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Fmmrf Nr. 2V. Lonnabend, 4. Mai 1618, avenos 71. Aa»ra Kr. Postscheckkoxtor Leidig 2130^ Utrokass« Mas« Nr. SR. Wir geben dies hiermit bekannt mit dem Bemerken, das; die narb der vorstcbcud angezogenen Gesetzesbestimmung erforderliche vorherige Genehmigung zur Vornahme dieser dringlichen Arbeiten im allgemeinen und im Voraus erteilt wird und datz cs der Ein holung einer besonderen Genehmigung im Einzelfallc nickt weiter bedarf. Der Rat der Stadt Riesa, am 4. Mai 1918. F. UM in jkniiW ns )ik „k" MM ia WMMickn. Die Ausgabe von Kartoffel» auf O-Marken wird im Feldspcickcc der Firma Herrn. Gruhle Montag, den «. Mai 1V18, von Vormittaas 7 biS 1V Ubr fortgesetzt und zwar für diejenigen, die ihre Brotmarken abbolcn iir der Schankwirtschaft „Elbtcrrasse" und in der Sckankwirtsckast „Stadt Dresden." Eine vorhertae Abholung der LandeSkartoffclkarteu in unserer Kartcuzciitrale ist nicht erforderlich. Diese werden vielmehr an der Verkaufsstelle im vorgenannten Feld- speicher zurückgeqeben und zwar ist dabei die Brotausweiskarte vorzuleacn. Der Kaufpreis, der 8 Mk. 3l> Pfg. für den Zentner beträgt, ist — möglichst ab» gezählt — sofort zu entrichten. Transportmittel sind mitzubringen. Wegen der weiteren Kartoffelabgabe erfolgt anderweite Bekanntmachung. Der Rat der Stadt Riesa, am 4. Mai 1918. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, das; Herr Karl Emil Jahn aus Mügeln am heutigen Tage als Schutzmann der hiesigen Gemeinde in Pflicht genommen worden ist. . .. - Weida, nm 2. Mai 1918. Ter Gemeindevorstand. Amtsblatt für die König!. AmtShauptmannschaft Großenhain, dar KSnigl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemclndcrat GrKa. Stiidt. Sparkaffe Strehla. Einlagen werden jeden Wochentag angenommen und alltäglich verzinst zn 3,5°/». Geheimhaltung statutarisch verbürgt. * Schlachtviehmeldnngert. Zufolge gesetzlicher Bestimmuidgen sind die Vichbesitzcr verpflichtet, alle Ab- und Zu gänge ihrer Scklachtvichbestände (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen) der Gemeindebehörde und der Königl. Amtshauptmannschaft sofort zu melden. Die .vorgeschriebenen Melde karten können im Gemeindeamte entnommen werden. Zn melden sind alle seit dem 1. März 1918 cingetretenen Veränderungen, soweit sie nicht bereits gemeldet sind. Sollte sich bei der am I.Jnni dieses Jahres stattfindcndcn Zählung Herausstellen, das; Meldungen unterlassen worden sind, so wird eine Bestrafung unvermeidlich sein. Weida, am 2. Mai 1918. Ter Gemeindevorsrand. 163 La» Vtttsacr Tageblatt erscheint jeden Laa abend» '/,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vez«,»Preis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich S Mark, monatlich 1 Mark. Anzeigen fiir die Nummer ocS Ausgabetage» sind bi» 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breit« Grundschrift-Aeile (7 Silben) 2S Pf., OrkSprerS 20 Ps.; zeitraubender und tabellarischer Sah ent» Lrechrnd höher Nachweisung»- und Vermittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch. Klage einaezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Ermhlcr an der Elbe". »- Im Falle höherer Gewalt — Krieg öder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderunoSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. Notationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestratze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilbe lm Dittrich, Riesa. Unter den Pferden 1. des Gutsbes. Ernst Reinhardt in Jahnishausen, 2. des Rittergutes Merzdorf, 3. des Gutsbes. Emil Blümig in Nickritz, 4. des Gutsbes. Oswald Münch in Nickritz, 5. des Gutsbes. Emil Zschoche in Nickrih, 6. des M. Mildner in Nickritz und 7. des Gutsbes. Max Keilhau in Heyda ist die Räude bczirkstierärztlich festgestellt worden. Grobenhain, am 2. Mai 1918. 