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7Wu,H,N»M ^ ^ . »w »ttt«» t» Uh« ,»m»»m- ' tz' «« t» d« «röediti»», 7 ' ««ienstrafie 1». L« »ml 1 >gi. Hagebkatt für UilterhaltwU W Geschäftsverkehr. Mitredactrur: Lbeodor Lrobifch. »«. »1» Sonntag, den 24. AM 18K4. l. »»>. »a« jetzt»10.0t"' Exempl. find«, rin» nfolft«iS>» Berbr'tt»",. Dresden, den 31. April. — Se. Königl. Majestät hat den AmtShaupimann Ru dolph von SandcrSleben zom Geheimen Finanzrach ernannt. — Zu Ehren des Geburtstages Sr. königl. Hoheit des Kronprinzen, welcher zugleich der Namenstag Sr. kql. Hoheit des Prinzen Georg ist, brachte das Musikchor des noch hier in Gar nison verbliebenen 4 Bataillons der Brigade Kronprinz (die ersten drei Bataillone derselben stehen bekanntlich in Holstein) Sr. königl. Hoheit dem Kronprinzen, und das Musikchor der hier garnisonirenden Bataillone der Brigade Georg (3. Brigade) Sr. kgl. Hoheit dem Prinzen Georg eine Morgenmusik. Nach mittags waren Ihre königl. Majestäten mit den Gliedern der königl. Familie bei Sr. k. Hoh. dem Prinzen Georg zum Diner vereinigt, während das Osfiziercorps der Residenz sich zur Feier deS Tagrs zu einem Diner im Jägerhofe versammelte. — Behufs der Erneuerung der innern Räume des kgl Schauspielhauses werden die Vorstellungen des Hoftheaters mit dem 30. d M. bis auf Weiteres geschloffen. — Von nächstem Montag, den 25. April d. I. an, be findet sich das Kaffenexpeditionslocal für die indircc en städti schen Abgaben in dem Commungebäude Scheffelgaffe Nr. 5 zweite Etage (dem frühern Polizeigebäude.) — Mit Beziehung auf eine Notiz in unserem gestrigen „Briefkasten", sind wir von Herrn Hosschauspieler Dawison er mächtigt zu erklären, daß selbiger bis jetzt noch nicht in dem Fall war, irgend welche Bedingungen an die Generaldirektion des Hoftheaters zu stellen. Es ergi.bt sich daraus, so sehr die entgegengesetzte Meinung verbreitet sein mag, daß von „übertrie benen Ansprüchen" nicht die Rede sein kann, überhaupt Herr Dawison weitere Ansprüche nicht im Sinne gehabt. Nach solchen Darlegungen scheint es also gar keine Schwierigkeiten zu bieten, diese Künplergröße ferner an das Institut zu fesseln und sich somit eine Kraft zu erhalten, welche zehn Jahre hindurch eine Zierde desselben war. — Oeffentliche Gerichtsverhandlung vom 3K April. Die erste Sache betrifft eine Privatanklage, die Ernst Gustav Wuschmann gegen Christian Herrmann Friedel erhoben. Letzterer hatte einen Lehrjungen, der es schon, wie der Verthei- diger des Beschuldigten ansührt, oft mit „Meistern probirt." Er wollte die Fleischerei, die Bäckerei und die Tischlerei erler nen und zuletzt kam Friedel als Lehrmeister in der Tischlerei dran. Der Beklagte meint, der Junge habe ihn belogen, be trogen, ja er habe unterschlagen; denn wenn er ihn mit Gelds fortgeschickt, um etwas zu holen, da habe er das zu Holende geborgt und das Geld nicht hingegeben. Der Junge soll von seinem Meister Friedel Prügel gekriegt haben und zwar am 10. November 1863, zur Zeit der Kirmrffen. Bald soll ihn der Meister am Oberarm, bald am linken oder rechten Unterarm gefaßt und auf die Hobelbank zu ziehen versucht haben. Das gesteht Friede! zu, daß er dm Louis gehauen, aber nur mit dem flachen, eine Elle langen