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Wochenblatt Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 344. für Reichenimiid, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff hr Sonnabend, den 28. Mai 21 1S10 -p- m ibri^ inigl d) b) me fter -fel Hst ei» ir. lv< akck n 9 Uhr ab in Schills Restaurant stattfinden. Dort werden auch noch Anmeldungen angenommen. Solche, die also die Stenographie er- lernen wollen, mögen sich nächsten Dienstag einstellen. Impfpsichtlg sind im laufenden Jahre: I. diejenigen Kinder, welche im Jahre 1909 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben, welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impfgesetze schon vor dem laufenden Jahr impfpflichtig waren, jedoch bis zum Jahre 1909 der Impfpflicht noch nicht vollständig genügt hatten, erfolglos geimpft worden waren oder wegen Krankheit nicht geimpft werden konnten. II. diejenigen Schulkinder, welche im Jahre 1898 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impfgesetze schon vor dem laufenden Jahre wtederimpfpflichtig waren, jedoch bis zum Jahre 1909 der Wiederimpfpflicht noch nicht vollständig genügt hatten, erfolglos wiedergeimpft worden waren oder wegen Kranheit nicht wiedergeimpft werden konnten. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Zugelaufen: 1 Hund (Dachs). Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 27. Mai 1910. nder- ich rrke « Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtftraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichcnbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Armahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Vereinsiuferate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. t t « t t t t t m, t t t n. r ach. - Aast» n Schattenblume. Originalroman von Irene v. Hellmuth. (Fortsetzung). Nachdruck verboten „Kann ich den Müller heute noch sprechen?" fragte er, einen raschen Entschluß fassend. „Glauben Sie, daß er meinen ieiE > E Oertliches. . Rottluff. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, Milttärvereins-Dorstandsmitgliede, Hausbesitzer Earl Reichel, Friedrich-August-Medaille in Silber zu verleihen. Die De viation erfolgte am 24. dss. Mts. in der Wohnung des Herrn Reichel »"ich Herrn Regierungsrat vr. Kuppert, als Vertreter der Kgl. Mtshauptmannschaft, in Gegenwart des Herrn Pfarrer Weidauer, ^uitärvereins-Vorsteher Richter und Gemeindevorstand Geißler. Pflichtfeuerwehr-Uebung. Sonntag, den 5. Juni 1910, vorm. V-7 Uhr findet auf dem hiesigen Turnplätze eine Aebung der H. Abteilung der Löschmannschaft statt. Die Aebungsmannschaften erhalten noch besondere Ladung. Alarm-Signale werden nicht mehr gegeben. Rottluff, am 26. Mai 1910. Der Gememdevorstand. Bekanntmachung. Am 1. Juni s. c. wird der 2. Termin der Gemeindeanlagen und des Schulgeldes auf 1910 sällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß nach Ablauf der für die Bezahlung zugelassenen 14tägigen Frist gegen Säumige das Mahn- bez. Pfändungsverfahren eingeleitet werden wird. Reichenbrand, am 27. Mai 1910. Der Gemeindevorstand. I. V.: Vnge, Gemeindeältester. H< l. L r. l Pl^ . erb> Rottluff. Die geehrten Bewohner von Rottluff machen wir auf die im Anzeigenteile enthaltene Bekanntmachung „Stenographie unterricht in Rottluff" aufmerksam. Es haben sich bis jetzt über 20 Personen — Damen und Herren — bereit erklärt, die Gabels- berger'sche Stenographie erlernen zu wollen. Gewiß ein recht erfreulicher Erfolg der am 11. Mai vom Stenographenverein Gabelsberger in Rabenstein veranstalteten Werbeversammlung. Die Kursisten haben sich auch dem Rabensteiner Stenographenverein angeschlossen, der nun auf über 130 Vereinsangehärige zählt, gegen 80 im Anfänge des Jahres. Die Aebungsabende sollen regelmäßig Dienstags, von abends ig de« er M nd kedrit Bekanntmachung, die öffentlichen Impfungen betr. Die diesjährigen öffentlichen Impfungen in Rabenstein mit den beiden Rittergütern Nieder- und Oberrabenstein finden durch den Impfarzt Herrn vr. weil. Gebauer wie folgt statt: 1. Die Wiederimpfungen der Volksschüler und zwar: der Knaben: Montag, den 30. Mai 11 Uhr vorm. Nachschau: Montag, den k. Juni 11 Uhr vorm. der Mädchen: Dienstag, den 31. Mai 11 Uhr vorm. Nachschau: Dienstag, den 7. Juni 11 Uhr vorm. in der Zentralschule. 