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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.04.1896
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1896-04-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18960425018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1896042501
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1896042501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1896
-
Monat
1896-04
- Tag 1896-04-25
-
Monat
1896-04
-
Jahr
1896
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VezugS-PreiS tv dar Pau-texpeditioa od« de« ün Gtadt. bntrk mid den Vororten errichteten AirS- gav'stellen aigatzolt: vlerteljührltch^S.'X), bri zweimattaer titaltch« Zustellung tnß Hun-^l-Ho. r«ib dt» Last dezo«n für HeokfchUmd und Oesterreich: vterreliübrttch >l «.-»». Virerte lkrruibendleuouug in» >»Sla»d: »»»Mich M 7SO- Di« Morgen-Aulgab« erscheint um '/»7 Uhr. di« Abruk-UuS-ab« Wochentag- um b Uhr. Le-action »ad Lrpeditio«: -atzan»e«gass« 8. Di« Expedition ist Wochentag« ununterbrochen geöffnet von früh 8 bi« Abend« 7 Uhr. Filialen-, rn« «em»'« Torti». lLlfre» Hahns, UniversitätSstraße I, Souls Lösche, ffolbarinenstr. I«, part. und K-nkgSvkatz 7. 208. Morgen-Ausgabe. MpMer TagMalt Anzeigeu-Pret- die 6 gespaltene Petitzeile LV Wz. Reclame» unter dem-fihactionBstrick (4a»> spalt«,) SO>4, vor den KamHinlnachricktrn (6,-fpaU«) «ch. Großer» Gchristen laut msseram Peels- verzrtchaiß. rabellartsch» und -tssrnfiatz »ach höherem Laris. Extra «Veil»,e« (gefalzt), nur mU der iHorge»-«»Baade, ohne Poftbattcheeung VO>—, mit Postdesbrderuug 7V —. Anzeiger. Ämtsklatt -es königlichen Land- und Äinlsgerichtes Leipzig, -es Mathes und Nolizei-Ämtes -er Stadt Leipzig. Sonnabend den 25. April 1896. ^mrahmeschlui für Atyri-en: Abeud-Lu«gabe: Vormittags 10 Uhr. Morgeu-Ausgabe: Nachmittag« 4Uhr. Bet den Filialen und Annahmestellen je »iur halb. Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Expedittsn zu richte». Druck und Verlag von L. Polz in Leipzig 00. Jahrgang. Vas künftige Surgerliche Gesetzbuch. XXII. Die gesetzliche Erbfolge. Boa Vr. jur. W. Brandt«. R-chdrack »«rbotea. Boa der Parteien Gunst und Haß ist wohl keine andere RrchtSeinrichtung so umvrängt. wie da« Erbrecht. Während der laodangrsessenr Adel e« mü Erfolg erreicht hat, daß Der- fügungen über den Grundbesitz der Familien nickt nur für die nächste Generation, sondern auf Jahrhunderte hinaus für die nachfolgenden Geschlechter bindend sind, so daß der Wille de« längst Berstorbenen fortdauernd wirksam ist, fordern Andere, daß mit dem Tode der Person auch die Macht ihre« Willen« für die Güter dieser Welt edlösche und da» er worbene Vermöge», soweit darüber nicht bei Lebzeiten ver fügt ist, in seinem vollen Betrage, oder doch größtentheils, nämlich durch eine hohe Erbschaftssteuer geschmälert, der Ge- sammtheit zufällt. Der Entwurf hat die Voraussetzungen für die Bindung künftiger Geschlechter durch die Errichtung von Familienfideicomuiissen und Stammgütern der LandeSgesetz- grbuog überlassen. Die Forderung einer Beseitigung deS Erbrecht« ist in der Commission wohl kaum erörtert worden, da sie von der Wissenschaft längst verworfen ist, weil sie dem Sinn für die Zusammengehörigkeit der Familie wider strebt; die