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Fernsprecher: Ami Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für Reichenbrand. Siegmar. Neustadt, Rabenstein nnd Rottluff. »nzesgm werden In der Exr-ditton Meichenbrand. Nwoigtstrahe II). sowie von den hmm^Friftur Wede?in^leichenbrand^ Kaufmann Emil Winter in Rab-nst-in und Aldin Thiem in Rottluss entgegen- gmommen und pro Ispalttge Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Auzeigev.Aunahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags » Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags L Uhr. Vereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. 31 Sonnabend, den 7. August ISIS Brotkartenausgabe in Reichenbrand. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Zeit vom 16. August bis 12. September 1915 an die Haus« Haltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenhefte Sonnabend, den 14. August 1915, im hiesigen Rathause 1. Bezirks Brotkartenheft Nr. 1—100 mittag/von 12—1 Uhr ^ 101—200 nachm. „ 1—2 „ ! im Meldeamt H. Bezirks m. Bezirks „ 201—300 „ 301—400 mittags „ 401—500 nachm. „ 501—600 ., 601—700 mittags „ 701—800 nachm. .. 801—900 2—3 12—1 1—2 2—3 12—1 1—2 2—3 1 ^ im Meldeamt ) im Sparkassen- ) zimmer IV. Bezirks ., „ 901—1000 mittags „ 12—1 „ l im Gemeindekassen- » .. .. 1001—1200 nachm. „ 1—2 „ / zimmer Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehe- frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur ln Behinderungsfallen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungs vorstand« ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brottarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Reichenbrand, am 5 August 1915. Der Gemeindevorstand. Nachstehende Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Anträge sind bis Sonnabend, den 7. August, nachmittags 3 Uhr im hiesigen Rathause — Meldeamt — zu stellen, wo auch die Zusatzkarten ausgehändigt werden. Die Brotmarkenheste sind mitzubringen. Reichenbrand, am 6. August 1915. Der Gemeindevorstand. Brotzulage im Bezirke der Amtshauptmannschast Chemnitz. "Die Bekanntmachung des Kommunalverbandes über Brotzulage für die fchwerarbeitende Be- völkerung vom 12. Juli 1915 (Chemnitzer Tageblatt Nr. 192) wird dahin erweitert, daß vom 2. August 1915 ab alle Personen männlichen Geschlechts, die Über 14 Jahre all sind und ein eigenes Arbeitseinkommen von nicht mehr als 2500 M. jährlich haben, auf bei der Gemeindebehörde zu stellenden Antrag Zusatzbrottarten erhalten, die für jede Person zum Bezüge von wöchentlich Vr kx (500 LN) Roggenbrot berechtigen. Chemnitz, den 2. August 1915. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Nahrungsmittel-Verkauf. Sonnabend, den 7. August 1915, nachm. 5—8 Uhr — Schulturnhalle Siegmar — werden verkauft: Reis, Graupen, Linsen, Erbsen, Bohnen, Kartoffelmehl, Tee, Kakao und Heringe. Preise sind die bekannten. Siegmar, 31. Frist 1915. Der Gemeindevorstand. Staatsgrundsteuer betr. Der am 1. August d. F. fällige 2. Termin Staatsgrundsteuer 1915 ist bis längstens den 10. August er. an die hiesige Ortssteuer-Einnahme abzuführen. Siegmar» 31. Juli 1915.Der Gemeindevorstand. Nachstehende Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschast Chemnitz wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt» Rabenstein und Rottttfff.^m 4^August^915^ Beschlagnahme und Auskauf von Roggen und Weizen im Bezirke der Amtshauptmannschast Chemnitz. 