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No. 47 63. Jahrg Donnerstag, den 21. April 1VV4 G. ihr Vick ich stet« // // Air wird ;t. Auf n, wird e« Ä» ! wisse« dem w- lter Dir ng ent- ," nickt« ünks. genent- ten. — !ch ganz le rück- Kilo mir ge« ich u« ihr Her, der Dir ' ist ein wir bet «worden, »krank«, Rafael« Vom Hevevouufstund. lieber das Gefecht bei Oviumbo schreibt die „Nordd. Alla Hta " noch: Die Kriegskarte von Deutsch-Südwest, afrika verzeichnet diese Siedlung nicht, aber auf der von dem Ansiedler E. Friedrichs herausgegebenen Karte der Umgegend von Okahandja, die in einigen Emzelheiten der Darstellung von der Kriegskarte abweicht, findet ste sich. Danach liegt Oviumbo nordöstlich von Okatumba, wohm Gouverneur Leutwein marschiert war, an der Stelle, wo sich der von Norden, vom Owikokoreroberge herkommende Quellarm des Swakop mit dem von Süden herkommenden, den Friedrichs als Swakop, die Kriegskarte in seinem Oberlauf als Kaparaka bezeichnet, vereinigen, also dort, wo die Kriegskarte Katjapia verzeichnet, welchen Ort Fried- richs etwas östlich von Oviumbo an das rechte Ufer seines Swakop verlegt. Gouverneur Leutwein sagt in seiner Weizen, Weizenmehl, Roggen, Roggenmehl, Hafer, Heu, Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich IM. 30 Pf., durch die Post bezogen IMk.54 Pf., Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen. - JnsertionspreiS 15 Pfg. vro viergespaltene KorpnSzeile. Druck und Verlag von Martin Berger L- Friedrich in Wilsdruff. — Verantwortlich für Oertliches und den Inseratenteil: Martin Berger, für Politik und die übrigen Rubriken: Hugo Friedrich. grenze des Buschwaldes wird eine von Okajura über Karu- wapu gegen die Quellgegend des Schwarzen Nossob streichende Linie angegeben. Auf der Karte kennzeichnet sich dieses Gebiet dadurch, daß in ihm die verzeichneten Wege alle nordwärts gegen Waterberg zuführen, westöstliche Wege fehlen. Daß die Hereros sich vor den deutschen Truppen von Okatumba nicht nordwestwärts auf dem Wege gegen Om- bujomakeke, wo sich ihnen ebenfalls ein Weg nordwärts öffnet, zurückgezogen, sondern den Swakop aufwärts, dürfte durch die Wasserverhältnisse bedingt sein, die, wie die Karte zeigt, in der Gegend nördlich von Katjapia sehr günstig zu sein scheinen, eine für die Herden der Herero unum gänglich notwendige Bedingung. renarzte» :d ihr«» sie si nter da Es wird noch besonders auf die bezügliche Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Meißen vom 28. vorigen Monats, sowie darauf hingewiesen, daß dem Betreten der Grundstücke und Aufstellung von Vermessungszeichen, sowie dem Einschlagen von Signalstangen durch das Lermessungspersonal keinerlei Hindernis in den Weg gelegt werden darf und Beschädigung, Umwerfen, unbefugtes Versetzen oder sonstige Entfernung der Vermessungszeichen von ihrem Standorte die festgesetzte Strafe nach sich ziehen. Wilsdruff, am 16. April 1904. Dev Bürgermeister. Kahlenberger. 594 309 397 975 433 333 unauf- wie ge- , einen hören!" bei mir 12 (1000) 147 250 397 478 346 260 687 159 l 225 730 665 628 465 178 346 263 500) 597 505 593 927 549 Z6 49 48 966 972 363 560 104 651 489 700 193 374 630 766 > 78 489 l160 449 500) 880 525 865 5598 58 ) 66908 505 932 67913 935 668 68000 > 39 693 507 371 j 804 58 11 250 1 131 70 7 (2000) ) 383 49 585 906 647 226 485 298 Bekanntmachung, die land- und forstwirtschaftliche Berufsgenoffen schaft betreffend. Das Verzeichnis der zur land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Königreich Sachsen gehörigen Betriebsunternehmer in der Stadt Wilsdruff, sowie der Heberollenauszug sind bei uns eingegangen und liegen die gedachten Unterlagen Vom 2t. April d. I. ab zwei Wochen lang in hiesiger Stadtsteuereinnahme zur Einsicht der Beteiligten aus. Einsprüche gegen die Beitragsberechnung sind binnen einer weiteren Frist von zwei Wochen, Einsprüche wegen der Aufnahme oder Nichtaufnahme von Betrieben in das Verzeichnis, sowie gegen Veranlagung und Ab schätzung binnen einer weiteren Frist von einem Monate bei dem Genossenschafts vorstande anzubringen, diese befreien aber nicht von der vorläufigen Zahlung. Für das Jahr 1903 sind 4,35 Pfennige von jeder beitragspflichtigen Steuer einheit zu erheben und es sind diese Beträge bis zum 2. Mai v. Js. zur Vermeidung zwangsweiser Beitreibung bei hiesiger Stadtsteuereinnahme einzuzahlen. Hierbei machen wir gleichzeitig darauf aufmerksam, daß die Einhebung der Bei träge dieses Jahr in zwei Raten erfolgt, erstmalig diejenigen nach den Grund steuereinheiten, später diejenigen, bei denen Berechnung der Jahresge- sährdung in Frage kommt. Wilsdruff, am 20. April 1904. Dev