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187» Sonntag, den S. März Aachener -W Nachrichten Kreisdlatt für den Kreis-Mrcctions-Syirk Santz«, Amtsblatt für die Gerichts- rmd Verwaltungsbezirke Bautzen, Schirgiswalda, Königswartha, Weißenberg, Herrnhut, Ostritz, Bernstadt und Reichenan. Redacteur und Verleger: E. M. Monse in Bautzen. W e k Ä N K t M s sh u n H. Das Postreglement vom 30. November 1871 hat auf Verordnung des Fürsten Reichskanzlers einige Abänderungen erfahren, von denen folgende bisher noch nicht zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden Dd: 1) Die Versendung extraordinairer Beilagen mit Zeitungen und Zeitschriften, welche durch die Post debitirt werden, ist dadurch erleichtert, daß die Gebühr von 1 Pfennig pro Stück aus Pfennig pro Stück herabgesetzt, und außerdem die Postverwaltung ermächtigt worden ist, bei Sendungen in großen Partien einen Rabatt bis zu 50 Procent des ermäßigten Satzes zu gewähren. Für die Folge braucht in denjenigen Zeit ungen, mit welchen die Versendung extraordinairer Zntungsbeilagen geschehen soll, die Angabe, daß bei der betreffenden Nummer eine extraordi- naire Zeitungsbeilage mit zur Versendung gelange, nicht mehr gemacht zu werden. Seitens des Verlegers hat eine Anmeldung der Beilagen bei der Postanstalt des Aufgabeorts und die vorherige Entrichtung des tarifmäßigen Portos für so viele Exemplare, als der betreffenden Zeitung rc- beigelegt werden sollen, zu erfolgen. Das Einlegen in die einzelnen Zeitungs- rc- Exemplare ist Sache des Verlegers. 2) Zur Beschleunigung des Postbetriebes soll die Einlieferung der mit der Post zu versendenden gewöhnlicken Briese und Postkarten, Drucksachen und Waarenprob-n, sosern der Umfang dieser Gegenstände es gestattet, von jetzt ab nur durch die Briefkasten geschehen. Diese Art der Ein- lieserung muß auch dann stattfinden, wenn der Aufgeber über die Höhe des Francos bei der Annahmestelle Anfrage zu halten, und wenn er dis Freimarken für den Zweck der Frankirung der betreffenden Gegenstände besonders zu kaufen geuöthigt ist- 3) Die Gebühr für die Einziehung von Geldern durch Postmandate wird von 5 Sgr. bez. 18 Kr. auf den Satz von 3 Sgr- bez. 11 Kr. ermäßigt. 4) Für die bei einzelnen, größer:« Postanstalten zum Verkauf gestellte» gestempelten Streifbänder zu j Sgr- bz. zu 1 Kr. beträgt der Preis fortan in Folge der erhöhten Herstellungskosten: für 100 Streifbänder ü 1 Sgr- 37 Sgr. 4 Pf. (statt 36 Sgr. 10 Pf.), für 100 Streifbänder L 1 Kr. 1 Gulden 54 Kr. (statt 1 Gulden 53 Kr.). Berlin, den 3. Mär, 1873. Kaiserliches General-Postamt. Von dem unterzeichneten Gerichtsamt im Bezirksgericht soll den 31. März 1873 das dem Ernst Emil Huste zugehörige Haus-, Garten- und Feldgrundstück No. und 919 des Katasters der Vorstadt, No. 576 des Grund- und Hypothekenbuchs für die Stadt Bautzen, welches Grundstück am 30. December 1872 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 7112 Thlr. 18 Ngr- gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Bautzen, am 9. Januar 1873. Königliches Gerichtsamt im Bezirksgericht. Dürtsch. Weigel. B e k s rs m « «tz K rr g. Eine größere Partie alte Kupfer- und Mesfing-Geräthe und Gewichte (circa 133 Kilogr. Kupfer und 760j Kilogr. Messing), welche im hiesigen Wirthschaftshofe lagern, sollen gegen sofortige Baarzahlung verkauft werden- Kauflustige werden ersucht, ihre Offerten bis zum 