetzung unberührt. Wer die vorstehend festgesetzten Höchstpreise überschreitet oder einen anderen zum Abschluß eines Vertrages auffordert, durch den die Höchstpreise überschritten werden, oder sich zu einem solchen Vertrage erbietet, wird nach 8 6 des HöchstpreisgcsetzeS mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft. Außerdem sind Ueberschreitilngen der Höchstpreisgrcnzen, sowie Umgehung der Bestimmungen für den Aufschlag durch den Viehhandelsverband mit Entziehung der Ausweiskarten zu ahnden. Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 27. März 1916 in Kraft. Dresden, den 24. März 1916. 278II8II11429. Ministerium des Inner». Bekanntmachung über den Verkehr mit Butter in Gast-, Schank- und Svcisewirtschaften, Vereins- und Erfrischungsräumen sowie in Freindenpensionen. In Gast-, Schank- und Spcisewirtsckaften, Vereins- und Erfrischungsräumen sowie in Freindenpensionen darf bis auf weiteres Butter lediglich zur Verarbeitung in Speisen verwendet werden. Nur o.n fleischlosen Tagen (8 1 der Bundesraisvcrordnunq vom 28. Oktober 1915, Reichs-Gesetzblatt S. 714) ist die Verabfolgung von Butter an die Gäste gestattet. Die Gemeinden sind verpflichtet, die an genannte Betriebe bisher (zu vergl. 8 3 Absatz 1 der Ausführungsverordnung zur Buudssratsverordnung über den Verkehr mit Butter, vom 24. Dezember 1914) «.StaatSzcitung Nr. 299) auf Butterkarten oder ähnliche Ausweise Angewiesene Buttermenge entsprechend herabzusetzcn. Ausnahmen für Heilanstalten, Genesungsheime und auf besondere ärztliche Anordnung für Kranke und Erholungsbedürftige bewilligen die Kreishanptmannschaften. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werdest auf Grund der Bundesrats verordnung vom 25. September 1915/1. November 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. Diese Bestimmungen treten am 27. März 1916 in Kraft. Dresden, den 24. Mürz 1916. Ministerium des Innern. Auf Anordnung des Königlichen stellvertretenden Generalkommandos XII sollen die zurückgestellten Mannschaften der Jahrgänge 1897, 1896, 1895, 1894 und ältere, sowie die übrigen Wehrpflichtigen, die vom Königlichen BezirkSkommando Großenham Ge stellungsbefehl zur ärztlichen Untersuchung erhalten, wieder mit gemustert werden.