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ßrankenberger Tageblatt Anzeiger Bezirks- Amtswtt für die König!. Amtshmchtmamschast Flöha, das König!. Amtsgericht und den Stadtrat zu Frankenberg Beray^oortlicher Redakreur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg l. Sa. — Druck und Verlag von T G. Roßberg in Frankenberg i. S«- «rfcheiut an ledem WerNa« abend» fllr den folgenden Tng: »mal in der Woche mit der Beilage „Frankenberger Er-ühl-r". Bezugspreis »lertcljiihrllch 2 70 ö, monatlick 00 Triigerlodn besonders. — Einzelnummern laufenden Monats s früherer Monate lv «efteUunae» werden in unfercr «cschästSsteNe, von den Boten und Ausgabestellen In Stadt und Land, sowie von allen Postansialteu Deutschlands und Oesterreichs angenommen. SM Falle böbcrer Gewalt (Krieg oder sonstiger Irgendwelcher Störung des Betriebe» der Leitung, der Lieferanten oder der BcsördcrmmSelnrtchtungen- hat der Bezieher leine» An. spruch aus Lieferung oder Nachlicsernn, der Leitung oder aus Schadenersatz. AnkündwlNtgen: Gröbere Anzeigen sind bis 8 Uhr Vonn., kleinere bi» spatesten» 1V Uhr de» Ausgabetages anszuacben. Für Slusnnyme Von Anzeigen an bestimmten Tagen und Plötzen kann keine Gewähr Übernommen werden. Aufgabe durch Fern« sprccher schließt unsere Verantwortung silr richtige» Abdruck aus. Londerbeilngen nach besonderer in der GclchiistSstelle ausliea. Liste. Fernsprecher S1. Telegramme: Tageblatt Franlenbergsachfen. Postscheckkonto > Leipzig 28 »01. Anzeigenpreis! Die Id mm breite einspaltig- PeMzetle 2» Im amtltche» Teste die Zelle 7S^l Eingesandt und Reklamen im RedaklionStetle SO >1. Fllr Ankündigungen au» dem Amtsbezirk Frankenberg betragen die entsprechenden Preise 20, 00 und SO z. Kleine Anzeigen siiid bet Aufgabe zu bezahlen. Für Nachweis und Vermittlung 2S F Sonder- gebühr. Für schwierige Satzarten und bei Platzvorschristen Ausschlag, sür Wiederholung», abdruck Ermäßigung nach feststehender Staffel. Rabatlsötze und Nettopreise haben nur Gültigkeit bei Barzahlung binnen »0 Tagen. Listigere» Ziel, gerichtliche Einziehung, sowie »emeinsame Anzeigen verschiedener Auftraggeber bedlugen Berechnung de» vollen Zeilenprelse». 77. Jahrgang ^ri02 Großhandelspreis Kleinhandelspreis 0,80 1,05 Mk. je Pfd. Verwalttlngswege.auch die Telegramm- und Telephonfreiheit 1.15 0,80 0,37 0,18 0,36 1,45 1,05 0,48 0,25 0,47 Unmutes darüber fehlen, die meinen, daß es zu viel verlangt sei, wenn das Reich nach dem traurigen Familienverlust rm Felde auch noch- die Hinterlassenschaft des Toten mit einer von der Vorbereitung eines Gesetzes über die Portofreiheit der Fürsten. In der Debatte wird festgestellt, daß auf dem lebhaften Widerspruch. Der Ausschutz beschließt die Einsetzung eines Unterausschusses für die Prüfung der.'Tarifsätze. da Sonderrechte der Einzelstaaten, insbesondere Bayerns, im Wege ständen. Solche Reservate könne kein Reichsgesetz öei- seite schieben. Freitag »e« 3 Mai 1918 lSSiSSiMWlorMSMSS» Erzeugerpreis . , 0,66 > 0,96 i 0,66 0,30 0,15 0,30 II. Vie ÄeimvoMgen im RMcbuk Am Mittwoch begann der Hauptausschutz des Reichs tags die Beratung der Steueavoriagen. Zu Beginn wuroc festgestellt, das; eine Mehrheit des Reichstags den Belitz in schärferer Weise heranziehen will, als die Vorlagen. Da die Fraktionen über die Art, wie dies geschehen kann, noch Vorbesprechungen pflegen wollen, wurde dieser Punkt im Ausschutz zunächst zurückgestellt. Die Regierung erklärte sich bereit, eine Statistik über den Wehrbeitrag vorzulegen. Der Ausschutz stellte dann die Forderung, datz eine Bundesratsvcrordnung erlassen werde zur Sicherung der Lurussteuern. Es