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Illustriertes Fachjournal für die Voll-, gaumwoll-, Seiden-, feinen-, 5anf- und Jute-Industrie sowie Jur den Textil-Maschinenbau; Spinnerei, Weberei, Wirkerei, Stickerei, färberei, Druckerei, Bleicherei und Appretur. Redaktion, Expedition u. Verlag: * Femsprech-Anschluß : No. 1058. Leipzig, Broinmestraße 9, j ■»< m •« 1 . < • • Telegramm-Adresse- Ecke Johannis-Allee. Herausgegeben von Ineodor Martins lextilverlag in Leipzig. Textilschrift Leipzig. Organ der Organ der Sächsischen Textil-Berufsgenossenschaft. Norddeutschen Textil-Berufsgenossenschaft. Organ der Vereinigung Sächsischer Spinnerei-Besitzer. .v a. XXX. Jahrgang. Nachdruck, soweit nicht untersagt, ist nur mit vollständiger Quellenangabe gestattet. Leipzig, 15. Februar 1915. Adresse für sämtliche Zuschriften und Geldsendungen: Leipziger Monatschrift für Textilindustrie, Leipzig, Brommestr 9. f Gespinstfasern u. Spinnerei 1 Weitere Erfahrungen mit dem geltenden Prüfungsverfahren für harte Kammgarne.) (Originalbeitrag von G. Herzog, Textilingenieur, Assistent a. Königl. Materialprüfungsamt, Berlin-Lichterfelde.) [Nachdruck verboten.] Verfahren zu finden, die eine alle beteiligten Kreise befrie digende Bestimmung der zolltechnischen Zugehörigkeit von Waren ermöglichen, ist meist sehr schwer, wenn es sich um mechanische Gemenge handelt. Besonders schwierig liegen die Verhältnisse bei den harten Kammgarnen (Tarifnummer 420—421), die ja eben falls als auf dem Wege des Spinnprozesses hergestellte Gemenge von kürzeren und längeren Haaren aufgefaßt werden können. Seit Einführung der Zollbegünstigung für diese vorwiegend in England gesponnenen Garne sind verschiedene Vorschriften für die zoll technische Behandlung derselben in Kraft gewesen, gegen deren Brauchbarkeit jedoch bald von seifen der heimischen Spinner, bald von Seiten der Importeure und Verbraucher der Garne Einwände gemacht worden sind. Auch gegen die seit dem 1. 7. 1910 gel tenden neuen Vorschriften für die Zollabfertigung hart r Kammgarne, denen das vom Geh. Hofrat Prof. Müller in Dresden ausge arbeitete Prüfungsverfahren zugrunde liegt, sind von einer Reihe von Körperschaften der Verbraucherkreise, nämlich den Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin und den Handelskammern in Barmen, Elberfeld, Gera und M.Gladbach, sowie von Privatfirmen Ein wände vorgebracht worden, in denen dem neuen Verfahren u. a. I nachgesagt wird, daß es für die Handhabung durch die Zollbeamten zu schwierig sei und deshalb zu ungleichmäßiger Tarifierung führe. Garne derselben Qualität würden einmal der Tarifnummer 420, ein andermal aber der Tarifnummer 422 unterstellt * 2 ). ’) Siehe auch .Mitteilungen a. d. Königl. Materialprüfungsamt“ 1911, Heft 7/8, und .Elsässisches Textilblatt“ 1911, Nr. 6—11. 2 ) Vergleiche hierzu auch den Bescheid des Staatssekretärs des Reichs schatzamtes vom 30. 1. 1912 auf die Eingabe der Ältesten der Kaufmannschaft von Berlin, abgedruckt im .Deutschen Wollengewerbe“ Nr. 24/1912, Beilage 1. Diesen Einwänden ist folgendes gegenüber zu halten: Für die Entscheidung, ob hartes oder weiches Kammgarn vorliegt, kommt nicht die Länge der betreffenden Rohwolle oder des Kammzuges in Betracht, wie dies vielfach in Verbraucherkreisen angenommen wird, sondern die Länge der Wollhaare im Garne selbst, da deren Beschaffenheit allein für den Charakter des Garnes, soweit er von der Haarlänge abhängt, maßgebend ist. Erfahrungsgemäß tritt infolge der Beanspruchung beim Spinnen ein Zerreißen einzelner Fasern ein, und zwar in größerem oder ge ringerem Umfange, je nach der Sorgfalt, mit der das Material während des Spinnens behandelt wird. Bei den von den erwähnten Körperschaften gerügten Ungleichmäßigkeiten in der Verzollung kann es sich selbstredend nur um Garne handeln, deren mitt lere Haarlänge dicht bei der Grenze von 110 mm liegt. In solchen Fällen ist es aus den eben erwähnten Gründen nicht nur möglich, sondern auch natürlich, daß trotz Verarbeitung desselben Materials und gleicher Garn-Nummern einmal eine etwas über 110 mm, bei einer anderen Spinnpartie eine etwas unter 110 mm liegende Haarlänge ermittelt wird. Hieran ist aber nicht das Prüfungsverfahren schuld — im Gegenteil zeigen solche Fälle, daß auch an sich geringfügige Unterschiede durch das neue Verfahren festzustellen sind —, sondern vielmehr Ungleichmäßigkeiten im Rohmaterial oder bei den Spinnvorgängen. Da aber doch irgendwo eine bestimmte Grenze für die Haarlänge vorhanden sein muß, die die harten von den weichen Kammgarnen scheidet, werden auch die oben geschilderten Klagen nicht verschwinden, solange die Spinner darauf hinarbeiten, die erforderliche Haarlänge eben gerade zu erreichen 1 ). Würden sie, wie dies sonst überall in der Technik l ) Vergleiche hier die Tabelle 3 auf Seite 23.