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WesaerOTaMM Ni«s» Sonnabend, 23. Dezember 1S16, abends 2S8 GH. Schdr. Die HmZelsschule Riesa. t„s!k^i!sng»r»I»«LiIu»rg für Handelslchrlinge und junge Leute anderer Berufszweige. Unterrichtsdauer 3 Jahren wöchentlich 12—15 Stunden. K. ^al!«vkuk« für Knaben, die vor ihrem Eintritt in die Lehre eine kaufmännische Ausbildung erhalten sollen. Wöchentlich 30 Stunden Unterricht. V MÄÄvSi>VS»»k4»i>s»NN zur Ausbildung von jungen Mädchen in kaufmännischen wie allgemeinbildenden Fächern. Unterrichtsdnucr 1 Jahr mit wöchentlich 20 Stunden. Entgegennahme von Anmeldungen für Ostern LKL7 und nähere Auskünfte durch die Direktion der Handelsschule E. Oehme, Direktor. mit der ständigen Vcrpsleggäste vornimmt oder wer sonst den vorstehenden Bestimmungen ru- widerhandelt. Großenhain, am 16. Dezember 1916. 2122 o ss ll. Der Konnnunalverband. Ho?zvkrsteiüttWl! «s M«rb^!tr stsMMkM. Gasthof „zum Sachsenhof" in Rossen, Freitag, den S. Januar k 0L7, vorm. V-10 Uhr: 973 w. Stämme 10—36 cm. 211 w. Klöße 7—18o»>, 10 w. Stangen 12 u. 13 < m, 16,5 rm w. Brennscheite, 14 rm w. Brennknüppel, 11,5 rm w. Aestc, 252 rm bi. Vcscnreisig und 96 rm n). Brennreisig von den Abt. 58, 61, 63, 65, 66, 68, 69, 98 u. 100. König!. Forstrevierverwaltnng Marbach n. Kgl. Forstrentamt Augustusburg. «rrd Auzrlger sLldeblatl und Äauigers. Amisötatt für die KSnigl. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht mW den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grvba. unsere Helden cibzutragen. Wir denken hier in erster Linie an unseren Verein „Heimatdanl". Wie viel Segen und willkommene Hilfe vermag er zu spenden, wenn ihm allseitige Unterstützung zuteil wird. Aber gerade in unserem Riesa hat er diese bei weitem noch nicht in dem erwünschten Maße gesunden. Möchten darum am dritten Kriegsweih nachten recht viele sich die Förderung des „Hcimatdanleü" Herzenssache sein lassen, sei es durch einmalige Zuwen dungen an den Verein, sei cS durch Erwerbung der Mitgliedschaft. An der Front und in dec Heimat dem Liebesdienst für das Vaterland geweiht) wird auch das dies malige Kriegsweihnachten uns den heiligen Weihnachts- srieHeu gewähren. Solcher WcihnachtSfricde im Herzen "stimmt auch fröhlich, läßt Nauru für die WeihnachtSfreudc. In diesem Sinne wünschen wir allen unfern Lesern ein gesundes und gesegnetes Wcihnachtsfest. —4, Geschäftsjubileu m. Am 1. Weihnachtsfeier tag kann Herr Gärtncreibesttzer Hecger auf ein 25 jähriges Bestehen fernes Geschäfts fgirückblickeu. Mögen dem Jubilar noch viele Jahre erfolgreichen Schassens lmchieden sein! Druck der schweren Zeit nicht weichen. Aber die Worte des Weihnachtscvangeliums, das Wunder der heiligen Nacht, sie sollen uns mit neuer Kraft und Zuversicht erfüllen. Auch an diesen Weihnachtstagcn wollen wir geloben, rftrs der Opfer würdig zu erweisen, die auf den Schlachtfeldern unsere Väter, Gatten, Söhne und Brüder ihren Familien daheim erweisen. Daß Deutschland zum dritten Male Weihnachten feiern kann ohne FeindeSgefaht, ohne daß die Feinde seinen Boden betreten und nach Gefallen verwüsten können: das ist der WeihnachtSgaben beste, die die deutschen Heldcnkämpfec den Daheimgeblicbcnen bescheren. An diese köstliche. Gabe reicht kein Geschenk an Kostbarkeit heran, das jemals auf den deutschen Weihnachtstisch gelegt worden ist. Möge Gott darum unsere Herzen auch ferner stark und sieghaft in der Treue und Liebe zum Vatcrlande erhalten, damit die Opfer unserer Helden