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LbOL»! Erscheint j«dm Wochentag Abend, '/,7 Uhr für den ./U0 anderen Lag. Pret, vierteljährlich S Mk. L5 Pfg. Meimonatli» 1 Mt. SOPsg. n. emmonatlich75Pfg' L 12/94 No. 81. PolMsche IMgue«. lollnhauswege anstehende »es Bahnerweiterungsbai dem seligen deutschen Bunde waren ja die einzelnen Bundes staaten in dem Verkehr mit einander auswärtige Staaten. Und auch heute handelt es sich um eine Jntrigue gegen die Leiter der Auswärtigen Angelegenheiten. Es braucht kaum gesagt zu werden, daß Intriguen an sich schon verwerflich sind, aber wenn sie sich gegen das Auswärtige Amt richten, so sind sie doppelt zu ver werfest. Die Leiter der Auswärtigen Politik haben ihre volle Aufmerksamkeit auf das Intriguenspiel zwischen den einzelnen Staaten zu richten; und gerade gegenwärtig ist es gewiß nicht leicht, die fortwährenden Verschiebungen der einzelnen Stimmungen und Einflüße genau zu beobachten, und aus sie zum Vortheile ' " - - - - o—- , „ , „ , , ihre Aufmerk- Friedrich Wilhelins IV., bei denen Polzeiagenten (Lindenberg» eine samkeit zu theilen und vom Jnlande ausgehende Intriguen, die traurige Rolle spielten, brachten den preußischen Staat auch beilsich gegen sie richten, zu beobachten. Dadurch müssen sie gewlsser- bitteren Beschwerde des Herrn v. Bismarck hervor, als er an den Bundestag nach Frankfurt gesandt worden war. Er schrieb da mals, daß, während die Mitglieder der österreichischen Gesandt schaft fest zusammenhieltcn, bei der preußischen Gesandtschaft einer immer den anderen belanere und gegen ihn intriguire. Und noch wackeren Patrioten um das bescheidene Maß von Ansehen, das ihm noch nach dem kläglichen Tage von Olmütz geblieben war. Erst der Regierungsantritt des Prinzregenten, der sich der'Jntri- Es werden die bei diesen Händeln etwa betrogenen Käufer ersucht, alsbald beim nächsten Gendarm Anzeige zu erstatten. Treibers, den 7. Dezember 1896. später schrieb er an seine Gattin, daß sie in ihren Acußerungen recht vorsichtig sein sollte. Herr v. Bismarck war damals mit den Auswärtigen Angelegenheiten Preußens beschäftigt, denn in Königliche- Amtsgericht. nntgemacht durch den Gerichtsschreiber: Sekr Der Königl. Erste Staatsanwalt. »krnLarü. Bekanntmachung. In Freiberg und Umgegend, namentlich auch in Weigmannsdorf, sind in letzter Zeit 3 Männer und eine Frauensperson aufgetreten, welche wertlose Waaren — Herrenkleiderstoffe, 'Handtücher und Schlafdecken — in den Häusern zunächst zu hohen Preisen angeboten haben, dann zwar unter allerlei Redensarten bis zu einem niederen Preise herabgegangen sind, der in dessen immerhin den wirklichen Wert der Sachen noch bei weitem überstieg. »naßen nach zwei Seiten hin fechten, und die Kraft des Hiebes wird dadurch verringert. Herr von Marschall hat nun Versteigerung von Bäume« betr. Tretlag, den 11. diese- Viana», vormittags 1« Uhr sollen eine Anzahl, auf der Branderstraße, dem Zuger und dem Stollnhauswi „ Kirsch- und Kastanie »»bäume, deren Beseitigung sich aus Anlaß des Bahnerweiterungsbaues nöthig macht, unter den vorher bekannt zu gebende»» besonderen Bedingungen an Ort und Stelle öffentlich meistbietend versteigert werde«. Versammlungsort: Branderstraße am Bahnübergang. Desselben Tags, Nachmittag- 3 Uhr gelangen eine Anzahl Kirschbtume, Pappeln und Eschen an der Dresdener Straße eben falls gegen da- Meistgebot zur Versteigerung. Versammlungsort: Am Sammel-Bassin der Dünger-Abfuhr-Gesellschaft. Treibers, den 8. Dezember 1896. Da» Stadtbauamt. Büwiaor. Lt. » » » , — schon, wie aus dein Prozesse guanten so rasch wie möglich entledigte, machte dem Treiben ein hervorgegangen ist, seit einer Reihe von Jahren diese doppelte Ende. Wie arg es aber damals gewesen war, das geht aus der Aufgabe zu lösen gehabt. Wer den Gang des Prozesses ver- «n- Tageblatt Amtsblatt für die königlichen Md städtischen Behörden zn Freiberg und Brand, verantwortliche Leitung: Geo»- Burkhardt. folgt hat, wird daraus entnommen haben, daß die außerordent liche Sachkenntniß, über die der Staatssekretär verfügte, nur auf Grund sorgfältigen Studiums der gegen ihn spielenden Intriguen erworben sein kann. Wenn darunter die auswärtigen Ange legenheiten des deutschen Staates nicht