soll dadurch verhütet werden, datz vor dem Inkrafttreten der Lurussteuer in großem Umfange Gold- ankäufc und Luruserwcrbungcn erfolgen. Neichsschahsekretär Graf Rödern erklärte sich zu solchen Blaßnahmen bereit- Der Ausschuß beriet dann zunächst die Reichsabgabe für die Post- und Telegraphengebühren. Die Sozialdemo kraten beantragten die Aushebung der Portofreiheit der Für sten. Abg. Südekum (Soz.) äußerte große Bedenken gegen die Portoverteuerung. Abg. Dr. Pfleger erklärte die Be seitigung der Portofreiheit durch Reichsgesdh für unmöglich, Leder zur Ausbesserung vo« Schuhen für Personen mit verkrüppelten Füßen kann wiederum vermittelt werden. Anträge, die aber nur bei dringendem Bedarf berücksichtig, werden können, sind di« «um 0. Nisi u. F. schriftlich bei UN» einzureichen — Ns»d«u«, Mmmvn S — Stadttat Frankenberg. am 2. Mai 1918. Bestellungen auf das Tageblatt (für daH Merteljahr 2 M. 70 Pf., für den Monat 90 Pf.,) nehmen alle Ausgabestellen und Austräger in Stadt und Land, ebenso alle Postanstaltey des Deutschen Reiches jederzeit entgegen, Seiseusonderzuteilung. Nach der Bekantmachung des Herrn Reichskanzler über eine einmalige Sonderzuteilung von K.-A.-Seife vom 9. April 1918 dürfen über die an sich zulässige Meng« hinaus einmal 50 Gramm K.-A.-Seife gegen Vorlage der S-ifenkarte abgegeben werden. Der Veräußerer ist verpflichtet, die Abgabe auf dein Stamme der Seifenkarte unter Angabe des Datums mit Tinte oder Farbstempel zu vermerken. , Die Abgabe dieser besonderen Seifenmsnge ist nur noch im laufenden Monat zulässigt Stadtrat Frankenberg, am 2. Mai 1918. Höchstpreise für Spargel, Rhabarber iw» Spinat. I. Die Preiskommission, bei der Landessielle für Gemüse und Obst hat die solgenden Er zeuger-, Großhandels- und Kleinhandelshöchstpreise festgesetzt: Kleiebezugsscheine nach der Bekanntmachung des Kommunaloerbandes Flöha vom 30. vorigen Monat» werden am 8. 4. Msi rl. voi-mittag» 8 di» I Udr», im «sliiau«, Limmon Rn- V, auf Verlangen ausaesiellt. . Außerdem können Besitzer saugender Mutterschafe Bezugsscheine über 5 Pfmd Kava kuchenmehl sür das Schaf ausgestellt erhalten. Anträge hierauf sind zu gleicher Zeit zu stellen. Stadtrat Frankenberg, am 1. Mai 1918. Aus der Mitte des Ausschusses werden zahlreiche An träge zur Abänderung der Tarifsätze gestellt, die Staats sekretär Rüdlin alle bekämpft. Er macht dabei Mitteilung Del Rußbüll Ser klbsekaNEuel Die BoMMMNg der Erbfähigkeit Es steht fest ,baß die Anträge auf Abänderung des neuen Steuerbuketts im Reichstage sich wesentlich in der Richtung einer Erhöhung der Erbschaftssteuer und der Ein führung von beträchtlichen Dividendcnsteuern und ähnlichen Abgaben bewegen werden. Ein prinzipieller Widerstand der verbündeten Regierungen dagegen ist nicht zu erwarten, und auch die Interessenten, einschließlich der Bürsenkreiss, werden sich damit abfinden müssen. England und Frankreich neh men jetzt bereits Erbschaftssteuern, die über den sechsten Teil des Bettages der ganzen Erbschaft hinausgehen, und es wird bei uns an Anstrengungen nicht fehlen, den „lachenden Erben" die Erbschaftsportion zum Besten der Reichskasse zu kürzen. Man braucht in solchen Fällen kein übergroßes Mit leid mit diesen Erben zu haben, denn oft genug ist eine Erb schaft nicht viel mehr, als em Lvtteriegewinn, wird aber doch beachten müssen, daß das Erbrecht schließlich doch eine Frage ist, die nicht vollständig summarisch behandelt wer den darf. Denn so gut wie über das hinterlassene Gut eines Verstorbenen kurzer Hand verfügt wird, könnte auch Fine Eewiiingrenze für Lebende festgesetzt werden. Der Begriff des