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Freitag, SS. August 1S18, alieuvs 71 Fahr« n, er« 8 Bestandsanzeigen. Die Vordrucke zu den von den Mühlen, Bäckern, Konditoren und Kleinhändlern am, 28. August 1918 zu erstattenden Bestandsanzeigen sind hier eingegangen und UN Rathause, Zimmer Nr. 4, abzuholeu. Zur Ersparung von Vortokosten sind wir bereit, die ausgefüllten Bestandsanzeigen zu sammeln und wenerzugeben, wenn sie uns bis Montag, den 26. August 1018, uachru. 4 Mr zurückgegebeu werden. Der Rat der Stadt Riesa, den 23. August 1918< Abgabe von Speisekartoffeln betr. Für die nächste Woche — 26. August bis 1. September 1918 — gelangen auf den für die genannte Zeit gültigen Abschnitt der blauen Kartoffelkarte 7 Pfund, auf den gleiche« Abschnitt der roten Kinderkartoffelkarte 6 Pfund Frühkartoffel« zur Verteilung. Zum Bezüge sind alle kartoffclversorgungsberechtigten, d. h. nicht Kartoffelanbau treibenden Personen, sowie Kartoffelerzeuger, die Speisekartoffeln aus alter Ernte nicht mehr besitzen und denen reife Kartoffel« aus »euer Ernte «och nicht zur Verfügung stehen, berechtigt. Kartoffelerzeuger, die reife Kartoffeln aus neuer Ernte besitze«, dürfen aus ihren Vorräten pro Kops der von ihnen zu versorgenden Personen in der nächsten Woche 10 Pfund verbrauchen. Im übrigen bleiben die Bestimiuuugen der Bekanntmachung vom 17. Juli 1918 — 910» li — in Geltung. Großenhain, am 22. August 1918. 987 u 11. Der Komurunalverbaud. fleisch zugelassenen Personen haben jede Pferdeschlachtung und das angefallene Schlachtge wicht alsbald nach der Schlachtung in» RathanS, RatSbauvtkanzlei, Zimmer Nr. 2, zu melden. Von Ratswegen wird hierauf bestimmt, welche Vorzugskarten - Inhaber der Nummer nach zum Ankauf des angefallenen Fleisches seitens des Roßschldchtcrs durch Bekanntmachung aufzurufen sind. Der Roßschlächter darf das Pferdefleisch nur gegen Vorlegung der Vorzugskarte ausgeben. Neber die Ausgabe des Fleisches bat er eine Liste zu führen, in die er die Nummer der Vorzugskarte, den Namen des Karteninhabers, die Zahl der darauf verzeich neten Personen, die Menge des auSgegcbenen Fleisches und den Tag der Abgabe einzu tragen hat. " 3. Bei jedem Verkauf von Pferdefleisch darf auf den Kopf des Haushaltes nicht mehr als V, Pfund abgegeben werden. Durch einen von außen deutlich sichtbaren Anschlag an der Verkaufsstelle bat der Roßschlächter rechtzeitig bekannt zu machen, welche Nummern der Vorzugskarten jeweils beliefert werden. Das Fleisch von Schlachtpferden, welche den Roßschlächtern auf Grund besonderer Verträge durch die Militärverwaltung zu billigeren Preisen geliefert werden, darf zu dem mit der Militärverwaltung vereinbarten niedrigerem Preise nur an Personen mit selb- ständigem Haushalt, die ein Jahreseinkommen bis zu 1900 M. <d. i. bis zn Klaffe 9 des StaatSeinkommeusteuertarifS) und die den HanShalt dieser Personen teilenden Familien angehörigen ohne selbständiges Einkommen abgegeben werden. Die hiernach infrage kommenden Personen erhalten einen besonderen Ausweis (Karte von hellgrüner Farbe) zum Bezüge von Pferdefleich aus Militärschlachtnngen. Nähere Bestimmungen bezüglich der Ausgabe dieser Karten werden noch erlassen werden. Die Inhaber dieser Karten ha ben sich bei einem hiesigen Roßschlächtcr zwecks Eintragung in die Kundenliste zur Ent nahme von Fleisch aus Militärschlachtnngen anzumelden. Der Roßschlächter hat bei der Anmeldung auf der Rückseite des Ausweises seinen Namen und die Kundenliften-Nummer mit Tinte oder Tintenstift anzugeben. Die Roßschlächter haben bei stattfindenden Verkäufen von Pferdefleisch aus Militär schlachtungen