Volltext Seite (XML)
Prämiiert «■f der Weltausstellung in Chicago 1893 mit der Preismedaille. Prämiiert auf der Landesausstellung in Troppau 1893 mit der goldenen Medaille. Nr. 33. XXXII. Jahrgang. Wochenberichte Leipzig, 15. August 1917. Handelsteil der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie. Zugleich: Wochenschrift für Spinnerei und Weberei. I Allgemeine Zeitschrift für die Textil-Industrie Begründet 1884 in LEIPZIG. | vormals „Die Textil-Zeitung“. Handelsblatt für die gesamte Textil-Branche. Fachzeitschrift für die Woll-, Baumwoll-, Seiden-, Leinen-, Hanf- und Jute-Industrie, für den Garn- und Manufakturwarenhandel, sowie die Tuch- und Konfektionsbranche. Nachdruck, soweit nicht untersagt, nur mit genauer Quellenangabe gestattet. Organ der Sächsischen Organ der Vereinigung Organ der Norddeutschen Textil-Berufsgenossenschaft. Sächsischer Spinnerei-Besitzer. Textil-Berufsgenossenschaft. Redaktion, Geschäftsstelle u. Verlag: LEIPZIG Brommestraße 9, Ecke Johannis-Allee. Herausgegeben von Theodor Martins Textilverlag in Leipzig. Fernsnrech-Ansohluß: No. 1058. Telegramm-Adresse: Textilschrift Leipzig. Diese Wochenberichte erscheinen jeden Mittwoch als Beiblatt zur „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ und bilden den Handelsteil der letzteren. — Der Preis für die „Leipziger Monat- tohrlft für Textil-Industrie“ mit den vierteljährlich erscheinenden „Sonder-Nummern“ und den 3 Bei blättern: 1. Wochenberichte, 2. Muster-Zeitung, mit zahlreichen Musterkompositionen und Stoff proben (Neuheiten), und 3. Mitteilungen aus und für Textll-Berufsgenossensohaften beträgt für das Deutsche Reich und Österreich-Ungarn pro Halbjahr nur Mk. 8,—, für die übrigen Länder: a) Bei direktem Bezug unter Streifband pro Halbjahr Mk. 10,50 (inklusive Porto); b) bei Bezug durch die Buchhandlungen oder Postämter pro Halbjahr Mk. 9,—. Die „Wochen berichte“ können auch allein (ohne die Monatschrift) bezogen werden zum halb jährlichen Preise von Mk. 5,— für Deutschland und Österreich-Ungarn, und zu folgenden Prellen für die übrigen Länder: a) Bei direktem Bezug unter Streifband pro Halbjahr Mk. 7,50 (inklusive Porto); b) bei Bezug durch die Buchhandlungen oder Postämter pro Halbjahr Mk. » Bestellungen nehmen an: Die Expedition der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie in Leipzig, Brommestraße 9 (Ecke Johannis-Allee), sämtliche Buchhandlungen des In- und Aus landes, sowie die Postanstalten. (Im deutschen Post-Zeitungskataloge sind die Monat“ schrift nebst Beiblättern (auf Seite 236) unter „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“, die Wochenberichte ohne Monatschrift (auf Seite 433) unter dem Titel „Wochenberichte der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ eingetragen.) Die Abonnementsgebühren sind pränum•* rando zahlbar. Wenn ein Abonnement spätestens 1 Monat vor Schluß des Halbjahree nicht gekündigt wird, gilt dasselbe als fortbestehend. — Die Insertionsgebühren betragen pre, Petitzeile (za. 3 mm hoch und 54 mm breit) oder deren Raum 40 Pfennig. Bei Wiederholungen Rabatt nach Tarif. Beilagen werden nur für die Gesamtauflage angenommen nach feststehendem Tarif. Adresse für sämtliche Zuschriften und Geldsendungen: Leipziger»Monatschrift für Textil-Industrie, Leipzig, Brommestr. 9. Bekanntmachung der Reichsbekleidungssteile, betreffend die Ein reichung von Anträgen auf Einkaufsbewilligungen, Einfuhrbewilligungen und Devisenabgabe für Waren aus dem Auslande. Im Einvernehmen mit der Reichsbank wird unter Aufhebung der Be kanntmachung der Reichsbekleidungsstelle, betreffend die Einreichung von Anträgen auf Einkaufsbewilligungen, Einfuhrbewilligungen und Devisenab gabe für Waren aus dem Auslande, vom 15. Juni 1917 (Mitteilungen Nr. 19 der Reichsbekleidungsstelle vom 16. Juni 1917) folgendes bestimmt: Anträge auf Einkaufsbewilligungen, Einfuhrbewilligungen und auf Devisenabgabe für sämtliche Web-, Wirk-, Strick- und Schuhwaren, die nach Deutschland eingeführt werden sollen, sind von jetzt ab folgendermaßen zu behandeln: A. Bei Waren aus der Schweiz.. 1. Anträge auf Einkaufshewilligungen sind auf besonderen Vor drucken in vierfacher Ausfertigung bei der Reichsbekleidungsstelle, Abteilung L für Aus- und Einfuhr, Berlin W 50, Nürnberger Platz 1, einzureichen. 