Rechtsstaates ist daher unter allen Umständen hoch halten. Auf diesen Punkt muß nachdrücklich hingewiesen wer den, weil bereits heute wieder die Anregung kommt, dir Erbfähigkeit überhaupt zu begrenzen, das heißt Erbschaften, die auf entfernte Verwandte übergehen würden, von einem bestimmten Grade der Verwandtschaft ab zu kassieren und für die Reichskasse zufließen zu lassen. Alle, die nicht die mindeste Ahnung haben, werden sagen, daß das ganz nett sei; sie werden aber wahrscheinlich recht schnell ihre Meinung ändern, sobald auch für sie ein Onke! in Amerika auftaucht Und selbst die Befürworter einer solchen Erbschaftskonfis kation werden «inräumen müssen, daß «ine Erbschaft zwischen Verwandten entferntesten Grades ein gutes Werk sei und viel Segen stiften kann. Der Rrchtspunkt ist außerdem noch zu beachten. Wir wollen also eine hohe Steuerstufe für die lachenden Erben als angemessen hinnehmen, aber nicht wegen einer Anzahl von Ausnahmefällen eine Regel Herstellen, für deren volle Nützlichkeit erst noch der Beweis erbracht werden muß, und die eine Rechtsänderung bedingt, aus der sich unheilsame Folgen herlsiten lassen. Auch die Erbschaften der Kinder und Ettern lassen sich heute nicht mehr so ganz einfach mit einem erheblichen Steuer satz belegen. Denken wir daran, welche große Zahl von Erb fällen durch den Krieg entstanden sind, und die bei einer steuerlichen Neuregelung doch nicht ohne weiteres ausge- schieben werden können. Es wird nicht an Stimmen des KSeievertettung.^ Dom Erscheinen dieser Bekanntmachung ab findet neue Verteilung von Klei« für und statt. Auf ein Rind entfallen drei und auf eine Ziege zwei Pfund Klei«. Die Kleie wird gegen Vorlegung ortsbehördlicher Bescheinigung über die Zahl der in Betracht kommenden Tiere abgegeben. Die Ausgabe der Bescheinigung wird orlsbehördlich hekannt- gegeben. Flöha, den 30. April 1918. Der Kommunaloerband der Königlichen Amtshanptmannschast Flöha. Verkauf von Roßfleisch Freitag, den 3. d. M., vormittag» 8 bis ll Uhr hei A. Köhler, Berg an die Bewohner des 1. Brotkartenbezirkes Nr. KOI bi» 8S0. - Die Ausweiskart« ist vorzulegen. Stadtrat Frankenberg, den 2. Mai 1918. Var MMikcde Aablrecdt Ras dem Preußischen Abgeordnetenhaus. Da wohl noch ein Dutzend Parteiredncr für die Ge neraldebatte zum Wort gemeldet waren, stand am Mittwoch schon von vornherein fest, daß Vie Abstimmung über das gleiche Wahlrecht noch nicht erfolgen werde. Neue Gesichts punkte kamen in der Debatte nicht zur Geltung. Abg- Dr. Lohmann (natl.) vertrat seinen ablehnenden Standpunkt und teilte mit, daß die Hälfte seiner Fraktion hinter ihm stehe- Der Minister des Innern Dr. Drews wiederholte, daß die Regierung sich einmütig für das Durchbringen der Vorlage einsetze, weil sie überzeugt sei, daß ein radikales Wahlrecht unvermeidlich sei, wenn man jetzt nicht mindestens das gleiche Wahlrecht zugestehe. Für das gleiche Wahlrecht sprachen dann noch die Sozial demokraten Hirsch und Ströbel. Für Donnerstag sind noch sechs Redner gemeldet, darunter als Wahlrechtsfreunde der aus der konservativen Partei ausgetretene Freikonservalive v. Kardorff und der Nationalliberale Otto. Das unterm 14.4.1914 von dem Unterzeichneten für den am 8. April 1900 in Ebsr»dyrf geborenen Karl Bruno Seyrich ausgestellte Arbeitsbuch ist verloren gegangen. Zur Wieder erlangung und Verhütung mißbräuchlicher Benutzung wird die» hiermit bekanntgegeben. EberLdorf bei Chemnitz, am 1. Mai 1918. Der Gemelnbeoorstand. nennenswerten Steuer belege. Das wäre ein doppeltes Opfer. Solche Einwendungen können natürlich den Aus bau der Erbschaftssteuern nicht hindern, sie