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Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bdkannlmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wüsdruff, des Forstren.amts Tharandt und Les Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt, Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Da» »Wiirbruffer Tageblatt" erscheint an allen Werktagen nachmittags 5 Uhr. Bezugspreis: Bei Abholung in »er »eschSfisstclle und den Ausgabestellen 2 NM. im Monat, bei Zustellung durch die Bote, 2,A' AM., der Postbestellung 2 AM. z, zLglich Abtrag- , , . . .. .. . gebühr. Einzelnummern r»Rpfg. Alle Postanstalten Wochenblatt für WrlHdruff u. Postboten und unftreAus» veagerund Geschüfisstellen — , »— - nehmen zu jeder Zeit Be ¬ stellungen entgegen. 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I .Amtsblatt- W tlsdruff« Dresden Postscheck: Dresden 2640 Der Llebsrwachungsausschuß. Angesichts der Beratungen des Ständigen Ausschusses des Reichstages, der zu Lem Vorgehen des Reichsinnenministers gegen den Rotfrontbund Stellung nimmt, sind die folgenden staatsrecht lichen Darlegungen von aktuellem Interesse. Im Artikel 35 der Reichsverfassung heißt es: „Der Reichstag bestellt zur Wahrung der Rechte der Volksver tretungen gegenüber der Reichsregierung für die Zeit außerhalb der Tagungen und nach Beendigung einer Wahlperiode oder der Auflösung des Reichstages bis zum Zusammentritt des neuen Reichstages einen „Stän digen Ausschuß." Dieser Ausschuß hat die Rechte eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, hat also die Berechtigung, die Anwesenheit des Reichskanzlers und jedes Reichsministers zu verlangen, und die Gerichte und Verwaltungsbehörden sind verpflichtet, dem Ersuchen dieses Ausschusses um Beweiserhebung Folge zu leisten und ihm die Akten der Behörden auf Verlangen vor- zulegen. Im allgemeinen hat dieser Ständige Ausschuß nur sehr wenig von sich reden gemacht, denn die Minister sind ja schließlich doch nichts anderes als die Führer ihrer Parteien, der Mehrheit also, und deswegen hat man von einem Konflikt dieses Ausschusses mit der Reichsregierung noch nichts verspürt. Da aber die Auflösung des letzten Reichstages deswegen erfolgte, weil die Mehrheit aus einandergefallen war, so liegen die Dinge jetzt etwas anders. Der Ständige Ausschuß ist zusammengerusen worden, um Stellung zu nehmen zu der Verordnung des Reichsinnenministers über das Verbot des „Notfront bundes". Dabei ergeben sich theoretisch recht interessante Streitfragen; Vieser Überwachungsausschuß hat nämlich zwar die 'Möglichkeit, viel zu sprechen, aber er hat — nichts zu sagen. Denn ob er einem Minister oder dem Reichs kanzler gegenüber sein Vertrauen oder sein Mißtrauen zum Ausdruck bringt, ist politisch-parlamentarisch gesehen zwar nicht gleichgültig, aber praktisch bedeu tungslos. Er kann Erklärungen abgeben, kann Be schlüsse fassen, kann auch einem Minister sein Mißtrauen ausdrücken, ohne daß sich aber die Reichsregierung darum zu kümmern braucht. Verfassungsrechtlich wäre also die Annahme des kommunistischen Antrages im Über wachungsausschuß: „zu beschließen, die Reichsregierung auszufordern, das Ersuchen des Reichsinnenministeriums an die Länderregierungen zwecks Verbots des „Notfront kämpferbundes" mit sofortiger Wirkung wieder auszu heben", darum praktisch bedeutungslos. Die Negierung kann diesem Beschluß Rechnung tragen, aber