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Nr.lVV 1V. Jahrg. «eschäft-ft,ll« »nk «eda»tt»»r Dre»»«n.«. 1«, tzolbrtnstraße 1« SiiÄlMde Dienstag, 27. Juli 192V F«rnsprech«e L> 3VS Postscheckkonto: Leipzig Nr. »17V? «-»llgsvrels' «t-itessübrNch w d« .«IchLst»U-a» „»er von derPoll adgchoU «usgah» t wtl lllustr. v»0aa» ISL0-» »lusgade » U.4»^. In Drei»« und ganz Diutschlan» Ke, -an« «oSaa»« L »<».«L Ft. A«»«ob« » V.S04V.- ,!>» «aasisch» vm,«,e,t»„o erschein» «, all«, a-chentaa«» nach«. - evr-chltunt, d« Redatttan, 1» »,» 1» Uh, vor». «tnj»,,ea, «lnaahm« »an »«schl>ft»a->»«la'n »t« 10 Ith», »a» SamUtena»,«,» «t« II «tz, Var». — vre,« st» »„ Petit>ch»aU»«tI« I.4V «»> t» «allametetl 4». gamtltenwuelgea 1^« «. — gllr uaveiUItch grlchklelen«. sowl» durch F«r»Vl«ch»r aulgegeden» Un«rt««» wnna» «k VW «rraiüworNNbkrtt «N »>» *>chNak»>» »-« A-ii-a n<ch« ao,Metzme» Grundsätzliches zum Schulstreik Unter dieser Spitzmarke bringt Professor R, Wild er mann, M. d. pr. L., Staatssekretär im preußischen Ministe rium für Wissenschaft, Knust- und Volksbildung, Berlin, in dir. 4 der „Christlichen Politik", folgende sehr bedeutsamen Ausführungen, die im Hinblick auf de» kürzlich beigclegren Schnlslreik in Herne die katholischen Ellern Sachsens besonders interessiere,, dürsten: Schulslreik — ein häßliches Wort! Bei alle», die es ehr lich meinen mit der Gesundung des deutschen Volkes und in dem weit verbreiteten Streikfieber ein Haupthindernis dieser Gesundung erblicken, wird das Wort Schulstreik sofort ein Gefühl des Unbehagens und der Verurteilung wachrufen. Das Wort trifft aber auch gar nicht die Sache, die bezeichnet werden soll. Vei einem Schulstreik muß die Schule streiten, d. h. nach vorheriger Verab redung die Arbeit einstellen. Zur Schule gehören aber auch die Lehrer. Solange sie an der Arbeitseinstellung nicht teilnehmen. kann man nicht von einem Schulstreik sprechen, sondern höchstens von einem Schülcr- strcik. Aber das Wort Schüler streik wäre noch bedenklicher als das Wort Schulstreik. Niemand wird doch wohl Schülern, un mündigen Kindern, das Siecht zusprechen, nach gemeinsamer Verab redung den Besuch des Unterrichtes einzustellen, weil ihnen dieses oder jenes an der Schule oder den Lehrern nicht Paßt. Tatsächlich ent scheiden beim Schulstreik ja auch nicht die Schüler, sondern die Eltern. Und es kann jedenfalls vom christlichen Standpunkte aus nicht bestritten werden, daß El ter »nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht haben, ihre Kinder aus einer Schule oder aus einem Unterrichte fernzuhalten, wo sie ernsten Gefahren für die Gesundheit des Leibes oder gar der Seele an § gesetzt sind. Auch in diesem Falle bleibt die Schulversäumnis höchst bedauer lich und bedenklich, Die Erfahrung im Kriege und nach dem Kriege hat uns ja mit erschreckender Deutlichkeit gezeigt, wie der häufige Ausfall des Unterrichtes und die Unregelmäßigkeit im Schulbetrieb zur Verwilderung der Jugend geführt hat. Bor allem aber leidet durch den Schulstreik die Achruug vor der Autorität der Lehrer und vor der Autorität über haupt in den Kinderseele» einen Schaden, der kaum wieder gutzumachen ist. Man kann einwenden, daß die Lehrer durch ihr Verhalten selbst daran schuld sind. Dennoch wird man zugeben müssen, daß auch bei berechtigten Klagen der Eltern üver einen Lehrer zue r st alle anderen Mittel zur Beilegung der Gegensätze versucht werden müssen, ehe man die Schüler als Mitkämpfer in die Sache hinein» zieht, Treffend hat der