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Verordnungsblatt der Krctsyauptmannschaft Bantzcn als Konsisrortalbehörde der Oberlaufitz. Amtsölalt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut und Bernstadt, de» HauptzollamtS Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgcmeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg, Organ der Haudels- «ud Gewerbekammer zu Zittau. »erantwortltcher Redakteur: «rno Zschuvpe (Sprechstunden wochentags von 10—11 und von 3—4 Uhr). — Verlag, Redaktion und Expedition: innere Lauenftratzr 4, Lelegramm-Ldreffe: Amtsblatt Bautzen. — Fernsprechanschluß Nr. L1. ' Bautzen«« Nackickchl» nsch«tom, «N «u«aal,me der Sonn, und Festtag«, ,«glich abend«. Prei» de« dterteljLhrlichen Abouo«m«at> 3 Jnsern-nAgebühr für den Raum einer PeM-EpaltzM 'bnltchen Satze« IS 4, >» «eeigoeteu ASlleu unter Gewährung von Rabatt; Ziffern-, Tabellen» und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer. NachweiSgedühr sür jede Anzeige und Insertion 20 «esiich« «ndkn.s,«erteil»,, 10df,. <-a» Port»), die Aufnahme von Anzeigen und Reklamen a« bestimmter Stelle wird keine Garantie uommeo. WM' Nur bis früh 1V Uhr eingehende Inserate finden noch in dem abends erscheinenden Blatte Aufnahme. "MW a«« nehmen die «eschisttstelle de« Blatte« ou» die «nnoncenbnreau« an, dergleichen die Herren Walde in Löbau, Clauss in Weißenberg, Lippitsch iu Schirgiswalde, Gustav »rüling tu Bernstadt, «uh, i, Königshain bei Ostritz, Reußner in Ober-Cunnersdorf und von Lindenau in PulSnis. «r. 156. Montas, de« 8. Juli 1S07, abends. 126. Jahrgang. Bekanntmachung. In nächster Zeit werden Noten der Reichsbauk zu 100, 5,0 und 20 zur Ausgabe gelangen, die Hom 8. Juni 1907 datiert sind, und deren Iluterschrist lautet: Reichsbankdirektorium. Kock v, Olasanapp Lromm«« Lebmisäicks Lorn Ooteinaon diaron V. I.umw v. Oriinni Im übrigen gleichen die Reichsbanknoten zu 100 den in der Bekanntmachung vom 26, Juli 1898, und die Reichsbanknoten zu 50 bezw. 20 den in der Bekanntmachung vom 19. April 1906 beschriebenen. Berlin, den 5. Juli 1907. Reichsbankdirektorium, vr. Koch. Maron. Der vom Bahnhof Radibor nach Schwarzadlcr sührende Kommunikationsweg wird wegen Beschüttung vom 10. bis mit 14. d. Bk. gesperrt. Der Fährverkehr wird über Cölln und QuooS gewiesen. Bautzen, am 8. Juli 1907. Königliche Amtshauptmannschaft. Der von Niederkaina nach der Bautzen—Muskauer Straße sührende Kommunikationsweg wird wegen 'Beschüttung in Flur Niederkaina vom 9. bis mit 12. d. M. gesperrt. Der Fährverkehr wird aus den von her Bautzen—Muskauer Straße bei Burk abzweigenden und nach Niederkaina führenden Weg gewiesen. Bautzen, am 8. Juli 1907. Königliche Amtshauptmannschaft. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Baumeisters Paul Rudolf Hermann Mörbitz, des alleinigen Inhabers der Firma Geb«. Mörbitz in Bautzen ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin aus den 30. Juli 1907, vormittags V,10 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte anberaumt. Bautzen, den 5.Juli 1907. Königliches Amtsgericht. Montag, »c« 15». Juli 1907: Viehmarkt i« Dischofswerda. Das nachstehende Ortsgcsetz tritt mit dem Tage seiner Bekanntmachung in Kraft. Der Stadt rat. Ortsgesetz, das G e b ü h r e n w e s e n bei der Verwaltung des Stadtrates zu Bautze« betreffend. linier Bezugnahme auf 8 1 Absatz 3 des Gesetzes, betreffend die Erhebung von Kosten sür Amts handlungen der Behörden der tnneren Verwaltung und von Gebühren sür die Benutzung öffentlicher Ein richtungen, vom 30. April 1906 werden folgende von dem diesem Gesetze angesügten Gebührenverzeichnisse abweichende Gebührensätze eingesührt: zu Nr. 3: Für Erteilung von Wohnungsauskiinsten bei dem Meldeamt . . — ./c 25 zu Nr. 29b: Für jede Hundesteuer- Ersatzmarke — 50 ;u Nr. 45: Erlaubnis nach dem Gesetze vom 10. September 1870 .... 1 — K ' bis 5 zu Nr. 56: a) Ausstellung eines Verhaltscheines — 75 L Ausstellung eines Führungszeugnisses oder Leumundszeugnisses 1 Ausstellung eines Führungszeugnisse« zu Zwecken der Schank erlaubnis 3 b) Ausstellung eines Wohnungsmeldescheines »»> für eine Familie — 50 H bb) sür eine einzelne Person — 25 H. Bautzen, den 26. April 1907. Der Stadtrat. (Stempels vr. Kaeublrr, Oberbürgermeister. Die Stadtverordneten. (Stempels Bernh. Stelzer, 1. stellv. Stadtverordnetenvorsteher. 