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Riesaer ««P Airr-t-er Mtwff «- Aqchtt) rUrgraswl-Adeefie: 58. Jahr, H- 96 TolmerStag, 27. April 1995, «brass -- --S» Kr. Bullen Herr, 1. 2. 3. 4. Geilh. in pane vr. Göhl. Der Ge»ein-evorsta«- !s§a 2. -gespaltene OschStz. i,nütztg«n von SchiffahrtS- ageblatt". ' M hat auf Schreker- für das 'M - ' M Serke a. 6» 70 *7-8 «7 7V i»<« L« «4. >-82 »-»8 !-4S k*«S <044 k«-sg SS lS 4840 warten >e) Lacher« «S 7t 7V-.4 *4« «4S bS-L« »41 »^8 »-3S Da« Ntrsaa Tageblatt «scheint jrbr« Lag abend* mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung tu brr Expedition tu Mesa 1 Mart 80 Pfg-, durch wlse« DM*» tret tu« Hau* 1 Mart SS Psg.. bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mart SS Pfg.. durch den Bricstrüger frei in« Hau» 2 Mark 7 Pfg. Auch «onatlabamemmt» »erd« äug««««». Anzeigra-Anaahmr sür die Nummer deS Ausgabetage« bl» vormittag S Uhr ohne Bewähr. Druckend Verlag von Langer * Winterlich in Riesa. — MeschästSltelleKastanienstraste SS. — Für die Redaktion veranNvortlich: Herman« Schmidt in Nies«. ...— - jchMM S7-SS «2 44 Si.-V2 -38 >42 -rs -2* Realprogymnasium. Die Aufnahmeprüfung für das neue Schuljahr findet Montag, 1. Mai vor«. 8 Uhr, Nr. 1 des Schulhauses an der Kastanienstraße statt. Rtesa, 27. April 1905. 3) Der Pächter des zur Schloßbraueret gehörigen Bier kellers am Elbkai, Emil Joppe, bittet mittelst Gesuches vom 27. März ds. IS. um Ermäßigung des nach dem abge schloffenen Pachtvertrags auf jährlich 700 Mark festgesetzte» Pachtzinses mit Rücksicht auf die im abgelaufenen Acht jahre erzielten geringen Einnahmen auf jährlich 500 Mart. Obwohl der Rat bkssällige Entschließung hierzu gefaßt hat, . Nach einiger De- Stadtoerordnete« Derselbe wirk o». >40 >42 i-S' 144 'S» IS» S--V -31 144 r 83 >5 -IS 71-73 *7-70 «S7S DaS Konkursverfahren über das Vermögen des Schmiedemeisters Friedrich Ernst Aocher in Mesa, Kastanienstraße 47, wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Ver- gletchStermine vom 16. Februar 1905 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom nämlichen Tage bestätigt worden ist. Riesa, den 27. April 1905. Königliches Amtsgericht. Das Apostolische Vikariat hat an den Rat die Bitte ge richtet, das bezeichnete Flurstück der Stiftung zur Erbauung eines Gebäudes für katholischen Gottesdienst und Religions unterricht in Riesa zu Stiftungszwecken unentgeltlich zu überlassen. Der Rat ist geneigt das Flurstück unent geltlich unter der Voraussetzung abzutreten, daß auf dem Areal eine katholische Kirche erbaut wird. Unter Ableh nung des RatsbeschluffeS wird der Antrag des Herrn Stadt verordneten Romberg zum Beschluß erhoben: das Areal der Katholischen Gemeinde auf vorläufig 15 Jahre zur Anlegung von Familiengärten unentgelt lich zu überlasten und dasselbe dann ins Eigentum der Katholischen Gemeinde zu übertragen, wenn innerhalb des genannten Zeitraumes das bezeichnete Flurstück zum Bau der Kirche mit zur Verwendung gelangt. 2) DaS Katholische Kirchenbau-Komitee hier dem Bauplatz für die katholische Kirche sogen, gärten angelegt und sucht um Ermäßigung deS zum Sprengen der Gärten erforderlichen Wassers zu zahlen- den WasserzinseS nach. Der Rat hat beschlossen, da» Wasser zu dem für gewerbliche» Wasser festgesetzten Preise (1b Pf. pro Kubikmeter) abzulassen und ersucht um Zustimmung. Kollegium tritt dem RatSbeschluß nach längerer Debatte bei, jedoch mit dem Vorbehalte, daß die Ermäßigung nur bi» auf jederzeittgen Widerruf genehmigt wird Der erste diesjährige Jahrmarkt in Riesa findet am 30 April, 1. .und 2. Mai statt; er beginnt am 30. April mittags 12 Uhr und endigt am 2. Mai mittags 12 Uhr. Das Auspacken, Auslegen und Verkaufen von Waren ist