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Riesaer D Tageblatt Dienstag, SS. Inti ISIS, nvcnvs 7S. Jahr« ba (Elbe), am 21. Juli ISIS. Der Gemeindcvorftanb. 116 k 789!» Versteigerung von Fahrzeugen, Geschirren und Neitzeugen aus Heeresbeständen in Riesa, Döbeln und Zeithain. Gegen sofortige Bezahlung an den Meistbietenden werden öffentlich versteigert: In Riesa, Artl. Depot, Kirchbachstrafic allwöchentlich Montags und Dienstags von vorm. V.9 Uhr ab erstmalig am 28. 7. 1919 1 Bosten gebr. Fahrzeuge, mil. und nickt mil. Art, 1 gr. Posten gebr. Geschirre, Geschirrteile und Stallsacheu, 1 gr. Posten gebr. Sättel und Reitzeugteile. In Döbeln, auf dem Kasernenhofe des Inf.-Regt. Nr. 13V allwöchentlich MeitagS und Sonnabends von vorm. V-9 Uhr ab erstmalig am 25. 7. 1919 1 gr. Posten gebr. Fahrzeuge, mil. Art. I» Zeitkai«, auf dem Truvveuöbungsvlatz, d. h. Gelände der Bezirksverwaltung des A. D. allwöchentlich Mittwochs und Donnerstags von vorm. V 9 Uhr ab erstmalig am 30. 7. 1919 1 grober Bosten gebr. Fahrzeuge, mil. Art. Kriegsanleihe wird vom Selbstzeichner zum Nennwerte an Zahlungsstatt angenommen (vergl. Bekanntmachung vom 20. 6. 19, betr. Neuregelung des Verfahrens bei Annahme von Kriegsanleihe an Zahlungsstatt beim Kauf von Heercsgut — Sachs. Staatszeitung vom 21. Juni 1919). Dresden, den 17. Juli 1919. 2884 v Ll2 -ReichsverwertungSamt, Landesstelle Sachseu.7952 Im Jahre 1919 werden die Anlagen zur römisch-katholischen Kirche mit 20 Pfg. auf jede Mark Staatseinkommensteuer und mit 2 Pfg. auf jede staatliche Grundsteuer einheit in zwei Terminen erhoben. Der 1. Termin war am IS. Juli dieses JahreS fällig und ist binnen acht Tagen an die hiesige Steuerkaffe, Gemeindeamt, Zimmer Nr. 5, »u ' " Bestellung auf Ziegen aus der Schweiz. Die Prenhische Ziegenvermittlungs- und Beratungsstelle in Berlin wird auck ist diesem Jabre Ziegen aus der Sckweiz einsübrcn, und zwar von Mitte August bis Mitte Oktober. Diese Zeit ist sür die Ausfuhr die beste, weil daun die Ziegen, Böcke und Lämmer abgehärtet von den Alpen kommen und Transport wie spätere Eingewöhnung gut ver tragen. Die Ziegen werden Lurch eine Einkansskonimission der Zicgenvermittlungsstelle in der Schweiz abgenommcn. Sie hat das Neckt, die von den Schweizer Zncbtverbänden für die Ausfuhr bereit gestellten Tiere scharf auSznwüblen nnd die Anlieferung bcstest Zuchtmaterials zu verlangen. Die Bermittlungs- und Beratungsstelle stellt unverbindlich und ohne Rechtsanspruch wieder in Aussicht, daß sie bei Verlusten auf dem Transport oder, kurz nach Ankunst eine von ihr zu bestimmende Entschädigung — möglichst 100°/„ — gewahrt, soweit sie hierzu in der Lage ist. Tie Zicgenoermittlnngsstclle hat während der letzten beiden Jabre alle Verluste unterwegs und nach Ankunft vergütet. Es ist dies eine grobe Sicherheit für die Besteller. Mit der Bestellung der Ziege» ist sogleich die Verpflichtung der Besteller verbunden, die Tiere unter alle» Umständen abzunehmeu, sowie anf jeden Einspruch bezüglich Güte, Gesundheit, Milchmcnge, Trächtigkeit, Alter sowie Preise »sw. zu verzichten. Die Besteller, bezahlen die Originalrechnung und die Kosten des Transportes vom Einkauf bis zu ihrer Empfangsstation, die Vermittlungsgebühr von 6 Mk. für das Stück für die Ziegenvcr» mittlungsstelle und die Abnahmekosten des Kommunalverbandrs. Den Preis einer Ziege kann die Ziegenvermittlungsstclle augenblicklich nickt Mitteilen, da die Valuta stark schwankt. Die Böcke werden zu den Ziegenpreisen geliefert, während für starte Lämmer etwa die Hälfte der Ziegenpreise zu zahlen ist. Der Transport erfolgt von der Station des Einkaufsgebietes bez. von der Sammelstelle