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Aachener KUchnchten. Bcrordsungsblatt der Kreishauptmannschaft Bautzen zugleich als KaufiftarialbehSrde der Oberlausitz zu ver- Organ der Handels- und Gewerbekammer zu Zittau Nr. 72 1892 Montag, den 28. März, abends ferner iowie el Bautzen, am 22. März 1892. Dresden, am 21. März 1892. Laut^eu, den 28. Nür-r 1892. ttz- von Charpentier. Körner. Bautzen, den 26. März 1892, n rat von Lan,»dorff) anschließen werden. D. R. I. nden in. en sucht kud> fu» I. irmie- 4,11. *) Al» lttterarlsqe HIlftmittel empfehle ich zunächst nur: »Die christliche Welt Nr. 9 1892", und da» vom Central« Ausschuß für innere Misston herau»,r»rbene Schristchen: „Friedrich Wilhelm Raiffeisen und die nach Ihm ge nannten ländlichen Darlehnskassenvereine, von Adolf Wuttig' (Berlin, Verlag der Buchhandlung der Berliner Stadtmission 1891, Prei» 40 Pfg.). In beiden Schriften oder Darstellungen findet man weitere Quellen angegeben, die ein ausführliche» Siudtum ermöglichen. zu ver- 1. lermie- :b,i. k und , in der l er. zu Ster«, i»ern n.: e. elcher abrik sein ng >g' ng Ler Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostritz, des Hauptsteueramtes Bautzen, ingleichen der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt sowie der Stadtgemeinderäthe zu Schirgiswalde und Weißenberg. Der Direktor, dl 8. !al- irt- ter, ell- öe- cen >er nd n er n >- Königlichcs Amtsgericht. Arnold. Höser. rmielhen Barten, Küche rc. omptotr. ann sin. als Pe- effe n. ä»8 I^elirerscoIIeAium. Dl. SItbII«r. ul eln- c-Ver- . sucht ug von öniich- lentur. Adresse ilicken aav» Dres- Die Zinsen werden dann zum Wohl der Gesamtheit der Glieder verwendet. Diese Bestimmungen (1—k>) gelten für alle lokalen Darlehnskassenvereine und sichern ihr Bestehen. Wo aber im Anfang eine DarlehnSkasse doch in Geldverlegenheit kommen sollte, da tritt — unter bestimmten Bedingungen — die landwirtschaftliche Central-DarlehnSkasse für Deutschland zu Neuwied ein. Im Jahre 1890 hat sie einen Jahresumschlag von 10 Millionen Mk. gehabt, während die sämtlichen Vcrwrltungskosten nur 9000 Mark betrugen. — Die einheitliche Spitze dieser großartigen Organisation bildet die General. Anwaltschaft ländlicher Genossen schaften für Deutschland zu Neuwied. Diese Central stelle hat, außer der eigentlichen Verwaltungs« und Auf« sichtsthätigkeit, noch die Aufgabe, den mit ihr verbundenen Genossenschaften den Ankauf landwirtschaftlicher Bedürfnisse zu vermitteln, wobei wohl hauptsächlich die Handelsfirma „Raiffeisen und Comp." das ausführende Organ ist — Wir schließen diese knappe Darstellung mit der Bitte an Geist liche,Lehrer und Mitglieder der landwirtschaftlichen Vereine, die Sache einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.*) 6. L. Im Anschluß an den Leitartikel in Nr. 70, betreffend die Rafffclsenschen Kaffen, wird un» von geschätzter Seite mtt»etrllt, daß sich solche Kaffen in der wendischen Lausitz im Laufe der ersten drei Monate d. I. gebildet haben und zum Besten der lokalen socialen Verhältniffe wirken in Crostwitz, Ralbitz, Ostro, Kletnwelka, Göda und Loga, und hoffentlich bald auch in Radibor. „Diese Kaffen sind — so heißt e» in der Zuschrift weiter — Gott sei Dank! eine Frucht de» leider vim einer Seite angeseindeten, auf den Grundsätzen der christlich:« socialen Lieb« wirkenden und 800 Mitglieder zählenden wen dischen Bauern - Verein».