2. Die Erstimpfungen: Mittwoch, den 1. Juni von nachm. 3 Uhr ab für die Impflinge der Anfangsbuchstaben —dl des Familiennamens (Nachschau: Mittwoch, den 8. Juni nachm. 3 Uhr) und Donnerstag, den 2. Juni von nachm. 3 Uhr ab für die Impflinge der Anfangsbuchstaben Ik—2 des Familiennamens (Nachschau: Donnerstag, den 9. Juni nachm. 3 Ahr) Talstratze 8 in Köhlers Restaurant. Impfpflichtig sind im laufenden Jahre: I. diejenigen Kinder, -., welche im Jahre 1909 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben, b., welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impfgesetze schon vor dem laufenden Jahre impfpflichtig waren, jedoch bis zum Jahre 1909 der Impfpflicht noch nicht vollständig genügt hatten, erfolglos geimpft worden waren oder wegen Krankheit nicht geimpft werden konnten. II. diejenigen Schulkinder, L., welche im Jahre 1898 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, b., welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impfgesetze schon vor dem laufenden Jahre wiederimpfpflichtig waren, jedoch bis zum Jahre 1909 der Wiederimpfpflicht noch nicht voll ständig genügt hatten, erfolglos wiedergeimpft worden waren oder wegen Krankheit nicht wieder geimpft werden konnten. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder von Impfpflichtigen werden hierdurch aufgefordert, in den anberaumten Impfterminen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen zur Impfung und die geimpften Kinder in demselben Impfzimmer zur Nachschau zu bringen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuwetsen. Die Kinder müssen zu den Impfterminen mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden und wird hierbei noch besonders auf die zur Verteilung gelangenden Impfvorschriften hingewiesen. Aus einem Hause, in welchem nach ärztlichem Zeugnisse ansteckende Krankheiten, als Scharlach, Masern, Diphtherie, Krupp, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen vorkommen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen Kinder zum öffentlichen Termine nicht gebracht werden. Diejenigen, welche trotz erfolgter amtlicher Aufforderung ihre Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung und Nachschau entziehen oder die behauptete Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nicht nachweisen, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Hast bis zu 3 Tagen bestraft. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, den 24. Mai 1910. Bekanntmachung. , Montag, den 30. Mai nachmittags 4 Uhr sollen im Hofe des hiesigen Rathauses 1 Kleider- Khrank, 1 Schneidertafel, 1 Pfeilerspiegel und 2 Bilder gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Der Gemelndevorstand zu Rabenstein, am 27. Mai 1910. Bekanntmachung. Anläßlich des 100jährigen Jubiläums der Kirche zu Reichenbrand hat der unterzeichnete Kirchenvorstand beschlossen, in Reichenbrand und Siegmar eine allgemeine Haussammlung Zu veranstalten, von deren Ertrag eine Ehrengabe der Kirche gewidmet werden soll. Aeber die Art dieser Spende wird der Kirchenvorstand nach Abschluß der Sammlung Bestimmung treffen. Die Gemeindeglieder von Reichenbrand und Siegmar werden hierdurch herzlich gebeten, die Herren, welche sich in bereitwilliger Weise für das Sammlungswerk zur Verfügung gestellt haben, freundlich aufnehmen und durch Stiftung einer den persönlichen Verhältnissen ange messenen Jubiläumsgabe die Liebe und Dankbarkeit der Kirche gegenüber an derem Ehren tage bezeugen zu wollen. Gleichzeitig werden diejenigen, die eine von den geprägten silbernen Denkmünzen noch zu erwerben wünschen, ersucht, dies inderGemeindeverwaltungzu Reichenbrand oder Siegmar gefl. anmelden zu wollen. Reichenbrand, den 27. Mai 1910. Der Kirchenvorstand. Rein, Pf. Bekanntmachung, Weltliche ZmOWN belr. Der unterzeichnete Gemeindevorstand macht hierdurch aus Grund von Z 11 Absatz 4 der zum Beichs-Impfgesetze vom 8. April 1874 erlassenen Ausführungsverordnung vom 14. Dezember 1899 be kannt, daß die hiesigen öffentlichen Impfungen im hiesigen Gasthofe wie folgt stattfinden: ölstlWsllUel; 3 ^Nachschau?!