sie braucht es nicht zu tun. Die Kräfteverteilung und die rechtlichen Zuständig keiten im parlamentarisch regierten Staat lassen sich nur schwer in Paragraphen pressen. In Ländern, wo der Parlamentarismus in jahrhunderlanger Entwicklung politische Lebensform geworden ist, arbeitet die Maschine ohne die Widerstände, die überall dort bestehen, wo der Parlamentarismus jugendlichen Datums ist. Man hat in die deutsche Verfassung den Überwachungsausschuß hin eingebracht, um die ParlamentZlosigkeit zu überbrücken. Verfassungsrechtlich hat aber in Deutsch land dieser Überwachungsausschuß höchstens eine Mög lichkeit, zu debattieren. Ob er darüber hinaus seinen Willen durchzusetzen vermag, hängt ganz und gar von der politischen Kräfteverteilung ab. Auch der Füll ist denkbar, daß der Ausschuß in einen Konflikt mit dem Reichspräsi denten gerät. Die wirren Zeiten der Jahre 1921 und 1923 sind zwar vorbei, aber trotzdem ist die Möglichkeit denkbar, daß sich gegen eine Maßnahme des Reichspräsidenten Kritik im Überwachungsausschuß erhebt. Jede derartige Maßnahme ist natürlich verfassungsrechtlich gedeckt durch die Gegenzeichnung des Reichskanzlers oder eines Ministers; denn mag sich zwar gegen diesen die Kritik richten, der Reichspräsident selbst aber ist damit gemeint. Es bleibt jedoch bei der Kritik, es bleibt beim Reden, ohne daß der Ausschuß das Recht und die Möglichkeit hat, seine Ansicht durchzusetzen. Man weiß aber, daß gerade der Artikel 48 der Reichsverfassung zu allerhand Streitig keiten Veranlassung gegeben hat, weil das Reichsgesetz, das über diesen Artikel „alles Nähere" bestimmen sollte, immer noch nicht geschaffen worden ist. Dieser Artikel ver leiht dem Reichspräsidenten dann, wenn die öffent liche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, sehr weitgehende Rechte. Aber auch die Maßnahmen, die in diesem Falle getroffen werden, können nur auf Verlangen des Reichstages selbst außer Kraft gesetzt werden, nicht also etwa auf Verlangen des überwächungsausschusses. Bestellungen der öffentlichen Hand. Vorschläge des Reichs wirtschaftsrats. Ter Wirtschaftspolitische Ausschuß des Reichswirt- schaftsratcs hat der Reichsregierung ein Gutachten Über die Verteilung von Behördenaufträgen erstattet. Das Gutachten wünscht die Vergebung der Aufträge mög lichst in Zeilen der Depression. Im einzelnen wird empfohlen, daß alle Reichs-, staatlichen und Gemeinde Behörden einer Zentralstelle Mitteilung von ihren Ans trüge» machen müssen, daß alle dicke Bebörden in aewissen Me WbebeWrhllMW in MchMM Korinth ein Trümmerhaufen. Ausländischer Hilfe benötigt. Da die Nachrichten aus dem griechischen Erdbeben gebiet nur spärlich einlaufen, läßt sich ein überblick über ven ganzen Umfang der Katastrophe nur schwer ge winnen. Fest steht jedoch, daß Korinth sehr schwer gelitten hat. Die innere Stadt ist ein einziger großer Trümmer haufen. Etwa 10 0VV Häuser sind vollständig zerstört worden. Die verhältnismäßig geringe Zahl der Opfer — Vie ersten amtlichen Meldungen sprechen von 27 Toten und 16 Verletzten — erklärt sich daraus, daß die Be völkerung durch mehrere dem Hauptstoß vorangegangene leichte Beben gewarnt worden war und die Häuser bereits verlassen hatte, als sie zusammenstürzten. Neben Korinth haben besonders Lutraki und Lylacastro sowie die längs des Kanals gelegenen Dörfer schwer gelitten. Etwa 50 OVO Personen sind obdachlos und ohne Nah