Frage der Höhe der Erbschaftssteuer hat die Com mission von ihren Berathungen au-geschlossen, da sie nicht in den Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches gehört. Bekanntlich ist nach dem Tode einer Person, wenn es sich um die Vertheilung ihre» Nachlasses handelt, die erste Frage, ob sie eine letztwillige Verfügung errichtet hat oder nicht. Im letzteren Fall« »ritt die gesetzliche Erbfolge ein, deren Ausgabe e- ist, die Nachlaßvertheilung in Uebcrein- stimurung mit den Gefühlen des Volkes zu regeln. DaS römische Recht geht hierbei von einer anderen Anschauung au«, al- das alle deutsche Recht, und da- in den einzelnen putschen Staaten gegenwärtig geltende Recht hat sich im Großen und Ganzen, allerdings mit vereinzelten Durch brechungen de« PrincipS, dem römischen Rechte angeschlosscn Nach demselben ist sür die Erbberechtigung die Nähe der Verwandtschaft entscheidend, und diese destiqpnt sich nach der Zahl der Geburten zwischen dem Erblasser und seinen Ver wandten. Mit meinem Vater und meiner Mutter bin ich im ersten Grade verwandt, mein Bruder, meine Schwester sind Verwandte zweiten Grade«; mit den Kindern meiner Geschwister bin ich im dritten Grade verwandt; dir Vettern und Basen untereinander stehen im vierten Grade. Das deutsche Erbfolgesysiem berechnet die Verwandt schaft ausschließlich nach Linien. Zunächst kommt die eigene Linie, d. h. die Nachkommen de« Erblasser«, dann die Linie der Eltern, dann diejenige der Großeltern, der Urgroß eltern u. s. w. deS Erblassers. Diejenigen, welche mit dem Erblasser die näheren Stammeltrrn gemeinsam haben, schließen solche Verwandte au-, welche durch entferntere Stammeltern mit demselben verwandt sind, während in der Linie selbst alle darin befindlichen Personen derart berufen sind, daß an Stelle de« Berstorbenen dessen Kinder trete». Diese« Linien- oder „Parentel"-System ist dasjenige de« Ent wurf«. E« ist gegenwärtig nur rein durchgcführt in dem, auch in kleinen Theilen Bayern« geltenden, österreichischen Gesetzbuch« und in einigen schweizerischen Cantonen. Seine praktrsche Wirkung äußert sich schon bei de» Verwandte» der zweiten Generation, zum Beispiel schon die Vettern werden unter Umständen in anderer Reihenfolge al« Erben berufe», al« nach dem römischen Gradualsystem. DaS deutschrrchtliche System hat den Vorzug, einfach und leicht verständlich zu sein, auch dringt eS die »ach preußischem und sächsischem Rechte bereit« geltende Bevorzugung der Eltern vor den Geschwistern zur Anerkennung. Die Erbfolge wird sich danach folgendermaßen stellen. Di« Erbe» werden in fünf Ordnungen oder, wie der bisherige Ausdruck lautet, in fünf Elaffe» berufen. So lange ein Ver wandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist, wird eia Verwandter der folgenden Ordnung nicht zur Erbfolge berufen. In der ersten Ordnung erben dir Kinder und Kindeskinder de- Verstorbenen wie bisher. An Stelle eines verstorbenen Kindes treten dessen Kinder in die Erbfolge nach Stämmen ein. Eia uneheliche- Kind erbt von fernem Later nur, wenn e« di« Rechte eines ehelicken Kinde- erlangt hat. Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern de« Erblasser« und deren Abkömmlinge, gesetzliche Erben dritter Ordnung sind die Großeltern und deren Ab kömmlinge, der vierten Ordnung die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge, der fünften Ordnung die entfernteren Vor eltern de« Erblasser«, nicht auch deren Nachkömmlinge. 2m Einzelnen sei auf Folgendes hingewiesen: In der zweiten Ordnung erhalten die Geschwister nicht-, wenn beide Eltern noch leben j erst wenn Vater oder Mutter oder beide verstorben sind, fallt die Nachlaßhälste deS ver storbenen Elterntheiles dessen Kindern, also den Geschwistern de« Erblasser«, zu. Gleiche Grundsätze gelten für die dritte Ordnung. Ein Unterschied zwischen vollbürtiger und halb bürtiger Verwandtschaft ist im Gesetz nicht ausgesprochen, er macht sich aber trotzdem praktisch wirksam, insofern z B. ein vollbürtiger Bruder de« Erblasser« an dem auf das Eltern paar entfallenen Erbtheile participirt, während der halb bürtige Bruder nur die auf den einen Elterntheil entfallene Erbportion miterbt; wenn also die beiden Brüder die einzigen Erben sind, würde der vollbürtige drei Viertel, der halb bürtige ein Viertel des brüderlichen Nachlasse- erhalten. In der vierten Ordnung, der Linie der Urgroßeltern, kehrt der Entwurf zu dem Grundsätze zurück, daß von den Abkömm lingen der Urgroßeltern derjenige erben soll, welcher mit dem Erblasser dem Grade nach am nächsten verwandt ist. Es handelt sich in dieser Linie um so entfernte Verwandte, daß eine Erbberechtigung aller dieser Linie angehörigen Personen unserem RechtSgesühl« wohl nickt entsprechen würde, und mit Reckt deshalb uur der nächste Verwandte berufen wird. Die fünfte Ordnung ist, da sie nur die Vorfahren der Urgroßeltern beruft, nicht aber auch deren Nachkommen, praktisch wohl so gut wie bedeutungslos. Einen sehr wichtigen Erben habe» wir bislang nickt er wähnt, nämlich de» überlebenden Ehegatten de« Erblasser« Derselbe wird neben den Erben der ersten und zweiten Ordnung, also neben Kindern, Eltern und Geschwistern, sowie auch neben Großeltern berufen und erhält, wenn diese nahen Verwandten nicht vorhanden sind, die ganze Erbschaft. Er schließt also di, dritte, vierte und fünft« Ordnung, mit Aus nahme der Großeltern, vom Nachlasse au« Er erhält neben Kindern und KindeSkiudern, einerlei wir groß deren Zahl ist, stet« ein Vierttheil, neben Eltern, Großeltern, Geschwistern und Geschwisterkindern stet« die Hälft« drr Erbschaft. Im letzteren Falle erhält er außer der Hälfte al« Vorau« die zum ehelichen Haushalt gehörigen Gegenstände. Die verwandtschaftliche Zusammengehörigkeit drr Familie zeigt sich in der Zubilligung eine« Pflichttheilanspruche« der erbberechtigten Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten. Derselbe ist höher normirt al« durchweg i« geltenden Recht, er soll nämlich in allen Fällen ohne Unterschied der Person de« Berechtigten und der Zahl der Erben die Hälfte drö Werthr« vom gesetzlichen Erbtheil betragen. Großeltern, Geschwister sollen indeß niemals einen Pflichtteil zu fordern haben. Deutsches Reich. * Berlin, 24. April. Wer die Verhandlu ngen de« Reichs tag« vom Mittwoch und Donnerstag über die da- Bäcker- grwrrbe betreffende BundeSrathS - Verordnung gelesen ha' und rin nickt gar zu kurze« Gedächtniß besitzt, der kann sich, meint di« „Nat.