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S»ral-r«ch«r: »I imd 01, Listnili Mml Au«) 440, Si-n«<»«rg 10, Sch«x>r»«ub"g »»1. vm-lanschrlst > v,N»ste»nd Au«nig«blrg^ «»-«!,««-Sl»»ah»« ftr dl, am «achaUUa, «rtch«!»ei>d< Nummer dl» varmlUa,, » Uhr la dm Laupia^chSst». st,lleu. Slu, «mUr stlr dl, «ufnahm, d«r am v»ra«l-rl,d,n«n Lag, lowl« a» bestimm!« Still« wird nicht geg^xn, auch nicht für dl, Rich»,»«« dir durch gemlpreter aulg«,dm,n Anzeiaen. — gUr Nückgad« m- verlangl ringelandlrr Schrlltstllt« übernimmt dl, Schryl- lUlung dein« Diraalworluna. — Unl«rdr«hung,n de« G«- schästsbeirteb« ixsründen dün«AnIurüch,. Lei Zahlung»- virzug und tlonburi g,ll«n Aabait« als nicht vinlnbart. -auPtgrschäftlstiN«, lu: Au«, LSstnlst, Schnmtxr, »ad Schwarzrob««,. Nr. 248. Freitag, den 23. Oktober 1S2S. 78. Jahrg. Amtliche Anzeigen. Auf Blatt K48 des Handelsregisters, die Firma Raab L Rehm, G. m. b. H. in Aue betr., ist heute eingetragen worden: Der bis herige Geschäftsführer Kaufmann Fritz Rehm in Aue ist ausgeschieden. Amtsgericht Aue, den 21. Oktober 1926. Versteigerung von Ahornhölzern. Die an der Auer Straße aufbereiteten Klötzer, Rollen, das Reisig und die Stöcke sollen Sonnabend, den 24. d. M., von nachm. 3 Uhr an, an Ort und Stelle gegen Barzahlung versteigert werden. 22. Oktober 1925. Der Stadtrat. — Forstamt. Wegen Reinigung bleiben di« Geschäftsräume des unterzeichneten Stadtrats am 26. und 27. Oktober 1925 geschloffen. Die Giro- und die Sparkasse sind an beiden Tagen von 9—11 Uhr vormittags geöffnet. Dringliche Standcsamtsangelegenheiten werden an beiden Tagen von 11—12 Uhr vormittags erledigt. Schneeberg, den 21. Oktober 1925. Der Stadtrat. MM. gimNm- mS ZiMrbliebmmMerm. Der Kontrollbeamte der Landesoersicherungsanstalt Sachsen hält in hiesiger Stadt in der Zeit vom 26. bis 29. Oktober 1925 während der üblichen Dienststunden im hiesigen Rathause, Zimmer Nr. 18, 2 Treppen, eine Prüfung der Bcitragsleistung zur Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung ab. Wir geben dies hierdurch bekannt und fordern zu ihrer schnelleren Abwicklung diejenigen Arbeitgeber, die nicht mehr als 10 Versicherungspflichtige beschäftigen, sowie die freiwillig Versicherten, hierdurch auf, die Invalidenkarten im hiesigen Nathause niederzulegen und denselben Angaben über Lohn und Ein kommen beizufügen. Persönliches Erscheinen der Arbeitgeber wird dringend anempfohlen. Für etwa fehlende Karten sind Lie Gründe anzugeben. Arbeit- geber, die die Marken von einem Beauftragten kleben lassen, haben sie beizuziehen und ebenfalls vorzulcgen. Wer den Verpflichtungen nicht nachkommt, kann unter Straf androhung oder Auferlegung von Kontrollkosten dazu angehalten werden. Lößnitz, am 21. Oktober 1925. Das Verflcherungsamt beim Rat der Stadt Lößnitz. Dekarmlmachimg. Nachdem die Einspruchsfrist gegen die Veranlagung der Kirchen steuer 1925 abgelaufcn ist, werden Herabsetzungs- bzw. Erlaßgesuch« nicht mehr angenommen. Lößnitz i. E., den 22. Oktober 1925. Der Kirchenvorstand. Dl« amtlichen Bekanntmachungen kümtlicher Behörden können in den Geschiistsstcllen de» „Srzgebtrgtschen Volkssreuudes^ t» Aue, Schneeberg, Lößnitz und Schwarzenberg elngesehen werde«. Frankreichs Separatverlräge. Ueberschwengliche Leute meinten, daß nach Locarno der ewige Friede nicht mehr fern wäre. Für sie wird der Inhalt der vom „E. V." gestern mitgeteilten Verträge Frankreichs mit Polen und der Tschechoslowakei eine gewisse Enttäuschung be deuten. Aus diesen geht, kurz gesagt, deutlich hervor, daß Frankreich in gewissen Fällen die Verpflichtung eingeht, den beiden sog. Oststaaten militärische Hilfe gegen Deutschland zu leisten. Die Abmachungen sind so verklausuliert, daß es schließ lich im Belieben Frankreichs und seiner Schutzstaaten steht, den militärischen Bündnisfall herbeizuführen. Die Bemühun gen, diese Verträge als notwendige Ergänzungen des Paktes von Locarno zu erklären, dürften