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Erscheinen: Dienstag, Donnerstag uxd Sonnabend Mit Ausschluß der Feiertage. Abonnement: Vierteljährlich 1 Mark. Großenhainer Werh altungs- und AnWMatt. Inseratenannahme: Bis Tag» vorher spätestens früh 8 Uhr. Insertion8betrLge von auswärts werden durch Postvorschuß erhoben. Amtsblatt der König!. Amtshauptmannschast, sowie der König!. Gerichtsämter und Stadträthe zu Großenhain und Radeburg Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. .HA 1,88« Sonnabend, den ll. November AMAHD» Verordnung an sämmtliche Amtshauptmannschaften, Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände, die Wahlen zum Reichstage betreffend. Nach einer Mittheilung des Reichskanzleramtes ist es die Absicht, die Neuwahlen für den Reichstag unmittelbar nach dem Ablaufe der gegenwärtigen Legislaturperiode bewirken zu lassen. Die Gemeindeobrigkciten — als welche in dieser Beziehung für die Städte, in welchen die revi- dirte Städteordnung gilt, die Stadträthe, in den Städten, in welchen die Städteordnung für mittlere und kleine Städte gilt, die Bürgermeister, und für das platte Land die Amtshauptmannschasten zu betrachten sind — werden daher hierdurch angewiesen, unter Beachtung der im Wahlgesetze sür den Norddeutschen Bund vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1869 Seite 145 flg.) und in dem zu Ausführung dieses Gesetzes erlassenen Reglement vom 28. Mai 1870 (Bundes-Gesetzblatt vom Jahre 1870 Seite 275 flg.) enthaltenen Bestimmungen, ungesäumt — und zwar zugleich sür die in ihren Bezirken gelegenen exemten Grundstücke — die in Ktz 6, 7 des angezogenen Reglements vor geschriebene Abgrenzung der Wahlbezirke vorzunehmen. Hiernächst haben die Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindcvorstände in Gemäßheit tz 8 des Wahlgesetzes und ß 1 des Reglements die Wählerlisten aufzustellen. In Gemeinden, welche in mehrere Wahlbezirke einzutheilen sind, hat die Aufstellung dieser Listen für jeden Bezirk gesondert zu erfolgen, und es sind daher die Gemeindevorstände von der Amtshauptmannschaft wegen der geschehenen Bezirkseintheilung rechtzeitig mit Anweisung zu versehen. Die Aufstellung der Wahllisten ist dergestalt zu beschleunigen, daß der Beginn der Auslegung derselben (H 2 des Reglements) in der ersten Woche des Monats Deccmber erfolgen kann. Der Tag, an welchem die Auslegung beginnt, wird durch besondere Verordnung festgesetzt werden. Da auch zum Zwecke der bevorstehenden Wahl für die über die Abgabe der Stimmen aufzuneh- urenden Protokolle sowie für die Gegenlisten gedruckte Formulare vertheilt werden sollen, so ist der alsbaldigen Anzeige der Gemeindeobrigkeiten über die Anzahl der in ihrem Bezirke gebildeten Wahl bezirke und der hiernach erforderlichen Protokoll- und Gegenlistenformulare entgegenzüsehen. Dresden, den 8. November 1876. Ministerium des Innern. vonNoftitz-Wallwitz. Forwerg. Bekanntmachung. Am 6. December 1876 von Vormittags 10 Uhr an 'kommen in der Wohnung des Ortsrichters in Roda ein kleiner Posten unausgedroschenes Korn, ferner eine Partie unausgedroschener Hafer, «cht Fuder Erbsen und Gemenge, ein Balkenbelege und eine Partie Stroh zur nothwendigen Versteigerung, was hiermit bekannt Lemacht wird. Großenhain, am 6. November 1876. Das Königliche Gerichtsamt. Schröder. Güldner. Bekanntmachung. Die hiesige städtische Sparkasse befindet sich gegenwärtig im parterre Großenhain, am 7. November 1876. Der Stadtrath. Ludwig - Wolf. Bekanntmachung. Die Diöeesanversammlung des Ephoralbezirks Großenhain soll nächste Mittwoch, den 1S. Novbr., 1V Uhr Borm, im Saale des Uötel cle 8axe abgehalten werden. Indem dies hiermit öffentlich bekannt gemacht wird, werden die Herren Kirchenpatrone und Kirchenvorsteher, sowie Geistlichen zum Erscheinen bei derselben nochmals eingeladen. Für Zuhörer werden die oberen Tribünen des Saales eröffnet sein. Großenhain, am 11. November 1876. Clauß, 8up. Bekanntmachung. Folgende für die Winterszeit getroffenen Bestimmungen werden hiermit in Erinnerung gebracht: 1) die Bürgersteige und Trottoirs