-Ztg." zutreffend, wohl frage», ob gegen wärtig die Moden der Dameukleider oder die der Politik rascher wechseln. Nahezu alle Stimmen sprachen sich vor zwei Jahren für da« Eingreifen de« Staate« au« — beute »st da« Umgekehrte der Fall. Man muß unter solchen Um ständen dir Sckärfe, mit welcher der HandelSmiiiister von Berlepsch eine derartige Auffassung der politischen Verantwortlichkeit, insbesondere den Conservativen gegenüber, kritisirte, berechtigt finden. Die Bäckerei unterscheidet sich Wohl von jedem andern Gewerbe dadurch, daß in ihr jeder Arbeiter beständig Nachtarbeit zu leisten hat; wo sonst solche regelmäßig verkommt, wird sie von Weckselschickten verrichtet, der Arbeiter hat, sei es in täglichem oder wöchentlichem Wechsel, das eine Mal am Tage, daS andere Mal in der Nacht zu arbeiten; fortwährende Nacktarbeit ist eine Eigenthümlichkeit des Bäckergewerbes, und daß solche, wenn die Arbeit eine übermäßige Dauer hat, gesundheitsschädlich ist, wird sich schwer bestreiten lassen; der Schlaf am Tage gewährt dein Menschen nicht die Erholung, wie der in der Nacht. Nun ist sestgestellt, daß die Arbeitszeit im Bäckergewerbe in 28,6 Proc. der Be triebe l2—14, in 13,3 Proc. 14—16, in 3 Proc. 16—18 und in 0,7 Proc. über 18 Stunden betrug; da scheint uns doch ausreichender Grund zu der Anwendung des H 120s vor zuliegen. Wenn, wie angegeben ward, im größeren Theil der Betriebe die Arbeitszeit unter der in der Verordnung gestatteten Maximaldauer bleibt, um so besser; dann wird in deren Verhältnisse ja kein erheblicher, störender Eingriff erfolgen. Im Anschluß an diese Ausführungen schreibt die „Nat-Ztg.": „Es ist ei» öffentliches Geheimniß — oder nicht einmal ein solches, denn es war ja genug von der Sache in der Presse die Rede —, daß die Frage der Regelung der Arbeitszeit im Bäckergewerbe sich im vorigen Sommer zu einer Probe auf den Einfluß ge staltet hatte, welchen Herr von Stumm und seine Gesinnungsgenossen als nicht-verantwortliche Nathgeber auf die Entscheidungen in unserm Staatsleben auszuüben ver mögen; es ist damals von ernsten Verhandlungen innerhalb des preußischen Staatsministeriums die Rede gewesen, die, wenn sie mit der Ablehnung jedes Vorgebens betreffs der Arbeitszeit im Bäckergewerbe geendet hätten, wahrscheinlich zu einer Krisis von er heblickcr Tragweite würden geführt Haden. Die auf einen schroffen Bruch mit aller positiven Socialpokitik im Sinne der Maßregeln seit 1890 gerichteten Bestrebungen sind damals nicht durchgedrungen; die konservative Interpellation sollte allem Anschein nach mit dem eineu Zweckt, die Handwerksmeister bei der konservativen Stange zu halten, den andern ver binden, die hinter den politischen Coulissen im vorigen Sommer gescheiterte Action fortzusetzcn; Herr von Stumm hat zwar gestern und vorgestern nicht selbst das Wort ergriffen, aber seine speciellen Freunde und Gesinnungs genossen sind im Sinne der Interpellation noch energischer vorgegangcn, als die Urheber dieser von der conservativen Fraclion " * Berkin, 24. April. An die Adresse de« „Mr. H. A bl- wardt, Member of the German Reichstag" ging am Mitt woch Abend, wie man der „Voss. Ztg." mittheilt, ein ein geschriebener Brief von früberen Anhängern ab, wie ein solcher Wohl schwerlich je an ein Parlamentsmitglied irgend eine- Landes gerichtet worden ist. Das umfangreiche