am Sonntag, den 30. April nur von 12 Uhr mittags bis 9 Uhr abends gestattet. Am 1. Mai — Montag — ist der Verkauf von Waren ebenfalls nur bis 9 Uhr abends zulässig. Es sind hiernach alle Buden und Derkaufsstände zu schließen: am 30. April und 1. Mai abends um 9 Uhr am 2- Mai mittags um 12 Uhr. DaS Aufbauen von Buden soll am '30. April von vormittags >/,11 Uhr an ge stattet seist. DaS Stättegeld haben die Marktfieranten bis Montag mittag in der Stadtkaffen expedition zu entrichten. Wer Montag mittag ohne Quittung über das bezahlte Stätte geld betroffen rpird, wird wegen Hinterziehung mit dem fünffachen Betrage des Stätte- geldeS bestraft — tz 11 der Marktordnung —. Karussell- und Schaubudenbesitzer entrichten das Stättegeld am Montag nachmittag an den Marktausschüß — § 12 der Marttordnung —. Hausierern und Händlern, welchen Verkaufsstände nicht ausdrücklich angewiesen sind, ist untersagt, auf den Straßen mit Waren sich aufzustellen und zwar auch dann, wenn sie die Waren nicht auf Ständen feilbieten, sondern in Kästen, Körben, Wagen oder sonst bei sich führen. Dem Aufstellen auf der Straße ist gleich zu achten, wenn Hausierer und Händler, um das Verbot zu umgehen, in der Nähe des Marktes oder auf den Straßen, in denen der Marktoerkehr sich vorzugsweise bewegt, mit ihren Waren hin- und hergehen. Verböten ist ferner: ». daS Schreien beim Anpreisen der Waren, b. das Musizieren auf den Straßen und Plätzen außerhalb des Marktgebietes, a. aller Bier- und Branntweinschank in Buden und auf Verkaufsständen, ä. die Aufstellung sogenannter Kunstkegel> und anderer Glücksspiele, daS Ringe- und Plattenwerfen und ähnliche Veranstaltungen. Sogenannte Bockstände, die eine Vorrichtung zur Ueberdachung haben, gelten als Buden, für sie ist deshalb das für Buden festgesetzte Stättegeld zu bezahlen. ES haben Aufstellung zu nehmen: 1. Sämtliche Händler, die ihre Waren in Buden oder auf Bockstünden zum Verkauf auSIegen, sowie die Korbmacher und Böttcher auf dem Albertplatz; Schuhmacher und Filzwarenhändler in der Albertstraße; 3. Topfwarenhändler in der Straße oberhalb der Parkfreitreppe; 4. Eßwarenhändler und Schaubudenbesitzer rc. nach Anweisung des Marktmeisters. Marktordnungen für Riesq liegen in der Polizeiwache, im Gasthof zum Kronprinz in der Restauration zur Burg und im Gasthof zum Stern zur Einsichtnahme au». Den Anweisungen des Marktmeisters und der aufsichtführenden Polizeiorgane ist^un- bedtngt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden, soweit sie nicht) nach 8 360 Nr. 11 des Reichsstrafgesetzbuchs und nach den 88 33, 33 b, 56 o, 147, 148, 149 der Gewerbeordnung zu bestrafen sind, nach Abschnitt VIII der Marktordnung mir Geldstrafe bis zu 30 M. oder mit Haft geahndet; außerdem kann Wegmessung-vom Markte erfolgen. Der Rat -er Stadt Riesa, am 26. April 1905. Bürgermeister ist. Dehne. ist daS Kollegium doch geteilter Ansicht, batte wird zu der Vorlage vom Herrn Schneider ein Vertagungsantrag gestellt, unterstützt und zum Beschluß erhoben. 4) Gegen die drohende Einführung abgaben auf der Elbe ist von der Handelskammer zu Dres den eine Eingabe an die König!. Ministerien de» Inner« und der Finanzen in Dresden gerichtet und in derselbe« gebeten worden, im Bundesrats für Erhaltung der Abgaben freiheit der Schiffahrt auf der Elbe etnzutreten. Wie viele andere Städte, so hat auch die Stadt Riesa daS lebhafteste Interesse an der Freiheit der Elbschiffahrt von Abgabe«. In Berücksichtigung dieser Tatsache hat der Rat beschlossen^ gegen die Erhebung von SchtffahrtSabgaben zu petitionieren. Da» Kollegium tritt dem RatSbeschluß einstimmig bei. 5) Anläßlich der Wiederkehr de» 100jährigen Todes tage» Friedrich Schiller» (9. Mat 1905) soll