Stadtvat. Kahlenberger. — Bekanntmachung. Beim unterzeichneten Stadtrat sind eingegangen vom Gesetz- und Verordnungsblatt sür das Königreich Sachsen das 3. und 4. Stück oes Jahrgangs 1904, vom Reichsgesetzblatt Nr. 9 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 und 17 des Jahrgangs 1904. . Diese Eingänge, deren Inhaltsverzeichnis in der Hausflur des Rathauses aus- hangt, liegen 14 Tage lang in hiesiger Ratskanzlei zu Jedermanns Einsicht aus. Wilsdruff, am 18 April 1904. Dev Stadtvat. Kahlenberger. Bekanntmamnng. Die Beiträge zur Kranken- und Invalidenversicherung für 1. Viertel- jahr d. Js. sind nunmehr bis spätestens so. Axvil e. zur Vermeidung der Einleitung des Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahrens anher zu bezahlen. Wilsdruff, am 20. April 1904. Die Gemeindskvankenvevsichevung Kahlenberger. Bekanntmachung. Nachdem die neu aufgestellte Lokalschulordnung für die hiesige Schul gemeinde unterm 9. Februar 1904 die Bestätigung der Königlichen Bezirksschulinspektion zu Meißen erlangt hat, wird solches mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß deren Einsichtnahme an Ratsstelle während der geordneten Expeditionszeit erfolgen kann. Die Lokalschulordnung vom 26. Oktober 1891 samt allen Nachträgen ist hier durch vom 1. Januar dss. Js. ab außer Kraft getreten. Wilsdruff, am 15. April 1904. Dev Kchulvsvstand. Bgrmstr. Kahlenberger, Vorsitzender. 64 )00) W >85 >13 >18 79521 939 512 616 521 895 422 j78 690 491 325 811 570 W9 529 »60 949 851909 N3 974 38 463 235 40 !77 617 8784Z >00) 617 980 696 341 690 84 210 !88 405 >86 834 ,90 !1t6 SS882 525 257 176 827 28 337 V6044 67 909 3 (2000) ,20 203 71 536 !27 788 711 813 ew>m»n: > Iw.oov, X», 82 r Bekanntmachung. In hiesiger Stadtflur werden von jetzt ab bis zum Herbste dieses Jahres von der Abteilung für Laiidesaufnahme des Königlichen Generalstabes unter Leitung ihres Vorstandes, des Herrn Oberstleutnant von Carlowitz, topographische Feldarbeiten der Landesvermessung vorgenommen. Meldung, daß er, obwohl er die überlegenen Gegner in dem Gefecht abgewiesen und ihnen zahlreiche Verluste bei gebracht habe, nachOtjososu zurückgegangen ist, „da Heranziehung von Munition und Verpflegung nicht möglich, weiteres Vorgehen in diesem Gelände auch keinen Erfolg versprach". Das Gelände, in welches sich die Herero zurückge zogen haben, nachdem sie aus ihrer festen Stellung bei Onganjira geworfen worden sind, wird von Reisenden als ausgedehnter, wegen seiner Dichtigkeit schwer gangbarer Buschwald geschildert, dessen Süderstreckung ungefähr durch die früher von den Herero eingenommene Stellung bei Onjanjira gekennzeichnet wird. Westwärts erstreckt sich dieser Buschwald bis zum Okamunguta-Gebirge und der Wasserstelle Ombujomakeke, nordwärts bis Owikokorero und Otjikuara, so daß also Major v. Glasenapp an der Nordgrenze dieses Gebietes steht. Als Ost- marktorte Meißen betragen: Amtsblatt für die Agl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadlrat zu Wilsdruffs sowie für das Rgl. Zorstrentamt zu Tharandt. ... Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkmrdtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, KeffelSdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdo f« Pohrsdorf, RöhrSdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn. — Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, WeiStropp, Wildberg. __ »chMl s« WSch Hharandt, Hlossen, Siebenteln und die Umgegenden. Stroh. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 13 Avril 1904 Lossow. Beschäftigung von Avbeitevinnen und jugendlichen Avbeitevn in Fabriken und Werkstätten nrit duvch elementave Ävast bewegten Tviebwevken betv. Die hierseitige Bekantmachung vom 11. Dezember 1901, wonach Arbeitgeber, sofern sie Arbeiterinnen oder jugendliche Arbeiter in Fabriken oder in Werkstätten mit durch elementare Kraft bewegten Triebwerken beschäftigen wollen, vor Beginn -er Beschäftigung schriftliche Anzeige anher zu erstatten haben, wird hierdurch in Erinnerung gebracht. Zuwiderhandlungen ziehen die gesetzlichen Strafen nach sich. Wilsdruff, am 16. April 1904. Dev VNrgevmeistev. Kahlenberger. — Bekanntmachung. Dem hier Bahnhofstraße Nr. 138 wohnhaften Werkführer Herrn Heinvich Otto Schillev ist unterm heutigen Tage auf Ansuchen eine Duplikat-Radfahrkarte erteilt worden und wird daher die ihm am 21. März c. unter Nr. 127 von hier ausgestellte Originalkarte zur Vermeidung von Mißbrauch hiermit für ungiltig erklärt. Wilsdruff, am 20. April 1904. Dev Vuvgevmeistev. Kahlenberger. 7 M. 88 Pf. für 50 9 „ 59 „ „ 50 6 „ 74 „ „ 50 8 „ 86 „ „ 50 7 „ 83 „ „ 50 3 „ 75 „ „ 50 2 ,, 46 „ „ 50