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Nr. 2. XXXIV. Jahrgang. Wochenberichte Leipzig, 8. Januar 1919. Handelsteil der Leipziqer Monatschrift für Textil-Industrie 1 Zugleich: Wochenschrift für Spinnerei und Weberei. Handelsblatt Allgemeine Zeitschrift für die Textil-Industrie Begründet 1884 in LEIPZIG. für die gesamte Textil-Branche. vormals „Die Textil-Zeitung“. Fachzeitschrift für die Well-, Baumwoll-, Seiden-, Leinen-, Hanf- und Jute-Industrie, für den Garn- und Manufakturwarenhandel, sowie die Tuch- und Konfektionsbranche. Nachdruck, soweit nicht untersagt, nur mit genauer Quellenangabe gestattet. Organ der Sächsischen Organ der Vereinigung Organ der Norddeutschen Textil-Berufsgenossenschaft. Sächsischer Spinnerei-Besitzer. Textil-Berufsgenossenschaft. Adresse für sämtliche Zuschriften und Geldsendungen: Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie, Leipzig, Brommestr. 9. Schriftleitung, Geschäftsstelle u. Verlag: LEIPZIG, Brommestr. 9, Ecke Johannis-Allee. Herausgegeben von Theodor Martins Textilverlag in Leipzig. Fernsprech-Anschluß Nr. 1058. 1 Telegramm-Adresse: Textilschrift Leipzig. Diese Wochenberichte erscheinen jeden Mittwoch und bilden den Handelsteil der „Leipziger Monat schrift für Textil-Industrie“. — Der Preis für die „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie'* mit den vierteliähriich erscheinenden „Sonder-Nummern“ und den Beiblättern: Muster-Zeitung und Mitteilunoen aus und für Textil-Berufsgenossenschaften beträgt für Deutschland und Öster reich-Ungarn pro Halbjahr Mk. 8,—, für die übrigen Länder pro Halbjahr Mk. 12,50. Die Wochenberichte“ können zum halbjährlichen Preise vonMk. 7,— für Deutschland u. Österreich- Ungarn, f‘ ir die übrigen Länder zum halbjährlichen Preise von Mk. 10.— bezogen werden. In der deutschen Post-Zeitungspreisliste sind die Monatschrift nebst Beiblättern (auf Seite 203) unter „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“, die Wochenberichte (auf Seite 369) unter dem Titel „Wochenberichte der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ eingetragen. DieBezugs-Gebühren sind im voraus zahlbar. Wenn ein Bezug spätestens einen Monat vor Schluß des Halbjahres nicht gekündigt wird, gilt derselbe als fortbestehend. — Die In sertions-Gebühren betragen pro Petitzeile (zirka 3 mm hoch und 54 mm breit) oder deren Kaum 70 Pfennig. Bei Wiederholungen Rabatt nach Tarif. — Beilagen nach feststehendem Tarif. Bekanntmachung, betreffend Einfuhr textiler Rohstoffe und Erzeugnisse. Das Reichswirtschaftsamt hat genehmigt, daß vom 1. Januar 1919 ab Einkaufs- und Einfuhrgesuche für textile Rohstoffe und Erzeugnisse unter Fortfall der bisherigen Mitwirkung der Reichsbekleidungsstelle von der Reichsstelle für Textilwirtschaft behandelt werden. Gesuche sind von diesem Zeitpunkt ab an die Reichsstelle für Textil wirtschaft, Ausländsabteilung, Berlin W. 8., Jägerstr. 19, zu richten. Berlin, den 28. Dezember 1918. Reichsstelle für Textilwirtschaft. Just. Bekanntmachung über die Erhebung von Gebühren auf Einkaufs- und Einfuhr bewilligungen für textile Rohstoffe und Erzeugnisse. Auf Grund des § 14 Absatz 1 der Bundesratsverordnung über wirt schaftliche Maßnahmen für die Übergangswirtschaft auf dem Textilgebiete vom 27. Juni 1918 (R.-G.