1. Das im Kommunalverbavde der Amtshauptmannschast Chemnitz angebaute Brotgetreide, nämlich Roggen, Weizen, Spelz (Dinkel, Fesen), sowie Gmer und Einkorn, allein oder mit anderem Ge- neide außer Hafer gemengt, wird für den Kommunaloerband der Amtshauptmannschast Chemnitz beschlagnahmt. Die Besitzer beschlagnahmter Vorräte sind berechtigt und verpflichtet, die zur Erhaltung der Vorräte erforderlichen Handlungen vorzunehmen; sie sind berechtigt und auf Verlangen des Kommunalverbandes der Amtshauptmannschast Chemnitz verpflichtet, auszudreschen. Mit dem Ausdreschen wird das Stroh von der Beschlagnahme frei. Die Einkäufer sind angewiesen, nur gut getrocknetes mahl- und lagerfähiges Getreide aufzukaufen. Verkäufe oder irgendwelche Veräußerungen an andere als die bezeichnten Einkäufer werden, soweit nicht nach Punkt 2 Ziffer 1 Ausnahmen nachgelassen sind, nach 8§ 9 und 37 der Bundesrats verordnung vom W. Funi 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 363) mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10000 M. bestraft. Chemnitz, den 31. Juli 1915. Nr. 355 X. k. II. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Gemeinde einschl. Gutsbezirk: Adorf Altenhain Auerbach Berbisdorf Bräunsdorf Burkhardtsdorf Draisdorf Eibenberg Einfiedel Erfenschlag Euba Gornsdorf Grüna Harthau Heinersdorf Tändler Kemtau Klaffenbach Kleinolbersdorf Leukersdorf Limbach Markersdorf Meinersdorf Mittelbach Mittelfrohna Neukirchen Neustadt Niederfrohna Niederhermersdorf Oberftohna Oberhermersdorf Pleißa Rabenstein Reichenbrand Reichenhain Röhrsdorf Rottluff Schönau Siegmar StelzenLorf Wittgensdorf Wüstenbrand Einkäufer: Günther, Earl, Mühlenbesitzer, Klaffenbach. Langer, Earl Herm., Getreidehändler. Einsiedel. Bezugs- und Absatzgenoffenfchaft Burkhardtsdorf. Bauer, Otto, Mühlenbesitzer, Meinersdorf. Homilius, Emil» Mühlenbesitzer, Burkhardtsdorf. Bezugs- und Absatzgenoffenfchaft Burkhardtsdorf. Langer, Earl Herm.» Getreidehändler, Einsiedel. Liebert» Max, Getreidehändler, Mittelfrohna. Schreiner» 2ttno, Mühlenbesitzer, Bräunsdorf. Bezugs- und Absatzgenoffenfchaft Burkhardtsdorf. Mannsfeldt, Franz, MehMroßhändler, Chemnitz. Bezugs- und Absatzgenoffenfchaft Burkhardtsdorf. Langer, Earl Herm., Getreidehändler. Einsiedel. Langer, Earl Herm., Getreidehändler, Einsiedel. Langer, Earl Herm., Getreidehändler, Einsiedel. Stiefel» Ernst» Mühlenbesitzer, Erfenschlag. Bezugsvereinigung, Euba Liebert, Max, Getreidehändler, Mittelfrohna. Mannsfeldt, Franz» Mehlgroßhändler. Chemnitz. Bezugs- und Absatzgenoffenfchaft Burkhardtsdorf. Bauer, Otto, Mühlenbesitzer, Meinersdorf. Homilius, Emil» Mühlenbesitzer. Burkhardtsdorf. Wetzel, Gebrüder, Mühlenbesitzer. Grüna. Landwirtschaft!. Zentralgenofsenfchaft zu Dresden, Filiale Wüstenbrand Langer, Earl Herm., Getreidehändler. Einsiedel. Stiefel» Ernst, Mühlenbesitzer, Erfenschlag.. — — Mäßig L Thurm» Getreidehandlung, Siegmar. Mäßig L Thurm, Getreidehandlung, Siegmar. Bezugs- und Absatzgenoffenfchaft Burkhardtsdorf. Langer, Earl Herm., Getreidehändler, Einsiedel. Günther, Earl, Mühlenbesitzer, Klaffenbach. Langer, Earl Herm.» Getreidehändler. Einsiedel. Günther, Earl, Mühlenbcsitzer, Klaffenbach. Stoll» F. E.» Getreidehändler. Limbach. Langer, Earl Herm., Getreidehändler. Einsiedel. Stiefel, Ernst, Mühlenbesitzer, Erfenschlag. Bezugs- und Absatzgenoffenfchaft Burkhardtsdorf. Bauer, Otto, Mühlenbesitzer. Meinersdorf. Homilius, Emil» Mühlenbesitzer, Burkhardtsdorf. Landwirtfchastl. Zentralgenvffenschaft Dresden, Filiale Wüstenbrand. Liebert, Max» Getreidehändler. Mittelfrohna. Günther, Earl, Mühlenbesitzer. Klaffenbach. Gränitz, Otto, Mühlenbesitzer. Neukirchen. Moßig L Thurm» Getreidehandlung. Siegmar. Brade, Eduard, Mühlenbesitzer. Niederfrohna. Grüttner, Paul, Mühlenbesitzer. Niederfrohna. Wetzel» Theodor» Wühlenbesitzer, Niederfrohna. Langer» Larl Herm.» Getreidehändler. Einsiedel. Jävprlt, A. R.» Getreidehändler. Niederhermersdorf. Käferstein, Robert» Mühlenbesitzer. Oberfrohna. Langer, Earl Herm., Getreidehändler. Einsiedel. Jäppelt, A. R.» Getreidehändler, Niederhermersdorf. Stoll, F. E., Getreidehändler, Limbach. Mäßig L