gelitten haben, so ist das wohl nur der hervorragenden Elastizität und Arbeitskraft des hohen Beamten zn verdanken. Es würde aber doch recht gut sein, wenn diese Vorzüge nicht gar zu sehr auf die Probe gestellt würden, und wenn mit diesem Prozesse das Intriguenspiel ein für allemal ein Ende nähme. Aber auch aus anderen Gründe» wäre es erwünscht, daß eine Wiederholung solcher häßlichen Prozesse unterbleiben könnte. Das Answärtige Amt geht aus dein Prozesse makellos und sieg reich hervor, aber das Vertrauen zu den Staatsbehörden im All gemeinen kann durch derartige Vorkommnisse natürlich nur ge schwächt werden. Ganz besonders werde» es sich die Sozial- - dcmokraten angelegen sein lassen, das Ergcbniß des Prozesses nach jeder Richtung hin zn fruktifizireu. Sie werden nicht nur im Reichstage und im Lande den Prozeß als Agitationsmittel benutzen, sondern sie werden auch in Fällen, wo Agenten oder Mitglieder der Geheimen Polizei gegen Sozialdemokraten als Zeugen auftreten, den Prozeß Leckert-Lützow zu ihrer Verthei- digung heranziehen, um d»e Vertrauenswürdigkeit der Zeuge,» Beschluß. Nachdem allhier der Antrag auf Eröffnung des Konkurses zum Vermögen deS Cigarren- fabrikanten Friedrich August Lbendorf in Treibers gestellt worden ist, so wird dem Letzteren hiermit gemäß H 98 der ReichskonkurSordnung jede VermögenSveräuherung unter An drohung der Nichtigkeit untersagt. Treiber-, am 7. December 1896. Man schreibt uns aus Berlin: Während wir dies schreiben, ist der Prozeß Leckert-Lützow, der von Tag zu Tag in höheren» Maße Aufsehen erregt hat, noch nicht zum Abschlusse gelangt. Aber wenn er auch noch durch manche Aussage ein verändertes Gesicht erhalten Rag, das Eine steht doch schdn jetzt fest, daß die bange Besorgniß, die sich in den letzten Jahren des deutschen Reiches bemächtigte, es beständen in den politischen Regionen nicht nur offene Gegnerschaften, sondern Intriguen, durch diesen Prozeß bestätigt wird. In der Geschichte des preußischen Staates sind die Intriguen seltener, als in der Geschichte anderer Staaten, aber es hat doch nicht ganz daran gefehlt. Sie haben sich be sonders zu zwei Zeiten bemerkbar gemacht, während der Regierung Friedrich Wilhelms II. und der ersten Regierungsjahre Friedrich Wilhelm III., also etwa von 1786 bis 1806 und während der Rcgicrnngszeit Friedrich Wilhelms IV. Ueber die Bösartigkeit der Intriguen vor dem Beginn des unglücklichen Krieges von 1806 gicbt das Buch von Willibald Alexis „Ruhe ist die erste Bürgerpflicht", das weit über den Rahmen eines Romans hinaus historischen Werth besitzt, ein vortreffliches Bild; und es ist recht interessant, daß gerade auch in diesem Buche manche ähnliche Mittel geschildert werden, wie sie in dem Leckert-Lützow-Prozesfe ans Tageslicht kommen. Da» Resultat der jahrelangen Jntri- . .. „ „ , , —- —. guenwirthschaft war der gänzliche Zusammenbruch des preußischen deS Reiches einzuwirken. Deshalb ist es verwerflich, Staates. Die sehr bedenklichen Intriguen während der Zeitldie Leiter der Auswärtigen Politik genöthigt sind, ihr „ Verordnung, »t« Benachrichtig«»»- der Justizbehörden über da- Ablebe« vorbestrafter Persone« betreffend. .. . emer Ueberfullung der bei den Amtsgerichten geführten Strafregister vorzubeugen, erscheint eS geboten, daß die Amtsgerichte über das Ableben der in diesen Registern verzeichneten Personen thunlichst Nachricht erhalten. ES wird daher, bez. im Einverständnisse mit dem Justizministerium, hiermit Folgend«- angeoronet: L Standesämter haben halbjährlich und zwar bis 15. Januar und 15. Juli jeden Jahres Listen sämmtlicher in den einzelnen Ortschaften des Standesamtsbezirks während des vor hergegangenen Kalenderhalbjahres — 1. Juli bis 31. Dezember, bez. 1. Januar biS 80. Juni — verstorbener Personen, welch« zur Zeit dcS Todes das 12. Lebensjahr überschritten hatten, an die OrtSpolizeibehörde — Stadträtye, Bürgermeister, Gemeindevorstände — der einzelnen Orte des StandeSamtSbezirks zu übersenden. Diese Listen haben sich zugleich auf die zu diesen Orten gehörigen selbstständigen Gutsbezirke mit zu erstrecken und müssen enthalten: ») den Vor- und Familiennamen, bei Frauen den Geburtsnamen und den Namen deS Ehemannes, d) die Vor- und Familiennamen der Eltern, a) den Geburtsort, ä) das Lebensalter (Tag und Jahr der Geburt), ») den Monat und Tag des TodcS. 