752 II G. A. Vorstehendes Ortsgesey, das Gebührenwesen bei der Verwaltung des Stadtrats zu Bautzen betreffend, wird bestätigt und hierüber diese Urkunde ausgcfertigt. Dresden, am 12. Juvi 1907. (Stentpels Bestätigungsurkunde. Ministerium des Innern. Hohenthal. Bogel. Staatsmiuistcr Gras Hohenthal über die Wahlrechtovorlage. Aus Anlaß des am Freitag in Bautzen zusammenge tretenen Gcmeindetagcs hat Sc. Exzellenz der Herr Staats minister, Minister des Innern und der auswärtigen An gelegenheiten vr. Graf von Hohenthal und Bergen, be kanntlich eine Rede gehalten, die als programmatische Er klärung über die G e m e i n d e st e u e r r e f o r in und die bevorstehende Reform des Wahlrechts für die Zweite Kammer angesehen werden muß. Die Rede lautet: Meine Herren! Wenn ich Sie heute an dieser Stelle aufrichtigen Herzens der Sympathien der Staatsregierung versichere, so spreche ich eigentlich ein ganz selbstverständliches Gefühl aus. Denn wie es natürlich ist, daß die zahlreichen Glieder einer großen Familie herzlich willkommen sind, wenn sie sich im Baterhause zusammenfindcn, so ist cs nicht minder natürlich, daß die Vertreter der Gemeinden, wenn sie sich zu gegenseitiger Aussprache und Beratung vereinigen, der Regierung des Staates willkommen sind, von dem sie ja nichts anderes als einzelne Teile sind. Meine Herren! Ich habe nicht die Gewohnheit, zu sprechen, wenn ich nichts zu sagen habe. Aber ich kann Sic versichern, daß ich heute so viel auf dem Herzen habe, worüber ich zu Ihnen und mit Ihnen sprechen möchte, daß ich von vornherein die Hoffnung aufgeben muß, irgendwie erschöpfend und vollständig zu sein. An die Spitze aller meiner Worte möchte ich aber doch den Ausdruck der zuversichtlichen Erwartung stellen, daß das Verhältnis zwischen staatlicher und Ge meindeverwaltung und damit auch unser Verhältnis stets so freundlich, wie nur irgend möglich, gestaltet sein möge. Ich meinerseits werde immer dessen eingedenk sein, daß ich seit dem Momente der Uebernahme des hohen und wichtigen Amtes, in welches mich das Vertrauen unseres allcrgnädigstcn Herrn berufen hat, mit meinen Kräften und Pflichten auch jeder einzelnen Gemeinde des sächsischen Staates angehöre, und ich darf anderseits wohl erwarten, daß auch Sie, meine Herren, die Sie an die Spitze von Gemeindeverwaltungen gestellt sind, sich des innigen Zusammenhangs zwischen Staat und Ge meinden nicht minder als ich bewußt bleiben. Nach den Er fahrungen, die ich auf einem anderen Felde der Tätigkeit im Königlichen Dienste gesammelt habe, bitte ich Sie, mir zu glauben, meine Herren, daß wir mit vollem, gegenseitigen Vertrauen und verständigem Hand in Hand-Arbeiten weiter kommen werden, als mit Mißtrauen und mit eigensinniger Betonung einseitiger Interessen. Ja, ich gehe weiter, meine Herren, und behaupte, daß noch zu keiner Zeit eine völlige Harmonie zwischen staatlicher nnd kommunaler Verwaltung iso nötig und wichtig gewesen ist, wie in der Gegenwart. Schon auf dem bevorstehenden Landtage gedenken Negierung und Stände die Grenze zwischen den Gebieten staatlich er und kommunaler Verwaltung einer Revision zu unterziehen. Wenn die Regierung hierbei den Bezirksverbänden und großen Städten einige Aufgaben zu überweisen beabsichtigt, die bisher dem Staate ganz oder teilweise oblagen, so wird sie hierbei von keinem anderen Gedanken als von der Ueberzeugung geleitet, daß die großen Städte und Bezirksvcrbände diese Aufgaben besser als der Staat erfüllen können, weil sie vermöge ihrer lokalen Kennt nisse die unendlichen Verschiedenheiten des örtlichen Be dürfnisses berücksichtigen und auf diese Weise die Härten und Ungerechtigkeiten ausgleichen können, wie sie beispielsweise die Verteilung der Wegebau-, der Arinen- und der Einquar tierungslast noch immer aufweist. Ich weiß sehr wohl, meine Herren, daß die Steuerkraft mancher Stadt- und mancher Landgemeinde keine weitere Spannung verträgt und daß im Gegenteil einzelne Gemeinden einer Erleichterung recht dringend bedürfen. Sie