Vorstand des katholischen Lehrer- »crbandes Westfalens in einer grundsätzlichen Erklärung ge sagt, daß „er in dem Schulstreik das letzte zulässig« Mittel sicht, das der katholischen Elternschaft im Kampfe um die Erhaltung der konfessionellen Schule zustcht. Er setzt dabei voraus, daß dieses Mittel, dessen Anwendung ohne Zweifel erhebliche Schädigungen der Erziehung und des Unterrichtes in sich schließt, nach vorausgegangcner Beratung mit der Lehrerschaft nur angewandt werden darf, wenn die Grundrechte der Elternschaft auf die Schule bedroht erscheine n." Nun heißt cs in Artikel 149 der Reichsvcrfassnng: „Die Er- . teilung religiösen Unterrichts und die Vornahme kirchlicher Verrichtungen bleibt der Willenser- klär uu g der Lehrer überlassen." Offenbar darf also die Regierung gegen einen Lehrer, der sich weigert, Religionsunterricht zu erteilen, deswegen nicht mit Strafen Vorgehen. Solange ein solcher Lehrer nicht aushört, Mitglied der katholischen Kirche zu sein, ist nach dem Buchstaben des Schulunterhaltungsgesetzes auch kein Anlaß ge geben ihn von einer katholischen Schule zu versetzen. Anders ist cs jedoch, wenn man dieses Gesetz seinem Sinne nach auslegt. Niemand wiid ernsthast leugnen wollen, daß die Vertreter des katholischen Epi skopates in Deutschland auf der Reichsschulkonfcrenz, die hvchwürdig- sleii Herren Erzbischof Dr. v. Hauck und Bischof Tr. Berning recht haben, wenn sie in Punkt 3 ihrer Erklärung sagen: „Wirklich konfes sionelle Schulen sind nur denkbar unter Leitung von Lehrern, die kirch lich gläubig sind. Der Staat hat daher Gewähr dafür zu bieten, daß nur solche Lehrer in den Bekenntnisschulen angestellt werden." Würde also ein Lehramtsbewerber sich weigern, konfessionellen Religionsunter richt zu erteile», so wäre es gegen den Geist deS Volksschulunterhal- tangsgesetzes. ihn an einer konfessionellen Schule anzustellcn. Schwte. rigkeiten entstehen bei angestelltc» Lehrern, die den übernommenen Religionsunterricht nicht weiter erteilen wollen. Man kann recht wohl Kr Meinung sein, daß sie sich einseitig der übernommenen Verpflich tung eines Vertrages entziehen. Auch wer diese Ansicht nicht teilt, wird mgkbcn müssen, daß iolche Lehrer an einer' konfessionellen Schule isicmdlörper sind. Jedoch wird bei der augenblicklichen Lage der Ge- ! istgcbimg ihre Versetzung nicht sogleich möglich sein. Da muß dann s mindestens verlangt werden, daß sie in ihrem Unterricht alles ver meiden, was die religiösen Empfindungen der katholischen Kinder ver letzen kann. Dieselbe Verfassung, die den, Lehrer das Recht gibt, die Erteilung des Religionsunterrichtes zu verweigern, sagt auch in Artikel 148: „Beim Unterricht in öffentlichen Schulen ist Bedacht zu nehmen, daß die Empfindungen An dersdenkender nicht verletzt werden." Wenn katholische Eltern meine», gegen einen Lehrer Vorgehen zu müsse», so sollten sie sich stets an den örtlichen oder an de,, Bezirks- Ausschuß der „Vereinigung der Katholiken Deutsch lands zur Verteidigung und Förderung der christ- lichen Schule und Erziehung (Katholische Schul organ i s a I i o »," wenden In diesen Ausschüssen sind Elternschaft Geistlichkeit und Lehrerschaft vertreten; da sind Fachleute, die die Wege kennen und zeigen, die zunächst cinzuschlagen sind, um Abhilfe zu schaffen. Aus jeden Fall suche man es zu vermeiden, daß die Ange legenheit sogleich in die Oefsentlichkeit und in die Presse kommt, denn dadurch wird eine friedliche Beilegung meistens sehr erschwert. Han delt es