1473-8. Die Königliche Nmtshanvtuiannschast. Einem Wunsche des Kriegsgefangenenlagers Truppenübungsplatz Königsbrück ent sprechend, will die unterzeichnete Königliche Amtshanvtmannschaft darauf Hinweisen, daß alle russischen und serbische» Kriegsgefangenen orthodoxen Glaubens anläßlich ihres Osterfestes am 5. und 6. Mai 1918 seitens der Arbeitgeber von der Arbeit befreit werden können, soweit es der Betrieb erlaubt. Gegebenenfalls könnte schichtenweise gearbeitet werden. Großenhain, am 4. Mai 1918. 1901«!:. Königliche Amtsbaubtuiannschaft. Britzschiltznitlageir bett'. Es scheint vielfach die Annahme z» bestehen, daß jeder Besitzer wegen Ablieferung seiner Blitzableitung noch eine besondere Verfügung des Kommunalverbandes erhält. Diese Ansicht ist durchaus irrig, da die Abnahme bereits durch die Bekanntmachung vom 28. August 1917 und zwar wiederholt ungeordnet worden ist. Nachdem weiter durch eine Verfügung des Königlichen Stellv. Generalkommandos bestimmt worden ist, daß auch die cv. zwangsweise Herabnahme der Blitzaüleitungen auf Kosten des Besitzers bis znm 31. Mai unbedingt dnrckgeführt sein muß, wird da rauf hingcwieseu, daß die schleunige Ablieferung der Blitzableiter »nd zwar biS svätc - stens zum 13. Mai 1V18 im Interesse des Besitzers liegt. Nach diesem Termin wird unnachsichtlich mit der zwangsweisen Abnahme ans Kosten des Besitzers vorgegangcn werden. Großenhain, am 29. April 1918. 85 « vir. Der Kommnualvcrbaud. Nach einer Verordnung des «Königlichen Ministeriums des Innern vom 17. April 1918 Nr. 6 lll ll ist im Einverständnis mit dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts sür das Wirtschaftsjahr 1918 die Anordnung getroffen worden, sämtliche Be- stellungS- und Erntcarbeiten während des ganzen Jahres bis zur Bcendignng der Herbst bestellung als dringliche Arbeiten im Sinne von 8 4, Absatz 2, Ziffer 7 des Sonntags gesetzes vom io. September 1870 zn behandeln. Oertliches rmb Sächsisches. Riesa, den 4. Mai 1918. —* S o n d e r s ch iff e. Von der Sächs.-BLbm.-Dampf- schiffahrt wird gemeldet, daß morgen 2 Souderschiffe ver kehren werden. Eins wird in Meißen 7.30 Ubr abends ab gehen und in Gohlis 9.40 Uhr abends cintreffen, das; an» dere in Riesa 8 Uhr abends abgchen und in Meißen 10.40 Uhr abends eintreffen. Beide Schiffe werden sämt liche Stationen anlaufen. ES wird daher dem Publikum empfohlen, die Schiffe zn benützen. —*Eiu zeitgemäßes Thema wird der nm 11. Mai im „Stern" stattsindende Lichtbildscvortrag des Deutschen FlottenvercinS behandeln, nämlich den Bau und die Entwickelung unserer U-Boote. Der Vortrag, den Herr Prof. Tr. Schutze aus Lübeck halten wird, wurde bisher nur in Großstädten (Dresden, Leipzig, Stuttgart, Köln, Essen) geboten und von den ost nach Tausenden «zählenden Zuhörern überall mit großem Beifall ausgenommen. —' A u d i e T r u p p e n n ii g e h v r i g e n d c r W e st - front usw. werden jetzt wieder alle Arten von Feldpost- sendungen, also auch nichtamtliche Feldpostbriefe über SO Gramm (Päckchen) angenommen. —" Sickerung der LnxuSsteuer. Eine am 5. Mai in «Kraft tretende ÄnndeSratSverordnuug vom 2. Mai 1918 trifft Vorsorge, daß die nach ihrem Inkraft treten getätigten Lieferungen in LuxnSgegenständcn der ge planten Luxussteuer nicht entgehen, und daß andererseits die Geschäftswelt in der Lage ist, mit dieser Steuerpflicht zu rechnen und entsprechend ihre Preise einzustellen. Da bei beschränkt sich die Verordnung auf die drei ersten Grup pen des 8 7, in denen sie davon ausgeht, daß es sich bei Edelmetallen, Edelsteinen und sonstigen Juwelicrwaren so wie bei Kunstgegenständen und Antiquitäten um die haupt sächlichsten und ausgesprochensten Lnxusgegenstände Han- delt. Der Kaufmann, der derartige Luxusgegenstände im Kleinhandel, das heißt also nicht zum Zwecke der Weiter- veräußeruna, vertreibt, hat eine Rücklage in der Höhe der geplanten «steuer, also von 20°/, bei Edelmetall-, Edelstein- und Juwelierwaren und von 10°/, der