Volltext Seite (XML)
be- auf Komplikationen^ auf der hierzu etwas beengten Saalfläche gut. Die bis zum Schluß des Vergnügens andauernde Heitere Stimmung förderten nebenbei auch die eingerichtete Saalpost und die Ausgabe verschiedener Scherzartikel — Der Besitzer des Riesaer Elektro- und Lichtheil- JnstituteS Herr Prochnow hat eine Berufung nach der weitbekannten Bilz'schen Naturhetlanstalt in Radebeul als technischer Leiter der dortigen bedeutend erweiterten elektro- therapeutischen Abteilung erhalten und wird mit 1. Mai Riesa verlassen. Unsere Stadt verliert leider damit ein Institut, daS mit seinen zahlreichen Apparaten unter ärztlich vorgebildeter sachgemäßer Leitung manchen Kranken Heilung brachte. — Ter Alpensonderzug im Anschluß an das dritte sächsische Kreisturnfest wird Dienstag, den 13. Juli abends Chemnitz verlassen und am 20. Juli früh in München eintreffen. Ter Turnfahrtcnausschuß hat bereits die er forderlichen Schritte in dieser Angelegenheit getan —* Wie unS die Handelskammer Dresden mitteilt, ha daS Reichspostamt infolge der immer häufiger aüstretenden unrichtigen Adressierung von Postsendungen nach Mülheim (Rhein) oder Mülheim (Ruhr) die Postanstalten angewiesen, bei Einlieferung an den Schaltern alle Sendungen nach Mülheim zurückzuweisen, die nicht den deutlichen Zusatz (Rhein) oder (Ruhr) tragen. Für Pakete und Sendungen mit Wertangabe, die den unzweideutigen Zusatz (Rhein) oder (Ruhr) tragen, dabet aber nach dem anderen Orte be stimmt sind, wird bet der Weitersendung nach dem richtigen Bestimmungsort NachsendungSporto erhoben. Im übrigen werden insbesondere die kaufmännischen Kreise dringend er sucht, bet der Adressierung aller Sendungen nach Mülheim die größte Sorgfalt auf die richtige und genaue Angabe der zusätzlichen Bezeichnung zu verwenden, damit unliebsame und oftmals nachteilige Verzögerungen bet der Bestellung ""—!«>den werden. ES ist überhaupt unbedingt notwendig, Ortsnamen, die mehrfach Vorkommen, ausgeschriebene OertliLeS unü Sächsisches. Riesa, 27. März 1905- — Auf die im amtlichen Teil d. Bl. befindliche hürdliche Bekanntmachung betr. Scharfschießen -em Infanterie-Schießplätze bei Heidehäuser und auf dem Feldarttllerte-Schießplätze bei Zeithain, insbesondere auf die Bestimmungen unter 1—5 sei hiermit aufmerksam gemacht. — Der Radfahrerverein „Wanderer" veranstaltete gestern abend in dem entsprechend dekorierten Saale des Schützenhauses sein Wintervergnügen, zu dem viele Gäste und auch auSwäriige SportSgenosien erschienen waren, die in herzlicher Weise vom Vereinsvorsitzenden begrüßt wurden. Mit dem Tanze, dem man sich in fröhlicher Weise widmete, waren sportliche Veranstaltungen verbunden. Zwei Reigen, gefahren von je 6 Mitgliedern des R.-V. „Wanderer", un) «in solcher von 8 Mitgliedern des R.-V. Gosa und Umg. wurden vor Augen geführt und gelangen trotz schwieriger Rikstttr W TügkölM 58. Jehrg und Anxeigrr (MM ud Atzchll). relcgr-mm-Adrtsi.: . ß!^ -Mflpwchft» .rag-bl-tt", Riesa. «r. SO. der Kömgl. AuMauvtmonnsckmft Gratzenbam, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa- 71.Montag, S7. März 1995, -dendS tÄesa« r«gei>>«rt «scheÄi L<y, adnib» m'>! Nusnatzm» der Sonn- und Festtage. Bterteljührltchrr LrznßSpni» bet Abholung t» der SkpeRNM in Riesa 1 Marl SO Pf«., darch «ns« Mnv» lvs k« HM, 1 ««I « PP., bei ASHotnn, a« Schalter »er kaiserl. P-st-mMt« 1 «art « Psg., durch den vriefträg« frei in» Ha«» 2 «art 7 Pßp «och MiNiRibinnkiiik«» N«d« Angeipen-NiMchnm str dir »» AnSgabedaM» bi» »»unitstM 9 ühr ohne Genchhr. Druil «nd Veit»» NM »a«,«r 5 ««»terltch in Rtrs«. — SchchitzttftRl«: »«K«»»e»ß,«ß, SA — Ude R, RchaktiM »e«nt»Mctach: Har»«»» Gch«Sd» M Mas«. Am 4., 5 , 6 , 7., 8., 10., l l., 12., 13., 14., 15., 17„ 18., 19., 20., 22., 25., 26., 27., 28. und 29. April dieses Jahres von 7 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags werden auf dein Infanterie-Schießplatzs bei Haidehäuser und am 1., 3., 4., 5., 6., 7., 8., 10., 11., 12., 13. 