auf Vorschlag de» SchulauSschusse» die Schillergabe, welche im Berlage Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Fleischereiinhaberin Wilhelmine Marte Reichen geb. TrzaSkalik in Riesa, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnts der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke -er Schlusstermin auf den 25. Mai 1905, vormittags 9 Uhr bestimmt worden. Riesa, den 26. April 1905. Königliches Amtsgericht. Amtsblatt ber Kömgl. ArMLkailptumnnschaft Grotzenbain, des König!. Amtsgerichts Md des Stadtrath» zu Riesa. Freibank Zeithain. Morgen Freitag nachmittag 1 Uhr gelangt das Fleisch einer K«h zum Verkauf. Fleisch das Pfund 35 Pfge. Der Gemein-evorsta«-. Bekanntmachung. Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain wird wegen grundhafter Herstellung der Kommunikationsweg von Glaubitz nach Lichtensee-Tiefenau- Stteumen für den Fährverkehr vom 28. April bis mit 3. Mai dieses Jahres gesperrt und inzwischen bis mit 30. April auf den hinter dem Dorfe liegenden Feldioeg und vom 1. bis 3. Mai über Marksiedlitz-Radervitz verwiesen. DaS unbefugte Befahren des gesperrten Weges wird nach 8 366" des Reichs strafgesetzbuchs bestraft. Glaubitz, am 26. April 1905. Auf Grund von 8 105k Absatz 2 der Reichsgewerbeordnung werden für Sonntag, -e« SS. April 19V5 die Stunden, während welcher in Riesa im Han-elSgewer-e Gehülfen, Lehrlinge unk Arbeiter beschäftigt werden dürfen, auf zehn vermehrt und zwar sür den Handel mit Eß- und Materialwaren und für den Kleinhandel mit Heizungs- und Beleuchtungsmaterial von 6 bis 8 Uhr vormittag» und von 11 Uhr vormittags bis 7 Uhr nachmittags; für diejenigen Zweige des Handelsgewerbes, deren fünfstündig« BeschästigungS- zeit auf die Stunden von 11 bis 4 Uhr festgesetzt ist, von 11 Uhr vor mittags bis 9 Uhr nachmittags; für solche Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter, die nur in Kontoren beschäftigt werden, von 7 bis »/,9 Uhr vormittags und von 11 bis */,8 Uhr nachmittag«; für den Verkauf, von Fleisch- und Wurstwaren und von zum menschliche» Genuß bestimmten Fettwaren in Fleischereien und Schankwirsschuften von 6 bis 8 Uhr vormittags und von 11 Uhr vormittags bis 7 Uhr nachmittag»7 5. für den Verkauf von geräucherten und anderen Fischwaren von 7 bis 8 Uhr vormittags und von 11 bis 8 Uhr nachmittags. Während diesen Zeiten darf auch der Gewerbebetrieb in offene« BerkausSlö-e« stattfinden. Der Verkehr auf dem Jahrmarkts wird durch diese Bestimmungen nicht berührt. Der Rat der Stadt Riesa, am 27. April 1905. Bürgermeister Ist. Dehne. OerÄches und Sächsisches. Niesa^ 27. April 1905. — Nichtamtlicher Bericht über die Sitzung deS Stadtoerordnetenkollegiums Mittwoch den 26. April 1905. Anwesend: stelloertr. Vorsteher Herr Rech nungsinspektor Thost und die Herren Fritzsche, Nitzsche, Nöthlich, Romberg, Schnauder, Schneider, Schütze, Starke, Wolf und Zäncker, sowie Herr Bürgermeister Dr. Dehne und Herr Stadtrat Ayrer. Entschuldigt fehlten der Vor steher Herr Oberanttsrichter Heldner, sowie die Herren Braune, Fischer, Kretzschmar, Müller und Schönherr, un entschuldigt Herr Oehmichen. Unter Vorsitz deS Herrn Rech- uungSinspektor Thost wurde die Tagesordnung wie folgt erledigt: I) Da» Apostolische Vikar tat im Königreiche Sachsen zu Dresden hat für die von ihm vertretene Stiftung zur Erbauung eine» Gebäudes für katholischen Gottesdienst rind Religionsunterricht hier an der Georgstraße gelegenes Areal erworben und bedarf zur Abrundung des Baulandes und zur Schaffung eine« bequemen Zuganges zu der späteren Kirche dringend de» der Stadtgemeinde Rtesa gehörigen Flur stück» Nr. 994» des Flurbuchs sür Riesa vom eingezogenen «Uten Weidaer Wege mit einem Flächeninhalt von 1,7 Ar.