Zollstabe auf den ungefähr-, lichstey Thejl de-KKrperß? Ztvsi Zeugen Wn dabei gewesen sein, der Tischlergesell Jrmscher und seine Frau. Blutunterlaufene, schmerzhafte Anschwellungen und Entzündun gen wurden bei der ärztlichen Untersuchung am 12. November an dem Oberköiper gefunden, die von den Schlägen herrühren sollen. Jndeß, es steht fest, daß Friedel den Jungen bloS auf den Hintern geschlagen. Uebrigens muß eS nicht gar zu schmerzhaft zugegangen sein; denn nach der körperlichen Bear beitung ging LouiS zur Thür hinaus und lächelte „höhnisch." Der Meister sagt: „Ja, ich habe den Junten geschlagen, weil seine Mutter mir ihn als leichtsinnig deklarirte und mir das Züchtigungsrecht gab, was mir ja ohnehin zusteht." Das Ge richt vermtheilte den Beschuldigten wegen Körperverletzung nur zur Tragung der Gerichts-, ärztlichen und Apothekerkosten, zur Erlegung von Schmerzensgeld im Betrage von 15 Neugroschen. Außerdem erhielt er einen Verweis. Dagegen erhob er Ein spruch und sein Vertheidiger, Herr Advokat Judeich beweist k> ästig, daß Friedel den Jungen nur auf dm Hintern mit dem ZoVstabe und mit vollem Recht gehauen, er zieht dabei den tz. 08 deS Gr Werbegesetzes an. Herr Advokat Judrich charak- terisirt den Meister und den Jungen, er entwirft kurze Bilder über das Verhalten Beider und bekundet, wie Louis schon s» viele Lehrmeister gehabt, bei denen er bloS „probirt" und bei denen er es ebenfalls nicht besser gemacht. Der Hr. Vertheidiger beantragt volle Freisprechung seines Klienten und Verschonung von der ihm zudiktirtm Zahlung der Schmerzensgelder. Jndeß der Gerichtshof ging nicht darauf ein, er bestätigte da« erstinstanz- Uche Urtel. — Die zweite Sache betrifft eine Privatanklage des Advokat Hippe gegen Mathilde Auguste Hildebrand. Herr Advölat Hippe nahm bei vorgenannter Dame Unterricht in der englischen Sprache. Das Fräulein ist 30 Jahre alt und wie die Akten erörtern, schon verschiedene Male in Liebeshänd l vor Jahren verwickelt gewesen. Ihr Vater ist der SanitätSrath vr> meä. Hildebrandt in Berlin und weil ihre Mutter, die erste Frau deS Arztes, „Fort" hieß, so hatte sie sich nach eng lischer Sitte ihren Namen in „Hildebrandt-Fort" umgestaltet. Advokat Hippe hatte nie daran gedacht, sich mit ihr zu verloben und um so mehr mußte eS ihn überraschen, daß sie plötzlich in öffenllichen Blättern die Verlobung mit ihm aufhob. Sie er ging sich nun in sentimentalen Lamentationen, Jeremiaden und Hiobfladen in den öffentlichen Blättern, namentlich in den Dresdner Nachrichten. Erwiederungen folgten auf Erwiederun gen und angebliche Schülerinnen und andere tieffühlende Leute weiblichen Geschlechts rückten sogar mit gedruckten Gedichten" an, die das traurige LooS des „armen, schutzlosen Mädchens", wie sie sich selbst nennt, in gefühlvoller Weise besangm. Alle diese öffentlichen, gedruckten Kundgaben hält der Advokat Hippe für sich als ehrverletzend und denuncirte die Mathilde Hilde brandt wegen Beleidigung und Verleumdung Die Beschuldigt« wurde vom Gericht mit 8 Thaler Geldbuße und Zahlung der Kosten belegt. Gegen diesen Bescheid hatten beide Parteien Einspruch erhoben. Herr Advokat Hippe war selbst erschienest. und begann feine Rede damit, der vorliegende Fall sei in mehr '-M iE