fehlschlagen. Sie atmen keineswegs den vielgepriesenen Geist der Gegen- seitigkeit, von dem in den letzten Tagen so oft die Rede war. Auch die Behauptung, daß durch die neuen Ost verträge Frankreichs die bisherigen bestehenden Militär konventionen gemildert würden, kann nicht durchschlagen. In jenen war festgelegt, -aß für Frankreich der Dündnisfall bei jedem nicht herausgcforderten Angriff Deutschlands aus Polen oder die Tschechei einträte. Nach den neuen Abinachungen ge winnt Frankreich seine Handlungsfreiheit unter Umständen wieder, die keine Macht der Welt verhindern kann. Also das selbe in grün. Es war von vornherein klar, daß die Herren Skrzynski und Benesch, nachdem sie in Locarno eine Rolle zweiten Ranges gespielt hatten, ein Pflästerchen mit nach Hause bringen mußten. Deutschland kann diese Komödie der fran zösischen Separatvertröge nicht beirren, es weiß, daß der Ver trag von Locarno, wenn er genehmigt werden sollte, nur einen ganz kleinen Schritt vorwärts bedeutet, und daß er unt ewigem Frieden noch lange nichts zu tun Hot. Die Hintertür der Zusatzverträge. Berlin, 21. Okt. In einer Besprechung des Wortlautes des östlichen Zusatzabkommens Frankreichs bemerkt der „Berl. L o k a l a n z.": Aus dem Wortlaut, dessen Richtigkeit uns von offizieller Seite bestätigt wird, geht hervor, daß es sich nach dem Willen Frankreichs keineswegs um eitel Schaum schlägerei handeln soll, sondern umganzrealemi litä- rische Hilfe für die beiden Ostvölker. Entscheidend ist, daß Frankreich Polen und der Tschecho-Slowakei für den Fall einer Nichteinigung des Dölkerbundsrates Waffenhilfe auf Grund Art. 15, Abs. 7, des Völkerbundpaktes verspricht. In der Tat gibt dieser Absatz 7 jedem einzelnen Völkerbundmit glied sein individuelles Kriegsführungsrecht uneingeschränkt zurück, und zwar unter Vorbedingungen, die jeder Staat, wenn er will, sehr leicht erreichen kann. Die entscheidende Frage ist, das stellt sich jetzt durch das Nebeneinanderstellen von Rheinpakt und Frankreichs Ostabkommen zweifelsfrei heraus, von vornherein gegen uns entschieden, denn Art. 2 des Rheinpaktes stellt als dritte Ausnahme, bei der die Garantie nicht gilt, auf: „Eine Aktion, die auf Grund einer Entschei dung der Versammlung oder des Rates des Völkerbundes oder auf Grund des Art. 15, Abs. 7, der Völkerbundsatzungen er- folgt, vorausgesetzt, daß sich die Aktion in diesem letzten Falle gegen einen Staat richtet, der zuerst zum Angriff geschritten ist." Und jetzt ergibt sich, daß diese Ausnahme genau der Kon- struktion entspricht, die Frankreich in seinem Ostabkommen für das Eintreten seiner militärischen Hilfe gewählt hat. Unser Mißtrauen gegen die französischen Zusatzverträge stellt sich als voll berechtigt heraus. Die französische Ostgarantie, durch die Vordertüre entfernt, ist durch die Hintertüre in ihrer vollen Tragweite wieder da. Die „Tägliche Rundschau" schreibt: Briand hat am Schluß der Konferenz den deutschen Delegierten mitgeteilt, daß Frankreich Verträge mit Polen und der Tschecho-Slowakei abgeschlossen habe und daß diese Verträge den deutschen Dele- gierten zur Einsicht offen ständen. Die deutschen Dele- gierten haben aber die Einsicht in die Verträge abgelehnt, da sie in keiner Weise mit diesen Verträgen etwas zu tun hat ten, ihnen auch nicht durch Einsichtnahme eine besondere Be deutung zulegen wollten, sondern auf dem Standpunkt stan« den, daß das Verhältnis Deutschlands zu Frankreich einerseits und zur Tschecho-Slowakei und Polen anderseits durch die in Locarno paraphierten Verträge festgelegt sei. Skrzynski über den Vertrag von Locarno. Warschau, 21. Okt. Außenminister Graf Skrzynski hielt heute im Auswärtigen Ausschuß des polnischen Landtags sein erwartetes Expose über das Ergebnis der Konfe- renzvonLocarno. Einleitend erörterte er die Bedeutung des Rheinpakts für Polen: Es erhebt sich jetzt die wichtige Frage, so führte der Minister aus, ob dieser Pakt nicht