durch öffentliche Bekanntmachung und durch einen deutlich sichtbaren An schlag an der Verkaufsstelle rechtzeitig eine entsprechende Anzähl Inhaber von hellgrünen Ausweisen der Nummer nach aufzurufen. Auf jede bezugsberechtigte Person darf bei jedem Verkauf nur V, Pfund Pferdefleisch abgegeben werden. Der Roßschlächter ist verpflichtet, in die zu führende Kundenliste die jeweils abgege bene Fleischmenge und den Tag der Abgabe einzutragen. An den Tagen, an welchen Pferdefleisch aus Militärschlachtungen zu niedrigeren Preisen verkauft wird, darf Pferdefleisch aus Privatschlachtungen nicht abgegeben werden. 3. Der Verkaufspreis für das jeweilig abzugebende Pferdefleisch »ist im Verkaufsraum deutlich sichtbar auzuschlagen. 6. Die nach 8 13 Absatz 3 der Ministerin!-Verordnung bis zum 5. jeden Monats zu erstattende Anzeige ist im Rathaus, RatSbauvtkanzlei, Zimmer Nr. 2 einzureichen. 7. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden nach 8 17 der obenge nannten Ministerial-Verordnung bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, den 22. August 1918.Gßm. Kleinhandel mit Pferdefleisch. Zur Ausführung der Verordnung des Ministeriums des Innern über den Verkehr mit Schlachtpferden und Pferdefleisch vom 19. Juli 1918 wird für das Stadtgebiet Riesa folgendes bestimmt: 1. Pferdefleisch darf nur an Minderbemittelte abgegeben und nur von diesen bezogen werden. Als Minderbemittelte gelten diejenigen Personen mit selbständigem Haushalt, die ein Jahreseinkommen bis zu 3100 M. (d. i. bis zur Klasse 13 des StaatSeinkommensteuer- tarrss) haben und die den Haushalt dieser Personen teilenden Familienangehörigen ohne selständigss Einkommen. Personen ohne eigenen Haushalt können grundsätzlich als Minderbemittelte nicht angesehen werden. Die Minderbemittelten erhalten eine besondere Vorzugskarte zum Bezüge von Lebensmitteln, welche für Minderbemittelte bestimmt sind. Nähere Bestimmungen über die Ausgabe dieser Karten werden noch erlassen werden. 2. Die zur Ausgabe gelangenden Vorzugskarten werden mit fortlaufender Nummer versehen werden. Die nach 8 3 der obengenannten Ministerial-Verordnung zum Handel mit Pferde- Nährmittelkarte l 300 «r Knorrsuppen in Würfeln „ l 250 er zu 50 er- für Himbeer- oder Citronensirup 4.20 M. für das Pfund, „ Knorrsupven —.10 „ für den Würfel. Die vereinnahmten Markenabschnitte sind in Päckchen zu 50 Stück abgezählt zusammenznschnüreu und bis spätestens de« V. September 1618 hierher einzureichen. Großenhain, am 22. August 1918. 55 »III. Der Kommu«alverba«d. Kaffee-Ersatz betr. Den einschlägigen Geschäften ist polnischer Kaffee-Ersatz zur Verteilung an die Be zugsberechtigten zugegangen. Es entfallen 306 xr auf den Kopf. Der Preis beträgt 4,30 M. für das Pfund. Da manche Familie die ihnen znstehende Menge nicht voll abnchmen wird, bleibt nachgelassen, daß an diejenigen, die sich einen größeren Vorrat beschaffen wollen, eine be liebige Menge abgegeben werden kann. Die bis 31. laufenden Monats nicht abgeholten Mengen können ohne jede Be schränkung im Bezirke des Kommunalverbandes, insbesondere auch an Großverbraucher — Gastwirtschaften, Kasfee's usm. — abgegeben werden. Die Geschäftsinhaber haben am 10. September 1018 abends den Bestand festzu stellen und diesen am 11. September 1018 hierher zn melden. Später eingehende Bestandsanzeigen können bei der eventnellen Zurücknahme der Bestände nicht berücksichtigt werden. Großenhain, am 21. August 1918. 