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As«. LLL Dienstag, den 17. Mai L8VO. Aachener Aachrchten. Kreisblatt fiir den Kreis-Mrections-Syirk Smchtn. . ^ntsktatt für die Berichts- und Verwaltungsbezirke Aantzen, Schirgismalda, Mnigsmartha, Meikenkerg, Herrnhut, Osiritz unö Nernstadt. ««dacteur und Serleger: E. M. Moust I» Sauht». Bekanntmachung des Ministeriums des Inner». Nachdem die Düsseldorfer Allgemeine Versicherungsgesellschaft für See-, Flus;- nnd Landtransport ihren Sitz für tm Königreich Sachsen van Dresden nach Leipzig verlegt hat, so wird solches andurch bekannt gemacht. Dresden, den 5.Mai 1870. Ministerium des Innern, Abtheilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel. »r. Weinlig. Fromm. Bekannt»! achung. Bei der Berathung einer Petition auf dem vorigen Landtage ist über die häufige Ausdehnung der Dauer der öffentlichen Tanz- KIHigungen über die regulativmäßigc Schlußzeit hinaus Klage geführt und dem Wunsche nach einer strengeren Aufsichtführung über dieses Wührniß Ausdruck gegeben worden. Die betreffende» Polizeibehörden werden daher unter Bezugnahme auf die hinsichtlich der polizeilichen Ueberwachung des Tanzwesens KM früher ergangenen Verordnungen hiervon in Kcnntniß gesetzt und zu gehöriger Handhabung der bezüglichen Polizeibestimmungen ^gewiesen. Bautzen, den lo.Mai 1870. Königliche K rei ö-Direction. Von Beust. von Zezschwitz. Bekanntmachung, Bautzen, am 13. Mai 1870. Königliche Kreis-Direction. von Beust. von Tümpling. die Diöcesanversammlung deö Kamenzer Diöcesanbezirks betreffend, an sämmtliche Kirchenvorsta'nde und evangelisch-lutherische Collatoren des Kamenzer Diöcesanbezirks. Die diesjährige Diöccsanversammlung des Kamenzer Diöcesanbezirks, welche in Kamenz gehalten werden wird, ist auf Montag, den 13. Juni, ackraumt worden. Derselben wird ein, früh 9 Uhr beginnender, kurzer öffentlicher Gottesdienst in der Hauptkirche vorangehen, bei welchem har Pfarrer kl. Richter aus Pulßnitz die Ansprache halten wird. Die Versammlung selbst wird darauf unter Leitung des geistlichen Mitglieds der unterzeichneten Consistorialbehördc im Bürgcrsaalc des Rathhauses stattsinden und früh halb 11 Uhr ihren Anfang nehmen. Ä derselben werden nach einem einleitenden Wort des Vorsitzenden zunächst Herr Pfarrer Wertteil aus Rammenau über „die kirchliche Zeiilagc", darauf Herr Rittergutsbesitzer Reich auf Biehla über „die Thätigkeit der Kirchenvorstände", ferner Herr Pfarrer Gürtner aus Ästau über „christliche Liebesthätigkeit" sprechen. Im Anschluß an die auf einen jeden dieser Vorträge folgende Besprechung werden etwaige, die Thätigkeit der Kirchenvorstände oder im kirchliche Gcmeindclebcn überhaupt betreffende Anträge, welche Kirchenvorstände oder einzelne Glieder derselben an die Versammlung zu bliWi gedenken, zur Berathung und beziehendlich Beschlußfassung gebracht werden. Nücksichtlich dieser Anträge ist es wünschcnswerth, daß ^selben vorher und spätestens bis 31. Mai dem Kirchen- und Schulrathe schriftlich angezeigt werden, damit sie noch vor der Versammlung M Kmntniß der in ihr vertretenen Kirchenvorstände gebracht werden können. Ein Schlußwort des Vorsitzenden und die Vorlesung des Protokolls wird die Versammlung beschließen. Die Kirchengemeinden sind "" lein der Versammlung vorangehenden Sonntage bei dem Hauptgottesdienste durch Abkündigung von der bevorstehenden Diöcesanversamm- ^»g in Kcnntniß zu sehen. Solches wird unter Hinweis auf § 31 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung vom 30. März 1868 den Betheiligten, beziehend- zur Nachachtung bekannt gegeben. Bekanntmachung, die Berichtigung des SchwarzwafferS bei Saritsch betreffend. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern wird der für Berichtigung des Schwarzwassers bei Saritsch und Krinitz "Wellte Plan nach § 5 des Gesetzes über die Berichtigung von Wasserläufen rc. vom 15. August 1855 in der Zeit vom 23. Mat ''S v. Juli dieses Jahres, an jedem Wochentage von früh 9 bis 12 Uhr, in Saritsch bei dem dasigen Ortsrichtcr Herrn Müller " jedermanns Einsicht ausliegcn.