eine eiserne Barriere bildet, die in Zukunft Frankreich vom übrigen Europa trennt und ob Frankreich das Recht hat, uns zu Hilfe zu kommen. Der Pakt sagt ja, denn auf Grundlage des Art. 16 der Völkerbundssatzung kann Frankreich für den Fall, daß Polen von Deutschland angegriffen wird, uns zu Hilfe kom men. Was das neue polnisch-französische Bündnis anbetrifft, so muß gesagt werden, daß es die früher abgeschlosse nen Verträge nicht annulliert. Die Aufgabe des deutsch-polnischen Schiedsvertrags ist, alle Nechtsstreitigkeiten durch obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit, alle materiellen Interessengegensätze durch ein nichtvcrpflichten- des Schiedsverfahren aus dem Wege zu räumen. Es ist klar, daß Rechte, die sich aus bestehenden Verträgen ergeben, wie z. B. der Besitz eines Landstriches, bei diesem Verfahren nicht zur Diskussion gestellt werden können, denn die internationalen Tribunale sind für Abänderungen der bestehenden Verträge nicht zuständig und auch das Schlichtungsverfahren kann nicht zur Aenderung eines grundlegenden Rechts irgendeines Staats ohne beiderseitige Zustimmung führen. Niemand fuhr nach Locarno, um irgendjemand zu besiegen. Es wäre Zeit, die Menschheit lernte, daß man das Wohl des einen Staats nicht auf das Unheil des andern gründen kann. Wir fanden in Locarno volles Verständnis für unsern Stundpunkt bei Cham berlain. Wir erreichten außerdem die Verstärkung unseres Bündnisses mit Frankreich. Die Friedensdiskussion war not wendig, um von vornherein den französischen Soldaten zu über zeugen, daß die verantwortlichen Männer stets alles tun, um einen Krieg zu verhindern. In Locarno wurde eine poli tische und moralische Festung errichtet, die zur Ver mehrung der Sicherheit des polnischen Staats beiträgt. » » Zur Frage der deutsch-französischen Aussöhnung. Paris, 21. Okt. „Information" schreibt: Die Logik er fordert, eine Haltung einzunehmen, die dem verfolgten Ziele entspricht. Solange keine Garantie und keine Sicherheit be standen hat, konnte das Ziel Frankreichs nur sein, sich zu ver teidigen und Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, also Miß trauen zu hegen und Zurückhaltung zu üben. Heute aber, nach Locarno muß das gemeinsame Ziel Frankreichs und der Alliierten darin bestehen, di« eingeleiteten Möglichkeiten zu entwickeln, mit anderen Worten: Frank reich muß Vertrauen kundgebsn und so den Wunsch nach Zusammenarbeit wecken. Es ist heute unlgoisch zu erklären, daß Deutschlands Worte und Unterschrift wertlos seien und es ist demzufolge unlogisch, von Deutschland zu fordern, daß es erst Beweise seiner guten Absicht geben müsse. Abgesehen davon, daß ein solches Verlangen vage ist, da es nicht präzisierte, wann das Geforderte als erfüllt anzu sehen ist, führt diese Haltung wieder in eine Lage, in der jeder der beteiligten Staaten mit verdrießlicher Miene auf das Ent gegenkommen des Andern wartet. Es liegt auch etwas unele gantes darin, seinen: Nachbarn gegenüber die Rolle des miß trauischen Magisters zu spielen. Die Rheinländer bei Hindenburg. Berlin, 21. Okt. Amtlich wird mitgeteilt: Der Reichs präsident empfing hercke vormittag 12 Uhr eine aus 20 Herren bestehend« Abordnung politischer und wirtschaftlicher Kreise, sowie der Behörden der Nheinprovinz, der Pfalz und des besetzten Teiles Hessens und nahm aus dem Munde von Ver tretern der verschiedenen politischen Richtungen und beruf lichen Stände Darlegungen über die Loge der Rheinlands und die Auffassung der Bevölkerung zu den Abmachungen von Locarno entgegen. » » * Die Deulschnattonalen und Locarno. Berlin, 21, Okt. Ueber die gestrige Dorstandssitzung der Deutschnationalen Reichstagsfraktion, in der das Ergebnis von Locarno eingehend erörtert wurde, wird berichtet, daß Graf Westarp ein Referat über die politische Lage hielt. Der Sitzung wohnte auch Reichsinnenminister Schielo bei. Von verschiedenen Rednern wurden authen tische Auslegungen