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MNmfferÄM« für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anzeigenpreis: die 8 gespaltene Naumzeile LORpfg., die 1 gespaltene Zeile dcr amtlichen Bekanntmachungen 40 Reichs pfennig, die 3 gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 1 Reichsmark. Nachweisungsgebühr 20 Reichspfennige. Dor- geschriebeneErscheinungs- L» tage und Platzvorschriften werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 berücksichtigt. Anzeigen annahme bis vorm.10 Uhr. — — - Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermitteltenAnzeigen übernehmen wir keine Garantie. Jeder Rabattanspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder derAuftraggeberin Konkurs gerät. Anzeigen nehmen alle Vermittlungsstellen entgegen. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Noffen behördlicherseits bestimmte Blatt. Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, D» »Wilsdruffer TagrdlaU- «rscheint an allen Werktagen nachmittags 8 Uhr. Bezugspreis: Bei Abholung in pW? / der Geschäftsstelle und den Ausgabestellen 2 AM. im Monat, bei Zustellung durch die Boten 2,3V RM., bei Postbestellung 2«W. zuzüglich Abtrag. . gebühr. Einzelnummern löRpfg.All-Postanstallen Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend Postboten und nnI-r-Aus. '7 ^k r »rügcrund Geschäftsstellen ! nehmen zu jeder Zeit Be. Xi i I ftellungcn entgegen. Im Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen besteht kein Anspruch aus Lieferung >1 's der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. — Siücksendung eingesandter SchriststLeke erfolgt nur, wenn Porto beiltcgt. Nr. 295 — 89. Jahrgang Telegr.«Adr.: .Amtsblatt" Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Freitag, den 19. Dezember 1930 Das Recht -er Notwehr. Hieb- und Stichwaffen sind entschieden ebensowenig eine geeignete Ausdrucksform für die politische Meinung wie Pistolen oder Stinkbomben. Sie sollten es wenigstens nicht sein; aber daß sie für die Veranstaltung eines politischen Meinungsaustausches als „schlagende" und „treffende" Argumente ganz besonders beliebt und in ausgedehntem Gebrauch sind, lehrt ein Blick in di« Zeitungen. Ebenso haben die Gerichte mehr als zuviel mit entsprechenden Vergehen und Verbrechen zu tun, bei denen es häufig nicht etwa bloß einen, sondern mehrere, ja viele Angeklagte gibt. Denn gewöhnlich erfolgen jo solche Überfälle auf politisch Andersdenkende von ganzen Banden, weil man ungern riskiert, ohne mehr als nur ge nügende „Unterstützung" den oder die politischen Gegner zu attackieren. Stahlruten, Gummiknüppel, Totschläger oder dergleichen wenig sympathische Mittel im politischen Kamps sind dabei auch noch sehr willkommene Waffen. In den Versammlungen ebenso wie auf der Straße; denn mit geistigen Waffen zu kämpfen vermeiden derartige parteipolitische Fanatiker vor allem aus dem Grunde, weil sie über solche Waffen gar nicht verfügen. Ereignisse, an die man nicht mehr erinnern mag, hatten dazu geführt, daß durch Notverordnung verfügt wurde, jeden für mindestens drei Monate hinter schwedische Gardinen zu setzen, der ohne Waffen schein im Besitz einer Schußwaffe erwischt würde. Ob das abschreckend gewirkt hat, darf oder vielmehr muß man bezweifeln, wenn man sich daran erinnert, daß auch jetzt noch nicht gerade selten die Pistole knallt, — gewiß so manches Mal zur Verteidigung, aber öfter noch im Angriff. Der Statistiker mag ausrechnen, welcher von den parteipolitischen Kampfbünden die meisten Opfer zu ver zeichnen hat, eigene und — fremde! Auf alle Fälle sind es hundert Prozent zuviel. Nun soll diese strengere Bestrafung des unbefugten Schußwaffenbesitzes ergänzt werden durch entsprechend hohe Strafen auf die Führung von „Hieb- und Stichwaffen" außerhalb der Wohnung oder der eigenen Geschäftsräume des betreffenden Besitzers. Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr sind vorgesehen, Geldstrafen nur bei mildernden Umständen. Jede Waffe, die ihrer Natur nach dazu bestimmt ist, durch Hieb, Stoß oder Stich Verletzungen beizubringen, zu führen, soll straf bar sein. Auch bei der Androhung dieser Strafe steht, wie die Begründung des Gesetzes hervorhebt, das Abschrek- kungsprinzip im Vordergründe und erfüllt natürlich nur seinen Zweck, wenn wirklich empfindliche Strafen verhängt werden. Oft genug hat ja eine geschickte poli tische Regie solche Taten wie gewaltsame Versammlungs sprengung, bandenmäßige Überfälle aus politische Gegner usw. selbst noch vor Gericht mit dem Schleier des — Märtyrertums umkleidet, was, nackt und bloß gesehen, nichts anderes als vorsätzliche Körperverletzung, Tötung und geradezu Mord gewesen ist. Zum Vorsatz wrrd es aber, wenn jemand „gemeinsam mit anderen zu politischen Zwecken an öffentlichen Orten erscheint und dabei be waffnet ist". Dann soll künftig überhaupt nur eine Ge fängnisstrafe nicht unter drei Monaten erfolgen. Damit wird die heute schon fast „landesübliche" Versammlungs störung getroffen und man darf Wohl die Hoffnung aus sprechen, daß vom Gericht der Begriff der „Waffe" in einem rechtausgedehntenSinne aufgefaßt wird. So z. B. auch auf den Gebrauch von Stuhlbeinen und Bierseideln. Gewiß istderKampfderVater allerDinge, auch und gerade in der Politik. Wenn aber durch die wüsten Ausschreitungen dieses Kampfes der öffentliche Friede im Rechtsstaat von heute gefährdet wird, dann muß der Staat — ohne jede Rücksichtnahme auf die „wohlerworbenen" Gewohnheitsrechte aller möglichen „Kampfverbände" — mit jedem zur Verfügung stehenden, gegebenenfalls auch zu schaffenden gesetzlichen Mittel diesem Frieden Schutz und Geltung verschaffen, über jedem wirklichen oder ver meintlichen Recht des einzelnen oder der Partei — die ja, wie ihr Name sagt, nur eben ein Teil des Volkes ist — steht das Recht der Gesamtheit. Vor allem hat diese das Recht der Notwehr; denn schon zu dieser muß jetzt angesichts der ganzen innenpolitischen Entwicklung der letzten Monate der Staat wieder einmal greifen. ZMatiomrag der DentWlittMlen zur Entschuldung der LandMW. Berlin, 19. Dezember. Im „Tag" veröffentlicht Geheim rat Hugenberg einen Artikel über ein Gesetz betreffend Entschul dung der Landwirtschaft , m dem er daruf hinweist, daß zur Ab wendung der die Landwirtschaft bedrohenden Gefahren durchgrei- scrde Maßnahmen notwendig seien. Diese lägen einerseits auf dem Gebiete der Wiederherstellung des Reinertrages, anderer seits in der Richtung einer Lösung der Schuldfesseln, die seit 1924 um die Landwirtschaft gelegt seien. Der ersten Aufgabe hätten eine große Anzahl von Anträgen gedient, die die Deutschnati- vnalen im Reichstag gestellt hätten. Km auch das Gebiet der landwirtschaftlichen Verschuldung auszugleichen, hätten sich die Deutschnationalen nunmehr entschlossen, im Reichstag ein Initia- l'vgesetz einzubringen, ein „Gesetz betreffend Entschuldung der MOM Mr die MMsW Die Friedensvertrüge revisionsbedürftig. Rom, 19. Dezember. Mussolini sprach am Donnerstag im Senat über das Gesetz zur Kürzung der Beamtengehälter. Er gab dabei einen ausführlichen Ueberblick über die italienische Wirtschaftslage, die am Ende des Sommers 1929 befriedigend gewesen sei. Im Oktober 1929 sei dann überraschend die amerika nische Krise gekommen. Seit jener Zeit sei auch die Lage in Ita lien schwierig. Das neue Haushaltsjahr weise einen Fehlbetrag von 90V Millionen Lire auf. Das sei zwar keine nationale Kata strophe, aber eine sehr ernste Angelegenheit, die weitere Aus gaben verbiete. Mussolini erklärte weiter, es sei unmöglich, neue Steuern einzuführen, oder die bestehenden zu erhöhen. Unter die sen Umständen sei ihm nichts anderes übrig geblieben, als die Truppen in Bewegung zu setzen,, auf die er rechnen konnte und deren Disziplin sicher war. Mussolini meinte damit die Beamten und Angestellten des Staates und der öffentlichen Körperschaf ten. Im ganzen handele es sich um rund 527 VOV Personen, die Bezüge in einer Höhe von 9,1 Milliarden Lire erhielten. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen fragte Mussolini, ob es andere Gebiete gäbe, aus denen Ersparnisse hätten durchge führt werden können. Die öffentliche Schuld sei unantastbar. Un möglich sei es auch, die Kriegspensionen herabzusetzen, da es sich hier um eine Dankesschuld handele. Ebenso stehe es mit den mili tärischen Ausgaben. Es sei zwar wahr, daß der Militärhaushalt von 650 Millionen Lire in der Vorkriegszeit auf ungefähr 5 Mil liarden Lire gestiegen sei, „aber", so sagte Mussolini, „ist jemand unter Euch, der da glauben könnte, daß in diesem Augenblick, in d^m alle Mächte rüsten, wenn sie auch vom Frieden sprechen, ausgerechnet wir es sein müssen, die nicht an unsere Verteidigung denken sollen und uns diesem tödlichen Risiko aussetzen sollen?" Durch die Gehalts- und Lohnkürzungen seien etwa 3 Milliarden Lire srei geworden. Mussolini fuhr fort: Heute liegt eine Meldung vor, die ihre Aufmerksamkeit verdient. Deutschland hat wieder den Pfennig in Umlauf gesetzt, den wir nicht mehr kannten. Es handelt sich hier um ein Werk der moralischen Gesundung, die Hand in Hand mit der wirtschaftlichen Gesundung geht. Mussolini wandte sich dann der Weltwirtschaftskrise zu. Liner der Gründe dieser Krise sei die politische Unsicherheit. Die Friedensverträge, die in den Jahren 1919 und 1920 entstanden seien, entsprächen zweifellos nicht mehr den Erfordernissen der Gegenwart. In der allgemei nen Weltwirtschaftskrise könne man aber auch Anzeichen einer Gesundung sehen. Er sei überzeugt, daß das italienische Volk die Krise überwinden werde. Landwirtschaft". Das Gesetz ist, wie Geheimrat Hugenberg mit- teilt, ein Rahmengesetz, daß nur die wesentlichen Gesichtspunkte sestlegen und in diesem Rahmen durch Verordnungen ausgestaltet werden soll. Es gilt zunächst für Ostpreußen, soll dann aber als bald auf Pommern und Grenzmark, weiter auf die östlichen Pro vinzen und Länder und schließlich, soweit das Bedürfnis vorliegt, auf andere Teile des Reiches ausgedehnt werden. Ls sollen auf Grund des Gesetzes drei Verordnungen erlas sen werden und zwar: 1. Eine Verordnung betreffs Vollstreckungsschutz zwecks einst weiliger Aufrechterhaltung der bedrohten Existenzen sowohl auf der Schuldner- wie auf der Gläubigerseite. 2. Eine Verordnung betreffs Entschuldung zwecks Regelung der Schuldverhältnisse der gefährdeten Betriebe und Schaffung gesunder Grundlagen für eine inländische Ansiedlung ländlicher Arbeiter- und Bauernsöhne. 3. Eine Verordnung betreffs Rechtsverhätnisse der Ent schuldungsbetriebe zwecks späterer Aufrechterhaltung gesunder Rechtsgrundlagen der Entschuldungsbetriebe. Oie Gebührensenkung -er Deutschen Reichspost Die Vorlage des Neichspostmtnistertums. Der Arbeitsausschuß des Verwaliungsrates der Deutscher Netchspost beschäftigte sich mit der Vortage des Relchspostmini pertums über die Senkung verschiedener Gebührensätze. De, Ausschuß konnte seine Beratungen über die Vorlage in diese, Sitzung nicht zu Ende führen. Die Verhandlungen werder deshalb fortgesetzt. Im einzelnen wird der Vorlage entnommen: Das Reichs- Postministerium hat sich bei seinen Vorschlägen in erster Linn von dem Gedanken leiten lassen, daß die Werbetätigkeit der Industrie und des Handels verbilligt werden mutz, denn vor der Post her kann durch eine Verbilligung der Werbekoster am wirksamsten zum Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft beigetragen werden. Die Einführung eines 4-Psg. Tarifes für die Drucksachen bis 20 Gramm bildet demnach das Hauptstück der Vorlage. Die Gebühren sm Postwurssendungen sollen auf 2 Psg. ermäßigt werden und bei den Paketen von mehr als 10 Kg. Gewicht die Kilogramm-Luschläg, Ostpreußenreise -es Kanzlers. Reichsgrün duugsfeier. Die nächste Sitzung des Kabinetts findet, dem Ver nehmen nach, am Freitag statt. Freitag abend tritt der Außenminister Dr. Curtius die geplante Reise nach Ober schlesien