Schreiben besagt, Ahlwardt bringe durch seine Abenteuer die Partei in Mißkredit. Im Wahlkreise Friedeberg-ArnSwalde, in dem früher so eifrig und mit Erfolg agitirt worden sei, könne man kaum noch wagen, eine Versammlung abzuhalten, da man befürchten müsse, von den Gegnern, und zwar nicht mit Unrecht, ausgelacht zu werden. Er habe es lange Zeit nicht einmal für nötbig befunden, die an ihn gerichteten höflichen und geharnischten Schreiben zu beant worten, in denen er aufgcfordert wurde, aus Amerika zu- rückzukehren. Jetzt habe er wohl endlich Nachricht gegeben; aber waS für eine? Die Behauptung, daß Ahlwardt der Partei in Amerika besser dienen könne als im deutschen Reichstage, habe nur Spott erregt. Schließlich heißt eS, daß in Anbetrackt deS ganzen Verhaltens Ahlwardt'S mehrere wohlhabende Männer, die allen Ernste« der Sache «in Ende machen wollen, zu dem Entschlüsse gekommen seien, Ahlwardt den Vorschlag zu machen, er möge argen eine Abstandssumme von 5000 sein Mandat niederlegen. Nack Eintreffen der von einem Notar zu beglaubigenden Verzicktleistuag und nack ihrer Verkündigung im Reichstage werde die Summe sofort von einem New-Aorker Bankier auSgezahlt werden. Zu einer Erklärung über den Vorschlag ist eine Bedenkzeit von zehn Tagen — nack Eintreffen des Briefes in Amerika — fest gesetzt worden. (Die „wohlhabenden Männer", die sich schmeicheln, Ahlwardt für 5000 lo« zu wexde», haben die Bescheidenheit deS früher von ihnen als „Retter deS Vater landes" gepriesenen VolkSverführer« sicherlich überschätzt. Red. d. „L. T.".) —ra. Berlin, 24. April. Die Internationale Ver einigung für vergleichende Rechtswissenschaft und VolkswirthschaftSlehre zu Berlin hielt am 22. April im Westminster-Hotel eine ordentliche Sitzung ab. Nachdem der Vorsitzende, LandgerichtSratb Vr.F. Meyer-Berlin in einem warmen Nachruf de- bei Cap PalmaS verstorbenen Mitgliedes, deS Bezirksamtmannes von Victoria, Regierungs- Assessors Erich v. Lucke, gedacht batte, sprach der Bibliothek- Afsistent beim Reichsgericht in Leipzig vr. Georg Maas über die Ausgaben der Vereinigung hinsichtlich des inter nationalen Austausches officieller Drucksachen. Zunächst schilderte er die Bestrebungen Frankreich« und Belgiens für die Sammlung des gesammten für den inter nationalen Reich-Verkehr wichtigen Material«, und ging dann auf die Entwickelung und Wirksamkeit der inter nationalen Tausch-Conventionen und deren Bedeutung für die schnelle, sichere und billige Beschaffung officicller Druck sachen ein. Er erörterte, wie auS dem allgemein wachsen den Interesse an rechtsvergleichenden Studien das Be- dürfniß nach ausgiebigerer Gelegenheit zum Studium der ausländischen officiellen Materialien sich gesteigert habe. Nach seiner Ansicht sei es eine dankenswerlhe Auf gabe für die Internationale Vereinigung, behufs Erleichterung des stetig sich mehrenden Verkehrs mit dem AuSlande und zur Belebung der vergleichenden Studien deS auswärtigen öffentlichen Lebens den Anschluß de« deutschen Reiches an einen der bestehenden internationalen Tausch verträge, sowie die Errichtung einer staatlichen Tausch- und Auskunftsstelle für officirlle Ver öffentlichungen de« In- und AuSlande« anzuregen. Der Redner machte sodann eingehende positiv« Vorschläge über