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Prämiiert auf der weiiauseteiiung in ©Ssieag© mit der pFsissn©aaäiie= Prämiiert auf der Lanäesaüssisiiwüg in TvSjipsu iSÜ mit der goidensn BRedaüiC: No. 15. XX VL Jahrgang. Wochenberichte Leipzig, 12. April]1911 Handelsblatt der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie. JL Zugleich: Wochenschrift für Spinnerei und Weberei. I Allgemeine Zeitschrift für die Textil-Industrie Begründet. 1884 in LEIPZIG. | vormals „Die TextiDZeitung“. Handelsblatt für die gesamte Textil-Branche. Fachzeitschrift für die Woll-, Baumwoll-, Seiden-, Leinen-, Hanf- und Jute-Industrie, für den Garn und Manufakturwarenhandel, sowie die Tuch- und Konfektionsbranche. Organ der Sächsischen Textil-Berufsgenossenschaft. Nachdruck, soweit nicht untersagt, nur mit genauer Quellenangabe gestattet. Organ der Vereinigung Sächsischer Spinnerei-Besitzer. Organ der Norddeutschen Textil - Beruf sgenossenschafft* Redaktion, Expedition, Verlag: LEIPZIG Brommestraße 9, Ecke Johannis-Allee. Herausgeber und Eigentümer: Theodor Martin in Leipzig. Fernsprech-Anschluß: No. 1058. Telegramm-Adresse: Textilmartin, Leipzig. Diese Wochenberichte erscheinen jeden Mittwoch als Beiblatt zur „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ und bilden den Handelsteil der letzteren. — Der Preis für die „Leipziger Monat- aohrlft für Textil-Industrie“ mit den vierteljährlich erscheinenden „Spezialnummern“ und den 3 Bei blättern: 1. Wochenberichte, 2. Muster-Zeitung, mit zahlreichen Musterkompositionen und Stoff proben (Neuheiten), und 3. Mitteilungen aus und für Textll-Berufsgenossensohaften beträgt für das Deutsche Reich und Österreich-Ungarn pro Halbjahr nur Mk. 8,— resp. Kronen 10,— ö. W., für die übrigen Länder: a) Bei direktem Bezug unter Streifband pro Halbjahr Mk. 10,50 (inklusive Porto); b) bei Bezug durch die Buchhandlungen oder Postämter pro Halbjahr Mk. 9,—. Die „Wochenberichte“ können auch allein (ohne die Monatschrift) bezogen werden eum halbjährlichen Preise von Mk. 5,— resp. Kronen 6,25 Ö. W. für Deutschland und Österreich- Ungarn, und zu folgenden Preisen für die übrigen Länder: a) Bei direktem Bezug unter Streif band pro Halbjahr Mk. 7,50 (inklusive Porto); b) bei Bezug durch die Buchhandlungen oder Post ämter pro Halbjahr Mk. 6,—. Bestellungen nehmen an: Die Expedition der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie in Leipzig, Brommestraße 9 (Ecke Johannis-Allee), sämtliche Buchhandlungen des In- und Aus landes, sowie die Postanstalten, deutschen Post -Zei tu n gskataloge sind die Monat schrift nebst Beiblättern (auf Seite 245) unter „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“, die Wochenberichte ohne Monatschrift (auf Seite 452) unter dem Titel „Wochenberichte der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ eingetragen.) Die Abonnementsgebühren sind pränume- rando zahlbar. Wenn ein Abonnement spätestens 1 Monat vor Schluß des Halbjahren nicht gekündigt wird, gilt dasselbe als fortbestehend. — Die Insertionsgebühren betragen pro Petitzeile (za. 3 mm hoch und 54 mm breit) oder deren Raum 40 Pfennig. Beilagen werden zum Preise von Mk. 12,— pro Tausend anper»omm«D § Wegen des Osterfestes erscheint die nächste Nummer unserer „Wochen- I 3 berichte“ einen Tag später als gewöhnlich; sie kommt also erst « I äm Mittwoch, den 19. April er., abends zum Versand. | Schweden als Vorbild. Für die deutschen Arbeitgeber war der Ausgang des schwedischen Generalstreiks im Sommer 1909 von besonderem Interesse. Die Vorteile, die der schwedische Arbeitgeberverband aus seinem erfolgreichen Wider stande gegen die Streikenden zog, waren ganz enorme: ein vollständiger Friede auf den Werkstätten, gesteigerte Arbeitsintensität, Beschaffung eines willigen Arbeiterstammes, Schwächung der Fachvereinsagitation usw. Auch für die Zukunft ist den schwedischen Arbeitgebern ein Geltendmachen ihrer Ansprüche gesichert. In dem Jahresbericht des Arbeitgeberverbandes Hamburg-A Itona lesen wir darüber: „Die sozialistische und Landesorganisation der Arbeiter ist um die Hälfte ihres Bestandes verringert worden: dagegen ist eine größere Anzahl nichtsozialistischer Fachvereine unter dem