sind von den anwohnenden Hausbesitzern entlang ihrer Grundstücke jederzeit in möglichst Schnee- und Eis-freiem Zustande zu halten; 2) bei eintretender Schnee- oder Eisglätte sind die Bürgersteige und Trottoirs mit Sand, Asche oder dergl. längs der anliegenden Grundstücke wenigstens einen Meter breit zu bestreuen, ebenso 3) bei eintretendem Thauwetter von Schnee und Eis vollständig zu reinigen; 4) Schnee und Eis dürfen aus den Gehöften nicht auf die Straße geschafft werden, es sei denn zum Zwecke sofortiger Abfuhre; 5) alles und jedes Fuhrwerk ist nach gefallenem Schnee mit Schellengeläute zu versehen; 6) der Gebrauch großer Schlittenpeitschen ist untersagt; 7) wird das Begehen der Bürgersteige und Trottoirs mit mit Wasser gefüllten Kannen rc. streng verboten. Zuwiderhandlungen gegen die eine oder die andere dieser Bestimmungen werden mit einer Ordnungsstrafe bis zu 15 Mark oder entsprechender Haft geahndet werden. Großenhain, am 10. November 1876. Der Rath. Ludwig - Wolf. Kth. Bekanntmachung. Die Gewerbe- und Personalsteuern auf den zweiten Termin 1876 sind den 15. d. M. fällig und mit einem halben JahreSbetrage der ordentlichen Steuer bis längstens zum LS. November 1876 an Stadthauptcassenexpeditionsstelle zu bezahlen. Großenhain, am 12. October 1876. Der Stadtrath. — Ludwig - Wolf. Städtische Feuerwehr. Die Mannschaften von Spritze Nr. 1 haben sich, mit Spritzenzeichen versehen, Dienstag den 14. November Abends halb 8 Uhr in der Turnhalle pünktlich einzufinden. Großenhain, am 10. November 1876. Der Zugführer. Die neue Verschwörung in Spanien. Das allgemeine Ruhebedürfniß, welches der Carlisten krieg in Spanien erzeugt und welches zur Einsetzung des Königs Alfons geführt hatte, scheint bereits wieder ver schwunden zu sein, und die politischen Parteien beginnen bei der Annäherung der neuen Legislaturperiode ihre alten Kämpfe mit verstärkten Mitteln. Freilich ist das Ministerium selbst viel zu sehr Partei, als daß dies anders sein könnte. In der Adresse, welche die Eorteö im März d. I. an den König gerichtet hatten, war erklärt worden, daß die Wohlthaten des Friedens die Bande zwischen dem König und der Nation enger knüpfen und die Gewißheit einflößen würden, daß beide zusammen alle Schwierigkeiten überwinden könnten, welche die Lage des Landes kennzeichnen. Uno der König Alfons war bei der Beantwortung dieser Adresse ganz derselben Meinung wie seine getreuen Cortes. Auch wollte es in der That eine Zeit lang scheinen, als ob die Spanier, Regierung wie Volk, durch die Ereignisse der letzten Jahre eines Besseren belehrt worden wären; doch nur zu bald zeigte es sich, daß dem nicht so war, und daß der alte Parteigeist sich anschickte, neue Triumphe zu feiern. Das Signal zu den neuen Kämpfen gaben die reactio- nären Parteien, die am Hofe Boden gewonnen hatten und auch die Regierungsgewalt in die Hände zu bekommen strebten. Das Ministerium Canovas ce Castillo, in rem Drang, sich am Ruder zu halten, machte ihnen mannig fache Zugeständnisse, und so ist es denn gerade nicht als ein Wunder zu betrachten, daß die verschiedenen „constitutio- j nellen" Parteien das Ministerium zu stürzen trachteten und ! zu dem Ende sich verbanden. In der Cortes-Session, welche mit dem Beginn dieser Woche eröffnet wurde, wird sich die Regierung diesen ehe maligen Freunden gegenübersehen und jedenfalls einen schweren Stand haben. In der „Iberia" hat diese Opposition der „Constitutionellen" bereits verkündigen lassen, daß sie zwar die Verfassung von 1869 als den correcten Ausdruck ihrer Principieu betrachte, nichtsdestoweniger aber Die von der Kammermehrheit geschaffene Constitution als rechtsbeständig anerkenne und vorkommenden Falls mit derselben regieren würde, vorbehältlich freilich einiger Ver vollständigungen und Aenderungen. Auf dieser Seite handelt es sich also lediglich um einen auf dem Boden der Verfassung zu vollziehenden Ministerwechsel. Daß ihnen gegenüber die Republikaner die Idee einer Aenderung der Regierungsreform nicht aufgegeben hatten, ist gewiß; sie hatten sich aber bisher die Reserve auferlegt, mit