1221 »111. Der Kommnnalverband. Butter betr. Auf die Zeit vom 26. August 1918 ab darf bis aus weiteres auf die jeweilig giftigen Wochenabschnitte der Speisefettkarten nur ein Achtel Stückchen Butter abgegeben werden. Bezugsscheine für Butter sowie Speisefettmarken für Gastwirtschaften sind ebenfalls zur Hälfte zu beliefern. Die Milchviehbesitzer dürfen auf den Kopf der von ihnen zu beköstigende» Personen das Doppelte, also ein Viertel Stückchen Butter verwenden, alle übrige Butter ist von ihnen an die zuständige örtliche Bnttersammelstelle abzuführen. Zuwiderhandlungen werden nach Punkt 2 der Bekanntmachung vom 1. November 1917 bestraft. Großenhain, am 21. August 1918. 1211»iv. Der Kommuualverband. Lebensmittelverteilung. GS kommen zur Verteilung vom 28. laufe«de« MonatS ab 1. auf Abschnitt 40 der gelben Warenbezugskarte lU 400 sr Himbeer- oder Zitronensirup. 2. auf Abschnitt 35 der roten grünen , Der Preis beträgt 1V6 -, » Do» Riesaer Tageblatt erscheint je»«« Taz abend« V,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. Vezu««pret», argen Boraurzahlung, durch unser« Träg« fr«. Hau« oder bei Abholung am Schalter d« Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich S Mark, uumalllch l Mark. Anzeigen für die Nummer oe« Ausgabetage« sind bi« 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im vorau« zu bezahlen; ein« Bewähr für ba« Erscheinen an bestimmte» Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für di« 4» mm breite (Ärundschrift-Zeile (7 Silben) SS Pf., Ortsprei« 20 Pf.; zeitraubend« und tabellarischer Satz ent brechend höh« Nachweisung«- und vermitteluna««bühr 20 Pf. Fest» Tarife. Bewilligt« Rabatt «lischt, wenn her Betrag verfällt, durch Klag« ringezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkur« gerat. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägig« Unterhaltungsbeilage „Erzähl« an der Elbe". — Im Falle höher« Gewalt — Krieg oder sonstig« irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Druckerei, d« Lieferanten oder d« Beförderung«einrichtungrn — hat der Bezieher reinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag? Long-rLMinterlich.Riria TtelckäftSftelle: AoetHestratze 5S Verantwortlich für Redaktion- Arthur Hähnel. Riesa; Mr Anvlaenteil; Wilhelm Dlttrich, Riesa Ausgabe der Fleischkarteu und FleifchkontroUmarken. Sonnabend, de» 24. August 1018, vormittags 8—12 Uhr, findet in den bekannte» Ausgabestellen die Ausgabe der neuen Reichsfleischkarten und Fleischkontrollmarken statt. Die Fleischkontrollmarken 4 und L sind bis spätestens Dienstag, den 27. August 1918 abends beim Fleischer zwecks Eintragung in die Kundenliste abzugeben. Eine spätere Ausgabe vorgenannter Karten an Ratsstelle kann nur gegen Bezahlung einer Gebühr von 50 Pfg. für besondere Abfertigung erfolgen. Der Rat der Stadt Riesa, den 23. Auanst 1918. Gßm. Marrenausgabe in Gröva. Sonnabend, den 24. August 1918, nachmittags 6—7 Nhr, werden in den bekannten Markenausgabestellen die Fleisch- und Aleifchkontrollkarten auügegeben. Die Fleisch- kontrollkarten sind bis spätestens Dienstag, den 27. August 1918 zwecks Knndenlisten- anmelduna bei einem Fleischer abzugeben. Grob«, Elbe, am 22, August 1918. DerGemeindevorftand. Die Grund- und Bcsitzfteuer ist fällig gewesen und spätestens innerhalb 8 Tagen abzuführen. Nach Fristablauf erfolgt das geordnete BeitreibmlgSverfahren. Weida, am 22. August 1918. Der Gemeindevorstand. Riesaer H Tageblatt «rrd Anzeiger Meblatt «S Arytig«). für die Königr Amtshauptmannschaft Großenhain, das Königl. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den GemeinderakGrKa. --.^..1-'.'. >> V V'.