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Das Königliche Ministerium des Innern hat beschlossen, dem Gesuche des Comitö zu Errichtung einer evangelisch-lutherischen Kirchengemcinde in Ostritz um Bewilligung einer Sammlung in den lutherischen Kirchengemcindcn des Landes — nach Befinden im Wege der Hauscollccte durch legitimirte Mitglieder der betreffenden Gemeinde — für die Diasporagcmcindc Ostritz zur Begründung ihres lutherischen Kirchenwesens, zur Erbauung einer Kirche, eines Pfarrhauses, sowie zur Dotation ihres Geistlichen und Cantors ausnahmsweise und zwar für die Dauer von Sechs Monaten, nämlich vom l. April bis 1. October dieses Jahres, Statt zu geben. Die Obrigkeiten des hiesigen Regierungsbezirks werden andurch hiervon in Kenntniß gesetzt. Bautzen, den 14. Februar 1872. Königliche Kreitz-Direktion. von Beust. von Döring. Bekanntmachung. Es ist zur Kenntniß des unterzeichneten Gerichtsamts gelangt, daß bei den in jüngster Zeit im hiesigen Amtsbezirke wiederholt voraekommenen Schaden feuern einzelne als Zuschauer anwesende Personen von den Polizeiorgancn und den zur Leitung der Löschanstalten berufenen Personen zur Hilfeleistung aufgefordert, dem nicht Folge geleistet, sich entfernt oder ihre Theilnahme am Löschen geradezu verweigert haben. Ein solches Gebühren kann nicht streng genug gerügt werden und sieht sich das Gerichtsamt veranlaßt, die Bestimmungen des H 360 unter 10 des Reichs- strafgesetzbuchs, welcher also lautet: Mit Geldstrafe bis zu 50 Thalern oder mit Haft wird bestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Noth von der Polizeibehörde oder deren Stellvertreter znr Hilfe anfgefordert, keine Folge »eistet, obgleich er der Aufforderung ohne erhebliche eigene Gefahr genügen konnte, mit dem Bemerken einzuschärfen, daß mau Zuwiderhandelnde zur Verantwortung ziehen und auf Grund gedachter Gesetzesbestimmung unnachsichtlich bestrafen wird. Bautzen, den 21. Februar 1872, Da« Königliche GerichttzaMt. Michler. Bekanntmachung. Das königl. Ministerium des Innern bat dem zu Herstellung einer, von Kamenz aus westlich über Königsbrück und Großenhain nach Langenberg an der Leipzig-Dresdener Bahn und östlich über Neschwitz und Klix in der Richtung aus Kohlfurth bis an die Landesgrenze zu führenden Eisenbahn zusammengetretenen Consortium (Herrn Rittergutsbesitzer Douglas auf Wiednitz und Gen) die Genehmigung zu Vornahme der technischen Vorarbeiten ertheilt. Die Gutsherrschaften und Gemeinden zu Brehmen, Sdier, Kauppa, Commerau, Särchen, Göbeln, Leichnam, Halbendorf, Geiß litz und Lömischau, deren Fluren hiervon betroffen werden, werden hiervon in Kenntniß gesetzt und veranlaßt, den mit den gedachten Vorarbeiten beauftragten Personen bei Aufsuchung und Absteckung der Bahnlinie Hindernisse nicht entgegenzusetzen, denselben vielmehr den freien Zutritt zu ihren Fluren zu gestatten, auch an den auszustellenden Signalen und Pfählen sich in keiner Weise zu vergreisen. Bautzen, den 21. Februar 1872. D a S Königliche GerichttzaMt. Michler. Steglich. Steckbrief. Der aus Botzen gebürtige, zuletzt in Bischofswerda aufhältlich gewesene Photograph Joseph Eugen Jungegger ist wegen Unterschlagung und Diebstahls hier in Voruntersuchung zu nehmen gewesen. Da er derselben durch die Flucht sich entzogen hat, so werden alle Behörden hiermit ersucht, den Angeschuldigten im Äctretungssalle sestzunehmen und anher abzuliesern, oder behufs dessen Abholung Nachricht davon anher zu geben- Bautzen, den 21. Februar 1872. Das Königliche Bezirksgericht. Der Untersuchungsrichter: Töpfer, G.-Rath. Signalement Jnngeggers: Jungegger ist 33 Jahre alt, von kleiner Statur, hat blondes Haar, röthlichen Schnurr- und Kinnbart, gesunde Gesichts- sarbe und ist zuletzt bekleidet gewesen mit einer röthlichen Kutte von Plüsch und einem grünlichen Filzhute. Der Stadtrat h. Heßler. Musst. Jahrmarkts-Veränderung. Mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums des Innern wird der auf Sonnabend vor I-astaro verlegte hiesige Jahrmarkt sammt darauf folgendem Viehmarkte hierdurch wieder ausgehoben und gleichzeitig bekannt gemacht, daß der diesjährige Frühjahrs-Jahrmarkt in der bisherigen Weise Sonnabend vor also de« 23. MSrz ds. IS. fernen Anfang nimmt und - am 25. Miirz ds. Js. der Blehmarkt allhrer abgehalten werden wird. Bautzen, am 20. Februar 1872. Bekanntmachung. Bon jetzt an kann die Ablieferung von Heu bei der unterzeichneten Verwaltung erfolgen, pro Centner 26 Ngr. Bautzen, den 22. Februar 1872. Königl. Reserve-Magazin-Verwaltung. Wackwitz, Hauptmann.