sich »m einen Lehrer, der sich weigert, Religionsunterricht zu erteilen, so empfiehlt es sich, dem zuständigen Bischose Mitteilung zu machen; ihm dürste es in vielen Fällen ge lingen, durch Verhandlungen mit dem Lehrer selbst oder mit der Ne gierung öffentliches Acrgernis zu vermeiden. Zu einzelnen Fällen von Schulstreiks ist in diesem Aussatze mit Absicht keinerlei Stellung genommen. Eine Bemer kung möge hier aber doch gestattet sein: die Entschiedenheit und Be- harrlichkeit, mit der katholische Eltern ihre Kinder aus der Schule serngchalten haben, wenn sie glaubten, daß die religiös Erziehung dieser Kinder bedroht sei, sollte der Regierung und alle», die es an- geht, ein Beweis dafür sein, daß es uns Katholiken mit dem Kanipfe für d>e christliche Schule heiliger Ernst ist. Wir wünschen keinen Streit. Die vorstehende» Zeilen lasten klar erkennen, daß es für »ns ein reiflich überlegter und nur durch die Not aufgezwungeuer Entschluß ist. wenn Eltern nach ge meinsamem Plane ihre Kinder aus der Schule fernhalteu. Hoffent lich werden die Fälle, wo dieses nötig ist, immer seltener, indem alle, die in der Schule etwas zu sagen haben, anerkennen, daß die Er ziehung der Kinder ein heiliges, unveräußerliches und unantastbares Recht der Eltern ist, und daß kein Staat und kein Lehrer über dieses Eltern recht sich hinwegsetzen darf. Die „Zentrumsreformer" Die „Germania" bringt in Nr 309 vom 17. Juli folgenden teressantcn Bericht: In dem Hause Ncgentenstraße 8 in Köln-Mülheim befindet sich die „Kölner Verlags- und Handelsdrnckcrei, Ol. m. b. H.". In dieses Unternehmen hat durch Vermittlung von Frau Else Zki chert der Präsident der Rheinischen Republik Tr. Dorten dir Kleinigkeit von 183 000 M. hineingesteckt. Das geschah Ende 1914, und seitdem erscheint seit Dezember !919 Dortens „Rheinische Korrespondenz", die bis dahin in Wiesbaden gedruckt wurde, im Verlage der „Kölner Verlags- und, Handelsdruckerci, Ol. m. b. H.". Seit Januar 19S0 wird die „Rheinische Korrespondenz" nur »och im Untertitel geführt. Der Name lautet von da ab stolz „Rheinische Warte". Um der Schrift aber auch nach außen größere Wirkung zu verleihen bezeichnet sic sich sei dem 21. Februar als „Offi zielles Organ der Rheinischen VolkSvereint- gu n g". Tie „Rheinische VollSvcreimgung" ist bereits kurz nach ihrer berüchtigten Gründnngstaanng vom 22. Januar 1920 am 4. Februar 1920 von de» politische!' Parteien gekennzeichnet worden durch folgen.- Erklärung: „Die unterzeichne!«» Parteien des Rheinlandes erkläre» als Ve>- tretcr der Bevölkerung des besetzten Gebiete? hiermit öffentlich, daß die ..Rheinische Volksvereiuigung zu Vertretung der Interessen der rheinischen Lande" sich mit ihren Bestrebungen außerhalb der Verfassung stell!. Die Mitgliedschaft in der .Rheinischen Volksvereiiiigmig" ist daher mit der Zugehörigkeit zu einer der Unterzeichneten Parteien un vereinbar. Die Parteien werde,, »iwerzüalich ihre Mitglieder, die etwa der „Rheinischen B o l k s v e r e, n i g » n g " nngebören over deren Bestrebungen unterstützen, au? ihren Reihe» a u s s ch l i c ß e n." Köln, den 4. Februar 1920. Deutsch,,atinnale Vol'sparlei, Deutsch- Vvlksparte: Zentrums partei. Deutsche demokratisch- Par'-i. Sozialdemokratische Partei. AehulicheS erktäre auch die llSPD iu einer besonderen Er klärung. Seil Ende Mai erschaut nun im selben Verlag „Kölner Verlags- und Handelsdruckerci. G. in b. H.", als Tageszeitung vor „Rheinische Herold", der sich als „Offizielles Or gan der Christlichen VolkSvartei" bezeichnet Man zeigt also letzt ungeniert der Oefsentlichleit. wo man als Sonderbündler Dorteusche" Richtung Unterschluvf gesunden bat, und daß „Rheinische Warle", d. h, „Rheinische Vollspercinignng" »nd „Rheinischer Herold", d. h, „Christliche VolkSvartei" durch Pcrto- nal nnion i» einer Firma der „Kölner Verlags- und Handsu?