14., 15., 17., 18., 19., 20., 22., 25., 26., 27., 28. und 29. April dieses Jahres von 7 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags auf dem Feldartillerie-Schiebplatze bei Zeithain Scharfschießen abgehalten und werden die Schießplätze an jedem dieser Schießtage etwa 2 Stunden vor Beginn des Schießens gesperrt. Der Wülknitzer Weg bleibt an allen Schießtagen für den Verkehr frei. Hierzu wird folgendes bemerkt: 1. An den Schießtagen werden alle öffentlichen Wege, die die Schießplätze schneiden, für jeden Verkehr durch Schlagbäume oder Tafeln gesperrt. Den Warnungen der Ab sperrmannschaften ist Folge zu leisten. Bei nicht gesperrten Wegen ist der Platz ohne Aufenthalt zu passieren. 2. AIS weithin sichtbares Zeichen, daß geschoßen wird, werden bei Jacobsthal, Kleintrebnitz, Nieska, Haidehäuser, Lichtensee und am Südende des Barackenlages Zeit hain rot-weiß-rote Flaggen gehißt. 3. Jede fahrlässige oder mutwillige Beschädigung der zum Absperren der Schieß plätze dienenden Vorrichtungen (Fahnenstangen, Schlagbäume, Verbots- und Warnungs tafeln), der Einrichtung der Schießplätze (Sicherheitsstände, Fernsprechleitung u. s. w ), sowie der aufgestellten Ziele mit Zubehör, Flaggen und Markierzeichen wird strafrechtlich verfolgt. 4. DaS Suchen von verschossener Munition (Sprengstücke, Jnfanteriegeschoffe) auf dem Truppenübungsplätze ist Zivilpersonen verboten. Die von Zivilpersonen gelegentlich gefundenen Sprengstücke sind im Artillerie-Scheibendepot des Barackenlagers Zeithain gegen entsprechende Geldvergütung abzugeben. Wer die bei den Uebungen der Feldartillerie verschossene Munition sich wider rechtlich zueignet, wird mit Gefängnis bis zu 1 Jahre bestraft (Z 291 des Reichsstraf gesetzbuches, unter Umständen auch nach ßtz 1—4 des Gesetzes gegen den Verrat mili tärischer Geheimnisse vom 3. Juli 1893). Zünder mit Zündladungen, einzelne Zündladungen (kleine zylindrische Kapseln aus Messing) oder blind gegangene Geschosse dürfen unter keinen Umständen berührt werden, weil dies mit Lebensgefahr verbunden ist. Es wird hiervor wegen der selbst nach längerer Zeit noch bestehenden Explosionsgefahr eindringlichst gewarnt. Ein Nach graben oder Freilegen von diesen in die Erde eingedrungenen Geschossen ist streng ver boten. Dabei ist gleichgültig, ob das Geschoß eine Granate oder ein Schrapnel, ob es mit Zünder versehen ist oder nicht, ob der Finder von der Ungefährlichkeit überzeugt ist oder nicht. Findet jemand ein derartiges Geschoß bezw. ein Geschoßteil, so hat er zu nächst weiter nichts zu tun, als den Fund im Geschäftszimmer der Kommandantur an zuzeigen und die Stelle nötigenfalls kenntlich zu machen. Für jedes auf dem Truppen übungsplätze nachgewiesene blindgegangene Geschoß bezw. scharfen Zünder erhält der Finder eine Geldvergütung. 