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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.11.1896
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1896-11-17
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18961117018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1896111701
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1896111701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1896
-
Monat
1896-11
- Tag 1896-11-17
-
Monat
1896-11
-
Jahr
1896
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Reclairien unter dem Nedactiyn-iirich l4ge» walken- vor den Famiitrnnackrickten (6 gespalten) 40-^ Größere Schriften laut unserem Preis verzeichnis Tabellarischer und Ziss«n><atz nach höhernn Tarif. ir».tva-Beilagen (gesalzt), nur nut der Morgen - Ausgabe, ohne Postbesürdernng .« 60.—, mit Postbesürdernng 70.—. ^nnahmeschluk für Anzeigen: Abend-An-gabe: Vorniittag» 10 Ulir. Marge »-Ausgabe: Nachmittag- 4Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stet» an die Expedition zu richten. Druck und Verlag von ik. Polz in Leipzig. I85. Dienstag den 17. November 1896. 98. Anzeigen für die Fr*nhnurnmer vom Donnerstag erbitten wir bis heute Abend 7 Uhr. Laiengerichte und Gelehrlengerichte. I. Tie Mängel des bisherigen Systems. 2S Zu der jetzt den Reichstag beschäftigenden zweiten Be ratung der Justiznovelle bat bekanntlich daß Cenlruni den Antrag gestellt, das bisherige gemischte System von Schöffen gerichten, Gelebrtengerichten und reinen Laiengrrichlen zu einem einheitlichen System zu gestalten. Man wird dem Anträge deswegen seine Billigung versagen muffen, weil diese grundlegende Veränderung der Strafproceßordnung d. s Zustandekommen der Novelle in dieser Session unmöglich machen würde. Wenn wir trotzdem die Frage hier erörtern, so geschieht es einmal, weil natürlich durch den Centrumsantrag eine breite Behandlung dieser Frage zur Wahrscheinlichkeit ge macht wird, und weil zweitens diese Frage nicht eher ver schwinden wird, bis sie endgiltig gelöst ist, da der gegen wärtige Zustand unhaltbar ist. Wir möchten vornweg be merken, daß die Frage einer Veränderung der Schwurgerichte eine durchaus unpolitische ist, da erstens die Schwurgerichte Angelegenheiten, die in irgend einer Weise politische Fragen streifen, nur in seltenen Fällen zum Gegenstände der Ver handlung haben, und da zweitens an der wirklich modernen Errungenschaft, nämlich an der Heranziehung des Laien- elemrnt» zur Strafrechtspflege, nicht gerüttelt werden soll. ES handelt sich vielmehr um eine Erweiterung und Ver tiefung der Theilnahme deS Laienelement». Angegriffen werden soll nur die Art, in der die Thätigkeit der Schwur gerichte stattfiudet. Wir stellen zum Beginn unserer Erörterung folgende Thesen auf: 1) Der Apparat der Schwurgerichte ist ein übermäßig complicirter. 2) Trotz deS großen Apparats wird keine Garantie für eine gute Rechtsprechung gegeben. 3) Die unvermeidlichen Reibungen zwischen den Gelehrten richtern, besonders dem Vorsitzenden und den Geschworenen, erhöhen nicht das Ansehen der Strafrechtspflege. 4) Den Geschworenen erwachsen aus ihrer Thätigkeit zu große Kosten und sonstige Schädigungen. 5) Die Abgrenzung der Competenz der Geschworenen gerichte ist eine schematische. ö) Tie Abneigung gegen die Geschworenengerichte ist nicht nur in Richterkreisen, sondern auch in Anwaltskreisen vorhanden. Man stellt sich selten den complicirten Apparat vor, den die Einrichtung der Geschworenengerichte erfordert. Zuerst muß die Liste der Geschworenen festgestellt werden. Dann erfolgt vor jeder Session die Ausloosung der Geschworenen und zwar einer viel größeren Zahl, als für den einzelnen Fall Geschworene erforderlich sind, ferner wird für jede Session der Vorsitzende besonders ernannt. In der Sitzung selbst werden die Geschworenen wiederum für jeden einzelnen