* Erwähnt sei noch, daß sich oben genannte Spar- und Darlrhnskaffen wahrscheinlich nächsten» de« sächsischen Genoffenschastrverband in Dresden (Vorstand Oekono mie- Miuisterium des Innern, von Metzsch. Gdt. Oie Lüiitl»«»»»«;; der diesjährigen ranellelrrtvn findet LIittwoefi, den 30. Narr, vormittags 10 Ofir im Laalo der Anstalt statt. Et derselben wird eine «le« ltzOvjainmIx«» des 8cfiul- rekormators äoimnn ^mos verbunden werden. freunde und Könner der Anstalt sowie die ^ngekörigen der Abiturienten beebrt sieb nur lrierdureii ergebenst einsuladvn Die Bautzener Nachr. erscheinen, mit Ausnahme der Sonn-und Festtage, täglich abend». Preis de» vierteljährl. Abonnements 3 ^l Jnsertionsgebühr für den Raum einer Petit-Spaltzeile gewöhnliche« Satze» 12 < in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt: Ziffern-, Tabellen« und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer. Rachwei «gebühr für jede Anzeige und Insertion 2« Pfg-, für briefl. Auskunftsertetllmg 10 Pfg. lund Porto). Bi» früh 9 Uhr eingehende Inserate finden in dem abends erscheinenden Blatte Aufnahme. Inserate nehmen dir Expedition und die Annoncenbureaus an, drSgl. die Herren Walde in Löbau, Clauß in Weißenberg, Lippttsch in Schirgiswalde, Buhr in Königshain b. Ostrtd, Reußner in Ober-Cunnersdorf und v. Lindenau in Pulsnitz. (Fernsprech-Avschluk Nr. 51.) Vereine liegen auf der Hand. Sie gestalten sich zu socialen Korporationen, Parochialverbänden, und bieten so namentlich - auch der kirchlichen Stelenpflege ein treffliches Hilfsmittel — 2) Die unbeschränkte Haftpflicht aller Mitglieder. Mit dieser haben bekanntlich die Schulzeschen DarlehnSkasse» sehr traurige Erfahrungen gemacht, weshalb manche den Raiffeisenschen ländlichen Vereinen geraten haben, die seit dem Genossenschastsgesetz vom 1. Mat 1889 gestattete be schränkte Haftpflicht auch bei sich einzuführen. Man hat diesen Rat mit aller Energie abgelehnt, und durfte dies auch ohne Vermessenheit auf Grund einer 40jährigen Erfahrung. Noch nie hat ein Ratffetsenscher Darlehnskassenverein bankerott gemacht, ja noch nie hat ein Mitglied durch die gefürchtete unbeschränkte Haftpflicht auch nur einen Pfennig ringebüßt. — 3) Die Ausleihung der Kapitalien auf meist längere Fristen. Dies bildet einen Hauptunter- schied zwischen den ländlichen Raiffeisenschen DarlehnSkassen- verrinen und den Schulzeschen, auf städtische Verhältnisse berechneten Vereinen, die ursprünglich oder grundsätzlich nur auf 3 Monate ausleihen. Dieser Unterschied ist einfach be gründet in der Verschiedenheit der landwirtschaftlichen und der gewerblichen Verhältnisse. „Eines schickt sich nicht für alle. — Sehe jeder, wie ers treibe." ES sei nur noch be merkt, daß di« Bürgschaft bet den Raiffeisenschen Vereinen eine große Rolle zu spielen scheint, ohne daß jemals rin Bürge „hereingefallen" wäre, wie dies in Städten so oft vorkommt. — 4) Die Unentgeltlichkeit der Ge schäftsführung. In dieser Bestimmung spricht sich be sonders deutlich das sittliche Grundprincip dieser Vereine aus, und zugleich liegt darin die Bürgschaft für die Solidität der Genossenschaften. — Zu bemerken ist noch, daß der Rechner des Vereins, der aber dem Vorstände und Auf« sichtsrat nicht angehören darf, für seine bedeutendere Mühe waltung eine angemessene kleine, aber feste Besoldung bezieht. — 5) Die Bildung eines gemeinsamen, unteil baren StiftungSfondS unter Abweisung jedes privaten Gewinnes. DieserFonds war durch das Gesetz vom 1. Mai 1889 notwendig geworden, welches die Forder ung aufstellt, daß bei den Genossenschaften mindestens alle 10 Jahre eine Abstimmung stattzufinden habe über die eventuelle Verteilung des Reservefonds. Weil nach Raiff- eisrnschen Grundsätzen der zur Sicherheit des Vereins bienende l Fonds niemals geteilt werden darf, so sah man sich ge nötigt, außer dem Reservefonds, der aber nur eine Neben- 1 rolle spielt, einen sogenannten StiftungSfondS zu gründen, i welchem jährlich mindestens § des Reingewinnes zugew lesen s werden, bis er die Höhe des Betriebskapitales erreicht hat. i e, der kann it ein- .Bl. Die öffentliche Prüfung an der landwirtschaftlichen Lehranstalt und der damit verbundenen Obst- und Garteubauschnle findet am Mittwoch, den 30-, und Donnerstag, den 31. März lfd. Js., jeweils von früh 8 Uhr ab, statt. Zu wohlwollender Teilnahme wird hiermit ergebcnst cingeladen. -er 27. Mai 1892, Vormittags 11 Nhr, als Termin zu Verkündung des VertheilungsplanS anberaumt worden. Die Nealberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an Wilderkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eme Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihre» Rangverhältnisse» kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eil»« gesehen werden. der 5. Mat 1892, Vormittags 11 Nhr, als Anmeldetermin, der 20. Mat 1892, Vormittags 11 Nhr, als Versteigerungstermin, r-, fit zu en ne et -» Verordnung, das Betönbeu -er Schlachtthiere betreffen-; vom 21. März 1892. Zur thunlichsten Abschneidung von Quälereien der Thtere beim Schlachten wild hiermit Fol gendes verordnet: 1) Beim Schlachten aller Thtere mit Ausnahme des Federviehes muh der Blut- entztehung die Betäubung vorausgrhen. Ausgenommen bleiben die wegen Unglückssällen und plötz licher Erkrankungen nothwendig werdenden Nothschlachtungen, sobald sich die Betäubung nach den thatsächlichen Verhältnissen nicht aussühren läßt. 2) Beim Rinde soll die Betäubung unter Be nutzung der Schlachtmaske ausgeführt werden, soweit nicht beim Jungvieh die ungenügende Ent wickelung deS Schädels eine Ausnahme erfordert. 3) Bezüglich der Betäubung der Schweine, Kälber und Schafe durch Stirn- oder Gmickschlag wird den Schlächtern die Auswahl der Betäubungs- Apparate Überlasten, doch werden als solche die Holzkeule für Kälber, der Bolzenapparat für Schweine und der Schlagbolzenhammer oder ein stumpfer Ketlhammer für Schafe empfohlen. 4) Alle Schlacht ungen, mit Ausnahme der nicht aufzuschtcbenden Nothschlachtungen, dürfen unter Verantwortlichkeit des Schlächters nur von des Schlachtens durchaus kundigen Personen, oder doch nur unter deren Aufsicht und Mithilfe, niemals aber allein von Lehrlingen ausgeführt werden. 5) Alles Schlachten hat in geschlossenen, dem Publikum nicht zugänglichen Räumen stattzufinden. Nur wo solche nicht in genügender Weife zur Verfügung stehen, darf das ntchtgewerbsmähtge Schlachten im Freien ge schehen, ist aber auch dann derart vorzunehme«, dah es nicht von öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen aus zu sehen ist. Beim gewerbsmäßigen Schlachten ist die Anwesenheit von Personen unter 16 Jahren, mit Ausnahme der Fleischer-Lehrlinge und -Gehülfen, verboten. 6) Zuwiderhandlungen gegen vorstehende, mit dem 1. Oktober dieses Jahres in Wirksamkeit tretende Bestimmungen werden mit Geldstrafe bts zu 160 Mk. oder Haftftrafe geahndet. 7) Die Ortspoltzeibehörden haben dt- Schlächter auf die vorstehenden Bestimmungen und darauf aufmerksam zu machen, daß sie auf den Schlachthöfen Gelegenheit haben, die verschiedenen Betäubungsartm und Betäubungstnstrumente kennen zu lernen. Bekanntmachung. Bestellungen auf Verzeichnisse der Vertrauens- und Ersatzmänner der Versicherungsanstalt für das Königreich Sachsen u. f. w. — zu vergl. Bekanntmachung vom 17. dieses Monats in No. 69 dieses Blattes — sind zu Erlangung des ermäßigten Preises bis längstens den 15. April dieses Jahres bei der Kanzlei der Versicherungsanstalt in Dresden zu bewirken. Für später eingehende Bestellungen ist eine unbedingte Berücksichtigung nicht zrgesichert worden. 