mehrerer Stellen des Sicherheitspakts ver- langt. Ferner wurde eingehend die Frage der Rückwir kungen erörtert. Bindende Beschlüsse wurden nicht gefaßt. Sie sind vielmehr der heutigen Fraktionssitzung vorbehalten. Berlin, 21. Okt. Reichsinnenininister Schiele, Graf Westarp und ein paar andere Herren von der deutschnatio nalen Neichstagsfraktion haben gestern abend dem Reichs präsidenten die deutschnationalen Bedenken hinsichtlich des Paktentwurfes von Locarno dargelegt. * Die Deutschnationalen der Hansestädte fordern Ablehnung. Berlin, 21. Okt. Nachdem der französisch-pol nische Vertrag der Öffentlichkeit übergeben worden ist, mehren sich die Stimmen, die eine Ablehnung der in Locarno paraphierten Verträge wünschen, nicht nur bei der Deutsch nationalen Volkspartei, sondern auch bei anderen hinter der Regierung stehenden Parteien. Zu welchen Folgerungen diess Auffassung führen wird, läßt sich noch nicht erkennen. Vertreter der Landesverbände der Deutschnatio nalen Volkspartei der drei Hansestädte Hamburg, Lübeck und Bremen, verstärkt durch Vertreter weiterer norddeutscher Landesverbände, haben in einer Versammlung in Lübeck nach dem Referat der Reichstagsabgeordneten Dr. Everling und Gok beschlossen, folgende Entschließung au die deutschnationale Neichstagsfraktion zu richten: Wir haben uns von einem Sicherheitspakt auf der Grund lage, des Versailler Vertrags niemals einen Vorteil für unser Vaterland versprochen. Der in Locarno paraphierte Pakt er füllt in keinem Punkt die Forderungen, die für di« Deutsch- nationale Volkspartei zur Wahrung deutscher Ehre und Zu kunft selbstverständlich sind. Wir wollen deutsches Land nicht preisgeben, die politische deutsche Selbständigkeit nicht an eine Völkerbundmehrheit ausliefern und eine erneute freiwillige Unterschrift des Versailler Diktats nicht geben. Eine ander weitige Auffassung stellt sich außerhalb der Grundsätze der Deutschnationalen Volkspartei. Wir verlangen deshalb von unseren Vertretern im Reichstag die Ablehnung des Pakte s. Berlin, 21. Okt. Zu der Stimmung innerhalb der Deutschnationalen Volkspartei hört man, daß die Auslegung, die den sehr allgemeinen Redewendungen Briands in der Schlußsitzung der Konferenz von Locarno inzwischen in Paris gegeben worden ist, di« Bedenken, die man gegen diese Formulierung von vornherein hegte, noch verstärkt habe. Mit der Veröffentlichung der französisch-polnisch- tschechischen Verträge habe sich herausgestellt, daß Frankreich zum mindesten den Versuch gemacht habe, sich in dem Ostvertrage ein Sonderrecht zu verschaffen. Die juristische Auslegung des Verhältnisses dieser östlichen Verträge zum Westpakt fei bisher dahin gegangen, daß auch Streitigkeiten aus den: deutsch-polnischen und deutsch-tschechischen Schieds vertrag und aus den Verträgen Frankreichs mit diesen Staa ten unter die Garantie Englands fallen würden. Es sei nun auffällig, daß die in England amtlich verbreitete Aus legung der Vereinbarungen von Locarno ausdrücklich fsst- telle, daß im Falle eines nichtprovozierton Angrif- es auf Polen oder die Tschecho-Slowakei Frank reich nach den jetzt veröffentlichten Verträgen das Recht habe, auf Grund der Art. 16 und 15 Abs. 7 der Völkerbunds satzungen zu handeln. Dieses Recht habe Frankreich zwar auch im Falle eines nichtprovozierten Angriffes auf Grund der Bestimmungen von Art. 2 und 3 des Westpaktes. Der Unter schied zwischen der Regelung dieser Frage im Westen und im Osten bestehe aber in der Praxis darin, daß im Westen über allem die Garantie Englands stehe, und daß die Klä- rung der Frage, ob es sich um einen nichtprovozierten Angriff im Westen handle, wesentlich leichter sei als, bei den unsicheren Verhältnissen, die an der Grenze zwischen Deutschland einer-. seits und Polen und der Tschecho-Slowakei anderseits bestän den. Es brauche also im Ernstfall« Polen nur durch eine später offiziell nicht gebilligte Grenzüberschveitung einen Angriff