können deshalb das gute Zutrauen zu mir haben, daß ich der eben erwähnten, im allseitigen Interesse an sich höchst wünschenswerten Aenderung doch nur unter der Bedingung zustimmen werde, daß die Regie rung durch die Kammern in die Möglichkeit versetzt werden wird, den Bezirken und Gemeinden entsprechend reiche finanzielle Mittel zu überweisen. Aber, meine Herren, die Gemeinden können und sollen zu der Regierung nicht bloß finanzielles, sondern auch politisches Vertrauen haben. Dieses politische Vertrauen darf nicht geschwächt werden durch Zweifel an dem guten Willen der Negierung und der Volksvertretung, unseren Verpflichtungen nachzu kommen, und diese Erwägung, meine Herren, leitet mich noch auf einen anderen Gegenstand über. Die enorme Wich tigkeit der Aufgaben, die den Gemeinden und Bezirksver bänden teils bereits jetzt zugcwiesen sind, teils noch zuge- wiesen werden sollen, lassen es meiner Meinung nach er wünscht erscheinen, daß den Gemeinden durch die Bezirks- verbändc die Möglichkeit gegeben wird, ihre Anschauungen in der Zweiten Kammer zu vertreten und damit auf die Ge setzgebung und die Verwaltung des Königreichs einzu wirken. Meine Herren, ich habe weder die Neigung noch den Beruf, Kritik an dem zu üben, was geschehen ist, bevor ich das Ressort des Innern übernommen habe. Aber ich kann es in diesem Zusammenhänge nicht vermeiden, auszu sprechen, daß ich damit nicht einverstanden bin, wie die Möglichkeit und Rätlichkeit einer Vertretung der Kommu- nalvcrbände im Landtage durch die Denkschrift der Regie rung mit wenigen, aber abfälligen Worten verworfen ist. Meine Herren, die ersten Magistratspersonen von acht Städten revidierter Städteordnung haben bekanntlich Sitz und Stimme in der Ersten Kammer und niemand im Lande, am wenigsten die Staatsregicrnng, möchte diese Repräsen tanten der Städte dort vermissen, wo ihre Erfahrung und ihre Vertrautheit in der Behandlung öffentlicher Geschäfte so oft von Nutzen gewesen ist. Aber ich sehe nicht ein, meine Herren, warum wir nicht unter einigen Nnancen den städti schen und ländlichen Gemeinden eine ähnliche, nur ent sprechend zahlreichere Vertretung auch in der Zweiten Kammer wünschen sollen, in welche freilich diese Art von Abgeord neten nicht krast Königlicher Ernennung einzutrcten, son dern von den städtischen Kollegien und Bezirksversamm lungen zu wählen sein werden. Als berechtigte Wahlrechts wünsche waren durch die Verhandlungen des letzten Land tags einige Forderungen festgelegt worden. Ich habe diese Forderungen nicht von mir gewiesen und die Regierung will infolgedessen an dem Prinzip des allgemeinen, geheimen und direkten Stimmrechts fcsthalten, hierbei aber denjenigen Wählern zwei Stimmen geben, die entweder bei der staatlichen Einkommensteuer ein Einkommen von mehr als 1600 versteuern oder bei der Wahl zum Landeskulturrat wahlberechtigt sind oder ihre Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst nach weisen können. Keinem Wähler sollen indessen mehr als zwei Stimmen zustehen. Ich habe mich jedoch, meine Herren, bei diesen Forderungen nicht begnügt und bin der Meinung, daß wir kein wahres Bild der Volksstimmung erhalten, so lange das bisherige System der Mehrheitswahl beibehalten wird. Die berechtigten Wahlrechtswünsche werden meiner Meinung nach nur dann erfüllt, wenn sich das neue Wahl gesetz auf dem Gedanken der Verhältniswahl anfbaut. Es ist meines Erachtens ein allzugroßer Verstoß gegen den gleichen Wert der Stimmen, wenn beispielsweise in dem bis 1896 gültig gewesenen Verfahren der National liberale im 3. Dresdner Kreise mit 1487 Stimmen, der Re former im 2. Chemnitzer Kreise mit 2036 Stimmen und der Sozialdemokrat im 5. Leipziger Wahlkreise sogar mit 3736 Stimmen unterlag, während der Nationallibcralc im 1. ländlichen Wahlkreise mit 955 Stimmen siegte. Ich akzep tiere daher den vom Professor Hagenbach-Bischvff in Basel als Ausgangsformel der Verhältniswahl ausgestellten Satz: wenn die Bereinigung einer bestimmten Zahl von Stim men zu einem Vertreter berechtigt, so darf jede andere gleich hohe Zahl von Stimmen auch Anspruch auf einen Vertreter erheben. Nur will ich diesen zweifellos richtigen Gedanken!