15. dss. Mts. schriftlich in hiesiger Rathscanzlei einzureichen. Bautze«, den 4. März 1873. Der Stadtrath. H-M-r. Telegraphische Corres-on-enz. Stuttgart, 7. März. (W.T.B) Im zweiten württembergischen Wahlkreise ist der frühere Minister von Varn büler zum Reichstags abgeordneten gewählt. — Nach dem heutigen Bulletin über das Be- finden der Königin-Mutter verlief die letzte Nacht ohne Beun ruhigungen. Der Kräftezustand ist befriedigend. Straßburg, 7. März. (W.T.B.) Der zwischen den Schrift- setzern und Principalen ausgebrochene Eonslict ist als ge hoben anzusehen. Nachdem mit Rücksicht auf die hier geltende Ge setzgebung die Gehilfen den Gauvcrband aufgelöst haben und aus gleichem Grunde das Ultimatum der Principale hinfällig geworden ist, wird die Arbeit ruhig fortgesetzt. Wien, 7. März. (W. T. B) Der Finanzausschuß hat die Berathung deS Voranschlags für die Staatseinnahmen und Aus gaben pro 1873 beendet und da« Finanzgesetz, in welchem der Ge- sammtbidarf auf 389,853,662 Fl. veranschlagt, die Gesammtbedeckung mit 393,677,697 Fl. eingestellt ist, so daß sich ein Ueberschuß von 3,824,035 Fl. ergiebt, endgiltig angenommen. — In dem Aus schüsse für daS Eisenbahnwesen erklärte der HandelSminister BanhanS, daß die Regierung noch im Laufe der Session eine Rcihe von Gesetzentwürfen über die nicht garantirten Eisenbahnen »orlegen werde. — Der Donau-Oder-Lanal-AuSschuß beendigte die Berathung der betreffenden Regierungsvorlage bis aus die Bestimm ungen über die Maximaltarife. Ueber Letztere wünscht der Ausschuß vorerst noch die Anschauungen deS HandelSministerS kennen zu lernen. Ptsth, 8. März (W.T.B.) DaS amtliche Blatt veröffentlicht ein kaiserliches Handschreiben, durch welches der ungarische Minister des Innern v. Toth unter Verleihung deS Großkreuzes deS Leopold- ordens und unter Ernennung zum wirklichen Geh. Rath von seinem Amte enthoben und der Graf Szapary an seiner Stelle zum Mini ster des Innern ernannt wird. Bern, 7. März (W. T. B.) Eine neue Note des Cabinet» von Versailles an die schweizer Regierung Betreffs der ligue ä'Ituli« beharrt bei der schon früher von demselben dargelegten Anschauung und verlangt — ohne auf die Erklärung deS Bundes« raths, daß die bezüglichen Beschlüsse der Bundesversammlung Gesetzes kraft erlangt haben, weiter einzugehen —, daß in Betreff der franzö sischen Aktieninhaber ein anderweites Arrangement stattfinden möge. Nach Meldungen diesseitiger Blätter lautet die Antwort der Solothurner Geistlichen auf daS Ultimatum dei RegierungS- ratheS dahin, daß das Gesetz, betreffend die Verantwortlichkeit der Staatsbeamten, auf fie nur in ihrer Eigenschaft als Führer -er Eivil- standSregister Anwendung finde, wogegen sie als Geistliche nur Diener der Kirche seien; daher wäre die Verlesung von Lachat's Fasten mandat für fie ein Gebot deS Priestergehorsams gewesen. Gens, 7. März. (W T.B ) In allen Ortschaften des CantonS Genf ist eine Proklamation angeschlagen, durch welche NamenS derselben Versammlung, welche bei dem Bundesrathe und Staatsrathe gegen die ultramontane Kundgebung in Ferney Protest erhoben hatte, zur Annahme deS neuen katholischen CultusgesetzeS aufgefordert wird. Rom, S. März. (W. T. B.) Den hiesigen Behörden ist die Nachricht zugegangen, daß der Herzog von Aosta mit der Mont- Cenis-Bahn angekommen und mit seiner Familie morgen hier ein- treffen wird. ES werden Vorbereitungen zu seinem Empfange gettoffen.