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Donnerstag 2. November 1899 Abends. 52. Jahrg. Da» Nki-rer Tageblatt erscheint jeden Tag Abend» mtt Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa ' ^.o Strehla oder durch unsere Träger frrl in» Haus I Mark SO Psg., bei Abholung am Schalter der Saiserl. Postanstalten 1 Marl 2S Psg., durch den Briefträger frei in» Hau» 1 Mark 65 Pf. Anzeigen-Aunahme für dir Nummer de» Ausgabetage» bi» Bormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag vou Sauger L Winterlich tu Riesa. — Geschäftsstelle: Aastanienstraße VS. — Wir di« Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Anzeigen snr va» erbitten uns bis spätepear «vormittags i» Ubr de» jewelltgen Ausgabetage». Die «EIMM». Dienstag, den 7. November 1899, Norm. 10 Uhr, kommt im Veist ig.-Lokal des Könlgl. AmtSger. hier ein Phot. Stativ-Apparat gegen sofortige Bezahlung zur Verst?igerunq. Riesa, 2. Novbr 1899. Der Ger.-Vollz. beim Kgl. Amtsger. Sekr. Eidam. Nm 15. Oktober sind in Riesa « Stück Tischdecken gefunden worden. Riesa, am 1. November 1899. Der Rath der Stadt Boeters. Kr. Abgabe von Baggcrkies. Der Bagger!es, welcher im nächsten Jahre bei RäumungS- und Bauarbeiten im hiesig«" Elbstrombezide gewonnen werden wird, soll, soweit er nicht zu fiskalischen Bauherstellungen Be - Wendung findet oder zur unmittelbaren Ab abe r-n andere Interessenten gelangt, unter de» b - den unterzeichneten Dienststillen einzusebenden Bedingungen mit Vorbehalt der Auswahl unll> den Bewerbern und nach Befinden der Ablehnung aller Gebote abgegeben werden Preisangebote sind in einem verschlossenen und mit der Aufschrift „Baggcdics" versehenen Briefumschläge bis zum 18. November l. I. an die mitunterzeichnete Bauverwaltere? einzafendeu. Die Eiöffnung der Angebote erfolgt an vorgedachtem Tage vormittags 11 Uhr in der Expedition der letzteren in Gegenwart etwa erschienener Bewerbers, der Zuschlag dagegen erst am 9. Dezember d. I. Bi» dahin unbeantwortet gebliebene Gebote sind als abgelehnt zu betrachten. Meißen, am 30. Oktober 1899. * Königliche Straßen- «nd Waffer-Bauinspektion I. Ringel. Königliche Bauverwalterei. Friedrich. I. Oertliches «uv Sächsisches. Riesa, 2. November 1899. — Ueber das Befinden Sr. Kgl. Hoheit des Prinzen Friedrich August wurde heute Vormittag folgendes Bulletin ansgegebcn: Prinz Friedrich August hat bis halb 6 Uhr Morgens ohne Unterbrechung gut geschlafen, fühlt sich kräftiger, klagt noch über leichtes Druckgefühl in der Stirngegend. Gedächtnis; bessert sich. Temperatur 36,8, Puls 58. Allgemeinbefinden andauernd zufriedenstellend. Kalkreuth, 2. November. 7,57 früh. gez. Dr. Selle. — Gestern Abend wurde ein in einem hiesigen Gast haus auf kurze Zeit eingestelltes Fahrrad (Neckar sulmer Pfeill gestohlen. Auf Wiedererlangung des Rades ist eine angemessene Belohnung ausgesetzt. — Unter dem Nindviehbestandc des Gutsbesitzers Hofmann in Riesa, Meißncrstraße 5, ist die Maul- und Klauenseuche ans- aebrochen. — Für die polizeiliche Regelung des Milchverkaufs hat das König!. Ministerium des Innern an die Kreishauptmann- - schäften im Verordnungswege eine Reihe allgemeine Gesichspunkte , gelangen lassen, nach denen die gegenwärtigen diesbezüglichen > Vorschriften über die .f^nMabang der Milchkontrole, welche viel fachen Anlaß zu Klag; , hell.gken Kreise geben, abzuändern sind. Tie abgcänderten Vorschriften müssen bis zum 1. Juli 1900 an das König!. Ministerium des Innern eingereicht werden. Neu zu erlassende Milchregulative sind nach den erwähnten Gesichtspunkten zu prüfenllMMWWWFWUW^^ÜH^ — Der hervorragende juristische Publizist Reichsgerichtsrath a. D. Dr. Stenglein in Leipzig hat sich in der Versammlung des n a ti o n a l l ib e r a l e n L an d esv erein s sür das König reich Sachsen, welche sich mit dem Gesetzentwurf betreffend den Schutz des gewerblichen Arbeitsverhältnisses beschäftigte, in be- mcrkenswerther Weise zu dem Gegenstände geäußert. Er trat nicht nur für einen weiteren Ausbau des 8 153 der Reichsge- werbeordnung, dessen Höchststrafen von 3 Monaten für gewisse Kategorien von Vergewaltigungen keineswegs genügen, und dementsprechend