Fall auSgeloost; dabei haben Staatsanwalt und Bertbeidiger das Recht der Ablehnung. Am Schluffe der Verhandlung er folgt die RechtSbclehrung und die Feststellung der an die Geschworenen zu richtenden und mit „Ja" oder „Nein" zu beantwortenden Fragen. Die Geschworenen ziehen sich zurück, erwählen einen Obmann und bcratben über die Schuldsragen. Nach der Rückkehr verliest der Obmann nochmals die Fragen und zu jeder Frage den Spruch der Geschworenen. Als dann zieht sich der Gerichtshof zur Beralhung über das Strafmaß zurück und dann endlich erfolgt die Verkündung des Unheils. Trotz dieses mühseligen, zeitraubenden und kostspieligen Apparates ist die Garantie für eine gute Rechtsprechung keine sehr große. Bei der Annahme und Ablehnung der Geschworenen gehen Staatsanwalt und Vertheidiger selten davon aus, ob der Geschworene zur UrtheilSfällung besonders geeignet ist, sondern ob von ihm eine Verurtbeilung bezw. Freisprechung zu erwarten ist. So acceptirt z. B. die Staatsanwaltschaft bei Brandstiftungen mit Vorliebe Gutsbesitzer, während die Vertheidigung die Gutsbesitzer in diesen Fällen ablehnt, hin gegen bei SittlichkeitSdelicten acceptirt. Ferner verhindert das getrennte Nebeneinanderwirken von Laienrichtern und Gelehrtenrichtern die Möglichkeit einer vernünftigen Einfluß nahme der juristischen Auffassungen auf die Auffassungen der Laien. Dadurch wird zu oft die Gefahr herbeigefübrt, daß vaS Herz in einem der Gerechtigkeit schädlichen Maße über den Verstand obsiegt. Die NechlSbelehrung deS Vorsitzenden ist kein geeignetes Mittel, nm dem letzterwähnten Uebelstande abzuhelfen. Denn einmal ist der Vorsitzende bei der Beratbung der Ge schworenen selbst nickt zugegen, und zweitens gebt er in der RechtSbelehrung vielfach weit über das Maß oer wirklichen Belehrung über die Rechtsfragen hinaus und sucht den Geschworenen seine Meinung aufzuoktroyiren. Abgesehen von der Unzulässigkeit dieses Verhaltens, führt es leicht zu Reibungen zwischen dem Gerichtshöfe und den Geschworenen, da die Letzteren über eine Bevormundung empfindlich sind. Es ist schon vorgekommen, daß der Obmann der Ge schworenen bei der Rückkehr von der Berathung im Namen der Geschworenen erklärt bat, daß man sich eine derartige Beeinflussung verbitten müsse; es ist andererseits nicht selten vorgekvmmen, daß der Vorsitzende am Schluffe der Be ralhung den Geschworenen vorhalten zu müssen geglaubt hat, daß sie in einer Anzahl von Fällen falsch entschieden hätten. In Landgerichtsbezirken, die dünn bevölkert sind und deswegen weit ausgedehnt sind, müssen die Geschworenen während der ganzen Dauer der Session am Landzerichtsorte verbleiben, selbst wenn sie entweder durch einen Zufall nie ausgeloost werden oder ständig abgelehnt werden, so daß sie I eine ganz überflüssige Rolle spielen. Da sie aber am nächsten I Tage ja immer wieder am Landgerichtsorte sein müssen, so I können sie wegen der weiten Entfernung vom Heimathsorl oder der schleckte» Verbindung dorthin nicht nach Hause fahren. So haben sie das Gefühl, gänzlich überflüssig zu sein, müssen aber trotzdem große Kostenaufwendungen machen, und erfahren eine weitere Schädigung durch ihre lange Ent fernung von der beruflichen Thäligkeit. Nur flüchtig wollen wir berühren, daß die Abgrenzung der den Geschworenen zugewiesenen Delikte eine rein schematische ist. Nickt auf das für die einzelnen Delikte festgesetzt Straf maß sollte es ankommen, sondern auf die Beschaffenheit des rechtlichen TbatbestandeS. Schließlich wollen wir noch bemerken, daß nachgerade keineswegs nur die Richterkreisc, sondern auch vielfach die Änwaltskreise Gegner der Schwurgerichte geworden sind. Die Möglichkeit, die Geschworenen durch eine sophistische Rede zu beschwatzen, mag für Männer vom Schlage eines Fritz Friedman» ihren Reiz besitzen, der ernsthafte Anwall aber will nur den Sieg des