2. Anträge für Einfuhrbewilligungen sind von dem schweizerischen Lieferanten in vierfacher Ausfertigung bei dem schweizerizchen poli tischen Departement im Bundeshause in Bern einzureichen. 3. Anträge auf Devisenabgabe sind bei der Prüfungsstelle der Reichsbank für Devisenabgaben, Berlin C, Kurstr. 46, einzureichen. B. Bei Waren aus anderen Ländern. 1. Anträge auf Einkaufs- und Einfuhrbewilligungen sind auf besonderen Vordrucken bei der Reichsbekleidungsstelle, Abteilung L für Aus- und Einfuhr, Berlin W 50, Nürnberger Platz 1, auf den vorgeschriebenen Vordrucken einzureichen, und zwar Anträge auf Einkaufsbewilligungen in vierfacher, solche auf Einfuhrbewilligungen in dreifacher Ausfertigung. 2. Anträge auf Devisenabgabe sind bei der Prüfungsstelle der Reichsbank für Devisenabgaben, Berlin C, Kurstr. 46, einzureichen. Die Vordrucke sind bei der Königlichen Hofbuchdruckerei J. S. Preuß, Berlin S. 14, Dresdenerstraße 43, erhältlich gegen Voreinsendung oder unter Nachnahme des Betrages. Der Preis der Vordrucke ist einschließlich Porto und Verpackung 10 Pfg. für das Stück; bei größerer Abnahme entsprechend billiger. Auf jedem Vordrucke ist genau vermerkt, welche Unterlagen zur Er ledigung des Antrages erforderlich sind. Anträge, bei denen die Unterlagen ganz oder teilweise fehlen, können nicht behandelt werden und werden dem Antragsteller unerledigt zurückgegeben. Ganz besonders wird darauf hingewiesen, daß die erteilten Einkaufs bewilligungen den Antrag auf Einfuhrbewilligungen bezw. Devisenabgabe nicht erübrigen. Alle Anträge werden schnellmöglichst erledigt. Telefonische und tele grafische Anfragen über die Erledigung eines eingereichten Antrages können nicht beantwortet werden. Den Anträgen sind mit der Firma versehene, frankierte Briefumschläge für die Rücksendung beizufügen. Zentral-Ausschuß der Wollhandels- Vereine. Die in Deutschland bestehenden 4 Vereine des Wollhandels, und zwar Vereinigung des Wollhandels Leipzig, Verband der Wollhändler Deutschlands, E. V., Berlin, Verein des Bremer Wollhandels, E. V., Bremen, Verein des Hamburger Wollhandels, Hamburg, haben sich zur gemeinschaftlichen Vertretung ihrer Interessen zu einem Zentral-Ausschuß der Wollhandelsvereine, Sitz Leipzig, zu sammengeschlossen. Den Vorsitzenden des Zentral-Ausschusses stellt die Vereinigung des Wollhandels Leipzig. Geschäftsstelle: Leipzig, Löhrstraße 2. ■ ■ ■ Erhöhung der Baumwollgewebepreise. Mit Rücksicht auf die — durch die erschwerten Lebensverhältnisse erforderlich gewordene — Erhöhung der Arbeiterlöhne in den Spinnerei- und Webereibetrieben hat das Kriegsministerium, Kriegsamt, durch Bekannt machung vom 28. Juni 1917 eine Erhöhung der Preise für Gewebe, deren Herstellung durch den Kriegsausschuß der Deutschen Baumwollindustrie vermittelt wird oder bei deren Herstellung Baumwollgarn Verwendung findet, um durchschnittlich 10 v. H. bewilligt. Diese Erhöhung soll auch bei den bereits fest vergebenen Aufträgen nachträglich eintreten, die den Höchst leistungsbetrieben zu den Bedingungen der „Satzungen für die Entschädigung aus Anlaß der Zusammenlegung der Arbeit“ erteilt wurden. Die Termine für die deutschen Woll märkte. Durch Erlaß des Ministers für Handel und Gewerbe und für Land wirtschaft, Domänen und Forsten vom 2. Februar 1917 sollte die Frage ge prüft werden, ob die in den östlichen Provinzen abzuhaltenden Wollmärkte neu zu verlegen seien. Die Breslauer Handelskammer antwortete dar auf, daß sie im Jahre 1917 den 8. und 9. Juni als geeigneten Zeitpunkt in Aussicht genommen habe. Für spätere Jahre sollen die entsprechenden Ter mine am besten auf einen Freitag und Sonnabend in der ersten Hälfte des Juni festgelegt werden. Sollte nach Friedensschluß wieder polnische Ware nach Breslau kommen, so würde auf die dortigen Märkte Rücksicht zu nehmen sein. Es empfehle sich daher, die endgültige Feststellung der Wollmarkttermine für spätere Jahre bis nach Friedensschluß zu verschieben. ■ w a Erhöhung der Gebühren in den Seiden- Trocknungs-Anstalten. Nachdem mit Anfang Juli die Anstalten von Krefeld und Elber feld die Gebührensätze für sämtliche Manipulationen um durchweg 25 Proz. erhöht haben, ist auch die von Lyon jetzt Anfang August mit abgestuften, teilweise noch stärkeren Erhöhungen gefolgt.