-Bl. 1918 S. ö71 ff.) wird folgendes bestimmt: § 1- a) Für die Genehmigung des Einkaufs von textilen Rohstoffen und Erzeugnissen im Auslande, ebenso b) für die Genehmigung der Einfuhr solcher Waren aus dem Aus lande ist eine Gebühr an die Reichsstelle für Textilwirtschaft, Ausländs abteilung, zu entrichten. Die Gebühr beträgt für jede angefangenen 1000 des Preises der Ware 1 JL, mindestens aber 3 Jt. Zur Zahlung der Gebühr ist der Antragsteller verpflichtet. § 2. Ist im Anträge der Preis der Ware in ausländischer Währung ange geben, SO wird er für den Gebührensatz in Mark umgerechnet. Die Um rechnung erfolgt zum Kurse der Berliner Börse (Briefkurse) vom 1. des Mo nats, in dessen Laufe der Antrag eingeht. § 3. Vollzieht sich der Erwerb von Auslandsware im Wege des Eintausches gegen andere Waren, so ist für den Gebührenansatz der Wert der einzu führenden Ware maßgebend. Der Antragsteller hat den Wert im Antrag anzugeben. Unterbleibt eine solche Angabe, so setzt die Reichsstelle den Wert fest. § 4. Anträge für Waren, die nicht für den Gewerbebetrieb bestimmt sind, bleiben gebührenfrei. § 5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 1919 in Kraft. Berlin, den 28. Dezember 1918. Reichsstelle für Textilwirtschaft. Just. Deutschlands Inlandverbrauch an Baumwolle und seine Einschränkung nach dem Kriege. Von Dipl.-Ing. Alfred Schmidt, Charlottenburg. (Fortsetzung.) Eine Verschiebung von gröberen zu feineren Waren, die, wie vorher bemerkt,»mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Bevölkerung verbunden ist, ist nicht notwendigerweise gleichbedeutend mit dem Übergang von halt baren zu weniger dauerhaften Erzeugnissen. Mit einer Verfeinerung kann gleichzeitig eine Verbesserung der Beschaffenheit und damit eine Erhöhung der Haltbarkeit einhergehen. Bei den Baumwollwaren ist das aber nur in sehr beschränktem Umfange der Fall gewesen, und gerade bei den für den Massenverbrauch bestimmten Waren vollzog sich immer mehr der Übergang von^denjgroben und dauerhafteren zu den feineren und weniger haltbaren. Uie Ursache für diese Entwicklung ist in den Verhältnissen zu suchen, die'sich ,im Baumwollwarengeschäft mehr und mehr herausgebildet haben. In früheren, Zeiten herrschten zwischen den Verbrauchern und Verkäufern im allgemeinen, engere, persönliche Beziehungen. Man lebte sparsamer, achtete sorgsamer auf seine Sachen, und darum war die Beschaffenheit der Waren der Kernpunkt. Der Käufer verließ sich auf die Warenkenntnis des Ver käufers, und diese spielte bei der Ausbildung des Geschäftmannes während der Lehrzeit eine große Rolle. Dieser Umstand wirkte natürlich wiederum günstig auf die Herstellung der Waren ein. Im Laufe der Zeit trat in diesen Verhältnissen ein großer Wandel ein. Die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen erfuhren wesentliche Ver änderungen, in Herstellung und Handel breitete sich der Großbetrieb stetig aus, die engeren Beziehungen zwischen Verkäufer und Kunden schwanden immer mehr, und für den Massenverbrauch, auf den es ja in unserem Falle vor allem ankommt, spielen die alten guten Fach- und Detailgeschäfte keine Rolle mehr. Der Baumwoll Warenhandel in seinen verschiedenen Formen, Großhandel, Zwischenhandel und Einzelhandel, erlangte bei dieser Entwicklung eine immer unabhängigere Stellung, die ihm eine größere Bewegungsfreiheit und damit die Möglichkeit verschaffte, ausschließlich auf seine Interessen zu achten. Zu ihrer Förderung dient in allererster Linie die Steigerung des Um satzes, und dazu gelangt man am leichtesten durch billige Preise. Der Drang nach großem Umsatz bei billigen Preisen kommt in allen Stufen des Handels bis herab zum Einzelhandel und in der Großkonfektion, die an Bedeutung immer mehr gewonnen hat, zum Ausdruck, und die Waren- und Kaufhäuser haben durch besondere Veranstaltungen, wie Ausverkaufs- und 95 