nicht umsonst gebracht sind. Und neben das Gelöbnis unentwegten Ansharrens wollen mir auch das Gelöbnis nie vergehender Dankbarkeit stellen. Vergessen wir deshalb am Feste oer Werke der Liebe nicht, die helfen sollen, die große Dankesschuld der Heimat an Da» Riesaer Tageblatt erscheint icvcu Tag abends '/,7 Uhr mtt Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schairer der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen für dl« Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uyr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., Ortspreis IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- sprechend höher. Nachweisung«, und Vermittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden must oder der Auftraggeber in Konkurs gerät ZahiungS- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg öder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Truclerei, der Lieferanten oder der BeförderungSeinrichlungkii — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachiieseinng der Zeitung oder auf Rückzahlung V-S Bezug>prci;eS.e Rotationsdruck und Verlag: L an g er L Wi n te r l ich, N ie sa. Geschäftsstelle: tÄoetüeitraße 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; sür Anzeigenteil: Wilhelm Dittri'ch, Riesa OrrMches und Sächsisches. Riesa, den 23. Dezember 1916. —* Wieder ist Weihnachten herangekommen. ktztzten Tage waren geteilt zwischen häuslicher Rüste und hoher Politik. Der Friedensvorschlag Deutschlands und die Aufnahme, die er in London, Paris, Petersburg und Rom fand, hatten uns ernst gestimmt. Doch wir blieben ohne eine Spar von Furcht, kaum daß wir sonderlich ent täuscht waren, nnr neu verwundert über das Maß von Verblendung bei unseren Feinden. Die Vorbereitungen auf das Fest sind noch nicht allenthalben beendet. Es steht auch noch der „goldene Sonntag" bevor, der, trotzdem er auf den Heiligabend fällt, sicherlich Nochmals tummelndes Leben in die Geschäftsstraßen bringen wird. Möge er zufriedene Käufer und Veskänfer sehen. Die rechte Weihnachtsfreude wird dort einkehren, wo der Vater oder der Sohn zum Heimaturlaub eintreffen. In gar vielen Familien jedoch wird das dritte WeibnachtSfest im Kriege still gefeiert »erden. Auch im Lichterschein des Cbristbaumes wird der artigen Eintrag zw machen, ohne daß man eine volle Mahlzeit eingenommen hat. Der Gastwirt hat bei Anmeldung der Zahl seiner ständigen Verpfleggäste ein Verzeichnis vor» ihnen einzureickien. > Kontrollmarken hat der Gastwirt nicht vorzulegen. V. Strafbestimmungen. Mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mlt Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder einer dieser Strafen wird belegt, wer unter Mißachtung vorstehender Bestimmungen Unrichtigkeit der Kundenliste bewirkt, wer einen unzulässigen Eintrag in die Liste VeNüngermm Ser PMzelsturide. Die Königliche Kretshanptmannschaft Dresden hat für den ganzen Regierungsbezirk die Polizeistunde die beiden Wcihnachtsfeiertage, für den Sylvester- und den Nerv jahrstag auf V,12 Uhr festgesetzt. Großenhain, am 22. Dezember 1916. 3001 ä L. Die Königliche Amtshauptmannschast. o AnMMsche Arbeiter betr.< Es ist in der letzten Zeit wiederholt die Wahrnehmung gemacht worden, daß aus ländische Arbeiter den Ortsbezirk ihrer Arbeitsstelle ohne schriftliche Erlaubnis der Polizei behörde verlassen. Das ist unzulässig und strafbar. Die Herren Gemeindevorständc und Gutsvorsteher sowie die Arbeitgeber werden ver anlaßt, die Ausländer in dieser Richtung zu überwachen und ihnen ihre Verpflichtungen einzuschürfen. Arbeitgeber, die ihre eigenen Verpflichtungen wegen der Anmeldung und Legitimation, der Arbeiter außer Acht lasten, können gleichfalls bestraft werden, Großenhain, am 21. Dezember 1916. 