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für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Retchenbrand. Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albin Tbiem in Rottluff entgegen-^ genommen und pro Ispaltige Petitzetle mit 1ö Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Auzeigeu-Anuahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. vereinslnserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon ausgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar 244. 47 Sonnabend, den 25. November 1016 Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit, zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Retchenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 24. November 1916. Die Gemeindevorstände. Durch Verordnung des Ministeriums vom 13. Dezember 1915 (Sächs. Staatszeitung Nr. 289) ist die Herstellung von Stollengebälk in gewerblichen Betrieben und in Haushaltungen verboten worden, rstrmr sind die durch Bundesratsverordnung über die Bereitung von Kuchen vom 16. Dezember 1915 für Selbstversorger gelten, wird erneut hingewiesen. Zuwiderhandlungen werden nach den angeführten Verordnungen bestraft. 1020 II ö I b. Dresden, den 16. November 1916. Ministerium des Innern. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 24. November 1916. Die Gemeiudevorstände. Volkszählung. Am 1. Dezember 1016 findet nach dem Beschluß des Bundesrats vom 2. November 1916 eine ausserordentliche Volkszählung im Deutschen Reiche statt. Das Nähere für das Königreich Sachsen ist aus der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 18. November 1916 labgedruckt in Bei- läge 2 von Nr. 270 der Sächsischen Staatszeitung vom 20. November 1916) ersichtlich. Die Zählung ist nach dem Stande vom I. Dezember 1916 vorzunehmen und soll die zur Zählungs- zeit innerhalb der Landgrenzen ortsanwcsenden Personen feststellen. Auf die Vollständigkeit der Erhebung ist, schon weil sie den Maßnahmen des Kriegscrnährungsamtes zur Unterlage dienen soll, das größte Gewicht zu legen. Die Amtshauptmannschaft richtet deshalb an alle Einwohner des Bezirks die dringende Bitte, durch gewissenhafte Ausstillung der Zählungspapiere und bereitwilligste Auskunstserteilung an die Zähler das Zählungsgeschäft nach Möglichkeit erleichtern zu helfen. Sie hofft auch, daß die Gemeindebeamten. Lehrer, Privatleute usw. durch Uebernahme des Amtes eines freiwilligen Zählers bei der Durchführung des Zählgcschäftes nach Kräften behilflich sein werden. Nr. 1391^. Ehemnitz, am 21. November 1916. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung. Die Unterzeichneten Gemeindevorstände machen hiermit besonders auf die im Reichsgesetzblatt Nr. 237 erschienene Bekanntmachung über die Anmeldung der Bestände von Korubranutwein vom 23. Oktober 1916 aufmerksam. Die Bekanntmachung kann während der Geschäftsstunden 'in den Gemeindeämtern der unter, zeichneten Gemeinden eingesehen werden, wo auch entsprechende Auskunft erteilt wird. Reichcubrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 24. November 1916. ' Die Gemeindevorftäude. Viehzählung. Alle Viehbesitzer werden hiermit auf die am l. Dezember d. I. vorzunehmende Viehzählung hingewiesen. Die Gemeindevorstande zu Retchenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff, den 23. November 1916. Brot- unii FleWartemusBe in Reichenbranii. Die Ausgabe der Brot- und Fleischkarten auf die Zeit vom 3. Dezember bis 30. Dezember 1916 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenhefte Freitag, den 1. Dezember 1916, im hiesigen Rathause und zwar an die Haushaltungen des I. Bezirks H. Bezirks m. Bezirks IV. Bezirks Brotkartenheft Nr. 1— 150 nachm. . . 151— 300 , . . 301— 450 , „ 451— 600 , . , 601— 750 . . 751— 900 , , 901—1050 . , 1051—1200 °°" 2-S Ah- > M-w--rmt . 2 — 4 2 — 4 2 — 4 2 — 4 2 — 4 2 — 4 2 — 4 Zur Inempfangnahme haben die Hanshaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehe- sraum) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfallen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eine» von dem fraglichen Haushaltung»' Vorstände ansgestrllten Answeise». An Kinder können Brot- und Fleischkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb d-- obengenannten Zeiten werde» und N-üchkar,-» nicht auLg-geb-n. Dt- H-iu-b-fltz-r d-z. d-r-n Stellvertreter w-rd-n --sucht, ihr- Mi-t-r — tzuushaltung-worstLnde — an dt- Pünktlich- Abholung d-r Brot, und Fleischdart-N zu -rtnn-rn. Reichen»«»«», am 24. November ISIS. D-r v-melnde»«rst»n». 