guten Rechtes. Zudem sehen die Anwälte in der Rechtsbelehrung mit Recht eine Gefahr für ibrc Bemühungen, da die Rechtsbelehrung nach den Plaidoyers stattfindet. Unsere Abneigung gegen die Ge schworenengerichte in ihrem gegenwärtigen Zustande soll, wie schon erwähnt, keineswegs die Betheiligung von Laien an der StrafreckiSpflege zurückweisen, sie soll ferner nicht etwa eine Minderung der Zuständigkeit der Geschworenengerichte zu Gunsten der Strafkammern, wie sie in der Justiznovelle geplant war, befürworten. Auch die Strafkammern haben ihre bedenklichen Mängel, wie z. B. die Einseitigkeit der oft nur in Strafrechtssachen tbätigen und dem Zusammenhänge mit dem Leben entzogenen Gclehrtenrichtern. Diese Einseitigkeit bat oft genug schon Urtheile zuwege gebracht, deren geschraubte Spitzfindigkeit juristischer Logik entsprechen mag, aber dem gesunden Menschenverstände zuwiderläust. Wir haben die Mängel der Geschworenengerichte knapp angeführt, die der Gelehrtengerichte flüchtig gestreift. In einem folgenden Artikel sollen Vorschläge sür eine Aenderung des gegenwärtigen Zu standes enthalten fein. Deutsches Reich. 5Z Berlin, 16. November. Der „Kreuzzeitung" dient der Centrumsantrag auf Einführung mittlerer Schöffen gerichte als Vehikel zu einem Versuch — Herrn Stöcker reinzuwaschen. Sie richtet einen Angriff auf das Berliner Schöffengericht, das ihren Freund wegen Verleumdung ver- urtheilt hat, während er höchstens einer einfachen Beleidigung schuldig sei. Das Blatt verweist zur Begründung seiner Ansicht, daß daS Urtbeil ungerecht sei, auf das Plaidoyer von Slöcker's Vertheidiger! Wenn man sich ledig lich an die Darstellung der unterlegenen Partei hält, wird man die meisten gerichtlichen Erkenntnisse unver-1 standlich finden. Der Hauvlvorwurf, der dem Gerichte I gemacht wird, ist die Vereidigung der Krau Pastor Witte und I des Schneiders Grüneberg, die auSgesagt hatten, daß der von Stöcker abgeleugnete Bries vorhanden gewesen sei, und damu den verleumderischen Charakter der von Stöcker über Witte gemachten unwahren Behauptungen bekundet hatten. Ucber die Art und Weise, wie daS Organ des conservativen preußischen Adels juristisch unfaßbar, darum aber um so schmählicher, einer wehrlosen Frau öffentlich die Glaubwürdigkeit abfpricki, mag die genannte Gesellschaftsklasse selbst urtheilen Was aber den anderen Zeugen angebt, so schreibt die „Kreuzztg.": „Dem Schneider Grüneberg ist die Eigenschaft eines „klassischen Zeugen" schon bei dem Proceß Stöcker-Bäcker vom l6. Juni 1880 abgesprocken worden, und seitdem hat sich die Sack läge nickt geändert." Wenn ein Preis aus die für Herrn Stöcker vernichtendste Bemerkung zu feinem neusten Proceß ausgeschrieben worden wäre, so hätte ibn die „Kreuzztg." mu dieser Erinnerung an den Gerichtsfall Stöcker-Bäcker unfehlbar gewonnen. Denn wie es richtig ist, daß Grüneberg'S Zeugen clafsicität angezweifelt worden ist, so ist es auch Thatsacke, daß ein preußisches Gericht Herrn Stöcker bezeugt hat, dieser sei „mit seinem Eide in leichtfertigster Weise umgegangen". Ist der Besitzer eines solchen Ältestes nach der „Kreuzztg" noch ei» „klassischer Zeuge"? Oder hat sich seitdem etwas zu Gunsten Slöcker's geändert? Ucbrigens beißt eS in den, Erkenntliiß gegen Stöcker ausdrückich, daß Vas Gericht allein auf die Aussage Grüneberg'S bin nicht daS von den, Vertheidiger Stöcker'S Bestrittene als bewiesen angenommen hätte. Dem Vertheidiger, denn Herr Stöcker selbst ist bekanntlich der Verhandlung fern geblieben, vermuthlich dock aus dem Grunde, weil er seiner, die des Sachwalters über treffenden Dialektik nickt die Kraft zugetraul hatte, die Glaub Würdigkeit der unbescholtenen Zeugin zu erschüttern. Vielleicht erscheint er in der zweiten Instanz persönlich. Die „Kreuz zeitung" berichtet nämlich: „Zum guten Glück ist das Recht« mittel der Berufung da, von dem der Vertheidiger bereits Gebrauch gemacht bat, wie wir hören." Wir wolle» sehen, ob Herr Stöcker seine Berusung auch betreibt und insbesondere, ob er nicht, sich auf seine Abgeordnctenimmunitäl berufend, die Sache vorerst bis zum Mai oder Juni k. I. „ruhen" läßt. * Berlin, 16. November. Man schreibt der „Nat.