5. Außerdem wird erneut bekannt gegeben, daß Teile des Truppenübungsplatzes Außerhalb der Wege nicht betreten werden dürfen. Uebertretungen der vorstehend unter 1—5 angeführten Verbote werden, soweit nach dem Reichsstrafgesetzbuche nicht härtere Strafen einzutreten haben, mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Haft bestraft. Die Herren Gemeindevorstände bez. Gutsvorsteher der umliegenden Orte werden veranlaßt, den Ortseinwohnern bez. Bewohnern der Gutsbezirke von gegenwärtiger Be kanntmachung Kenntnis zu geben' Großenhain, am 24. März 1905. Königliche Amtshauptmauuschaft. 319 v. 1)r. Uhlemann. Hkf. Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuchs für Weida Blatt 108 auf den Namen Heinrich JnlinS Höhme eingetragene Grundstück soll am 18. Mat 1905, vormittags 19 Uhr — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuchs 1 Hektar 74 Ar groß und auf 20615 M — Pf., nach einem anderen Gutachten auf 36080 M. — Pf. geschätzt. Es besteht aus den Flurstücken Nr. 168», 1681 und 175» der Flur Weida und ist mit 43,61 Steuer einheiten belegt. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen daS Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 28. November 1904 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund buchs nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht be rücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläu bigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf gefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Riesa, den 25. März 1905. Königliches Amtsgericht. Der ungeprüfte Feldmesser Max Kurt Nitzsche in Riesa ist aus Ansuchen vom Königlichen Finanzministerium auf Grund von tz 4 der Verordnung vom 1. Oktober 1904, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 409, in Bezug auf Messungen bei Grundstücks teilungen den verpflichteten Feldmessern bis Ende des Jahres 1907 gleichgestellt worden. Dresden, am 25. März 1905. Der Königliche Kreissteuerrat im 1. Steuerkreise. Oberfinanzrat Ur. Gewerbliche Fortbildungsschule. Die öffentliche Ofterprüfnng findet Donnerstag, -e« SV. V. M., im Schulhaus am Albertplatz, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 12, statt. 5 Uhr nachmittags Kl. 2b Rechnen mit Raumlehre Herr Oberl. Dietzel. 5*° - - - 2» Deutsch - - Reinhardt. 5" - - - Io Buchführung - Böhme. 6 - - - 1b Berufskunde - Mende. 6?° - - - 1» Deutsch - Krause. 6" - Entlastung der abgehenden Schüler. — Die Hefte liegen im Prüfungs zimmer aus. Die Zetchnnngen sind im 1. Stock, Zimmer Nr. 9, ausgestellt. Zum Besuche der Prüfung und der Ausstellung ladet ergebcnst ein Riesa, den 23. März 1905. vr. Schöne. Freibank Zettham. Morgen Dienstag, den 28. März, von nachm. 3 Uhr an kommt das Fleisch einer K«h in rohem Zustande zum Preise von 40 Pfg. pro »/, kß zum Verkauf. Der Gemeiudevorstand. Freibank Boritz. Dienstag, den 28. März von nachmittags 4 Uhr an Fortsetzung des Verkaufs von Rindfleisch, Pfund 25 Pfg. Der Genetndevorstaud. Oeffentliche Sitzung des «Semeiuderates r«!Mröva, Dienstag, den 28. März 19V5, abends 8 Uhr im Gemeindeamtes Tagesordnung: 1. Erbauung eines Gaswerks. 2. Aussprache zu einem Ge suche um Erlaubnis zum Kleinhandel mit Branntwein. 3. Aufstellung eines Straßen- und Baufluchtlinienplanes für die Riesa—Strehlaer Straße. 4. Baugesuch des Säge werksbesitzers Herrn Dinger. 5. Gemeindeanlagen-Regulativ. 6. Haushaltplan auf daS Jahr 1905. Gröba, am 27. März 1905. Scheibe, Gemeindevorstand. Am 29. März 10 Uhr vormittags soll in Kaserne 1/68 am Weidaer Wege ein ausgemnftertes Dieuftpferd öffentlich versteigert werden. I. Abteilung 6. Keldart.-Regts. Nr. S8.