rungsmittel. Die griechische Regierung hat mit Hilfe des Roten Kreuzes und zahlreicher freiwilliger Hilfseinrichtungen ein großes Hilfswerk eingeleitet, ist aber bei dem großen Umfang des Unglücks außerstande, ohne ausländische Hilfe auch nur die dringendste Not zu lindern. Das britische Kriegsschiff „Perthshire" ist von Malta mit Nahrungsmitteln und Hilfsgerät nach Griechenland aus gelaufen. Ein britischer Zerstörer soll folgen. Die amerikanische Gesandtschaft in Athen hat einen Vertreter nach dem Erdbebengebiet entsandt, um an Ort und Stelle Untersuchungen über die Notwendigkeit amerikanischer Hilse anzustellen. Neue Erdstöße in Bulgarien und in Italien. Inzwischen sind auch in Bulgarien neue schwere Erdstöße erfolgt. Wiederum war es Philippopel, das besonders stark heimgesucht wurde. Die wenigen noch erhaltenen Häuser stürzten bis^auf die Grundmauern ein, wovei nach den bisheriger! Feststellungen acht Per sonen getötet und viele verwundet wurden. Die meisten Minister befinden sich im Erdbebengebiet. Di« Hilfe, die das jugoslawische Rote Kreuz dem bul garischen Volke zuteil werden läßt, wurde mit Freude and Genugtuung ausgenommen. Der Apollotempel in Alt-Korinth, der durch das starke Erdbeben in Gefahr ist. Auch in Italien wurden heftige Erdstöße verspürt, die in Nordtoscana und in Foggia unter der Bevölke rung große Bestürzung hervorriefen. Die Bewohner von Castelnuovo verbringen die Nächte unter freiem Himmel. Mehrere Häuser des Ortes wurden beschädigt und müßten geräumt werden. Meldungen über Menschen- spfer liegen nicht vor. Zeitabständen Besprechungen mit der Privatwirtschaft äb- halten, und zwar sowohl für das ganze Reich wie auch für die einzelnen Wirtschaftsgebiete. Die Reichsregierung soll prüfen, ob durch erweiterte Übertragbarkeit von Etatsmitteln und durch Gestattung von Vorgriffen auf den nächsten Haushalt eine wirtschaft lich zweckmäßigere Verteilung der Aufträge ermöglicht Werden kann, daß bei Bewilligung der Hauszinssteuer mittel auf eine frühzeitige und gleichmäßige Verteilung der Bauvorhaben über das ganze Baujahr Bedacht ge nommen wird, daß Bauunterhaltungsarbeiten, soweit möglich, auch in der kühlen Jahreszeit vorgenommen werden und schließlich, daß durch lange Lieferfristen die Ausführung der Aufträge in stillen Zeiten ermöglicht wird. In größeren Gemeinden sollen möglichst regel mäßig zwischen den Stadtverwaltungen und den ver schiedenen Reichs- und Landesverwaltungsbehörden, so wie den der Reichsbahn- und Oberpostdirektionen Be sprechungen nach Art der obenerwähnten stattfinden unter Beteiligung der Arbeitsämter und der Vertretungen der Wirtschaft. * Wettwirischast und Zollfragen. Gutachten des R e i ch s w i r t s ch a f t s r a t s. An die Reichsregierung haben der wirtschafts politische und der finanzpolitische Ausschuß des Reichs- Wirtschaftsrats ein Gutachten zu den Ergebnissen der Welt- wirtschaftskonserenz erstattet. Das Gutachten begrüßt die Zustimmung der Reichsregierung zu dem Gesamtbericht der Weltwirtschastskonferenz und stimmt nachdrücklich den Schlußfolgerungen der Konferenz zu. Besonders wird das Einverständnis damit erklärt, daß neben den natür lichen Folgen des Krieges das Grundübel in den hohen Schutzzöllen der Nachkriegszeit zu erblicken sei und daß größere Freiheit im Warenaustausch und ausge dehntere internationale Arbeitsteilung das wichtigste Mittel seien, um die- Schwierigkeiten