-Ztg.": „Seit viele» Wochen bekämpfen die führenden Ccutrums blätter den sattsam bekannten Teufel Bitru-, Diana Vaughan-, Taxil-Schwindel. Besonders den Roman schriftsteller und einstigen Freimaurer Tapil suchen „Köln. Volkszgt." und „Germania" auf alle mögliche Weise von ihren Nocksckößen abzuschütleln. Wir wollen hier nicht barthun, daß der Teufelaberglaube in seiner schlimmsten Form und die pornograpbischc Teufelmystik in ihrer widerlichste» Gestalt von den wissenschaftlichen Größen des UltramontanismuS, wie AlpbonS von Lignori, Brognoli, Delrio und Joseph von Görres des Weiten und Breileu gelehrt und ver tbeidigt werden, daß also die „Pelikan"- und „Vaugban"-Eiil büllungen durchaus ultramontan sind. Ein anderer Punkt, der FerriHetsn. Julius Grosse's Lebenserinnerungen. Boa Adolf Bartels. Nachdruck verboten. I. Ja Julius Groffe'S Lebenserinnerungen, die unter dem Titel „Ursachen und Wirkungen" soeben erschienen sind «Braunschweig, George Westermann), haben wir, von einigen Einzelarbeiten in Dingelstedt'» „Münchner Bilderbogen" ab gesehen, daS dritte Quellenwerk zur Geschichte der Münchner Dichterschule erhalten. DaS erste ist Roquette'S „Siebzig Jahre"; obwobl der im Beginn dieses Jahres verstorbene Dichter nie in München gelebt bat, ist er doch der Art seines Talentes und seiner Entwickelung nach durchaus den Münchnern zuzuzählen, und seine Selbstbiographie bat denn auch den engen Zusammenhang mit diesen, wie er schon aus der Jugend freundschaft mit Heyse und Grosse hervorgeht, dargethan. Felix Dabn, dessen Erinnerungen daS zweite der hierher ge hörigen Werke bilden, ist auch äußerlich ein Münchner, da er in der Jsarstadt seine Jugend verbrachte und früh zu den Häuptern deS Münchner Kreise» in Beziehungen kam- er hat aber Mönchen verhältnißmäßig früh verlassen, und seine wissenschaftliche Thätigkeit bat die poetische auf lange Zeit in den Hintergrund gedrängt, so daß er dann Geibel, Grosse und Heyse gegenüber als der Vertreter einer jüngeren Dickteraeneration betrachtet werden muß. Erst Julius Groffe'S Lebensbeschreibung stellt nun die Geschichte der Münchner Dichterschule im Zusammenhänge dar, wenn auch nur, insoweit sie mit dem Leben deS Dichter» verknüpft ist. Sie ist daS aber in hervorragendem Maße; denn Grosse war bereit» im Jahre 1852, bald nach der Berufung Geibel'» in München eingetroffen, viel früher al« Heyse und Boden- stedt, und er bat e» erst Ende 1869 wieder verlassen, auch nicht einmal für immer. Außerdem bat er vielleicht von allen berufenen und zugewanderten Norddeutschen die engsten Beziehungen zu den Einheimischen unterhalten, schon durch seine Einheirathung in eine Münchner Familie dazu ver anlaßt. Daher sind denn seine LebenSrrinnerungen ganz außerordentlich reich an Nachrichten über die Münchner literarischen Verhältnisse im Allgemeinen und die Dichter schul« im Besonderen, die bei un» die Herrschaft der Jung- deutschen und der politischen Poeten brach und bi» in tue achtziger Jahr« hinrin in Geltung blieb, bi» zur Revolution des jüngsten Deutschlands. Es dürfte noch zu früh sein, die Geschichte der Münchner zu schreiben, nicht die zweite, erst die dritte Generation pflegt auS unschwer erkennbaren Gründen auf literarischem Gebiet gerecht zu sein, aber das Material kann man voch schon jetzk zusammenbringen, und da steheu Groffe'S „Ursachen und Wirkungen" unzweifelhaft mit in erster Reihe. Der Werth deS Buches beruht jedoch keineswegs bloS auf seinen für die Literaturgeschichte zu verwertbenden Nachrichten; eS wäre ja auch