vereinnahmten Ent gelte bei den übrigen Gegenständen zu machen und sie für Vie spätere Besteuerung bereit zu halten. Außerdem hat er ein Buch zu führen, in das er bei jeder Lieferung den Gegenstand nach der handelsüblichen Bezeichnung, den Tag der Lieferung, den Betrag der Zahlung und den zurückge- lrgten Betrag eintragen muß. —* Die mit dem Ankäufe und der Sortierung von Lumpen und neuen Stoffabfällen für die Zwecke des Heeres- oder Marinebedarfs beauftragten Sortierbetriebe sind neu bestimmt worden. Die Firmen sind bei den Polizeibehörden zu erfahren oder aus der Sächsischen Etaatszeitung Nr. 93 vom 23. April 1918 z» ersehen. * Gröba. Gefreiter Otto Strehle wurde mit der Friede. Aua.-Medaille und dessen Bruder Unteroffizier Hans Strehle mit dem Eis. Kreuz 2. Kl. ausgezeichnet; beide gadDöhne des Gutsbesitzers und 1. Gemeindeältcften Herrn UpM Strehle hier. * Gröba. Oeffentliche Gemeinderatssitzung findet am Montag, den 6. Mai nachm. 7 Uhr im Sitzungssaal« in der Zentralschule statt. Beratuugsgcgenständc: 1. Beratung des Haushaltplanes für die Gemeindekasse nebst Anhangskaffeu, 2. Beschlußfassung über Erhebung der Gemeindecinkommen- kteuer und Grundsteuer im Jahre 1918. * NLderau. Bericht über Gemeinderatssitzung am 2. Mai 1918. Es wurde beschlossen, 175" , Gcmeindean- laqen nach Abschätzung der staatlichen Einkommensteuer zu erheben. In die Gemeindeanlagenabschätzungskommission wurden gewählt die Herren Jentzsch, Schlegel, Wadewitz nnd Böhme als Vertreter, «Herr Schröder als Stellvertreter. Wegen Beschotterung der Hauptstraße wurde beschlossen, noch 60 Kubikmeter Klarschlag nachzubestcllen. * Iah ui Sh aus en. Der Fahrer Otto Nüuchert, Sohn des Jagdaufsehers Ernst Nüuchert, wurde mit der Friedrich August-Medaille in Bronze ausgezeichnet. 88 Dresden. Die Einführung einer Tauzcii.tritts- stcncr erfolgt in Sachsen zum ersteuiiiale im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft DreSdeu-Nenstadt ein schließlich der Stadt Radeberg. Das Königliche Mini sterium des Innern hat die Genehmigung zunächst nur auf den Zeitraum von 3 Jahren erteilt. Innerhalb dieses Zeitraumes wird sich ergeben, ob und in welchem Umfange die Bedenken der Saalinhaber begründet sind und aus welchem Wege Abhilfe geschaffen werden könnte. — Im übrigen sind alle vom Landesverband der Saalinhaber im Königreich Sachsen gegen die Einführuuq einer Tanz- eintrittSsteuer erhobenen Einsprüche endgültig zurück gewiesen worden. In dem ablehnenden Bescheide führt das Ministerium des Innern aus, daß eS sich nicht davon habe überzeugen können, daß die vom Saalinhabervcrbaude befürchteten Schädigungen wirklich eintrelen werden. Bei der Geringfügigkeit des Betrages der zu erhebenden Ein trittssteuer sei cs unwahrscheinlich, daß wegen ihr die Tanzlustigen in andere Bezirke abwandern werden, da die Koste» einer solchen „Abwanderung" sich zunächst höher stellen würden, als der Betrag der Eintrittssteuer. Tie Gefahr der Abwanderung würde sich wohl noch mehr ver ringern, wenn benachbarte Bezirke zur Einführung einer Eintrittssteuer verschreiten sollten. Ein solches Vorgehen sei aber keineswegs ausgeschloffen. — Hiernach ist anzu nehmen, daß auch in anderen Regierungsbezirken Sachsens die Einführung einer Tanzeintrittssteuer nicht lange mehr auf sich warten lassen wird. — Wie an dieser Stelle bereits mitgeteilt, wird die Ortsgruppe Dresden der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten am Dienstag, den 7. Mai 1918, abendß 8 Uhr im großen Saale der Allgemeinen Ortskrankenkasse, Dresden-Ä^ Sternplatz 5—7 einen Vortragsabend veranstalten, auf dem Frau Professor Milka Fritsch aus Königsberg sprechen wird über das Thema: „Krieg und Volksgesundheit." Der Eintritt ist frei. Dresden. Ter Rat der Stadt Dresden hat beschlossen, vom 1. Juli 1918 ab einen amtlichen Wohnungsnachweis zu errichten. Die Vermieter sollen verpflichtet sein, die zur