zu mildern. Das Gutachten prüft dann die Lage Deutschlands und stellt fest, die Hereinnahme von Auslandskapital dürfe nicht künstlich abgeschnürt werden. Der Rationalisierung der Wirtschaft müsse eine Rationalisierung der öffentlichen Verwaltung folgen. Eine den Export fördernde Wirt schaftspolitik müsse getrieben werden; vor allem auch eine Handelspolitik, die Zollerhöhungen vermeidet. Vielmehr müßten Zollerniedrigungen angestrebt werden. Obsrschlesiens Heimaigefühs. Rede des Kultusministers Becker. Der preußische Kultusminister Dr. Becker, der eine Vesichtigungsreise durch Oberschlesien unternimmt, sprach auf einem von den Ratiborer Sckulen veranstalteten ober- schlesischen Heimatabend. Der Minister erklärte, daß man im Reich und in Berlin wohl von Öberschlesiens Not und Eigenart unterrichtet sei. Wir wissen, so betonte Dr. Becker, daß es deutsche Männer sind, die in diesem Grenzland schwere Arbeit leisten, und wir kennen Oberschlesiens kulturelle Bedeu tung. Man muß aber nicht nur oberschlesische Bücher und Berichte lesen. Man muß auch Oberschlesien sehen. Man wisse, daß, als der Staat zusammenbrach, das vaterlän dische Heimatgefühl in der oberschlesischen Heimat lebendig blieb, neue Formen annahm und weit, über die Grenzen erhalten blieb. Es möge auch weiterhin lebendig bleiben und zum innigen Zusammenarbeiten mit dem Reiche bei tragen. Echter deutscher Gemeinschaftsgeist sei es, der uns noch enger zusammenführen müsse. Er könne versichern, daß man in Berlin wisse, daß der Blick heute mehr denn je nach dem Osten gerichtet sein müsse. Nicht nur die Liebe zum Rhein und anderen schönen deutschen Gauen, sondern der kolonisierende Geist müsse es sein, der sich heute nach dem Osten erstrecke. Der Minister schloß mit einem Gruß an die oberschlesische Jugend. Einweihungsfeier in Gleiwitz. Kultusminister Dr. Becker nahm ferner an der Ein weihungsfeier des neuen Gebäudes des staatlichen-katho- lischen Friedrich-Wilhelm-Gymnasiums in Gleiwitz teil. Dabei machte er längere Ausführungen über den Wert des humanistischen Gymnasiums in der heutigen Zeit. Er be tonte hierbei, daß insbesondere in einem Land wie Ober schlesien, in dem die realistischen Werte des Wirtschafts lebens besonders stark hervorträten, das Bestehen einer humanistischen Bildungsstätte als der geistige Gegenpol gegenüber dem realistischen Leben zu betrachten sei. Schiedsvertrag Amerika-Deutschland. Unterzeichnung in einigen Tagen. Der amerikanische Staatssekretär Kellogg und der deutsche Botschafter v. Prittwitz und Gaffron werden in einigen Tagen einen Schiedsgerichts- und Ausgleichsver trag zwischen der» Deutschen Reiche und Amerika unter zeichnen. Der Vertrag ist hervorgegangcn aus den Ver trägen Amerikas vor dem Kriege, welche die Austragung von gerichtlichen Streitfragen und andererseits den Aus gleich von Streitigkeiten behandeln. Deutschland hatte das Eingehen auf solche Verträge vor dem Kriege aus formalen Gründen abgelehnt Die Verträge betreffend die Schiedsgerichte lauten auf fünf Jahre, die Aus gleichsverträge sind für lange Dauer berechnet. Dieser Vertrag darf nicht mit dem Kriegsverzichts- vertrag verwechselt werden, sondern ist zu der Reihe der Schiedsgerichts- und Ausgleichsverträge zu rechnen, die die Vereinigten Staaten außerhalb dieses Vertrages bereits mit einer Reihe von anderen Staaten geschlossen haben. Dr: Schiedsgerichtsvertrag bezieht sich ins-