die Art der Angliederung dieses Bureau« an das bereit vielfach als Tauschvermiltelungsstelle dienende Auswärtige Amt, indem er den Werth der so ermöglichten Centralisirung und Erweiterung de« gesammten Tauschverkehrs der Reicks Bibliotheken einer genauen Prüfung unterzog. In seinem Danke an den Vortragenden unterstützte der Vorsitzende leb hast dessen Vorschläge. (D Berlin, 24. April. (Telegramm.) In der gestrigen Plenarsiitzung des BundcSrathS wurde der vom Reichstage gefaßte Beschlußantrag über da« Tuelluuwese« dem Reichs kanzler überwiesen. 6. v. Berlin, 24. April. (Privattelegramm.) In maßgebenden Kreisen wird eS sehr bemerkt, daß das heutige „Militair. Wochenblatt" einen sehr warmen Artikel für bas Lucll bringt. ö. Berlin, 24. April. (Privattelegramm.) Es wird in politischen Kreisen vielfach erörtert, wie die national liberale Fraktion im Reichstag sich zu dem Verbote be« börsenmützigen TerminhanbelS in Getreide stellen werde. Wie die „B. Börs.-Zkg." erfährt, wird ein Fraction-besckluß in dieser Sache seitens der Partei nicht gefaßt werden, sondern e» wird den einzelnen Mitgliedern überlassen bleiben, ihre Stimmen nach eigenem Ermessen abzugeben. Die weit überwiegende Mehrheit der Fraktion wird sich für die Be vollmächtigung de« Bundesrathe«: je nach Bedarf den Termin bandel an der Börse einzuschränken, «»«sprechen, wa« der Wiederherstellung der ursprünglichen Regierungsvorlage in diesem Puncte gleichkommt. s Einiges über Srrttpflege bei Fischen, ikachdruck verb,»«. m. (Schluß.) Ungemein viel geben die Meergrundeln auf Reinlichkeit. Thut man in ihrer Abwesenheit kleine Steinchen in da« Nestchen, so tragen sie sie mit dem Maule heraus, schwimmen mit ihnen nach einem entfernten Winkel, wo sie dieselben fallen lassen. Ist drr Stein für ihre Tragkraft zu groß, so stecken sie die Schnauze unter ihn und wälzen ihn nach und nach zum Thore hinaus. Doch lassen wir die Lochnrster und wende» wir uns den im freien Wasser von den Fischmännchen verfertigten Brut- Doch lassen wir die Lochnrster und wende» wir uns den im frrien Wasser von den Fischmännchen verfertigten Brut stätten und ihren Verfertigern zu. Da wäre» zunächst die Mauerer, die Steinchen zum Nestbau zusammeuschlepprn. Da« tbu» verschiedene kleine, in deu norvamrrikauischeu süßen Gewässern hausende, meist sehr häufige Fischchen au« verschirdrnen Ordnungen. So schützt ei» Barsch im Niagarafluß (Lvro vlgri- «m») de» Laich gegen die Strömung, indem er um denselben eiuen Strinwall errichtet. Eine Karpfenform (kü) ucliichtti) 8 »drouewar), der uordamerikanische Weißfisch, reinigt zunächst auf dem Boden seine« heimatblichen Gewässer« eia Plätzchen voa allerlei Unsauberkeiten, daau setzt da» Weibchen seinen Laich darauf ab unv soll im Verein »it dem Männchen Gteiachrn im Maul« herbeischleppen, um ihn damit zuzu- decke». Auf die Steinschicht folgt wieder eine Schickt Laich, m»d so geht eS umschichtig, bi« da« Nest eine» stumpfen Kegel von 8 Zoll Höh« bildet. In groß«« Mengen be- wohuea die Sonnenfischchen (mehrere Arte» der Gattuag LvpomoÜ») di« Bäche und Flüsse der vereinigten Staaten. Luch bei ihnen sollen beide Geschlechter zusammen eia kiesige« Plätzchen von etwa 1 Fuß Durchmesser auSsucken, es von allem Pflaazenwuch« vollkommen reinigen