588 2 vir. Königliche Amtshauptmannschast, Polizeistunde betr. Auf Anordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden wird hiermit ve- kanntgegeben, daß für die beiden Wcihnachtsfeiertage, den SS. und S«. Dezember 1SL«, sowie für Sonntag, den St. Dezember 1ÄL« und für den Nenjahrstaa, den 1. Januar 1SL7, die Polizeistunde auf '/,1S Ubr nachts allgemein festgesetzt worden ist. Der Rat der Stadt Riesa, am 28. Dezember ISIS. Sparkasse öer Stadt Riesa Wegen des im Monat Januar bei uns besonders regen Verkehrs können wir Zinsen- znschreibungen nnr bei Ein- oder Rückzahlungen vornehmen. Wie weisen hierbei mit darauf hin, daß es auch durchaus nicht notwendig ist, in Sparbücher die Zinsen gerade am Jahresbeginn »«schreiben zu lasten. , Dies kann vielmehr ganz gelegentlich, wenn auch erst nach Jahren erfolgen, weil ein Zinsverlust ausgefchlofse» ist. Alle Zinsen, auch wenn sie nicht im Sparbuchs stehen, werden nach jedem JahreS- schlnß zum Kapital geschlagen und mrtverzinft, bis die Höchsteinlage, die bis auf weiteres »Kvv M. betragen kann, erreicht ist. *Sparkassenvcrwaltnng Riesa, am 18. Dezember 1916.R. Berleqrmq eines fleischlosen Tines. Der auf Dienstag den 26. Dezember dieses Jahres fallende fleischlose Tag wird auf Mittwoch den 27. Dezember verlegt. Dresden, den 21. Dezember 1916. 6417 ,, Ministerium deS Innern. 2180 ll v lll M'welrmrl ves FleiMverSrauchs. Um dir gleichmästige Durchführung der Fleifchversorgung in: Bezirke einschließlich der Städte Großenhain und Riesa noch mehr als bisher zu sichern, werden auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 21. August 1916 und de- Ausführungsverordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 6. September 1916 folgende ergänzenden Bestimmungen erlassen. I. Kundenliste». 1. Die Gemeindehörden Haven bei der Ausgabe der Fleischkarten sedem einzelnen Empfänger eine von ihr avgesteinpelte Kontrollmarke ausznhändigen. Sie enthält Ab schnitte für dis einzelnen Wochen. Auf die einzelnen Abschnitte hat der Bezugsberechtigte oder der HauShaltungsvorstand seinen Namen einzutragen. Bei der Anmeldung zu den Kundeulisten haben die Verbraucher die Wochenabschnitte dieser Marken an den Fleischer abzugeben. Ohne Abgabe eines Abschnittes darf keine Person in die Krmsenlistc ein getragen wenden. Der Fleischer seinerseits hat sämtliche empfangenen Kontrvilmark.cn- abfchmtte mit abzuliesern, wenn er die Kundeuli-teu zwecks Abschlusses der Gemeindebe hörde vor'ecst. Die Gemeindebehörde ist vsrvffichtrt, nicht nur einen sorgfältigen Abschluß vorzu nehmen, sondern auch aufs Peinlichste zu prüfen, ob die Zahl der eingelieferten Markenab- schnitte mit der Zahl der in den Knndenlisten angegebenen Personen übereinstimmt. Besondere Aufmerksamkeit ist darauf zu verwenden, daß den Selbstversorgern nicht mehr Fleisch stchergesteflt wird, als zulässig ist. Unter Wiederholung des über diesen Punkt bereits in der Bekanntmachung vom 28. September 1916 Gesagten wird dazu bemerkt: Jeder Hausschlachtcnde hat bei der nächsten Fleischkartenausgabe anzuzeigen, wie weit er die Vorräte aus der Hausschiackstung strecken und wie weit er noch Marken für den Empfang von Frischfleisch haben will. Sichergestcllt werden darf ihm unter allen Umständen