können aber auch nicht wohl unbeachtet bei Seite gelegt werden. Ein gewichtiges wirtschaftliches Ereignis bildet der Tod eines gewerblichen Unternehmens oder eines, landwirtschaft- lichen Betriebes jetzt und nach dem Kriege noch viel mehr : der Fürsten eingeführt worden ist. Dagegen erhebt die Linke wie früher. Denn das Kapital, welches in solchen Betrieben ' " " """ ' --------- — - - steckt, liegt heute fester, als es in den entschwundenen Friedens zeiten der Fall war, es wiro von dem, welcher das Unter nehmen übernimmt, nötiger gebraucht, und kann also kaum ohne Schädigung des Ganzen herausgezogen und unter' den Mitelben zur Verteilung gebracht werden. Eine neue Erb schaftssteuer macht die Verhältnisse noch komplizierter, zu mal jede steuerliche Belastung von Hinterlassenschaften eine rückblickende Kontrolle auf die Einnahmen und den Verdienst der vorangegangenen Jahre zuläßt oder erforderlich macht- Wir wiederholen: Eine Erneuerung der Reichserbschafts- steucr wird aller Wahrscheinlichkeit nach kommen, aber sie stellt mit ihren unüberwindlichen Eingriffen in Wirtschafts- und Familien-Verhältnisse eine Abgabe dar, die noch weniger als andere „aus dem Aermel" geschüttelt werden kann. Das natürliche Recht und das Volksempfinden Spielen dabei eine große Rolle. Vemlcvel keicbrlag Im Reichstag nahm am Mittwoch die groß: Mehrheit mit Befriedigung die Erfüllung einer lange ausgesprochenen Forderung zur Kenntnis. Es handelt sich um die Beseiti gung des H 153 der Gewerbeordnung, der Ge fängnisstrafe für Streilausschreitungen gegen Arbeitswillig« vorsteht. Stur die Konservativen und «in Teil der National- liberalen verhielten sich ablehnend. Sie glauben, daß das allgemeine Strafgesetzbuch beim Schutz der Arbeitswilligen nicht ausrcicht. Di« .Vorlage wurde gleich in 1. und 2. Lesung an genommen. Dann begann man noch die erste Lesung des Arbeitskammsrgesetzes, das ebenfalls bn der Mehr heit gute Aufnahm« fand und dessen Genehmigung sicher ist- 1. Spargel: « ») unsortiert d) sortiert 1 (etwa 15 Stangen auf das Pfund, Stangenlange bis 22 ow) . . ch sortiert ll und Hl (etwg 22 Stangen auf das Pfund) ck) Suppenspargel 2. Rhabarber: 3. Spinat: Die hiernach festgesetzten Erzeugerpreise gelten gleichzeitig als Vertragspreise für die auf Grund von Lieferungsverirägen gelieferten Waren: sie treten an die Stelle der mit Ministerial- Verordnung Nr. 542b H8/vilis vom 12 April 1918 veröffentlichten Richtpreise und sind ebenso wie die seltgesetzien Groß- und Kleinhandelspreise Höchstpreise im Sinne des Gesetzes betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 (Reichegesetzblatt Seite 339) mit den dazu ergangenen Ab- anverungsverordnungen. Die vorstehend festgesetzten Preise gelten äom 3. Mai 1918 ab bis auf weiteres. Mit dem gleichen Zeitpunkt treten die mit Ministerialverordnung Nr. 153 US vm« vom 26. Januar 1918 festgesetzten Erzeuger-Großhandels- und Kleinhandelspreise für Spinat außer Kraft. IV. Die obigen Preise gelten für das gesamte Gebiet des Königreiches Sachsen. Die Befug nisse der örtlichen Preiskommissionen zur Festsetzung von Grob- und Kleinhandelspreisen sind erloschen. Dresden, am 30. April 1918. Ministerium des Innern. GeftugelfutteV. Bei den Verteilungsstellen des Bezirkes wird zur Versütterung an Geflügel sogenannte» und m Höhe von je ein Pfund für ein Huhn gegen Vorlegung ortsbehördlicher Bescheinigung über die Hühnerzahl des Ansprechers abgegeben. Es kostet das Hühnerbackiutter 45 Pfg. und das Geflügelsuttermehl 24 Pfg. das Pfund. V Flöha, den 29. April 1918. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschast Flöha.