Vermietung bestimmten Räume an- und aozumelden. Der Meldepflicht unterliegen alle Wohnungen brS zu 4 bewohn baren Räumen («»gerechnet die Küche), alle übrigen Woh» nungen mit Teilv ermictungen (leere oder möblierte Zimmer, Schlafstellen) und alle Läden und Werkstätten, soweit sie mit meldepflichtigen Wohnungen verbunden find. Ferner soll ein amtlicher WohnnngS- und Schlafstellen-Anzeiger herausgegeben werden. — Vom 1. Mai ab dürfen Zimmer öfen nur geheizt werden, wenn das Kohlenamt auf beson deres Ansuchen eine Ausnahme (z. B. wegen Krankheit und dcrgk.) bewilligt hat. Pirna. Schülermützen tragen jetzt auch die Schüle rinnen der hiesigen Oeffentliche» Handelsschule. Die ohne hin in Farbe und Ausstattung sehr hübschen Mützen stehen den frischen Mädckcngcsicktcrn zwar etwas außergewöhnlich, aber bei vorurteilsloser Betrachtung durchaus nicht übel. ES kommt damit ein neues farbiges Moment in unser Straßcnleben hinein. Trebsen. Ein sckiverer Gesckirruufall ereignete sich in der Nähe der Wicde'sckeu Papierfabrik. Beim llmlenkcu scheuten die Pferde des dem Gutsbesitzer Scbmicbl aus Wednig gehörenden Fuhrwerks und alitlen die Böschung hinab in den au dieser Stelle tiefen Mühlgraben. Leider gelang cs nicht, sie zu retten. Wald beim. Zwei hierher kouiiuaudicrteu Soldaten konnten, wie gemeldet, eine Anzahl in letzter Zeit hier in der Umgebung voigekommene Diebstähle »nchgciuicsen wer den. Es wurde jetzt weiter sestgestellt, das; die beiden Soldaten, teils mit Hilfe ihrer Quarticrwirtin, nicht weni ger als vier Schweine, etwa 10 Gänse und eine große An zahl Kaninchen gestohlen haben. Tie Tiere sind von den beiden meistens an Ort nnd Stelle' abgeschlachtet und rasch nach ihrem Quartier gebracht worden. Tie Wirtin hat dann immer eine gute Mahlzeit hergerichtet. Tttnesgeschrchle. Deutsches Reich. Weiterberatnng der prenffische» Wahlrechtsvorlaa« TaS preußische Abgeordnetenhaus setzte gestern die 2. Bc> ratnng der WahlrechtSvvrlage bei 8 2 fort, der Bestimmun gen über den Ausschuß von der Wahlberechtigung enthält. Der Antrag Delbrück auf Streichung der Nr. 3 (Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte) wird angenommen. Im üb rige» wird 8 2 unter Ablehnung der anderen Anträge un verändert angenommen. Ter Antrag Heins, der sich im wesentlichen gegen die Polen und Inden richtet, wird zu rückgezogen. Es folgt die Beratung über 8 3 (Wahlpflicht): Wer ohne hinreichenden EntschuldigungSgrnud sein Stimm recht nicht auSübt, soll nach dein Komiinssiousbcschlnb ein Viertel des Jahresbetrages seiner Ttaatsciukomuicnsteuer, mindestens aber 5 M. Ordnungsstrafe zahlen. Der Para graph wird schließlich mit einigen Abänderungen ange nommen. Die 88 4 bis 9 werden ohne Acndcrung ange nommen, ebenso 8 10, wonach jeder Preuße wählbar ist, der 30 Jahre alt und seit mindestens drei Jahren Staats angehöriger ist, sowie die folgenden Paragraphen unver ändert. Zu 8 14 (Geheime Wahl) bemerkt ein Regierungs vertreter , daß zue Sicherung des Wahlgeheimnisses aus» fübrliche Vorschriften erlassen werden sollen. Dee Para graph wird in dec Hauptsache in der KommissionSfassung angenommen, desgleichen die 88 15 bis 23. ES folgt die Beratung über 8 24 (Abgrenzung der Wahlbezirke). Hier» auf wird die Weiterberatung auf Sonnabend vormittag 10'/. Uhr vertagt. Im Ausschüsse deS Reichstages zur Vorberatung der Steuern führte gestern bei Beratung des Biersteuer- entwnrfeS Staatssekretär Graf v. Rödern etwa folgendes auS: Die künftige Belastung deS Bieres würde bei einem Preise von 60 SN. 20",, betragen. Im Verhältnis zu den sonstigen künftigen Lasten in Reich, Staat und Gemeinde erscheint das nickt zu hoch. Tie Schätzung des Verbrauchs rückganges um 25°, infolge der neuen Belastung haben die Sachverständigen für richtig gehalten. Tie Freilassung deS HanStrunks für die Dranereiarbeiter würde ein Ge schenk an die Brauer bedeuten. Eine gesetzliche Festlegung