an auf Rechnung nnd Gefahr der Besteller. Diese sind an ihre Bestellung 8 Monate aebnnde». Sofort mit der Ausgabe der Bestellung haben die Besteller einen Vorschutz von 250 Mk. für jede bestellte Ziege dem Kommunal verband Grotzenhain einzusenden. Der Kommunalverband macht hierbei darauf aufmerksam, Latz er den Bestellern rrgend welche Kraftfuttermittel für die Ziegen nickt liefern kann. Bestellungen können auf folgende Ziegen anfgcgeben werden: 1. Saanen- und Appenzeller Raffeziege«, 2. Toggenburger Rasseziegen, 3. Gemsartige Gebirgsziegen, hornlose, 4. „ , gehörnte. 5. Walliser Schwarzhalsziegen, hornlos?, 6. Milchziegen, hornlose, 7. Milchziegen, gehörnte, 8. Ziegenlämmer wie Nr Die Ziegenvermittlnngsstelle hat noch mitgeteilt, datz sie in einem Waggon nur eine Raffe liefern kann, da es bei den weiten Entfernungen und den VerkebrSschwierigkeiten in der Schweiz nicht anders möglich ist. Außerdem befinden sich in jedem Wagen 1 bis 2 Böcke,, auch wenn sie nicht bestellt worden sind. Der Kommunalverband ist daher gezwungen, be« der Ziegenvermittlungsstelle nur eine Raffe zu bestellen und zwar diejenige, für welche die meiste» Bestellungen hier eingehen. Der Kommunalverband wird den Bestellern bekannt geben, welche Raffe Ziegen er bei der Zicgenvermittlungsstelle endgültig bestellt hat. Kommen nicht Bestellungen für mindestens einen Wagen (d. s. 40—50 ZiegeiO zusammen, werden die eingegangenen Bestellungen hinfällig. Bestellungen auf Ziegen sind spätestens bis zum S«. Juli ISIS unter gleichzeitiger Einsendung der oben erwähnten Vorschusszahlung bei dem Kommunal verband Grotzenhain einzureichen. Grotzenhain, am 17. Jnli 1919. 6831V.Der Kommnnalverband. Verkauf von Heeresgut beim Pionier-Batl. 22 in Riesa. Im Auftrage des Reichsverwertungsamtes, Landesstelle Sachsen, sollen folgende beim Pionier-Batl. 22 in Riesa, Kirchbachstratze, aus Heeresbeständen stammende Werk zeuge freihändig verkauft werden: Spate», Kreuzhacke», Aexte, Zimmermanns-, Schmiede-, Schlosser und Schubmacherwerkzenge. Besichtigung der Muster kann vormittags zwischen 9 bis 12 Uhr in der Lagerver- waltung Riesa, Pionierkaserne 8, Zimmer 40, erfolgen. Angebote sind spätestens bis 27. d. M. an das ReichsverwertungSamt, Laaerverwaltung Riesa, Pionierkaserne v, Zimmer 40, einzureickcn. Zuschlag erfolgt bis spätestens 31. d. M. Bei Mchranforderungen wird eine prozentuale Verteilung Vorbehalten. Bevorzugt werden Kommunalverbände, wirtsckaftlicke Oraanisationen ev. Verein Heimatdank für die Kriegsbeschädigten. landwirtschaftliche Genossenschaften. Wiederver- känfer sind ausgeschlossen. Haftung für Mängel im Recht oder der Sache wird nicht übernommen. Die erstandenen Waren sind innerhalb 8 Tagen nach erteiltem Zuschlag abznholen, widrigenfalls anderweitig darüber verfügt wird. Die Zahlung erfolgt nach den am 20. 6. 1919 bekanntgeaebenen Bestimmungen des ReichSverwertungsamtcS, Landesstelle Sachsen. (Siehe Sächs. Staatszeitung vom 21. Juni 1919.) 2885 v. K. 2 ReichsverwertungSamt, Landesstelle Sachsen. 7951 Mnjm MI la MmOUWl II der Amick Ml. Mit Zustimmung des Reichsarbeitsministeriums ist uns vom Ministerium des Innern — LandeSwobnungSamt — die Befugnis erteilt worden, von dem Verfügungsberech tigten einer unbenutzten Wohnung im Sinne von 8 3 Absatz 2 der Bekanntmachung über: Maßnahmen gegen Wobnuugsmangel vom 23. September 1918 (Reichsgesetzblatt Seite 1143) deren sofortige Ueberlassung zwecks Weitervermietung durch den unterzeichneten Crmeinderat gegen «in vom MieteinigunaSamt feftzusetzendes Entgelt zu verlangen. Al» unbenutzt Ist auch jede durch «undtguna oder Räumung frriwrrdende Wohnuyg. Ausgabe der Kartoffel- und Fleischersatzmarken. Mittwoch, den 23. lfd. Monats, nachm. von 6—7 Uhr werden in den bekannten Markenansgabestellen die Kontrollabschnitte für Kartoffeln und Fleischersatz ausgegeben. Dieselben sind bis spätestens Donnerstag, den 24. lfd. Monats bei einem Klein händler bezw. Konsumverein zur Belieferung anzumelden. Gröba (Elbe), am 22. Juli 1919.Der Gemeindcvorftand. Pferdefleisch-Verkauf bei Herrn Albert Mehlhorn Mittwoch, den 23. Jnli, von vorm. 10—12 und nachm. 