für eine Umgestaltung des Regiernngsentwürses rin, der kein Ausnahmerecht schaffen dürfe, sondern plaidirte auch sehr lebhaft für die Herstellung einer gesetzlichen Ver tretung der Arbeitgeber und der Arbeit» ehmer, durch welche den Hetzern das Handwerk zu einem guten Theile gelegt und die Agitatoren in der Ausübung ihres TerrorismnS wesentlich gehindert werden würden. Es dürfe nicht geduldet werden, daß die Führer irgend eines beliebigen politischen Vereins sich als Vertreter der Arbeiter gerirten und Namens derselben mit den Arbeitgebern verhandeln wollten. Eine solche Vertretung müsse nach beiden Seiten auf eine gesetzlich geordnete Wahl be gründet sein und die Verhandlung darüber, was in der Organi sation der Arbeit möglich und zulässig sei, müsse aus der Be- rathung solcher Vertreter unter obrigkeitlicher Leitung sich er geben. Bestehe eine solche Vertretung, so sei es auch angängig, den Arbeitsnachweis entsprechend zu ordnen und den Agitatoren als ein Machtmittel aus der HandFzu nehmen, mit dem sie be zweckten, den Arbeitgebern nur organisirtc Arbeiter aufznzwingen und dadurch die nicht organisirten Arbeiter in die Organisation hinein zu nötbigen. Die für den Schutz der Arbeitswilligen ellva in Betracht kommenden Gesetze träfen entweder nicht zu, oder deckten nicht alle Fälle oder bezögen sich, wie 88 223, 185 und 303 deS Reichs-Strafgesetzbuchs (Mißhandlung, Be leidigung und Sachbeschädigung) auf Antragsdelikte, der Terroris mus bei Streiks führe aber dahin, daß die Beschädigten aus Furcht keinen Antrag stellten. Das Gesetz weise hier-unverkenn- bare Lücken auf! Pflicht des Staates sei, sie auszusüllen. — Ter letzte Landtag lehnte bekanntlich nach eingehen den Berathungen einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Tuberkulose unter den Rindern ab, stellte aber der könig lichen Staatsregierung die Mittel zur Verfügung, daß unter Zugrundelegung der einschlagenden Bestimmungen des abgelehnten Gesetzentwurfes in einer Anzahl Ställe, Versuche betreffs der planmäßigen Bekämpfung der Rin dertuberkulose veranstaltet werden konnten. Infolgedessen hat im Auftrage des königlichen Ministeriums des Innern die königliche Kommission für das Veterinärwesen einen Plan für diese Versuche aufgestellt, nach welchem nunmehr verfahren wird. Aus allen Landestheilen haben sich Land- wirthe unter dem Vorbehalte der Vereinbarung der nähe ren Bedingungen bereit erklärt, ihre Rindviehbestünde zum Zwecke der geplanten Ermittelungen zur Verfügung zu stellen. — An das königliche Ministerium des Innern hatte der Vorstand des Deutschen Landwirthschaftsrathes das Ersuchen gerichtet, in Erwägung ziehen zu wollen, ob in denjenigen Landestheilen, wo eine Nothwendigkeit dazu vorliege, Einrichtungen unterstützt werden möchten, die die Erleichterung der Abstoßung zweit st eiliger Hypothekenschulden unter Einführung einer Ver schuldungsbeschränkung bezwecken, um tüchtigen Wirthen die Erhaltung ihres Besitzes zu ermöglichen. Gleichzeitig fragte der Landwirthschaftsrath bei der königlichen Staats regierung an, ob eventuell eine entsprechende Unterstützung in Baarmitteln oder Garantien zu erwarten sei. Auf dieses Ansuchen hat das königliche Ministerium des In nern, nachdem es das Gutachten des Landeskulturrathes gehört hat, sich in seiner Antwort an den Landwirthschafts rath dahin geäußert, daß er keineswegs verkenne, daß die in das Auge gefaßte Erleichterung der auf dem landwirth- schaftlichen Grundbesitze ruhenden Schuldenlast durch die Herbeiführung der Möglichkeit allmählicher Tilgung der sogenannten Nachhypotheken im Interesse der Erhaltung tüchtiger Landwirthe in ihrem Besitze an sich durchaus Wünschenswerth ist. Aus den Kreisen sächsischer Land wirthe seien aber bisher gegenüber dem Ministerium des Innern diesbezügliche Wünsche nicht geäußert worden, was jedenfalls auf die Einrichtung und die ersprießliche Thätigkeit der in Sachsen bestehenden landwirthschastlichen Kreditinstitute zurückzuführen sei. hiernach dürfe ange nommen werden, daß in Sachsen ein besonderes Bedürfniß für die Verwirklichung des Vorschlages des deutschen Land- wirthschastsrathes nicht vorliegt