Volltext Seite (XML)
— - — — Jryerate, welche bet d« bedeutenden Auflage del Blattes eine sehr «ick» same Verbreitung finden werden mit 10 Pfg. di» Spaltenzeile oder dem» Raum berechnet. — La« bellarische und complicirt» Inserate mit entsprechen« dein Aufschlag.—Enm«« sandt, im redaktionellen Theile, die Spaltenzeil« M Pfg. Die ,.«etßeritz-Zeitung" «scheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend. — Preis vierteljährlich 1 M. LS Pfg., zweimonatlich 84 Pfg-, einmonatlich 42 Pia. Einzelne Nummern 1V Pfg. — Alle Postan- flalten, Postboten, sowie die Agenten nehmen Be stellungen an. Mchmtz-MiW Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. Amtsblatt für die Königliche Kmtsstauptmannschafi, das Königliche Amtsgericht und dm Stadtrath zu Dippoldiswalde Nr. 20. Sonnabend, den 18. Februar 189). 65. Jahrgang. Verantwortlicher Redacteur: Paul Jehne in Dippoldiswalde. Mit achtfettigem „Jllustrirten Unterhaltunatblatt". Mit land- und hautwirthschastlicher Mouattbeilage. Die Musterung der Militärpflichtigen im Aushebungsbezirk Dippoldis walde wird 1. für die Ortschaften der beiden Amtsgerichtsbezirke Lauen- Nei» und Altenberg mit Ausnahme der in dem letzteren Bezirk gelegenen Orte Bärenburg, Bärenfels, Dönsch ten, Falkeuhain und Schellerhau Montag, den 27. Februar dieses Jahres, Vormittag '/»9 Uhr, im Gasthof „zum Löwen" in Lauenstein, S. für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Frauenftein mit Ausnahme der Ortschaften Ammelsdon, Hennersdorf, Röthen bach und Schönfeld Dienstag, den 28. Februar dieses Jahres, Vorm. V,9 Uhr, in dem Gasthof „zum Stern" in Frauenstein und 3. für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirk Dippoldis walde a) mit den Anfangsbuchstaben bis mit L mit Aus nahme der Stadt Dippoldiswalde Donnerstag, den 2. März dieses Jahres, Vormittag V»9 Uhr, d) mit den Anfangsbuchstaben M bis mit V Freitag, den 3. März dieses Jahres, Vormittag 8 Uhr, o) mit den Anfangsbuchstaben n bis mit L, für die Stadt Dippoldiswalde, die fünf Ortschaften des AmtSgerichtSbejirkS Altenberg: Bären burg, Bärenfels, Dönschten, Falkenhai« und Schellerhau und >ie vier Octschafte»» des AmtSgerichtSbez. Frauenftein: Ammels dorf, Hennersdorf, Röthenbach und Schön feld Sonnabend, -en L. März dieses Jahres, Vormittag 8 Uhr, im Rathhause allhier, die Loosung für den gelammten A 'shebungsbezirk aber Montag, den 6. März dieses Jahres, Vormittag 9 Uhr, im Rathhause zu Dippoldiswalde statlfinden. Die Militärpflichtigen haben behufs ihrer ärztlichen Untersuchung in dem betreffenden Musterungstermine pünktlich in reinlichem Zustande persönlich sich einzufinden, dagegen bleibt den Loosungsberechtigten — vergl. 8 66, Pkt. 6, 7 und 12 der Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 — das Erscheinen in dem anberaumten Loosungstermine überlasten; für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der Ersatz Kommission geloost werden. Militärpflichtige, welche in den vorstehends anberaumten Musterungsterminen nicht pünktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder Hast bis zu 3 Tagen zu be strafen und können ihnen außerdem die Vortheile der Loosung entzogen werden. Wer sich der Gestellung böslich entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger behandelt. Er kann außerterminlich gemustert und im Falle der Tauglichkeit so fort zum Dienst eingestellt werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat ein ärztliches Zeugniß einzureichen. Daffelbe ist durch die Ortsbehörde zu be glaubigen, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaub hafte Zeugen, welche versichern können, daß sie aus eigener Wistenschast die epi leptischen Zufälle an den betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben, zu stellen oder das Zeugniß eines beamteten Arztes beizubringen. Es empfiehlt sich, die Zeugen zum Zwecke der Abhörung mehrere Tage vor dem Musterungsgeschäst dem unterzeichneten Cioilvorsitzenden namhaft zu machen. Jeder Militärpflichtige, gleichviel ob er sich im 1., 2. oder 3. Militär pflichtjahre befindet, darf sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, ohpe daß ihm hieraus ein Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils erwächst. Der Vortheil ist der, daß sie am allgemeinen Ein stellungstermin eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt werden oder über zählig bleiben. Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, haben eine ortspolizeilich beglaubigte Einwilligungs-Erklärung des Vaters oder Vormundes und eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber mit zur Stelle zu bringen, daß sie durch bürgerliche Verhältnisse sonst nicht gebunden sind und sich untadelhast geführt haben. Volksschullehrer Haben als Beweisstücke für die Berechtigung zum zehn wöchentlichen Dienste im Musterungs-, spätestens aber im Aushebungstermine amtliche Zeugnisse darüber vorzulegen, daß sie 1. die Schulamtskandidatenprüfung bestanden haben und 2. au einer Volksschule angestellt sind. Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung Milstärpflichtiger von der Aushebung in Berücksichtigung häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse find von den betreffenden Militärpflichtigen oder deren Angehörigen unter Beibringung der erforderlichen Beweismittel thnnlichst so zeitig der betreffenden Ortsbehörde zur Begutachtung vorzulegen, daß sie behufs erschöpfender Erörterungen u. s. w. mindestens 4 Tage vor dem betreffenden Musterungstermine bei dem Unter zeichneten eingehen können. Formulare zu diesen Anträgen find unentgeltlich von der Königlichen Amtshauptmannschaft zu beziehen. Diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder AuffichtSunfähigkeit zur Begründung des Antrages behauptet wird, haben im Musterungstermin persön lich mit zu erscheinen. Auf Zurückstellungsgesuche, welche im Musterungstermine nicht vorgelegen haben und deren Zurückstellungsgründe erst nach dem Musterungsgeschäste einge« treten sind, wird im Aushebungstermine entschieden. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände werden hiermit angewiesen, diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren häusliche Verhältnisse eine Zurück stellung derselben nöthig erscheinen lasten, noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß die Zurückstellungsgesuche unter Beibringung der erforderlichen Beweismittel rechtzeitig und spätestens im Musterungstermine zu stellen sind, und daß, wie schon vorstehend bemerkt, diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder AuffichtSunfähigkeit zur Begründung des Antrags behauptet wird, im Musterungstermine persönlich mit zu erscheinen haben. Schließlich werden die Ortsbehörden gemäß 8 61,» und 8 62 der Wehr ordnung aufgefordert, nach Rückempfang der Stammrollen die Gestellpflichtigen ihres Ortes zu den betreffenden Terminen rechtzeitig schriftlich z« beordern, hiernächst etwaige Veränderungen bei den Stammrollen durch Ab- und Zugang mittelst Stammrollen-Auszuges stets sofort anher anzuzeigen, übrigens aber zum Musterungstermine selbst mit zu erscheinen und die Stammrollen mit zur Stelle zu bringen. Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersahreserve, ingleichen ausgebildete Landsturmpflichtige 2. Aufgebots haben, dafern sie nach 8 122 der Wehrordnung auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch zu machen können glauben, ihre darauf gerichteten Gesuche bis zum 24. Febr. 1888 bei der Ortsbehörde ihres Wohnortes anzubringen, von welch letzteren Behörden dieselben alsbald unter Beifügung der erforderlichen Nachweisungen an den Unterzeichneten einzu reichen sind. Ueber diese Gesuche wird die Königliche Ersatzkommisfion Montag, den «. März dieses Jahres, Vormittags 19 Uhr, Entschließung fasten und haben sich die Gefuchst ller selbst zu dem angegebenen Termine im Rathhause allhier einzufinden. Dippoldiswalde, am 16. Februar 1899. Der Civilvorfihende der Königlichen Ersatzkommission des Aus hebungsbezirks Dippoldiswalde. I. A.: vr. Fischer, Bezirksasseffor. H. Holz-Versteigerung auf dem Rehefelder Staatsforstreviere. Im GrbgerichtSgasthofe in Seyde sollen Donnerstag, den 2». Februar d. I., folgende iw Rehefelder Forstreviere in den Kahlschlägen der Abth. 12, 20, 88, 89, 78, 76 in den Durchforstungen in Abth. 10, 12, 20, 38 und im Einzelnen in den Abth. 34, 38 und 58 ausbereitete Rüg- und Brennhölzer an die Meistbietenden versteigert werden und zwar: von Vormittags ,1« Uhr anr 1427 w. Stämme, 1942 h. und 4259 w. Klötzer, 88 w. Stangenklötzer, 310 w. Derbstangen und 7995 w. Reisstangen; von Nachmittags 2 Uhr anr 10 rm w. Nutzknüppel, 123 rm h. und 92,» rm w. Brennscheite, 119,1 rm h. und 97 rm w. Brennknüppel, 31 rm h. und 74,r rm w. Zacken und 75 rm h. und 219 rm w. Neste. Näheres ist aus den bei den Ortsbehörden und in den Schankstälten der umliegenden Ortschaften aushängenden Plakaten zu ersehen. Königliche Forstrevierverwaltung Rehefeld und Königliches Forstrentamt Frauenstein, am 15. Februar 1899. Breitfeld. Krause.