2—3 Uhr auf die Nrn. 600—900 der roten Ausweiskarte. Gröba (Elbe), am 22. Juli 1919. Der Gemeindevorstaud. Die Ausgabe der Kartoffel-, Butter- und Warenkarten III erfolgt Mittwoch, den 23. Juli 1»1v, nachm. von 5—7 Uhr bei den Ausgabestellen. Weida, am 21. Juli 1919.Der Gemeindevorftaud. und Anzeiger (Lldedlatt AnMgcr). «ratztanschckstr L V-stscheckk-nt»« Leipzig-ISS«. Fernruf «r. SS. «trokaffe Riesa Rr. »L für die Amtshauptmannschaft Grotzenhain, da- Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 1«6 Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends 6 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. BezuzSpret-, gegen Aorauszählung, durch"unsere^LrSger"srei^Hau» oder^be>"?lbhölüng am Postschalter vierteljährlich 4.8t) Mark, monatlich 1.60 Mark. Anzeige« siir die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen: emr Gewähr filr das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite, S mm hohe Grundschrist-Zeile (7 Silben) 40 Pf., OrtSpreiS 85 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz SO'/, Aufschlag. Nachweisungö- und Vermittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden «nutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Riesa. Bierzrhntägtge Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de* Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat oer Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: LangerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestratze 58. Berantwortlich für Redaktion: F. Teichgrüber, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. ", > «.......>.... Elektrizität-, GaS- und Waffer-ZwangSbewtrtschaftung im Freistaat Sachsen zuständig, für die eine besondere Abteilung gebildet ist. Die Geschäftsräume dieser Abteilung befinden fick ebenfalls im Landeskohlenamt, DreSden-A.. Sedanstraste v, Fernsprecher: 19029. 17117. Die Geschäftszeit ist von 8—3 Uhr täglich u.i^ der Leiter des LandeSkohlenamteSi sowie der Referent der vorgenannten Abteiluna ist im allgemeinen täglich von 10—12 Uhr zn sprechen. Wegen Verhinderung in der Einhaltung der Sprechstunden durch zeitweises dienstliche Abwesenheit ist jedoch eine vorherige Vereinbarung über den Zeitpunkt des Besuches zu empfehlen. ' 3. Uebergana der Geschäfte auf das Landeskohlenamt. DaS bisher bei der Kriegsamtstelle Dresden befindliche Referat ist bereits im Lan^ deSkohlenamt untergebracht, so datz alle Zuschriften an das Arbeitsministerium. Landes- kohlenamt Abt. Elektrizität, GaS nnd Wasser, zu richten sind. DaS entsprechende Referat 8 der KriegSamtstelle Leipzig bleibt dagegen noch bis 31. Juli ds. Jahres in Leipzig bestehen und die Anschriften sind nach Leipzig-Gohlis.^ Kaserne 1V7, Fernsprecher 1495. zu richten. Am 1. August ds. Jahres siedelt dann dieses Referat auch in das LandeSkoblenamt über. Beide Referate bilden hierauf die unter 2 erwähnte Abteilung. Dresden, den 19. Juli 1919. — Arbeitsministerin»«. MnSkMi in Wer 8 Ser LrrM« öder LeliiWW Sn Mmtlk. (Sächsische StaatSzeituna Nr. 72 vom 27. März 1918). Diese Bestimmung lautet künftig wie folgt: 8. Es wird gebeten, erlegte Bisamratten gegen Rückgabe des Balges und Rück erstattung der VerpackungS- und Versendungskosten, sowie gegen eine Sondervergütung von 3 M. sür das Stück von jetzt ab an die Direktion des Zoologischen Gartens in Dresden einzusenden. Lebende Bisamratten sind nicht zu versenden, sondern unter denselben Be dingungen der Direktion des Zoologischen Gartens in Dresden zur Abholung anzumelde». Für solche wird eine Sondervergütung voll 6 M. gewährt. Die lebenden Tiere sind in sicherem Gewahrsam zu ballen. Hölzerne Behältnisse durchfritzt die Ratte. Dresden, am 18. Juli 1919. 