- druckewi, ", m, b. H," vereinigt sind. Wie um! ans dem Verlaus einer am 10. Jul« in Köln abaeb.r!» tcnen Volstandssitznng ler Christliche,, VolkSvartei hcrvorgeht, scheint man neuerdings mit den Sonderbestrebnngen Dr. Dortens nichts mehr gemein haben zu wolle». In einer Entschließung heißt cs da, daß der „Rheinische Herold", das bisherige ossizieNe Organ der Christlichen Volks Partei, dieses Charakters entkleidet wird. In einer zweiten, einstimmig angenommenen Cmt- schließnng heißt cs, die christliche Vollspartci habe mit der rhei nischen Volksvereinigung nie etwas zu tun ge habt, Der oberste Grundsatz in der Frage der Neuordnung der Län der müsse sein: Wir Deutschen ordne,, diese Frage in gesetzmäßiger Freiheit, unabbängiq und unbeeinflußt vom Auslande „Wir wollen keine Hilfe und kein Hindernis von »ichtdeutscher Seite. Sollte in Zukunft ein Staat die deutsche Not zur Aufrichtung von neuen deut schen Einzelländer», Randstaat-n oder Pufferstaaten benutze» wollen, so werden wir uns diesem Ulstersangen mit allen Mitteln widersetzcn, bis das Recht gesiegt hat. Personen, die gegen diesen Grundsatz oer stoßen. müssen wir mit aller Emschiedsnheit ablehnen und bekämpfe». Wir sind und bleiben Reichsdeutsche. In de» Tagen deutscher Not hängen wir mit doppelter Treue am deutschen Vaterlands Den sieg reichen Brüdern in Schleswig. Ost- »nd Westpreuße,, stehen wir an entschlossenem Opfermut nicht nach." Hiergegen hat, wie eine Korrespondenz meldet, eine Versamm lung der Christlichen NollSvartei in Koblenz eine Entschließung gefaßt, in der es u. a. heißt: Die am 21. Juli in Koblenz versammelten Delegierten der Ehristlichen Volkspartei sür Aachen. Koblenz, Trier »nd Hessen-Nassau, die rund acht Zehntel der gesamten Wählerschaft vertreten, sprechen dem Kölner Vorstand der Christlichen Volks partei die Berechtigung ab. im Namen der gesamten Partei auszutretc». Die in der Kölner Versammlung vom 16. Juli 1920 ausgestellten Entschließungen bedeuten nur die Kundgebung cr.ier kleinen Kölner Gruppe. I» der Entschließung wird seiner Tr. Dorten das Vertrauen ausgesprochen und der „Rheinische Herold" als ossizielles Parteiorgan anerkannt. In der Versammlung wurde ein vorläufiger Vorstand gewählt; ein Generaksekretariat mit dem Sitzin Koblenz soll geschaffen werde». Demnach reformieren allo. wie die „Köln, VolkSztg." hte'zn bemerkt, die „Zentriimsresormer" schon an sich sollst herum. Ur sprünglich wollten sle — nach ihre» Angaben — Refo.marbeit Inner halb der ZeiitriimSparlei beireiben. Jetzt haben sie ihre eigene Paitei a u s c i n a n d c r r e f o r m i e r tk Der Neichsiag über Spna (Eigener Drahtbericht der „Sachs. V o! k S z e, t u n g".) Berlin, 27. Juli. Ter oemjche Reichstag ist am Montag zu einer lurzen S o »i m e r j, tz u n g zusammengetreten. Im Vorocr- grnnve oer Verhandlungen steht das Abkommen von Spaa, weiches auch den Anlaß zu der frühere» Cinverniung des Reichsiages gegeben hat. Aeußerlich zeigte der Reichstag im großen »nd ganzen das Bild, das inn» an großen Tagen zu gewöhnt ist, aber dem schäcsmen Beobachter entgeht es doch „sich, daß die an solche» große» Tagen bemerlvare