und sämmt- lichr e« bedeckende Steinchen wegschleppen, bi« eS einen reinen Sandboden zeigt. Ja diesem wird Mit dem Schwanz« eine saubere eirunde Vertiefung hergrstellt. DaS Nestchen ist fertig, über ihm neigen sich die umgebenden Waffergewächse »ad bilden eine Laube. Ein gemüthliche« Heim, «in poesie volle« FlitterwoLenwiakelchea! So urtheilt wohl auch ge legentlich ein Souneufischchtn anderer, größerer und stärkerer Art (^pkroäerao «a^auu»). Nach dem in der Natur sehr allgemein hrrrscheudeu Grundsatz: „Gewalt geht vor Recht", und auf seine überlegene Kraft pochend, raubt er dem Verfertiger und Besitzer da« Nest sammt den Eiern. Eigentlich freilich nimmt er ihm nur eine Mühe ab, denn nachdem eine« seiner Weibchen zu dem schon vor handenen Laich auch den ihrigen gelegt bat, bewacht der Usurpator seine Nachkommenschaft zusammen mit der de« Verdrängten aleich getreulich. Mehrere südamrrikanische Welse (au« de» Gattungen vor»» und OaUiektd/r) bauen Rester au« Pflanzenstoffen. To der Hassar oder „Flachkopf" (vor»» coswtu») uad der Ea-cadura oder „Rundkopf" (OÜLlUekUnw littonckw) im Drmerarafluß. Der erstere verfertigt sein Nest au« in da« Wasser gefallenem Laub, der lehtere au« abge- biffenen Stengelrrsten eine- Wassrrgrase«. Der Nestbau de« Ca-cadura wurde in England an gefangen gehaltenen Individuen beobachtet. Da« Männchen b>H von ValiSnerirn, Seerosen rc. kleine Stückchen ab uad schleppte nameatlich große Siücke de« Flußmoosr« (koutiimltt »nUp^rmUc») herbei. Diese Baustoffe arbeitete e« zusammen und verkittete sie mit irgend einer schleimigen Substanz, bi« e« eine 9 Zoll hohe, 7 Zoll breite und 4 Zoll dicke Masse m,t fester Oberfläche und von der Gestalt eine« umgekehrten Wasserglas»« zu Stande gebracht hatte. Vater dasselbe stieß da« Männchen LuftbläSchea mit seiner Schleim sülle au« dem Maul« au«, die nach obea stiegen, sich in der Nrstkuppel verfingea, eia« Schaumansammlung bildeten und deu obersten Tbeil de« Bauwerke« bi« auf '/, Zoll über die Oberflack« de« Wasser« hoben. Li« da« Nest fertig war, legte va« Weibchen den Laich auf de» Boden, nahm ibn »wischen die beide» Bauchflossea, schwamm unter da« Nest, legt« sich auf den Rücken und prakticirte die Eier in di« Höhlung. DaS geschah mehrere Mal hintereinander, und da« Männchen fuhr dabei in der Schaumeatwickelunq fort. Al« da« Weibchen auSgelaicht halte, bezog das Männchen die Eierkammer und fing seine treue Wacht an. Die männlichen Schleimfische, Grundeln und Koppen bewachen blo« die Eier, nicht die Jungen, und wie die der Sonnenfische, der betreffenden Welse u. s. w. iu dieser Beziehung verfahren, weiß ich nicht. Wir kommen aber jetzt zu einer Anzahl nestbauender Fische, deren Männchen sich bestimmt der Beschützung uud Pflege nicht bloS der Eier, sondern auch der ausgeschlüpften Jungen widmen. Der Gourami (Ospkromeuus ollux), ein wunderschöner, zu den Labyrinthfischea gehöriger Bewohner der süßen Gewässer der Sundaiaseln, und seines außerordentlichen Wohlgeschmackes wegen nach Mauritius und Cayenne eingcführt, verfertigt höchst eigenthümliche Nester. Er nimmt au der Ober fläche des Wasser« Luft auf, begiebt sich an eine ihm geeignet scheinende Stelle und spuckt sie in Form von auck in diesem Fall« mit einer Schleimhülle umgebenen