«"Ani „MN, Uhr BiMWWen: 4. Juni vorm. /<11 Uhr für Mädchen; Nachschau: 10. Junk vorm. V-ll Uhr. Oeffentliche Impfungen. Die diesjährigen öffentlichen Impfungen in der Gemeinde Rottluff finden in dem Restaurant „Zur Friedenseiche" wie folgt statt: Freitag, den 3. Juni ao., nachmittags von 3 Uhr ab an denjenigen Kindern, welche im Jahre 1909 geboren oder in früheren Jahren der Impfpflicht noch nicht vollständig genügt haben, sofern sie nicht bereits die natürlichen Blattern nach beizu bringendem ärztlichen Zeugnisse überstanden haben, und Sonnabend, den 4. Juni so., vormittags von 11 Uhr ab an denjenigen Kindern, welche in diesem Jahre ihr 12. Lebensjahr vollenden bezw. vollendet haben oder in früheren Jahren geboren sind, jedoch bis zum Jahre 1909 der Wieder impfungspflicht noch nicht vollständig genügt haben, sofern sie nicht bereits die natürlichen Blattern nach beizubringenden ärztlichem Zeugnisse überstanden haben. Die Nachschau findet ebenfalls in dem obengenannten Lokale, und zwar wie folgt statt: Freitag, den 10. Juni »o., nachmittags von 3 Uhr ab für die an dem oben zuerstgenannten Tage geimpften Kinder und Sonnabend, den 11. Juni »o., vormittags von 11 Uhr ab für die an dem oben zuletztgenannten Tage geimpften Kinder. Die Eltern, Pfleger und Vormünder von impfpflichtigen Kindern werden hiermit bet Ver meidung einer Geldstrafe dis zu 30 Mark oder Haft bis zu drei Tagen aufgefordert, mit ihren Kindern oder Pflegebefohlenen in den anberaumten Impf- bezw. Nachschauterminen zu erscheinen oder die Be freiung von der Impfuug durch ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Die Kinder müssen zu den Terminen mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten herrschen, dürfen die Kinder zu dm Impfterminen nicht gebracht werden. Zuletzt wird noch darauf hlngewiesen, daß eine besondere Ladung der Eltern pp. nicht erfolgt. Rottluff, am 26. Mat 1910. Der Gemeindevorstand. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder von Impfpflichtigen werden hierdurch aufgefordert, in den anberaumten Impfterminen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen zur Impfung und die geimpften Kinder >N demselben Impfzimmer zur Nachschau zu bringen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Die Kinder müssen zu dm Impfterminen mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden und wird hierbei noch besonders auf die zur Verteilung gelangenden Impfvorschriften hingewiesen. Aus einem Hause, in welchem nach ärztlichem Zeugnisse ansteckende Krankheiten, wie «charlach, Masern, Diphtherie, Krupp, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen Vorkommen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen Kinder zum öffentlichen Impf termine nicht gebracht werden. Diejenigen, welche trotz erfolgter amtlicher Aufforderung ihre Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung und Nachschau entziehen oder die behauptete Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nicht nachweisen, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft. Reichenbrand, am 25. Mai 1910. Der Gemeindevorstand. — 2. V-: Enge, Gem.-Aeltester. Versteigerung. Montag, den 8. Juni dss. Is. nachm. 2 Ahr soll im hiesigen Gemeindeamt eine moderne Alanduhr gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Reichenbrand, den 27. Mai 1910. Der Vollstreckungsbeamte. Bekanntmachung. Am 1. Juni dieses Jahres wird der II. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen fällig, «s wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß diese Anlagen zur Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens und der damit verbundenen Kosten spätestens bis zum 14. Juni 1910 "N die hiesige Gemeindekasse pünktlich abzuführen sind. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 27. Mai 1910.