118 avL 2 Wirtschafts-Ministerin««. 7901 1. Meningokokken- (Genickstarre.) Sera mit den Kontrollnummern: 4 und 5 „Vier nnd Fünf" aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden; p. Diphthetie-Heilsera mit den Kontrollnummern: 1906 bis 1950 einschl. „Eintausendneunhundertsechs bis Eintausendneun- hundcrtfünfzig" aus den Höchster Farbwerken, 357 und 358 „Dreihundertsiebenundfünfzig und Dreihundertachtundfünfzig" aus der Merck'schen Fabrik in Darmstadt, 512 bis 520 einschl. „Fünfhnndertzwölf bis Fünshundertzwanzig" aus dem Serumlaboratorium Ruete-Enoch in Hamburg, 88 bis 96 einschl. „Achtundachzig bis Sechsundneunzig" aus den Behringwerken in Marburg, 199 bis 205 einschl. „Einhundertneunundneunzig bis Zweihundrrtfünf" aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden; 3. Tetanus-Sera mit den Kontrollnummern: 737 bis 776 einschl. „Siebenhundertsiebenunddreitzig bis Siebenhundertsechs, undsiebzia" aus den Höchster Farbwerken, 441 bis 460 einschl. „Vierhunderteinundvierzig bis Vierhundertsechzig" aus Len Behringwerken in Marburg, 64 bis 67 einschl. „Vierundscchzig bis Sievenundsechzig" aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden sind, soweit sie nickt bereits früher wegen Abschwächung eingezogen sind, vom 1. Juli d. I. ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt worden. Dresden, am 15. Juli 1919. 1272IV Ll — Wlrtfchafts,Ministerin««. 7760 Wmlm-W öder Sie Mm SickkWst br Micks bl ÄtkirWS-, 8«S< «U Mtwttit. . Durch die am 30. Juni ds. Jahres erfolgte Auflösung der KriegSamtstellen Dresden und Leipzig sind die ihnen bisher unterstellten Abteilungen für Elektrizität, GaS nnd Waffer, deren Wetterführung zum Nutzen einer geregelte,« Verbrauchszuteilung und zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit Vieser Werke so lange geboten ist, als die ZwangS- bewirtschastung der Kohle aufrechterhalten werden mutz, mit dem am 1. Juli dS. JahreS gebildeten und den, ArbettSministerium unterstellten Landeskohlenamt vom gleichen Tage an verbunden worden. 1. Reaelnna der weiteren Sickerstelluna. Die vom R-ichsk-mmtffar für die Noblenvertettung, Abteilung Elektrizität, Gas und Waffer, in Berlin erlassenen Bestimmungen bleiben auch nach der Auflösung der Kriegsamtstellen Dresden und Leipzig weiterhin bestehen. Die von Len Kriegsamtstellen ernannten Bertrauensmänuer für die einzelnen Versorgungsaebiete und die von ihnen m Einvernehmen mit den Reichs-. Staats- oder Kommunalbevörden bestimmten Dienst tellen und Beamten als Träger für die Aufgaben des Vertrauensmannes sind auch im Zeichen Umfange wie bisher zuständig. Sie wirken im Einvernehmen mit dem ÜandeS- koblenamt und den Kommunalbehörde» bet der Durchführung, der durch die Bekannt machungen des Rrichskommiffars sür die Kohlenverteilung erlassenen Äestimmungen über Vie Einschräiikung des Verbrauchs der elektrischen Arbeit und die Sicherstellung des Be triebes der Gasanstalte» und der Wasserwerke und üben nach wie vor die ihnen durch dies« Bekanntmachungen oder die Ortsvorschriften übertragenen Rechte und Pflichten aus. 2» Durchführung der Bestimmungen, Das Landeskohlenamt als LandrSftrlle Ist künftig in allen Angelegenheiten für