Bläschen aus, die nach oben steigen und eine flottirende Schaummaffe bilden. Die Bläschen allein reichen nicht au«, uad da« Männchen sucht auf dem Grund deS Wasser« Cou- ervenfäden, die e« in da« Maul nimmt und mit Schleim iberzieht, worauf e« sie dem Schaum beifügt. Da« Weibchen egt den Laich auf den Boden, und da« Männchen verfährt ehr eigenthümlich, um ihn unter da« Nest zu bringen. Es nimmt an der Oberfläche so viel Luft in da« Maul, wie e« nur kann, darauf begiebt e« sich unter die Eier, preßt die Mundhöhle mit aller Kraft zusammen, so daß di« Luft seitlich au« den Kiemenspalten entweicht, wobei ihre Masse zwischen den äußerst eng gestellten Kiemblättchen durchbringen muß, sich, gleichsam pulveristrt, zu höchst feinen Schaumbläschen auflöst, mit Gewalt nach oben unter da« Nest steigt und die Eierchen mit sich reißt. Nach 6 Tagen erscheinen die jungen Fischchen uad fangen an, ihrem Vater da« Leben sauer zu machen. Sie echavpiren truppweise, und der Alte sieht sich araöthiat, sie zu verfolgen, um sie in da« Nest zurückzuschaffen Dabei verfährt er ähnlich, wie wenn er den Laich steigen lassen will: er stößt, aber diesmal durch da« Maul, eine Bläschensäule in geeigneter Richtung unter sie, die sie mit nach oben in das Nest zurückentführt. So quält er sich etwa 14 Tage lang ab, daun überläßt er seine Nachkommenschaft ihrem Schicksal. Die Nahrung der Jungen unter deni Schaumflosse scheint au« Infusorien zu bestehen, die dorthin durch die Gegenwart verwesender, organischer Substanz, drö Schleime-, gelockt werden. Am bekanntesten und leicht zu beobachten ist der Nest bau bei den Stichlingen. Wir haben in Deutschland drei Arten dieser Fischchen, von denen «i»e, der Seestichling (Easterveteuz spio»oki»), da« Meer und Brackwasser, die zweite, der gemeine (6. Lerüeatus), und die dritte, der kleine «tichling (0. pungitiu»), außerdem, und mit besonderer Vor liebe, da« süße Wasser bewohnt. Alle haben die Eigenthümlich keit, au« Pflanzenstoffen freie Nestchen zu bauen uud die Nach kommenschaft zu bewachen. Allerdings soll merkwürdiger Weise in der Ostsee nur dem Serstichlmg diese Gewohnheit eigen sein. Der männlich« Serstichlmg legt sein Nest nur wenig« Fuß unter dem Wassersss.egel an und nie auf dem Boden, sondern immer zwischen Algen, Seeara« u. s. w. Er nimmt dazu verschiedene« Material, er streckt sich nach der Decke, und Wa rr am leichtesten haben kann, wen» e« sich nur eiaiaermaßen eignet, ist ihm genehm. Je weicher uad zarter die Baustoffe sind, desto schwieriger und zeitraubender feine Arbeit. Nimmt e- kräftige Tangblättrr, so hat er weniger Arbeit, indem er einige selbstproducirte Fäden um sie herumlegt und sie gewisser maßen zusammenschuürt. Meist bilden Theilr einer lebenden Pflanze die Grundlage de« Neste», auf die e« weiter au« feinerem Material aufgebaut und mit anderen Theilen des lebenden Tang» durchflochten wird. Da« Ganze wird hierauf mit zähen Faden um- und durchsponnen, bi« e« «ine ziemlich compacte Masse von 5—8 cm Durchmesser bildet. DaS Nest hängt wie rin Pendel und schwankt zufolge der Wasser - beweaungen bei Ebbe und Fluty hin und her. Sein Material ist oft so fest verflochten, daß r« schwierig ist, r« au«einander-
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