-r Lertliches «uv Sächsisches. Riesa, den 23. Auanst 1918. —* Lebensmittelverteilung. Vom26.lfd. Mts. ab kommen, wie aus der amtlichen Bekanntmachung in vor liegender Nummer zu ersehen, auf Abschnitt 40 der gelben Warenbezugskarte lll Himbeer- oder Citronensirup, sowie auf Abschnitt 35 der roten und grüne« Nährmtttelkarte I Knorrsuppen zur Verteilung. —* Polnisch erKa ff ee-Grsatz. Der Kommunal verband hat zu einer Zeit, wo Kaffee-Ersatz nicht bez. nicht in genügender Menge zur Verfügung stand, polnischen Kaffee-Ersatz, der anerkannt gut ist, beschafft. Bis zum Oktober laufenden Jahres werden nur noch ganz geringe Mengen anderen Kaffee-Ersatzes herauSkommen. Ob bez. wann solcher später zur Verteilung kommen wird, steht noch dahin. Erfolgt «Ine Zuweisung, so dürste er an die Güte des jetzt zu Verteilung kommenden Kaffee-Ersatzes wohl nicht Hera»,reichen. ES wird deshalb anheimgegeben, sich jetzt und auch für später einzudecken und »war dies als bald zu tun, da der Kommunalverband die Ware spätestens Mitte September anderweit unterbringen muß. — Kein vorzeitiger Abschuß von Reb hühnern. Di« Regierung hat «ine« mm verschieden«« Seite zur Beschaffung von Fleisch in der fleischlosen August woche angeregten vorzeitigen Abschuß der Rebhühner nicht für angezeigt gehalten, da die Rebhühner für die Fleisch nahrung der Allgemeinheit kaum in Betracht kommen. Da gegen wäre zu befürchten, daß durch «ine Verlängerung der Schußzeit dem Bestand an Rebhühnern ebenso großer dauernder Schaden zugefügt Mürbe, wie im Jahre 1916 dem der Fasanen. —"DerReichSauSschuß der KriegSbeschä« digteufürforgc. Die Reichstagsverhandlungen vom 22. Juni 1918 haben die Aufmerksamkeit der Allgemein heit auf «ine Stelle gelenkt, von der man iir der Oeffentlich- keit bisher wenig gehört hat. auf den Reichsausschuß der Krieasbeschädigtensürsorge. Der Reichsausschuß der Kriegs- beschädiatenfürsorae hat als wichtigste Aufgabe sich die ziel- sichere Zusammenfassung der bestehenden Fürsorgeeinrich tungen der verschiedenen Bundesstaaten und ihre Vertretung gestellt. Eine solche Zusammenfassung ist nötig zur Verein heitlichung und Bcremfachung der Fürsoraetätiakeit; durch aleichheitttche Behandlung dec Fälle wird viel Zeit und Arbeitskraft erspart, die nutzbringender oerwenket werden kann. Eia« einheitlich« Vertretung der Hauptfürsorgeorgani- sation«« — wie die La,rdeSfürso»geftell«n der Bundesstaaten »nd jene der Provinz« « Preußin genannt «»erde« — ist schon deshalb nötig, um den maßgebenden Körperschaften, den Behörden wie auch dem Reichstag und Bundesrat gegen über, d,e praktischen Bedürfnisse der Versorgung festzustellen und geeignete Vorschläge für de» Ausbau auSzuar'oeiten. Aus diesem Grund hat sich der Reichsausschuß an alle mit der Bitte um Mitarbeit gewendet, die für eine wirksame Förderung der Interessen der Kriegsbeschädigten in Betracht kommen. Di« zur Beratung besonderer Fragen gebildeten Sonderausschüsse setzen sich daher durchwegs aus Männern des werktätigen Lebens zusammen, aus Vertretern der In- dustrie, des Handels, des Gewerbes, der Landwirtschaft, der Wissenschaft und Praxis, der Arbeitnehner und Arbeitgeber Volks-, Gemeinde- und Äernfsvertretungen, der Versicherung und der großen Wirtschaftsverbünde, also Vertreter solcher Kreise, die wirklich helfen wollen und helfen können. Es ist also der Reichsausschuß in seiner Zusammensetzung wie in seinen Zielen die gegebene Stelle zur Behandlung aller die Krieasbeschädigtenfursorae betreffenden Fragen. — Das sächsische Kriegsmini,terium und die Angestellteng « hä lter. Ans ei«« Eingabe des Gaues Königreich Sachse« des Deutschnational«« Hand- lungsgehilfenverbandes an das sächsische Kriegsmiuisteruuu. in der dieses gebeten wurde, es möge den Ecijtenzk«upi der kaufmännische« Aogejtellt«« Sachs««» durch Liuvsadewg