Spannung fehlt. Das Rcichslavinett ist vollständig er schienen. Das Haus selbst ist zwar gut besetzt, aber ma» sieht doch manche Lücke, dagegen weift» die Tribünen entgegen den Beobach tungen bei ähnlichen Anlassen sehr große Lücken aus. Dazu mag zum großen Teil die hochsommerliche Hitze beigclcagen habe». Die Haupt- ursache aber ist die Tatsache, daß »>a» sich wesentlich Neues von den Ausführungen der Ncgierungsvertreler über die Verhandlungen in Spaa nicht verspricht, nachdem sich die Reichsregiernng bereits mehr fach in der Oefsentlichleit über diese» Gegenstand anssüyrlicy ausge sprochen hat. Nachdem der Präsindet Lötz« unter lebhaftem Beijall des HanscS des glänzenden Abstimmungsergebnisses in Ostpreußen ge dacht und dabei erwartungsvolle Hossnnng an die Abstimmung in Oberschlcsicn geknüpft hat, und nachdem durch Znrnse di- Bestätigung des gesamten Präsidiums des Reichstages in seinem Amte ersvlgt ist, ergriff sofort der Reichskanzler Fehrenbach das Wv>t zu einer kurzen allgemeinen Berichterstattung über die Verhand lungen i» Svaa V,c! Neues ha, er, wie er selbst sestslellt, »ach den ber-jis i» den letzten Tagen gemachte» Mitteilungen oer Reoic'inng nicht mehr zu sagen. Er beschrift'k> sich daher auf einige allgemeine Bemerkungen, wobei er die Frage der Be'etznng des R >, h r g c b i e t e s in den Vor.ergründ schiebt Vom Rechlsstand- pnnft ans gesehen, hat sich die -.ege Den'.Waichs in dieser Hinsicht nicht verschlechtert, da »nsere Unterhändler die Duldung eines solchen ti ktec mi.'ch Vollziehung ihrer Unterschrift abgclchnl haken. TcstOcbllck aber bat sich die Lage ,ir F»a ftrr'.ch wesentlich vf-besstN. wäb'm.d die Besitz!» ng von straulsnrt duich Fr,a!re.ch »">? w l- tüstsibe Eigenmächtigkeit Franzosen bst nuev', würde eine etwa späte,' erfolgte Besetzung des Ruycgebietes den Charaticr eines eigen- :,!äuu'j.e>' Schrittes Frankreicks nicht mehr tragen, e, die Franzosen es e-rstanden haben, die Einwstl'gnag stirer V-rbünd-te» sür cst,e e'wü'ge Besetzung des Ruhrgedime-r >n Sgaa rvn vornherein sestzu- logen. Mit besonderem Nachdruck weift Ler Reichskanzler Feh, en- best, darauf hin, daß cs für Tonisch,and nur eine Möglichkeit gibt, einem euraige» Einmarsch der Franzosen in das Rnlngcbiel zu be gegnen. daß cs die soi'gmlnge Turchsühnmg des Abkommens von Spa r bezw. des FricüensveN'.ageS sei. Nach dem Reichskanzler er» g.iss dc, Außenminister Tr. Simons das Work. Neben der Kon ferenz von Spaa bebandelte er die wichtigsten außenpolitischen Ereig nisse und unsere Stellung zu ibncn. Ec besprach eingehend die Lurch die Entsendung eines sraiizöstiche» Gesandten »ach München geschas- sene allgemeiiw Rechtslage, ebenso die jüngste Dorten-Assäre und die durch die Nichtachtung der sranzösischcn Trikolore in Berlin am Na- tionalseiertag der Franzosen bervorgerufeiie diplomatische Spannung. Ec hielt sich dabei streng an die allgemeine völkerrechtliche Norm und vorliegende praktische Erfolge. Eine Behandlungsart, die besonders der Rechten nicht znzusaaen scheint, denn sie erbebt liier »nd da gegen die Aussübrungc» des Ministers Einspruch. Ter Minister vertiefte sich daun in Einzelveiten der Verhandlungen über das Abkommen in Spaa, dessen Rede aber gegenüber seinen Ausführungen in, Ausschuß sür Answä'liae Angeiegenbeiten »nd dem Rcichswirtschastsrat natur gemäß waienllich neue GesickstSpunk'e nickt botc». Tann wurde die Sitzung abacbrocken »nd tic Bespreckunz der RegierungserllSrung aui heute, Dienstag 2 Uhr, vertagt.