Schutze des Arbeitgeberverbandes begründet. Von einer völligen Zertrümmerung der Landesorganisation, die bei noch längerer Dauer der formellen Aussperrung unzweifelhaft erfolgt wäre, glaubte, man absehen zu sollen, da es keineswegs auf die Vernichtung der Gewerkschaftsbewegung ankommen konnte, sondern vielmehr nur darauf, den Arbeitern klar zu machen, daß das schwedische Unternehmertum vollauf willens und in der Lage sei, seine Rechte gegenüber den Machenschaften der sozialistischen Führer aus eigener Kraft wahrzunehmen. Aus der ge schilderten Sachlage, geht wohl zur Genüge hervor, daß die schwedische Arbeitgeb erschaff es verstand en hat, sich eine ganz ausgezeichnete Oj-ganisati on zu verschaffen. Nicht nur ist die Verbandsdisziplin vor bildlich, sondern vor allem auch die Bereitwilligkeit der organisierten Unter nehmer, das für die Verwirklichung des Organisationszweckes erforderliche Kapital aufzubringen. Hierüber gibt die nachstehende Übersicht Aufschluß: Die „Svenska Arbetsgifvareföreninge“ beschäftigte nach Angabe des Jahres berichts 1908 167000 Arbeiter. Die Jähreseinnahmen gestalteten sich 1908 wie folgt: Eintrittsbeiträge 62836 Kronen, Jahresbeiträge 661725 Kronen, Zinsen 34275 Kronen, zusammen also mehr als s | 4 Millionen Kronen. Auf diese Einnahmen gründet sich ein Verwaltungsapparat, wie wir ihn in Deutschland allerdings überhaupt nicht kennen. Es wurden an Gehältern für die Beamten in dem genannten Jahre ausgezahlt 74348 Kronen, an Reisespesen für die Beamten wurden gezahlt 11439 Kronen, und sonstige Unkosten für die Verwaltung der Zentralstelle werden in Rechnung gestellt mit 81041 Kronen, zu denen außerdem noch Verwaltungsbeiträge für die Unterorganisationen in der Höhe von 71376 Kronen traten. Bei solchen Aus gaben ist es natürlich auch möglich, daß wirklich etwas Zweckdienliches geleistet wird.“ Die angeführten Einzelheiten werden dem deutschen Unter nehmertum Stoff zu nachdenklichen Vergleichen bieten. Revision des holländischen Zolltarifes. Nach holländischen Zeitungsberichten soll der schon in der Thronrede vom 20. September letzten Jahres angekündigte Entwurf zu einem neuen Zolltarif dem holländischen Parlament in den nächsten Tagen zur Annahme, vorgelegt werden. Dieser Entwurf, der zur Stunde noch nicht vorliegt, stellt, jenen Be richten nach, folgende allgemeinen Grundsätze auf: Rohstoffe bleiben zollfrei wie bisher; Halbfabrikate werden durch schnittlich mit 6 Proz., noch nicht gebrauchsfertige Waren mit 10 Proz. und fertige Waren mit 12 Proz. vom Werte belastet. Unsere Handelsbilanz mit Frankreich im Jahre 1910. Unter den jetzt vorliegenden statistischen Angaben über die Ein- und Ausfuhr-Werte unseres Händels mit den einzelnen Ländern im vergangenen Jahr sind die Zahlen für Frankreich von besonderem Interesse, weil unser Handelsverkehr mit diesem Lande durch die Erhöhung einer ganzen Reihe von Positionen des französischen Zolltarifs und durch die Heraufsetzung der deutschen Zölle für Schaumweine und Spirituosen beeinflußt wurde. Der Warenaustausch hat sich aber trotz der Zollerhöhungen für beide Länder weiter erfreulich entwickelt. Unsere Einfuhr aus Frankreich mit 509 Mill, weist eine Zunahme gegen das Vorjahr von 24 Mill. auf. Die Einfuhr von Spirituosen hat allerdings eine, jedenfalls aber nur vorübergehende Einbuße erlitten. Unsere Ausfuhr nach Frankreich hat eine Steigerung um 88 Mill. ,41 erfahren. Mit 543 Mill. Jl überschreitet sie zum ersten Male eine halbe Milliarde und erreicht mit dieser Zahl ihren bisher höchsten Stand. Der englisch-japanische Handelsvertrag. Der am 6. Ds. publizierte englisch-japanische Handelsvertrag reduziert im allgemeinen die Zölle auf die Hauptartikel der briti schen Ausfuhr nach Japan um etwa ein Viertel bis ein Drittel gegen über den Positionen des neuen statuarischen japanischen Tarifs. Auf dieser Höhe bewegen sich namentlich die Ermäßigungen, die den englischen Baumwollen-, Wollen- und Leinenzeugen gewährt wurden, während Eisen und Stahlplatten noch etwas günstiger gestellt sind. Es sind dies die Hauptartikel der englischen Ausfuhr und diejenigen, in denen England bisher eine Monopolstellung unter den ausländischen Produzenten inne hat. Es