Pfennig- Tage, Weiße Wochen usw., den Massenumsatz billiger Waren noch weiter zu steigern gesucht. Man hat es immer so dargestellt, als ob diese Entwicklung von den Verbrauchern ausgegapgen wäre; aber das ist unrichtig. In Wirklich keit trägt der Handel daran allein die Schuld, der eben seine Hauptaufgabe fast nur noch in der Steigerung seines Umsatzes durch Unterbietung der Mitbewerber mit billigen Preisen erblickte. Die Unkenntnis des Publikums leistete ihm dabei natürlich gute Hilfe. Die billigen Preise konnte der Händler nur durch händlerische Methoden, vor allem durch Preisdrückerei, erreichen. In letzter Linie kam sie beider Herstellung der Waren zum Ausdruck, und damit war die Industrie vor die Aufgabe gestellt, Mittel und Wege, die Waren zu verbilligen, zu suchen. Leider verschmähte es ein großer Teil der Baumwollindustrie, die besten und zweckmäßigsten Mittel dafür zu wählen, die in der Ausnutzung der Errungen schaften der Technik, in Organisation und Zusammenschluß, in Arbeitsteilung und Spezialisierung bestehen. Er erstrebte sie durch eine immer weiter ge triebene Ersparnis an Güte und Menge des Materials und durch Steigerung der Erzeugung auf Kosten der Güte. Wohl auf allen Gebieten der Baum wollindustrie wurden so die Waren immer weiter verbilligt und verschlechtert. Die Folge ist eine fortschreitende Verminderung der Widerstandsfähigkeit und damit eine rasch zunehmende Vermehrung des Verbrauches an Baum wollwaren. Während des Krieges verschlechterte sich die Beschaffenheit der Baumwollwaren infolge des Mangels an Baumwolle weiter, und nach dem Kriege wird schon wegen der Knappheit an Rohstoffen und der verstärkten Nachfrage nach Baumwollwaren zunächst auch noch länger damit zu rechnen sein. Der stärkere Verbrauch an Baumwolle als Folge davon ist natürlich gerade unter den herrschenden Verhältnissen besonders zu bedauern. Wir müssen uns also damit abfinden, daß sich der Verbrauch in absehbarer Zeit durch Verbesserung der Beschaffenheit der Waren kaum vermindern wird; trotzdem muß mit allen Mitteln darauf hingearbeitet werden. Martens glaubte durch vorgeschlagene Normalien einen Weg gewiesen zu haben. Bei einer großen Zahl von Waren würden sie wohl nicht durchführbar sein. Bei den Erzeugnissen, die für den Bedarf von Heer und Flotte gebraucht werden, sind allerdings schon lange bestimmte Bedingungen vorgeschrieben, und es wäre auch sehr gut möglich, solche in erster Linie für Stapelwaren, die dem Massenverbrauch der Bevölkerung dienen, festzulegen. Das würde ja vor allem beim Handel auf großen Widerstand stoßen, böte aber den In dustriellen die Gelegenheit, ihren Umsatz weniger durch billige Preise als vor allem durch Erhöhung der Güte ihrer Waren auszudehnen. Damit wären gewiß in manchen Zweigen wesentliche Umwälzungen verbunden, aber der Volkswirtschaft erwüchse ein großer Nutzen. Auch noch auf einem anderen Wege ließe sich die Verschlechterung der Beschaffenheit der Baumwollwaren bekämpfen. Sie hätte nie eine so große Ausdehnung annehmen können, wenn es nicht gelungen wäre, sie mit Hilfe der Appretur mehr oder weniger gut zu verdecken. Denn obwohl die Warenkenntnis der Käufer sehr gering und die richtige Beurteilung der Baumwollwaren bisweilen noch dazu recht schwierig ist, so wäre es doch nie möglich gewesen, so große Mengen geringwertiger Waren abzusetzen, wenn ihre wirkliche Beschaffenheit ohne weiteres leicht hätte erkannt werden können. Mit einem Scharfsinn und Eifer, die einer besseren Sache würdig gewesen wäre, hatte man unausgesetzt Mittel ausfindig gemacht und Maschinen