und anderseits sei gegen den Vorschlag selbst einzuwenden, daß hier über die Ge- sammthöhe der Nachhypotheken jeder Anhalt fehlt und somit auch der Maßstab für die Bezifferung des zur Schaf fung einer Einrichtung zur Abstoßung zweitstelliger Hypo theken erforderlichen Betriebsfonds bezw. für die Begren zung der Garantieleistung. Weiter wird in dem Schreiben, noch darauf hingewiesen, daß der Staat bei Ergreifung der vom Landwirthschaftsrathe angeregten Maßnahme doch unbedingt gegen die Gefahr geschützt werden müßte, daß der Landwirth, dessen Nachhyp ithek der Staat abgelöst hat, seinen Besitz weiter mit Hypotheken belastet, die wiederum vom Staate abzulösen sein würden. Die also unbedingt erforderliche Beschränkung des Eigenthümers in der Ver fügung über seinen Grundbesitz könnte aber nur durch die Reichsgesetzgebung eingeführt werden. Schließlich giebt das Ministerium noch seinen schwerwiegenden Bedenken darüber Ausdruck, daß es sich bei der Verwirklichung der Vorschläge des Landwirthschaftsrathes um Maßnahmen handelt, wo nach voraussichtlich viele Millionen Mark betragende Sum men zu Gunsten einer einzelnen Erwerbsklasse aus Staats — Ein Korrespondent der Sächs. Schulzeitung berichte' aus Kötzschenbroda Folgendes: „Im Jahre 1520 schrieb Or. Martin Luther an den Stolpener Osficial des Meißens Bischofs Johann VII., mit dem Luther in Preßsehde lag, „e, solle ein andermal zu nüchtern Morgen Zedul schreiben, ehe er noch des Weines von Kötzber zu viel genossen", ein Beweis, wie bekannt und geschätzt damals das heimische, edle Gewächs war. Wohl ist in den letzten Jahrzehnten die Weinkultur an den Abhängen der Lößnitzberge sehr zurückgegangen; wohl har ein winziges Insekt unsere reizende Gegend ihres schönsten Schmuckes, der grünen Reben, fast ganz beraubt; dennoch besitz unser Lößnitz, das „sächsische Nizza", noch genug Reize, die ihre Anziehungskraft aus den Städter und auf den Rentner, der Ruhe sucht, noch immer in unvermindeter Stärke ausüben: rein Luft, waldumrauschte Höhen, ländliche Ruhe und dabei doch alle Bequemlichkeiten, die die Großstadt bietet: elektrisches Licht un> Gasbeleuchtung, Kanalisation, dazu vorzügliche Verbindung wir Dresden durch Eisenbahn, Dampfschiff und elektrische Straßen bahn; aber für Lehrer hält unsere Gegend ein noch vi. l wichtigeres Kleinod verborgen, nämlich die beste Lehrergehalt«- staffel Sachsens, in deren Besitz zu sein sich die Gemeind > Nieder-Lößnitz rühmen darf. Dieses Musterexcmplar von Staff:! (das Höchstgehalt wird im 21. Dienstjahre erreicht!) wird zwe e bezüglich des Endgehalts von andern Orten übertroffen, hin sichtlich des Gcsammtbezugs jedoch nirgends erreicht. Dem Be spiele von Nieder-Lößnitz folgend, haben auch die Nachbargemeinde r Radebeul, Serkowitz, Uebigau und Trachau die Besoldung ihr, e Lehrer erheblich gebessert, und nun ist auch die Staffel in Kötzschenbroda einer ganz wesentlichen Unigestaltung unterzog-u worden, die die hiesigen Lehrer mit großer Befriedigung erfülle. Ansangsgehalt 1650 Mk., vom vollendeten 25. Lebensjahre an 1750 Mk. Durch Zulagen, die zum Thcil nach drei-, zu,., Theil nach zweijährigen Zwischenräumen, in den Dreißiger Jahre-r zum Theil auch schon nach einem Jahre gezahlt werden, erhöbt sich die Besoldung auf 3400 Mk., welches Höchstgehalt mit der- 54. Lebensjahre erreicht wird. „Der Gesammtbezug eines Lehrer» hat sich um 19,4 °/g erhöht. Durch diese Aufbesserung hat de, hiesige Schulvorstand in dankenswerther Weise nicht nur do» Wohl der Lehrer, sondern gewiß auch der Schule gefördert Aus Löbau aber wird berichtet, daß die dortigen Lehrer sei« dem Jahre 1892 bisher ein Gehalt von 1300 bis 3000 Mk bezogen haben, welches Endgehalt mit dem vollendeten 55. Leben jahre erreicht wurde, daß aber das Gehalt eines ständigen Lehre,-- von nun an Anfangs 1600 Mk., mit dem vollendeten 25. Leben jahre 1800 Mk. beträgt und durch Zulagen von je 200 Mk.. die in dreijährigen Zwischenräumen gegeben werden, mit dein vollendeten 52. Lebensjahre auf . 3600 Mk. steigt. Auch die Gehalte der Direktoren in den erwähnten Orten und der Lehrerinnen für weibliche Handarbeiten sind wesentlich erhöht worden.