ihren Agitationen den gesetzlichen Boden nicht zu ver lassen, und da ihnen auf diesem ziemlich enge Schranken gezogen sind, so hielt man sie umsoweniger für gefährlich, als sie sich keineswegs einer großen Popularität im Lande er freuen, da ihr Regiment vor Allem die Armee so desorganisirt und demoralisirt hatte, daß der Carlismus Zeit und Mittel zu dem Feldzuge gewann, der Spanien so ungeheure Opfer an Gut und Blut gekostet hatte. Gan; unerwartet kam daher vor einiger Zeit die Nach richt von einer förmlichen Verschwörung dieser Partei mit dem Zweck, ein republikanisches Pronunciamento zu organi- siren. Die Nachrichten, welche aus Madrid darüber vor liegen, besagen, daß diese Verschwörung von dem ehemaligen Minister Ruiz Zorilla in Paris und seinen Freunden geleitet fei, denen sich an 20 Generäle angeschlosfen hätten; auch sollen Carlisten und Sozialisten betheiligt sein. Allein was über die Entdeckung des Complots verlautet, ist nicht gerade geeignet, ein Gerücht zu widerlegen, demzufolge die Negierung die ganze Geschichte in Scene gesetzt hätte, um von den zusammentretenden Cortes die Fortdauer der Suspension der „constitutionellen Garantien" fordern zu können. Wenn sich dies bewahrheitet, so hat die Regierung des Königs Alfons ein sehr gewagtes Experiment gemacht. Lagesnachrichten. Großenhain, am 10. November. Bei einer am gestrigen 'Nachmittage durch die Sparcassendeputation vor genommenen Revision der hiesigen städtischen Sparcasse ist Alles in so vortrefflich geordneten Zuständen befunden worden, daß das Raths-Collegium in seiner heutigen Sitzung be schlossen hat, den Herren Sparcassenbeamten hierfür beson dere Anerkennung aus zusprechen. Großenhain. Noch häufig gehen uns Inserate von Versteigerungen zu, die Sonutags abgehalten werden sollen; wir sehen uns daher veranlaßt, unsere geehrten Leser in Kenntniß zu setzen, daß Sonn-, Fest- und Bußtags öffent liche Versteigerungen und Verpachtungen in der Regel nicht gestattet sind. Ausnahmen hiervon finden nur statt bei geringfügigen Versteigerungen und Verpachtungen. Als solche sind zu verstehen unbedeutende Privatauctionen gering fügiger Mobilien, sowie ortsgerichtliche Versteigerungen der zu einem kleinen Nachlasse gehörigen, oder abgepfändeten, einen Gesammttaxwerth von 75 Mark nicht übersteigenden Effecten, sowie im Wege des Meistgebotes erfolgende Ver pachtungen kleinerer Grundstücken und die Verpachtung von Obst- und GraSnutzungen. Aber auch diese Handlungen dürfen inögesammt vor dem Vormittagsgottesdienste, sowie während des Vormittags- und Nachmittagsgottesdienstes nicht vorgenommen werden, und sind die Herren Gemeinde vorstände und Gursvorsteher angewiesen, streng darüber zu wachen, daß den obigen Bestimmungen in keiner Weise zuwivergehanvelt wird. — Am 10. Novbr. früh in der achten Stunde hatte der Schornsteinfegergehilfe August Erbe aus Reichenstein, welcher hier in Arbeit steht, das Unglück, von einem am Walk damm gelegenen Hause herunter in den Hof zu fallen, wodurch er sich zwar erheblich verletzte, doch, wie es scheint, nichts gebrochen hat. Derselbe wurde sofort ärztlich unter sucht und mittelst Siechkorb in daö städtische Krankenhaus gebracht. Sachsen. Ihre Majestät die Königin ist am 8. Novbr. vom k. Jagdschlösse Wermsdorf wieder nach der k. Villa zu Strehlen zurückgekehrt. — Der Erzherzog Ludwig Victor ist am 8. Novbr. Vormittags von Dresden nach Salzburg abgereist. — Am Abend desselben Tages traf Se. k. Hoheit der Prinz Gustav von Wasa aus Darmstadt in Dresden ein und stieg iu der lönigl. Billa zu Strehlen ab. Die Landesshnore hat am 8. Novbr. zwei Petitionen der evangelisch-lutherischen Prediger-Conferen; auf sich be ruhen lassen, dagegen einen Antrag aus Gründung frei williger Hilfsämter für den das innere Leben der Kirche berührenden Ephoraltienst dem Kirchenregiment zur Er wägung übergeben. — Am 9. Novbr. wurde der Entwurf eines Kirchengesetzes, betreffend die Fixation der Accidenzien und Stolgebühren der evangelisch-lutherischen Geistlichen und Kirchendiener, in zweiter Berathuug einstimmig an genommen.