2. Die Ortspolizeibehörden haben, und zwar zugleich für die in den Fluren ihrer Ge meinde gelegenen selbstständigen Gutsbezirke — 8 7 der Revidirten Städteordnung, Z 87 der Revidirten Landgemeindeordnung — durch Vergleichung der übersandten Listen mit den ihnen von den Justizbehörden zugestellten Mittheilungen über rechtskräftige Bestrafungen halbjährlich festzustellen, ob und welche der in ihren Orten wohnenden, vestrasten Personen während des ver floßenen Kalenderhalbjahres verstorben sind. Die Verstorbenen sind in eine Nachweisung ein zutragen, welche über jede Person die oben unter Nr. 1 bezeichneten Angaben und die letzte Bestrafung enthalten soll. Außerdem sind in diese Nachweisung auch diejenigen bestraften Per sonen mit auszunehmen, welche aus dem betreffenden Orte in Anstalten untergebracht/waren und deren Ableben der Ortspolizeibehörde bekannt geworden ist; bei diesen Personen ist di« Anstalt, in welcher das Ableben erfolgte, mit zu bezeichnen. Die Nachweisung ist sodann bis zum 1. August, bez. bis zum 1. Februar jeden Jahres an daS Amtsgericht, zu dessen Bezirk der betreffende Ort gehört, einzureichen. Ist während deS betreffenden Halbjahres keine der fraglichen Personen mit Tode abge gangen, so ist an daS Amtsgericht eine Fehlanzeige zu erstatten. 3. Wo die Funktionen der Ortspolizeibehörde und deS Standesamtes in einer Stelle vereinigt sind und zu dem Standesamtsbezirke nicht mehrere Orte gehören, bedarf es der An fertigung besonderer Listen feiten des Standesbeamten nicht, vielmehr kann solchenfalls die Nach weisung durch directe Vergleichung mit dem Sterberegister aufgestellt werden. 4. Die vorgedachte Einrichtung tritt mit dem 1. Januar 1897 dergestalt ins Leben, daß dieListen und Nachweisungen zum ersten Male für das Halbjahr vom 1. Juli bis 31. Dezember 1896 aufzustellen sind. 5. Formulare zu den Listen und Nachweisungen sind von den Amtsgerichten unentgeltlich zu beziehen. 6. Gegenwärtige Verordnung ist in den Amtsblättern der Amtshauptmannschaften noch besonder- zum Abdruck zu bringen. DreSde«, am 2. Dezember 1896. Ministerium veS Inner«. Für den Minister: v. OI»«rp«i»11er. Gebhardt. Bekanntmachung. In Abänderung der diesseitigen Bekanntmachung von» 1. dieses Monats wird hierdurch zur öffentliche»» Kenntniß gebracht, daß Herr Emil Oswald Zehl in Voigtsdorf das Diplom als „geprüfter Hufschmied" erhalten hat. Freiberg, den 7. Dezember 1896. - Königliche AmtShauptmannschaft. Bo. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen deS Brauereibesitzers Eduard Ottomar Müller in Kleinhartmannsdorf ist zur Abnahme der Schlußrechnung deS Verwalters und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berück sichtigenden Forderungen der Schlußtermin anderweit auf den 21. Dezember 1898, vormittag 1« Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. In dem Termin soll zugleich eine Gläubigerverfammlung zur Beschlußfassung über die Erstattung der Auslagen und Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubiger ausschußes abgehalten werden. Brand, den 7. Dezember 1896. Aktuar 8«l»1»LI«r, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Konlnrsvcrfahrm. DaS Konkursverfahren über das Vermögen deS ErbgerichtSbefitzerS Adolph Jult«- Dittrich in Weihenborn wird nach erfolgter Abhaltung deS Schlußtermins hierdurch auf gehoben. Treiber-, den 4. December 1896. Königliche- «mts-ericht daselbst, Abth. I. Bekanntgemacht durch den Gerichtsschreiber: Sekr -- » - 49. AaVraavn. - IInserate werden bi« Bormttlag 11 Uhr ! . LHLd/» Mittwoch, de« S. Dezember, j -«W «LUO« V! 1<»W Anetion in Overreichenvach. Freitag, den 11. Dezember 1896, Vormittags 10 Uhr, gelangen in Oberreichenbach 2 Ferkel-Schweine gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Versammlungsort: Hungers Gasthof. Brand, am 8. Dezember 1896. Der Gerichtsvollzieher beim Königlichen Amtsgericht daselbst. Wachtmeister. Gemeinde-Sparkasse zu Ervisdorf ist jeden Montag Nachmittags von 2 bis 6 Uhr geöffnet, verzinst Spareinlagen zu 8»/,°/, und gewährt Darlehen auf Grundstücke zu mäßiger Verzinsung. Der Gemeinderath. , X«ml»L»88«r, G.-Vorstand.