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/ Großenhainer Unterhaltungs- L Anzcigeblalt. Amtsblatt für die königlichen nnd städtischen Behörden zn Großenhain nnd Radeburg. Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. ^/» HO Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Sonnabend den 19. Inserate werden Tags vorher bis früh 9 Uhr für ^>0. Ov« Abonnement vierteljährlich 1 Mark. ^vnnavenv L-». nächste Nummer angenommen. LOß b. Bekanntmachung. Zur Veranschaulichung des Unterrichts werden den Schulvorständen folgende Lehr mittel, welche in der Buchhandlung von Meinhold L Söhne in Dresden erschienen sind, empfohlen: Bilder zur bibl. Geschichte, erste Sammlung ... 12 Mark — Pf., Bilder zur deutschen Geschichte, erste Sammlung .18 - — - Textheft dazu von Rob. Reichardt — - 75 - Forwerg, Blattformen 4 - — - Ruprecht, Wandatlas der Raturgeschichte, 4. Lfr. 24 - — - Schmidt, Unterricht im Freihandzeichnen ... 10 - 50 - Text dazu — - 50 - Großenhain, am 16. Juli 1879. Der Königliche Bezirks-Schulmspettor. Wigand. S. Schröder. Schröder Ur. Frauenstein. Erbietungen müssen schriftlich, frei, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 23. September 1879 das dem Handarbeiter Johann Gotthelf Hofmann zugehörige Grundstück Rr. 47 des Katasters, Fol. 43 des Grund- und Hypothekenbuchs für Radeburg, welches Grundstück am 5. Juli 1879 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf Der NcgiLruugsbaumcißtr. von Beyer. Das Königliche Gerichtsamt. Betzing. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 18. September 1879 das dem Wirthschaftsbesitzer Friedrich Gotthelf Herrmann zugehörige Wiese- und Feldgrundstück Nr. 280 und 322 des Flurbuchs, Nr. 137 des Grund- und Hypotheken buchs für Spansberg, welches Grundstück am 30. Juni 1879 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1410 Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 11. Juli 1879. Königliches Gerichtsamt. Schröder. Z. Auf Fol. 113 des hiesigen Handelsregisters ist heute das Erlöschen der dort ein getragenen Firma A. Haupt in Großenhain verlautbart worden. Großenhain, am 15. Juli 1879. Das Königliche Gerichtsamt. In das hiesige Handelsregister ist heute die neuerrichtete Firma Paul Ramser in Großenhain und als deren Inhaber Herr Paul Ramser daselbst auf Fol. 208 einge tragen worden. Großenhain, am 15. Juli 1879. Das Königliche Gerichtsamt. Schröder. S. Bekanntmachung. Die Einkommensteuer auf den zweiten Termin 187S ist den 15. Juli 8. e. fällig und bis längstens den 7. August s. e. an die Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 14. Juli 1879. Der Stadtrath. Vogel, Stdtr. Bon dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll auf Requisition des Königlichen Gerichtsamts zu Dresden den 24. September 1879 das der Auguste Emilie verehelichten Kötzsch, verwittwet gewesenen Säurig, ge borenen Knöfel in Uebigau bei Dresden zugehörige Feld- und Wiesengrundstttck Nr. 223a des Flurbuchs, Nr. 88 des Grund- und Hypothekenbuchs für Biebrach, welches Grundstück am 12. Juli 1879 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf SSO Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängendeu Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 14. Juli 1879. Königlich Sächsisches Gerichtsamt. Der Königliche Vauinspcklor. Domeier. Bauten für die Strafanstalt zu Luckau. Sie Steinmrtzarbeiten einschließlich -es Materials zu dem neuen Jsolirgebäude sollen im Wege der öffentlichen Submission begeben werden. Anschlagsauszüge, Bedingungen und die Bauzeichnungen können bei dem Regierungs baumeister von Beyer in Luckau eingesehen, auch Abschriften der erstern gegen Kosten- Erstattung von demselben bezogen werden. Der Submissions-Termin findet Montag, den 28. d. M., vormittags 10 Uhr Obst Verpachtung Die diesjährige Obstnutzung auf der Wildenhainerstraße, dem Galgenmühlenwege, der Garten- und Ortranderstraße, sowie die Stützung der Wallnüsse in der städtischen Promenade und auf der Dresdnerstraße soll Sonnabend, den 19. Juli d. Z., Nachmittags 4 Uhr im Gasthof zur goldenen Krone mit Vorbehalt der Auswahl unter den Bietern an den Meistbietenden verpachtet werden. Großenhain, am 15. Juli 1879. Der Kultur- und Flur-Ausschuß. im Büreau des unterzeichneten Baumeisters zu Luckau statt, woselbst die eingegangenen Erbietungen in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden sollen. 1001 M 50 Pf. "" 'OOH, 7.7 . ..... ....7..7..... 