4. Termin Gemeinde-Einkommensteuer. Der bereits am 16. dieses Monats fällig gewesene 4. Termin Gemeinde-Einkommensteuer 1916 ist nunmehr bis längstens den SO. November 1S1« an die hiesige Ortssteuer-Etnnahme abzuführen. Siegmar, 24. November 1916. Der Gemeindevorstand. Gefiügelfutterabgabe in Siegmar morgen Sonntag vormittag 8 Uhr bet Herrn Prokurist Starke, Rosmartnstraße 1 pro Geflügelkopf 160 Gramm zu 10 Pf. Siegmar, am 24. November 1916. Der Gemetndevorstaud. Herzliche Bitte für unsere Krieger! Wiederum naht das liebe WeihnachtSsest und unsere tapferen Krieger müssen dasselbe zum s. Male fern brr Heimat ,»bring«». Pflicht der Daheimgcbltcdene« ist deshalb, diese Tapferen auch tu diesem Jahre durch eine Weihuachtsaabe zu erfreue». An die geehrt« Einwohnerschaft richten wir daher hiermit dt« ebenso herzliche wir dringende Bitte dieses LiebeSwerk durch reichlich bemessene Zu- wenduogc» von Geldspende» «ütigft unterstütze» ,n wollen. Die Gaden werde» im Rathaus- entgegengenomm-n, sür di- schon im voraus herzlichft Der Kriegssürsorgeausschuh z« Neustadt. Getstler, Vorsitzender. Brot- Nil FleWarlenNWbe in Neustadt. Sonnabend, den 2. Dezember ^1916, im hiesigen Rathause Brotkartenhefte Nr. 1—100 vormittags von ^^9— ^9 Uhr. .. , 101-200 , , °/<9—V«10 . . , 201—300 „ „ r/«l0-»/«10 , . , , 301—400 ., , »/<10—>/«11 . . » , 401-520 ^ , '/«11--/.11 » . Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehefrauen), zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur ln Behinderungsfallen (als solche gelten Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen werden nicht zugelaffen. Die obengenannten Zelten sind streng einzuhalten, außerhalb derselben werden Brotkarten nicht ausgegeben. Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für die vorstehenden Ausgabezeiten die Nummern der Brotkartenhefte maßgebend sind, was bei etwa stattgefundenen Umzügen besonders zu beachten ist. Ausgabe von Karloffelzulagekarlen sür Schwerflarbeiter sich gesichert haben: Sonntag, den 26. November 1916, in Köhlers Gastwirtschaft von 11—1 Uhr vorm. Als Schwerstarbeiter gelten nur: 1. ) Feuerarbeiter in der Grotzeisenindustrie, also Schmelzer, Gießer und Former; 2. ) Schmiede, Oefen- und Hammerleute der Maschinen- und Kleineisenindustrie, soweit sie für den Kriegsbedarf arbeiten; 3. ) Kesselheizer in den zu 1 bis 3 genannten Industrien, ausgenommen sind jedoch-Heizer, welche arbeitender ^ die"Zeit?in *de r sie "Nachtschichten^ leisten? und Nachtschichten Ausweis über eine derartige Beschäftigung ist evtl, vorzulegen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 23. November 1916. Aufforderung zum freiwilligen heimatlichen Kriegsdienst. Wochen zu verrichten — seien es Arbeiten der am 1. Dezember dieses Jahres stattfindenden Volks- und Viehzählung oder Nahrungsmittel- rc. Versorgung für die Einwohner oder Austragung von Verordnungen in jede Haushaltung usw. - werden dringend gebeten, Sonnabend, den 25. November 1916, nachmittags l—3 Uhr oder Montag, den 27. November 1916, vormittags 10—12 Uhr im Rathaus in Rabenstein, Zimmer Nr. 2. sich melden zu wollen. Familien-Unterstützung. Die Auszahlung der Reichsunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat Dezember ISIS soll ausnahmsweise Donnerstag, den 30. November d. I. von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—250 und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 251—500 im hiesigen Nathans und zwar genan der Markennummer nach erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 23. November 1916. Brot-, Fleisch- unii FettkartemllWbe m Mellstein. Die Ausgabe der neuen Brot», Fleisch- und Fett-(Butter.)karten auf die Zeit vom 3. bis 30. Dezember 1916 erfolgt Freitag, den 1. Dezember l9lS, von 6—V28 Uhr nachmittags in den bekannten Auogabelokalen durch die Vertrauensleute. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehe- frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behindernngsfällen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Karten nicht ausgehändtgt werden. Außerhalb der obengenannten Zelten werden Brot», Fleisch» und Fettkarten nicht ansgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brot-, Fleisch- und Fettkarten zu erinnern. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 23. November 1916. Brotkarten-Ausgabe in Rottluff. Die Ausgabe der Brotkarte» auf die Zeit vom 3. bi» 30. Dezember ISIS an die Haus- Haltungen hiesiger Gemeinde erfolgt Sonnabeud, de» 2. Dezembe^ ISIS, nachmittags z« de» nachstehende« Zetten, in Zimmer Skr. 1 der hiesige» Tchnle» und zwar an die Haushaltungen der Brotkartenhefte Nr. 1 bis mit 125, nachmittags 2 Uhr. . . 12S , . 250, , V-3 . . , . 251 . . 375, . 3 , . „ , 376 und mehr, , , . Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehe- stauen) pünktlich zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in besonderen Behinderungsfällen und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausge- stellten Berechtigungsscheines. An Kinder werden Brotkarten nicht ausgehändigt. Die Umschläge der abgelaufenen Brotkarten find «itzubringen.