377 L. Kgl. Amtshauptmannschaft Bautzen, den 28. März 1892. von Zezschwitz. v. W- Bekanntmachung. Nachdem auf Anordnung des unterzeichneten Ministeriums ein neues Verzeichntß des me dizinal- und vcterinärärztlichen Personals im Königreiche Sachsen bearbeitet worden und dieses Verzetchnitz unter dem Titel: „Das medizinal und veterinärärztltche Personal und die dafür be stehenden Lehr- und Bildungsanstalten im Königreiche Sachsen am I. Januar 1892" im Druck er- Wenen ist, so wird solches und daß Exemplare dieser Schrift bei der Hofbuchhandlung von Warnatz L Lehmann hier zu dem Preise von 2 Mark zu beziehen sind, andurch zur öffentlichen Kenutniß gebracht. Dresden, den 23. März 1892. Ministerium des Innern, H. Abtheilung. Bauern-Vataillone sollten jetzt überall organisiert werden, nicht zum Angriff, aber zur tapferen Abwehr — sowohl gegen grausame Wucher banden, als gegen die Plänkler der Socialdemokratie. Wie dieselben zu organisieren sind, daS können wir aus dem System Raiffeisen lernen, worüber wir hier im Anschluß an den Artikel in Nummer 70 einige kurze Mitteilungen machen wollen. Die Grundlage dieses Systems ist das, was seinen Stifter in so ausgezeichnetem Maße beseelte, christliche Nächstenliebe. Die Raiffeisenschen Organisationen sind und müssen bleiben eine Frucht des praktischen Christentums, ein Zweig der sogenannten inneren Mission. Bureaukratische Einmischungen hat man ebenso entschieden abgewiesen, als die Bestrebungen der ultramontanen Partei, die Sache ihren Zwecken dienstbar zu machen. Ehre gebührt dem katholischen Priester vr. Franken, der auf dem VereinStage zu Köln dies als den schönsten Vorzug der Raiffeisenschen Genossenschaften pries, daß hier auf neutralem und interkonfessionellem Boden alle Volksfreunde sich brüderlich die Hand reichen könnten zum gemeinsamen Lieber werke. Das Ziel, welches dir Raiffeisenschen Genossenschaften erstreben, ist Rettung nicht bloß aus wirtschaftlicher, sondern auch aus sittlicher Not. Beides hängt ja eng zusammen. Wer in Wuchrrhänden ist, der wird ein Fatalist, wie rin Türke. Alles ist ihm einerlei. Der einzige Tröster ist schließ - lich der Schnaps. Daraus daS Landvolk zu retten, ist Wohl deS Schweißes der Edlen wert. Aber nicht bloß die Einzelnen zu retten, ist das Ziel dieser Genossenschasten, sondern auch sittlich hebend auf ganze Gemeinden etnzu« wirken; und sie haben da, wo sie festen Fuß fassen konnten, dieses Ziel in hohem Grade erreicht. Mit welchen Mitteln wird dies Ziel erstrebt? oder mit anderen Worten, was sind die charakteristischen Züge der Raiffeisenschen Organisation, die hier einen so «roßen Erfolg gesichert haben? ES kommen hier haupt sächlich v Punkte in Betracht, die wir freilich nur ganz kurz nennen und charakterisieren können. 1) Die Beschränk ung der Darlehnskassenvereine auf einen thun- lichst kleinen Bezirk. In der Regel geht ein solcher Verein nicht über rin Kirchspiel hinaus, ja in sehr vielen Fällen beschränkt er sich auf eine Ortschaft. Die» bietet den großen Vorteil, daß die Vereinsgenossen nach ihrem Ver mögen, ihrem Charakter, und damit auch nach ihrer Kredit fähigkeit sich genau kennen, wodurch Verluste fast unmöglich gemacht werden. Die sittlichen Vorteile aber solcher engeren ! Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Johanne Christiane verehel. Mirtschink geb. Pech ein« getragene Hausgrundstück, Brandversicherungs.Cataster-No. 30, No. 14 des Flur- und Foltum No. 20 des Grundbuchs für Cosul, Rathsantheils, nach dein Flurbuche — Hektar 0,6 Ar — 3 IIMuthen groß, mit 7,54 Steuereinheiten belegt und aus 200 geschätzt, soll an hiesiger Gertchtsstelle zwangs weise versteigert werden und ist immern, nd Zub., mirthen. istraße. >« ist zu Ster«, nilte ohn- Mcht d zu pril r.