7 ' gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf spätestens am Tage vor dem Termin bei dem Regierungsbaumeister von Beyer in Luckau den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Radeburg, am 12. Juli 1879. eingehen. Kal au und Luckau, 14. Juli 1879. Zur Ilmungskemegung m Deutschfand. In der „Allg. Ztg." finden wir einen Artikel über den gegenwärtigen Stand der Jnnungsbewegung in Deutschland, dessen Angaben bez. Schätzungen um so daukenswerther sind, als nach dieser Richtung bis jetzt nur sehr spärliche Nachrichten vorliegen. Der Verfasser glaubt sich nicht zu irren, wenn er die Zahl der zur Zeit in Deutschland noch bestehenden Innungen auf 12— 1500 ver anschlagt, welche zusammen weit mehr als hunderttausend Mitglieder zählen: In Berlin soll es etwa 40, in Ham burg 45, in Dresden 50, in Leipzig und Bremen je einige 20, in Lübeck und Osnabrück je 15, in Schleswig-Holstein gegen 100 Innungen geben. Weiterhin sei bekannt, daß es in Hannover, in Magdeburg, in Danzig, in Dortmund, in Köln, in allen größeren bayrischen und einigen württem bergischen Städten Innungen giebt; daß einige Gewerbe, so z. B. die Fleischer, ihre alten Verbände niemals ganz fallen gelassen haben und in Folge dessen in allen größeren Städten noch innungsartige Vereinigungen besitzen; daß andere Gewerbe, so vor allen die Baugewerbe, dann auch die Friseure und die Barbiere rc., neuerlich zu einer über ganz Deutschland verbreiteten Organisation gelangt sind, welche gleichfalls in allen größeren Städten ihren Sitz haben dürfte, daß endlich eine Anzahl von Gewerben, so die Bäcker, die Schuhmacher, die Schmiede, die Stellmacher, die Färber, die Maler, die Tapezirer, die Uhrmacher u. a. ihre, wenn auch wohl noch nicht so vollständig durchgeführten, so doch weitverbreiteten nationalen Jnnungsverbände besitzen, Congresse abhalten, Ausstellungen veranstalten rc. Sodann ist nicht daran zu zweifeln, daß vielfach im Verborgenen Reste der alten Zunftverbände beisammen geblieben sein werden (selbst in kleineren Städten), und daß die Jnnungs bewegung schon an nicht wenigen Orten zur Gründung neuer Innungen geführt haben dürfte, wenn auch hiervon noch nichts oder nur ganz Vereinzeltes in die Oeffentlichkeit gedrungen ist. Noch abgerissener und mangelhafter als das Material, auf welches sich diese Schätzung gründet, sei das Material über die Thätigkeit der bestehenden Innungen: Wir wissen, daß die Baugewerken, Fleischer rc. das Lehrlings wesen und zum Theil auch die Eontrole des Gesellenwesens ernsthaft in die Hand genommen haben, daß in Hamburg die "Ausstellung von Lehrbriefen entweder durch die Innungen oder durch die Gewerbekammer zu einer allgemein durch geführten Einrichtung geworden ist, daß die Uhrmacher eine Centralschule mit Lehrwerkstätten (zu Glashütte im sächs. Erzgebirge) besitzen, und daß zu Hamburg und Dresden mehrere Innungen im Besitze von Specialfachschulen sind; daß viele Innungen Hilfskaffen haben und einige Jnnungs verbände sich mit dem Gedanken tragen, das Hilfskaffen wesen auf den Verband zu übernehmen und also zu einem fachlich-nationalen zu gestalten, daß einige Innungen als Genossenschaften für Rohmaterial und Kohlenbezug, für Magazinirung und Verkaufshallen-Errichtung, selbst für Unterhaltung gemeinsamer Betriebsanstalten (so z. B. der Hamburger Fischer und Fischräuchereien) fungiren und in einzelnen Fällen auch gemeinsame Unfallversicherungsverträge von Innungen abgeschlossen worden sind. Aber über diese vereinzelten Notizen Hinans vermag bis heute Niemand unterrichtet zu sein. Indessen ist eS Thatsache, daß selbst in Gegenden, wo die der JnnungSidee entgegenstehenden inneren Schwierig keiten sehr groß sind, dieselbe trotzdem Anklang zu finden beginnt. Eine solche Gegend ist z. B. die Pfalz, in welcher sich heute schon die Versammlung der Gewerbevereine prin- cipiell für l allerdings freie) Innungen ausgesprochen hat; daß die bayrischen Gewerbevereine in ihrer Gesammtheit zu Nürnberg einen ähnlichen Beschluß gefaßt haben, ist be kannt und bei dem in den meisten Gewerbevereinen stark vertretenen nichthandwerklichen Element immerhin bemerkens- werth. In Nassau hat sich der Landesgewerbeverein mit nicht übermäßig starker Mehrheit gegen die Innungen aus gesprochen, aber man gewinnt beim Lesen der betr. Berichte unwillkürlich den Eindruck, als rührten die gegen die Innungen gerichteten Auslassungen nicht von Handwerkern her. Auch ist trotz jenes Beschlusses in zwei nassauischen Städten die Gründung von Innungen bereits in die Hand genommen worden. In Sachsen ist gegenwärtig die Be wegung der Neubegründung von Innungen eine sehr rege, und hat u. A. die Gewerbekammer Leipzig für Leipzig und Umgegend darauf bezügliche Schritte mit großer Energie in die Hand genommen. Tagesnachrichten. — Telegramme, welche an Reisende gerichtet sind, durften nach den bisher giltigen Bestimmungen nur dann an den Wirth bezw. den Portier des Gasthofs rc. aus gehändigt werden, wenn der Adressat schon dort ange kommen war. Im Interesse des reisenden Publikums soll von nun an gestattet sein, daß der Telegraphenbote das Telegramm dem Wirth zur Aufbewahrung und Aushändigung an den später ankommenden Adressaten übergeben darf. Am Tage nach der erfolgten Uebergabe eines derartigen Telegrammes hat ein Telegraphen-Bote in dem betreffen den Hotel Stachfrage zu halten, ob das Telegramm in zwischen dem Adressaten ausgehändigt worden ist. Ver- neiuendenfalls hat nunmehr der Bote das Telegramm zurückzufordern und dafür nur einen Benachrichtigungszettel zurückzulaffen. Sachsen. Zu Ausführung der in der Reichsstrafproceß- Ordnung enthaltenen Bestimmung, daß der Richter keine Privatklage wegen Beleidigung annehmen darf, wenn ihm nicht der Kläger bescheinigt, daß von einer Vergleichsbehörde die Sühne erfolglos versucht worden ist, hat das Justiz-