schlimm, wenn das der Fall wäre. „Nicht nach der historischen oder literarischen Ausbeute, die sie ge währt", schreibt eia bekannter Aesthetiker, „ist eine Selbst- biograpbie zu beurtheilea; ihre innere Bedeutung hängt von den mehr oder minder tiefen Einblicken ab, die sie unS in daS eigentliche Verbältniß der Individuen zu ihren Leistungen und LebenSresultaten thun läßt." Nimmt man diesen Satz als Maßstab, so wird man zugeber. müssen, daß die Bedeutung der Erinnerungen Groffe'S sehr groß ist; denn sie führen ihren Titel „Ursachen und Wirkungen" mit Reckt und ge währen jenen Einblick in der wünschenSwerlhesten Weise, lieber die Leistungen und LebenSresultate selbst ist ja noch je nach dem Standpunkte deS BeurtbeilerS ein verschiedenes Urtbeil möglich (wenn eS auch nickt die Aufgabe der Beurtheilrr dieser Biographie ist, ein solches zu geben), Niemand aber wird leugnen können, daß eS dem Darsteller seines Leben» gelungen ist, fortwährend Vie Wechselwirkung seiner Indivi dualität und seiner Schicksale ins hellst« Lickt zu stellen. Jeder Leser der Erinnerungen muß von Gross?» Wesen die klarste Anschauung erhalten und die Nolhwrndigkeit, mit der sich sein Leben so und nicht ander» gestaltet bat, erkennen. Daß Grosse selbst einem bestimmten FataliSmu» oder, wenn man will, MysticiSmu» huldigt, stört dabei weiter nicht, im Gegentheil, e» gehört mit zum Bilde; auch ist ja unzweifelbaft, daß Leben», echnungen nie völlig rein aufgeben, und daß, je bedeutender ein Leben ist, man bei der Erklärung der Ursachen und Wirkungen um so weniger mit nüchternem Rationalismus auSreicht. Diese Er wägungen baden übrigens dem Biographen auch selbst vor- gesckwebt, wie er denn z. B. im Eingänge seine» fünften Buches schreibt: „Die Entfaltung aller Kräfte, daS ist die normale LebrnSentwickelung in der Geschickte jede» Volkes, aber auck jede« Eiuzelnen, und von diesem Gesichtspunkte au» sind Biograpbien von Interesse. Andererseits könnte man agen, auch da« an.sich unbedeutendste Menschenleben erweist sich, wenn e» weit genug zurückliegt, um einen Ueberblick zu gewähren, gleichsam a>» eia Kunstwerk, organisch compomrt und sinnreich durchgefübrt; denn au» der Ferne betrachtet, verwandelt sich das Zufällige und Aeußerliche in das Noth- wendige und Innerliche. Deshalb baden alle Biographien eine Art von poetischem Reiz/' Ein Kunstwerk ist eben kein reines VerstandeSproduct. Weil Grosse im Stande war, daS Zufällige als das Nothwendige erscheinen zu lassen, ist der poetische Reiz seiner Biographie besonders groß, dann freilich auch, weil sein Leben verhältnißmäßig weckselreich er scheint. Ick wüßte kaum daS eines andern neuen deutschen Dichters zu nennen, daS eine solche Fülle von Ereignissen und Gestalten aufwiese, ja, man könnte fast von einer Ueberfülle reden, wenn nickt doch die Persönlichkeit deS DichlerS selbst die Alles beherrschende und vereinigende bliebe. Jedenfalls wird da» reiche Leben des Buches auck auf Leser, die nicht literarische Fachmänner sind, eine starke Anziehungskraft üben und ibm einen bedeutenderen Erfolg sickern. JuliuS Grosse ist bekanntlich Thüringer, am 25. April 1828 zu Erfurt geboren. Er entstammt, wie so viele unserer Dichter und Denker, einer „geistlichen" Familie, und Beides, seine Thüringer wie seine geistliche Abstammung sind bei der Beurtheilung seine» Wesens, auch des Dichter«, von großer Bedeutung. Als Thüringer bekam er seinen Antheil an der vielgestaltigen Einbildungskrast, der lebhaften poetischen Phantasie, die diesen Volksstamm auSzeichnet und auch als das gemeinschaftliche Kennzeichen seiner Dichter, ob sie nun Otto Ludwig oder Ludwig Storch heißen, erscheint; die geistliche Abstammung mag eine gewisse Schwerfälligkeit, sich im Leben zurecht zu finden und Erfolge zu erzielen, verschuldet haben. Die ersten fünf Jahre feines Leben« hat Grosse in