an, falls nicht wegen der Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen Gesandten Rauscher noch eine Ver schiebung eintritt. Die große Ostpreutzenreise des Kanzlers, an der u. a. Minister Schiele, Neichsbankpräsi- dent Dr. Luther sowie ein Vertreter der preußischen Ne gierung teilnehmen werden, wird voraussichtlich am 6. Januar beginnen. Das Reichskabinett hat beschlossen, die 60. Wiederkehr des Reichsgründungstages am 18. Januar feierlich zu begehen. Es wird eine Feier ähnlich wie die jährlich stattsindende Verfassungsfeier vom Reichsinnen ministerium im Plenarsaal des Reichstages vorbereitet. Eine historische Rede soll gehalten werden, außerdem wird der Reichskanzler sprechen. Der Reichspräsident wird dieser Feier beiwohnen. Zusammenstöße im Auswärtigen Ausschuß. Der Auswärtige Ausschuß des Reichstages trat zu sammen, uni den Bericht des Grasen Bernstorfs über die Vorbereitende Abrüstungskonferenz entgegenzunehmen. Im Verlauf der Debatte, an der auch Reichsaußenminister Dr. Curtius teilnahm, entwickelten sich stürmische Szenen. Zwischen den Sozialdemokraten und den Natio nalsozialisten gab es heftige Auseinandersetzungen. Die Nationalsozialisten brachten gegen Dr. Curtius ein Miß trauensvotum ein. Auch über die Geschäftsführung des Ausschußvorsitzenden Dr. Frick (Nal.-Soz.) gab es eine längere Geschäftsordnungsdcbatte. * Auswärtiger Ausschuß für -ie Sicherheit Oeutschlan-s. Im Auswärtigen Ausschuß des Reichstages wurde eine Entschließung des Grafen Westarp angenommen, worin die Regierung ausgesordert wird, Material über die Bedrohung der Sicherheit Deutschlands und über die Abrüstungsfrage durch ständige und plan mäßige Propaganda im Auslande und im Inlands zu verbreiten. Der nationalsozialistische Mißtrauensantrag gegen den Außenminister ist vom Ausschuß als nicht zulässig be zeichnet worden. Verschiedene andere Anträge wurden abgelehnt. für die zweite vis fünfte Zone um 5 bis 10 Psg. herabge setzt werden. Bei telegraphischen Postanweisungen soll di« Mindestgebnhr auf 2,50 Mark heruntergesetzt und die Staffe lung von 50 zu 50 Pfg. bts zur 1000-Mark-Grenze durchge führt werden. Bei telegraphischen Aufträgen im Postscheck verkehr ist eine Ermäßigung um 50 Pfg. für jeden Austras beabsichtigt. Für dringende Telegramme soll nicht mehr das dreifache, sondern nur noch das doppelt« der gewöhnlichen Telegraphengebühr erhoben, der Mindest satz für ein Brieftelegramm von 1,50 auf 1 Mark herabgesetzt werden. Im Fernsprechwesen soll künftig die Grundgebühr von 8 Mark für Ortsnetze gelten, die bis zu 400 000 Hauptanschlüssen haben. Außer anderen Er mäßigungen soll für dringende Ferngespräche nicht mehr das dreifache, sondern nur noch das doppelte der Einsachgebühr in Rechnung gestellt werben. La-enschluß am 24. Dezember. Im Reichsrat wird Einspruch gegen das Gesetz erhoben. Der Reichstag beschäftigte sich mit dem Gesetz über den Ladenschluß am 24. Dezember. Der Berichterstatter erklärte, die Ausschüsse des Reichsrats hätten mit Mehrheit beschlossen, gegen dieses Gesetz Einspruch zu erheben. denn durch die Fortlassung des Zeitpunktes für das Inkraft treten des Gesetzes werde eine unklare Rechtslage geschaffen. Die Ausschüsse ersuchen die Regierung, mit möglichster Be schleunigung einen Gesetzentwurf über die Arbeitsruhe am 24. Dezember vorzulegeu. Der Berichterstatter beantragte, Ein spruch gegen das Gesetz zu erheben und dieser Entschließung zuzustimmen. Aus Wunsch Preußens wurde festgestcllt, daß dcr Reichs rat diesen Ausschußantrag durch Mehrheitsbeschluß ange nommen Hal. Weiter beschloß der-Reichsrat, den Gesetzentwurf zur Änderung des Lichtspielgesetzes der Ausschußberatung zu über weisen. Außerdem stimmte der Reichsral gegen die Stim men der Vertreter der Provinzen Pommern, Brandenburg, Oberschlesien und Ostpreußen einer Vorlage des Reichsarbeits- ministeriums zu, nach der die Vereinigung der Ostdeutschen Bimienschiffahrtsberufsgenossenschast mit dcr Elbschissahrtc