nur die Hälfte des Wertes der Marken, die er auf diese Weise zurnckbehält. (Beiße:: Wenn der Haushalt eines Selbstversorgers 5 Köpfe zählt, so bekommt er unter den heutigen Verhältnissen an und für sich Marken für 1250 Verpflichtet er sich nun, mit seinen Vor räten solange zu reichen, das; er wöchentlich noch für sämtliche 5 Köpfe zusammen 250 x Fleischmarken er- halten darf, so io erden ihm davon zusammen nur 125 c? wöchentlich sichergestcllt.) Die Gemeindebehörden haben sorgfältig darauf zu sehen, daß bis zu dem vorgesehe nen völligen Ausbrancb der HanSschlacbtungsvorräte bei jeder Markennusgabe der Abzug erfolgt. Die Marken, dis der Selbstversorger nicht mehr zu erhalten hat, sind abzutrennen. Die Selbstve sorccr erhalten nach erfolgter Hausschlachtnng bei jeder Fleischkarteu- auSgabe, sofern sie noch Anspruch auf Fleischbezng haben, gleichfalls Koutrollmarken, aber solche von roter Farbe, und insgesamt nur eine für alle Personen ihres Haushaltes; andere Kontrollmarken erhalten sie nicht. Diese rote Kontrollmarke ist ebenfalls vom Bezugsberechtigten oder Haushaltnngsvorstand zn unterschreiben. Auf ihr ist von der Ge meindebehörde zu bemerken, auf wieviel Frischfleisch der Inhaber wöchentlich noch Anspruch Hat. Das darf also nur die Hälfte dessen sein, was er noch wöchentlich an Fleischmarken für seinen gesamten Haushalt bekommt. Die roten Kontrollmarken sind überdies auch von den Gemeindebehörden zu unterschreiben. Für die Selbstversorger ist in Zukunft eine besondere Knndenliste zu führen und zwar von roter Farbe. Die Fleischer haben sich bei der Abgabe roter Kontrollmarken ne- nau zu überzeugen, wieviel sie dem Inhaber noch Fleisch sicherstellen dürfen, und dieses Quantum auch in ihrer Knndenliste zu vermerken. Die Gemeindebehörden haben zu prüfen, daß die Gesamtmenge des angemeldeten Fleisches richtig ist. Bei dem Abschlüsse der roten Kundenlisteu ist diese Menge auf den Bescheinigungen für die Königliche Amtshauptmanuschaft zu vermerken. 2. Der Abschluß der Kundenlisten bat von jetzt an nur noch aller 14 Tage zn ge schehen. In der Zwischenzeit darf der Fleischer An- urd Abmeldungen von Knuden nickst annehmcn. Für jede Person sind also bei der Anmeldung bis auf weiteres zwei Kontroll- markeucibsclmitte abzugeben. Die Anmeldung der Kunden muß in der kommenden letzten JavreSwochc ausnahms weise nochmals bis Freitag, vom 1. Januar 1917 ab aber jedesmal bis Mittwoch Mit tag 12 Ulr der Wache beendet sein, in der die Liften einzusenden sind. Die Bescheini gungen i'.ver den Abschluß müssen bis Freitag Morgen in den Händen der Königlichen Amtshauptmannschast sein. il Die Unterscheidung von Fleisch, Speck, Rohfett, Frischttmrst usw. auf der Rückseite der Reiclisflcischkarte ist zwar den Wünschen des Publikums entsprechend nach Möglichkeit zu berücksichtigen, doch besteht kein Anspruch auf Bezug dieser einzelnen Arten. Die entsprechenden Spalten in den Knndenlisten dürfen in Zukunft unausgesüllt bleiben und können wegfallen. m. Deckung der flchergestellten Menge. Die Fleischer sind verpflichtet, so weit ihre Vorräte irgend reichen, zunächst die sicher zustellenden Mengen abzngeben. Es ist durchaus unzulässig, daß eine Fleischerinnung eigenmächtig niedrigere Mengen festsetzt, als sie der Kommunalverlmnd bestimmt hat. IV. Gastwirtschaften. Wer als ständiger Vervfleggast in einer Gastwirtschaft gelten soll, hat sich bei jeder Mahlzeit in eine öffentlich auszulegende Liste einzutragen. Es ist verboten, einen der-