Erfurt verlebt; sie erkalten mit den Nach richten über die Herkunft im ersten Buche der Erinnerungen eine lebendige, von leise traumhaftem Hauch — wie er bier angemessen ,st — überflogene Schilderung. Da» reiche Detail dieser Schilderung ist in dieser Anzeige natürlich nicht wieder- zugeben, auck soll dem Buche der Reiz der Neuheit nicht genommen werden. Für Leipziger Leser will ick nur be merken, daß auch die Leipziger Scklackt in Grosse s Jugend erinnerungen eine Rolle spielt, waren doch seine Großmutter, «ine geborene Sckönkopf (aber nicht mit Goetbe'S Kälbchen verwandt), und seine Mutter, eine geborene Nagel, Leip zigerinnen und blieben doch gewisse Begebungen der Familie zu Leipzig immer gewahrt. Im Jabre 1832 wurde Grosse'» Vater al« Divisionspfarrer und Eonsistorialratb nach Magde burg versetzt, Ostern 1833 siedelte die Familie dahin über. Di« Reise ging mit langen Zwischenaufenthalten über Weimar, Leipzig und Halle dorthin, und so bat denn schon der fünf- jährige Knabe die Heimath seiner Mutter kennen gelernt. Grosse erzählt, wie ibm beim Verlassen der Thüringer Hei- matb, in der Gegend von Weißenfels, eine Ahnung ihrer Schönheit aufgegangen sei, und daß er seitdem eine Art Heimweb in der Seele getragen habe. Das würde sür eine große Frühreife des Knaben sprechen, auf die übrigens auck aus anderen Zeichen zu schließen ist. Daß er in Magdeburg, wo er von seinem fünften bis über sein zwanzigstes Jabr hinaus lebte, nie recht heimisch geworden ist, wie er versichert, ist wohl zu glauben. Ist auch der Magdeburger, zumal in unserer Zeit, schwerlich nock als Vertreter reine» NiedersachsenthumS zu betrachten, so stehl doch seine Art der Thüringer immerbin ziemlich scharf gegen über, auch mag daS altprcußische Wesen den Gegensatz zu Erfurt, daS damals noch nicht lange preußisch war, verstärkt baden. Dennock bezeichnet der Dichter die Uebersiedelung als ein Glück: „Ich vertauschte die Kleinstadt (was die Festung Erfurt damals noch war) mit der größeren, lebensvolleren Provinzialhauptstadt, über die sich gleichsam ein weitere. Horizont spannte. Ter Widerstane gegen das Fremde reizt die Eigenart und mußte sie schließlich kräftigen statt sie auf zusaugen oder zu assimiliren." Darin liegt unbedingt vicl Wahres. Die Bilder, die Grosse im zweiten Buche von feinem Leben in Magdeburg entwirft, sind großentbeils außerordeni lick farbig und anschaulich, für die Zustände der Vormärz lichen deutschen Mittelstadt höchst charakteristisch. Selbst verständlich nehmen bier auch die Schulgeschichten einen bc träcktlichen Raum ein; Grosse besuchte zuerst eine Semina> schule, dann das aristokratische Gymnasium im Kloster unserer lieben Frauen und darauf da- Domgymnasiuni Eine dieser Schulgrschichtrn, die tief in das Leben des Dichter« eingriff, muß ick hier dock wiedergebe»: Der Knabe sollte eine Feder genommen haben, was nicht der Fall war; er bestritt e» demnach, gab eS dann aber ans Furcht vor der Strafe zu und erhielt nun in seiner Censur die Note: Neigung zur Lügenhaftigkeit. Diese Note verdarb das Verhältniß de« Knaben zu seinem Vater aus Jahre hinaus, ja, wie der Dichter meint, für immer. So etwas ist für mich geradezu tragisch. Glücklicherweise Empfindet d:e Jugend solche Fälle nicht in ihrer volle» Schwere, und Grosse'« Vater war kein Tyrann. Wie die meisten begabien Kuaden war Grosse ein Vielleser, auch ward er früh, und zwar durch da» in kaum einer Dicklerbiographie fehlende Puppentheater, auf die Bübnr gewiesen. Sonst aber künde:.- Wenig den künftigen Dichter an; bi» zu srinrm neunzehnlenLebenc jabre bat Grosse kein Gedicht gemacht, und feine Lieblings Wissenschaft war die — Mathematik. Dagegen verrielh er früh zeichnerische- und malerisches Talent und wandte sich auch einmal heimlick an den damals berühmten Hofmaler
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