Thurm, Getreidehandlung. Siegmar. Rinkleb, A., Getreidehändler. Reichenbrand. Langer, Earl Herm., Getreidehändler. Einsiedel. Stiefel» Ernst, Mühlenbesitzer, Erfenschlag. Landwirtfchastl. Ientralgenoffenschast Dresden» Filiale Wüstenbrand. Kaden, Paul, Mühlenbesitzer, Rottluff. Moßig L Thurm, Getreidehandlung, Siegmar. Mäßig L Thurm, Getreidehandlung, Siegmar. Mäßig L Thurm, Getretdehandlung, Siegmar. Rinkleb, A.» Getreidehändler. Reichenbrand. Bezugs- und Absatzgenoffenfchaft Burkhardtsdorf. Landwirtfchastl. Zentralgenofsenfchaft Dresden, Filiale Wüstenbrand. Den Besitzern beschlagnahmter Vorräte ist jede Verfügung über diese mit folgenden Ausnahmen agt: 1. Trotz der Beschlagnahme dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe s. zur Ernährung der Selbstversorger auf den Kopf und Monat 9 kx Brotgetreide ver wenden. Als Selbstversorger gelten nur solche Unternehmer mit den von ihnen zu bc- köstigenden Personen, die von der Amtshauptmannschast Chemnitz als solche anerkannt sind; d. das zur Herbst, und zur Frühjahrsbestellung erforderliche Saatgut verwenden; c. selbstgezogenes Saatgetreide für Staatszwecke veräußern. Als Saatgetreide gilt nur solches, das nachweislich aus landwirtschaftlichen Betrieben stammt, die sich in den letzten zwei Fahren mit dem Verkauf von Saatgetreide befaßt haben. Die veräußerten Wengen sind vom Veräußerer dem Kommunalverbande der Amtshauptmannschast Chemnitz binnen 3 Tagen anzuzeigen ; sollen sie in den Bezirk eines anderen Kommunalverbandes aus- geführt werden, so ist vorher hierzu die Genehmigung der Reichsgetreidestelle dem Kommunalverbande der Amtshauptmannschast Chemnitz nachzuweisen oder durch dessen Vermittelung einzuholen. Abänderung der für Selbstversorger verwendbaren Menge bez. Festsetzung der Höchstmenge, die als Saatgut auf das Hektar verwendet werden darf, bleibt Vorbehalten. 2. Die Besitzer haben im übrigen das Recht und die Pflicht, die erdroschenen Körner dem Kommunalverbande der Amtshauptmannschast Chemnitz zum Kaufe anzubieten, vergleiche 3. 3. Der Einkauf der erdroschenen Körner erfolgt im Aufträge des Kommunalverbandes der Amts- Hauptmannschaft Chemnitz durch die Wühlenvereinigung Ehemuitz-Laud, e. «. «. k. H., und zwar für jede einzelne Gemeinde durch bestimmte unten aufgeführte Einkäufer, welche die Amtshaupt. Mannschaft ernannt und in Pflicht genommen hat. Nur an diese darf in jeder einzelnen Gemeinde verkauft werden. Der Höchstpreis beträgt für Roggen 225 M.. für Weizen 265 M. für die Tonne. Dieser Höchstpreis gilt nur für gute, völlig ausgetrocknete, mahl- und lagerfähige Ware. Nahrungsmittel-Verkauf. Sonnten», den I«. August ISIS, nachm, s — s Uhr — Schulturnhall« Siegmar — werden verkauft: Bei», Graupen, Linsen, Erbsen, Bohnen, Lartosfelmehl, Tee und Latao. Preise sind die bekannten. Siegmar, am 7. August 1915. Der lbemeindeoorstand. Bekanntmachung. Am 1. August dieses Jahres ist der 3. Termin der Gemeindeanlagen und des Schulgeldes für das laufende' Jahr fällig. Derselbe ist bis spätestens 2 Wochen nach Fälligkeit unter Vorlegung des Steuerzettels an die hiesige Gemeindekassenverwaltung abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- beziehungsweise Zwangsvollstreckungs verfahren eingeleitet werden. Neustadt, am 28 Frist 1915 Der Semelndevorstand. Grundsteuer. Am I. August b. I. waren der H Dermin der diesjährigen Grundsteuer und die Grand- steuer-Zuschliige Mr Decknng des Bedarfs de» Landeskulturrat, sälllg. Dieselben sind spätesten» bi» zum lg. August d. 2- bei Nermeidun, des «ahn- bez. Ztoang-oollstretkung-versahren» an di- hiesige OitssteueEnnahine zu bezahlen. Der idemeindeoorstand,u Siabenstein, am 5. August 1915. Fundaw» Rabcnfteiu. Gesunde»! 2 kinder-Pel-rin-n. — 1 Häkelei. — 1 Schlüssel. Der «em-snbeoorstand zu Siadrnstein, am 5. August 1915.